Autor Thema: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD  (Gelesen 32016 mal)

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Offline _dr

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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #15 am: 6. Juni 2019, 14:03:55 »
Rückdatierte Neuigkeiten aus dem Königreich, Dokumente im Anhang.

Spiegel: http://archive.is/z4FCY

04.06.2019

Klage vor dem "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte"



Seit vielen Jahren schon setzt sich Peter zusammen mit den Menschen des Königreiches Deutschland für die Etablierung neuer, gemeinwohlorientierter staatlicher Strukturen ein. Um allen Menschen die Teil unserer Gemeinwohlbewegung werden möchten, die Rechtssicherheit zu geben, die sie sich wünschen - steht er seit Jahren vor BRD Gerichten. Dort möchte er höchstinstanzliche Entscheidungen herbeiführen, um für jeden sichtlich die Bestätigung zu haben:

"Unsere Strukturen sind selbst nach BRD-Recht völlig legal und sicher!"

Auf diesem Weg hat er allerlei Erfahrung mit dem sogenannten "Rechtsstaat BRD" gemacht - fast zwei Jahre unschuldig in U-Haft wäre da exemplarisch zu nennen. Eine andere Erfahrung ist die wiederholte Verwehrung von grundlegenden Menschenrechten wie z.B. das Recht auf "rechtliches Gehör".

Was bedeutet "rechtliches Gehör?"
Rechtliches Gehör ist der Anspruch nach §130 Abs1 des Grundgesetzes das vor Gericht Aussagen, Beweise, etc. nicht nur gehört, sondern auch inhaltlich gewürdigt und bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden.

In den Verfahren um die angeblichen unerlaubten Versicherungsgeschäften und des angeblichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde durch BRD Gerichte mehrfach dieses Recht verletzt.
Deshalb hat Peter vor dem "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" gegen die BRD Klage erhoben und noch weitere Punkte angeführt, wo er seine Menschenrechte verletzt sieht.

Um an diesen Punkt zu kommen, war einmal mehr eine kleine Odysee nötig.
Ein Fachanwalt, der sich auf Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte spezialisiert hat, hat in Absprache mit Peter über 1 1/2 Monate an einer Klage gearbeitet um dann kurz vor Ende der Frist mit einem unbefriedigenden, unvollständigen Ergebnis das Mandat niederzulegen.

Dadurch musste Peter am Ende die gesamte Klage selbst schreiben und durch die enge Frist von wenigen Tagen wurden mal wieder mehrere Nachtschichten eingelegt. In der Nacht vor dem letzten Tag vor dem Ende der Frist ging es z.B. bis 02:30 Uhr in der Früh. Mithilfe der Gemeinschaft wurden zudem noch 4 große Aktenordnern mit Anlagen zusammengestellt.

Am nächsten Tag wurde noch bis kurz vor dem Schließen der Post in Wittenberg an der Klage gearbeitet und Anlagen sortiert. Pünktlich um 17:16 (die Post schließt um 18 Uhr) konnten wir die Klage mit den Anlagen in einem großen Karton (12,3 kg schwer!) verpackt bei der Post aufgeben (Siehe Foto).

Die Klage und alle Anlage:



Zusätzlich zur Beschwerde hat Peter ein Ersuch um sog. "Vorläufige Maßnahmen" gestellt. Dieses Ersuch war einerseits dafür da, um dem Gericht die Möglichkeit zu geben, schnell zu handeln und einen "nicht wieder gut zu machenden Nachteil" zu verhindern. Ein rechtswidriger Entzug der Freiheit ist für Peter ein solcher Nachteil.
Andererseits wollte Peter auch erreichen, dass seine Beschwerde einen ersten Eindruck hinterlässt und hier eine Bestätigung eingeht, dass und wann die Beschwerde dort angekommen ist und er wollte sehen, wie schnell dort reagiert wird.
Das Schreiben zeigt, dass tatsächlich unverzüglich reagiert worden ist, dass somit Peters Beschwerdeschreiben angekommen ist und nun schon eine "Betreff-Nummer" existiert.



