Von wegen erster Auslandsaufenthalt. Was war eigentlich mit dem Aufenthalt auf Mallorca vor ein paar Jahren?
Da braucht es keinen Reisepass. Höchstens um ins Flugzeug zu kommen. Seinerzeit war es bei Air berlin wohl so, dass man nur beim Checkin am Schalter ein Identifikationsdokument vorzeigen musste, aber nicht, wenn man nur mit Handgepäck geflogen ist.
Ich freue mich schon auf den Moment, wo der bezopfte merkt, dass er an einem slowenischen Gericht mit seiner üblichen Masche nicht weit kommt. Wäre ja zu lustig, wenn er nicht nur hier sondern auch dort in den Knast käme.
Mir tut nur der Dolmetscher leid, der das ganze Geschwurbel in der Verhandlung übersetzen muss. Wir brauchen unbedingt einen slowenisch sprechenden Agenten um das ganze "journalistisch zu begleiten".
Dann müssen die Gerichte sich wirklich mit der Frage beschäftigen, ob die Abgasmanipulation ein Grund für eine Rückabwicklung des Kaufes ist.
Nein. Beim Diebstahl kommt es auf das Eigentum nicht an, es geht nur um den Bruch fremden und die Begründung neues Gewahrsams. Der Gewahrsamsbegriff des Strafrechts ist nicht identisch mit dem Eigentumsbegriff des BGB, er korrespondiert mehr mit dem Besitz.Der Diebstahl eigener Sachen ist trotzdem nicht strafbar, weil die Sache, an der das Gewahrsam gebrochen wird, auch fremd sein muss. Der Diesel wäre fremd für Dich, egal ob das Eigentum auf den Käufer übergegangen ist oder nicht. Wegen des Abstraktionsprinzips würde das Eigentum auch auf den Käufer übergegangen sein, selbst wenn sich der Kaufvertrag später als nichtig herausstellt.
Von daher wäre Dein beabsichtigtes Vorgehen wirklich schon eines Peters würdig. (und ja, ich habe gesehen, dass
@lobotomized.monkey von Rückabwicklung geschrieben hat und damit die Sachlage noch mal eine andere ist)