Einen "nicht wiedergutzumachenden Nachteil" wollte man dort aber nicht erkennen. Dieser Nachteil wäre z.B. gegeben, wenn eine abzuschiebende Person in ihrem Heimatland durch Folter bedroht wäre. Der Rechtsreferent hat in seiner Antwort auf das Ersuchen ausgeführt, dass Peters Antrag ausserhalb des Anwendungsbereiches des entsprechenden Artikels liegen würde. Deshalb wurde sein Ersuchen um vorläufige Maßnahmen keinem Richter vorgelegt und direkt vom Rechtsreferenten abgelehnt.

Da es Folter und Tod durch Folter offiziell in Europa nicht gibt und auch jahrelange, unschuldige Haft unter unwürdigen Bedingungen anscheind kein "nicht wiedergutzumachender Nachteil" sein soll, sind derartige Gesuche in Europa also unsinnig? Oder ist Freiheit ein so geringes Gut in der EU?

Fragen über Fragen - wir werden anhand der Antwort des Gerichtes auf diese Klage sehen, ob echte Menschenrechte in Europa respektiert werden oder ob weiter der Weg der Desktruktivität gegangen werden wird. Wir halten weiter die Hand hin und bieten eine Möglichkeit, individuell und kollektiv in eine positive Richtung zu gehen.
« Letzte Änderung: 6. Juni 2019, 14:05:47 von _dr »
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Offline Anmaron

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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #16 am: 6. Juni 2019, 14:16:14 »
Ist der alt geworden!
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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #17 am: 6. Juni 2019, 14:18:33 »
Zitat
Ein Strafverfahren ist beim Landgericht Hof (Az.: 2 Ns 36 Js 8205/13) wegen einmaligen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis anhängig. Die erste Instanz entschied, dass der Beschwerdeführer 5 Monate
Freiheitsstrafe erhält (Anlage VM 7).
Darüber hinaus ist ein Strafverfahren beim Landgericht Dessau-Roßlau (Az. 4Ns (394 Js27999/14)
wegen 27 x Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a. anhängig. In der ersten Instanz im Amtsgericht
Wittenberg (Az.: 22 Ls 33/16 (394 Js27999/14) und 2 Cs 173/16 (303 Js5380/16) wurde der
Beschwerdeführer zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt (Anlage VM 8).
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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #18 am: 6. Juni 2019, 14:19:29 »
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Wisch an "Petersplatz 1" adressiert ... ernsthaft?!

Edit:

Es geht mal wieder hauptsächlich um Fitzeks gekränktes Ego bzw. den verlustig gegangenen Führerschein. Aber lest und lachet selbst:

Zitat
sowie wegen Betreibens eines Versicherungsgeschäftes zur gemeinsamen Verhandlung.
Im Zusammenhang mit dem Urteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vernahm das Landgericht in
der Hauptverhandlung Rechtsanwalt Schumann. Dieser bestätigte, dass er den Beschwerdeführer
dahingehend beraten habe, dass dieser weiterhin ein KFZ im Straßenverkehr führen könne. Das
Landgericht bestätigte dennoch die Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Es führte aus, der BF habe auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Er sei durch Rechtsanwalt Schumann
falsch beraten worden.
Das Landgericht ignorierte auch die Existenz einer weiteren Erlaubnis und des dazugehörigen
Führerscheines. Es verweigerte auch die Prüfung der Staatsqualität des Königreiches Deutschland
und stellte erst im Urteil ohne vorheriges Gehör tatsachenfremde eigene Erwägungen und
Beurteilungen an. Da gemäß § 29 der FeV Inhaber ausländischer Erlaubnisse im Umfang ihrer
Berechtigung befugt sind, im Gebiet der Bundesrepublik ein Kfz zu führen, wenn sie dort keinen
Wohnsitz haben, ging der BF davon aus, dass er auch mit der Fahrerlaubnis und dem Führerschein
des Königreiches Deutschland eine Berechtigung habe, in der Bundesrepublik ein Kfz zu führen.
Das Tatgericht hat zwar die Überzeugung des BF, dass er einen Staat gegründet hat, ermittelt, sich
aber auch in Bezug auf einen möglichen Verbotsirrtum in keiner Weise in der Urteilsbegründung
damit auseinandergesetzt und damit den Vortrag nicht gehört. Hätte es den Vortrag gehört, wäre der
BF vom Tatvorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis frei gesprochen worden.
« Letzte Änderung: 6. Juni 2019, 14:22:06 von Tuska »
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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #19 am: 6. Juni 2019, 14:23:28 »
Dadurch musste Peter am Ende die gesamte Klage selbst schreiben und durch die enge Frist von wenigen Tagen wurden mal wieder mehrere Nachtschichten eingelegt.
Normale Menschen hätten einfach tagsüber gearbeitet.

Zusätzlich zur Beschwerde hat Peter ein Ersuch um sog. "Vorläufige Maßnahmen" gestellt. Dieses Ersuch war einerseits dafür da, um dem Gericht die Möglichkeit zu geben, schnell zu handeln und einen "nicht wieder gut zu machenden Nachteil" zu verhindern. Ein rechtswidriger Entzug der Freiheit ist für Peter ein solcher Nachteil.
Oho! Liegt da etwa eine erneute Einfahrt in den Knast in der Luft?
« Letzte Änderung: 6. Juni 2019, 14:27:09 von Pirx »
 
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Offline Leonidas

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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #20 am: 6. Juni 2019, 14:23:50 »
Ein nettes Geschwurbel, diese Schilderung der Klageerhebung. Ein Satz hat mir besonders gefallen:

Zitat
... Das Schreiben zeigt, dass tatsächlich unverzüglich reagiert worden ist, dass somit Peters Beschwerdeschreiben angekommen ist und nun schon eine "Betreff-Nummer" existiert ...

Das erinnert mich an die kindischen Klagen des Peter Frühwald, der sich jedesmal wie Bolle gefreut hat, wenn er ein Aktenzeichen erhielt.  :dance:

Zitat
Ein Fachanwalt, der sich auf Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte spezialisiert hat, hat in Absprache mit Peter über 1 1/2 Monate an einer Klage gearbeitet um dann kurz vor Ende der Frist mit einem unbefriedigenden, unvollständigen Ergebnis das Mandat niederzulegen.
Den Kollegen Fachanwalt kann ich durchaus verstehen. Die "Absprache mit Peter" dürfte mit Sicherheit zum Niederlegen des Mandats geführt haben. Als Nebeneffekt ist vielelicht ein Klagenentwurf geblieben, der es Peter ermöglich that, bei seiner Klage halbwegs den äußeren Schein zu wahren. ;D
« Letzte Änderung: 6. Juni 2019, 14:31:23 von Leonidas »
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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #21 am: 6. Juni 2019, 14:25:00 »
@Pirx scheint so:

Zitat
Hiermit wird um den Erlass "Vorläufiger Maßnahmen", gestützt auf die Regel 39 der "Rules of
Court" des EGMR, ersucht. Es besteht die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Nachteils,
weil derzeit noch zwei gleichgelagerte Strafverfahren, jeweils in der zweiten Instanz, geführt
werden
.
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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #22 am: 6. Juni 2019, 14:28:04 »
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Wisch an "Petersplatz 1" adressiert ... ernsthaft?!
Woher soll ein Richter am Europäischen Gerichtshof auch wissen ob es zufälligerweise einen Peters-Platz in Wittenberg gibt oder nicht. Der wird einfach die Adresse von Peters Anschreiben genommen haben und das sicher nicht mit Google überprüfen.

Ansonsten wollte ich noch sagen: Schade um die Bäume die für diese sinnlosen Schreiben sterben mussten.

@Pirx @Tuska vermutlich die beiden Verfahren die ich oben in meinem letzten Beitrag schon zitiert habe!
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« Antwort #23 am: 6. Juni 2019, 14:31:20 »
@Finanzbeamter Danke! Ich sollte alle Beiträge lesen.  :-[

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Peter_Fitzek#Liste_von_Fitzeks_Strafprozessen

Es geht um die Verfahren 10 und 12 in der Tabelle. Ob man sich im roten Ochsen schon auf den König freut? ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #24 am: 6. Juni 2019, 14:38:56 »
@Tuska Passiert jedem mal. Danke für das verlinken zu den passenden Verfahren im Wiki

Ob man sich im roten Ochsen schon auf den König freut?
Man hat sicherheitshalber schon mal den Basketballkorb abgeschraubt und die Sport- und die Gitarrenlehrerin haben erklärt sie werden ein Sabatical-Jahr einlegen wenn Peter wieder kommt!  ;D
« Letzte Änderung: 6. Juni 2019, 14:40:39 von Finanzbeamter »
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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #25 am: 6. Juni 2019, 14:59:27 »
Der Befitzte, immer wieder für einen Schenkelklopfer gut.

Dadurch musste Peter am Ende die gesamte Klage selbst schreiben und durch die enge Frist von wenigen Tagen wurden mal wieder mehrere Nachtschichten eingelegt.
Normale Menschen hätten einfach tagsüber gearbeitet.

Und vor allem nicht ganz bis zum Ende der Frist abgewartet, deren Ablauf ja bekannt ist.

Oho! Liegt da etwa eine erneute Einfahrt in den Knast in der Luft?

Hoho, das wären ja gute Nachrichten. Das sollte dann auch zum Widerruf der Bewährung, die jetzt läuft, führen, oder sehe ich das falsch?
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Wisch an "Petersplatz 1" adressiert ... ernsthaft?!
Woher soll ein Richter am Europäischen Gerichtshof auch wissen ob es zufälligerweise einen Peters-Platz in Wittenberg gibt oder nicht. Der wird einfach die Adresse von Peters Anschreiben genommen haben und das sicher nicht mit Google überprüfen.

Das wird wohl so sein. Spannender finde ich ja, das die Post in Wittenberg das so zustellt, obwohl es diese Adresse ja gar nicht gibt.
Oder reicht eigentlich auf Fitzek, Wittenberg aus? Eine gewisse regionale Bekanntheit hat er ja.

« Letzte Änderung: 6. Juni 2019, 15:02:36 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #26 am: 6. Juni 2019, 15:03:59 »
Bitte bitte liebe Justiz macht endlich mal was!

Warum denn? Ist doch gerade so schön bequem, so wie es ist.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #27 am: 6. Juni 2019, 15:09:41 »
Ein nettes Geschwurbel, diese Schilderung der Klageerhebung. Ein Satz hat mir besonders gefallen:

Zitat
... Das Schreiben zeigt, dass tatsächlich unverzüglich reagiert worden ist, dass somit Peters Beschwerdeschreiben angekommen ist und nun schon eine "Betreff-Nummer" existiert ...

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Zumal sie ihm ja auch direkt mitteilen, das es keine Eilentscheidung geben wird, weil sein Fall eben keine derartigen Gründe hat, auch wenn der Gefitzte das anders sieht. Es wird dann wie so häufig zu einer Abweisung kommen, weil keine Gründe vorliegen.



Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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« Antwort #28 am: 6. Juni 2019, 15:37:44 »
So viele Aktenordner? Ich bin zwar Rechtslaie, aber wenn ich etwas gelernt habe, dann das: Je klarer und eindeutiger ein Sachverhalt ist, desto weniger Papier brauche ich für die Darstellung desselbigen.
Je mehr Papier, desto schwächer mein Standpunkt.

Als Laie irritiert mich ebenfalls, dass laut dem Bestätigungsschreiben vom 24.05.2019 der Erhalt des Schreibens von Peter vom 28.05.2019 bestätigt wird.
Hat da jemand mit Photoshop gearbeitet oder sind das die "rückdatierten Neuigkeiten" (@_dr)?
« Letzte Änderung: 6. Juni 2019, 15:46:06 von lobotomized.monkey »
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« Antwort #29 am: 6. Juni 2019, 15:38:56 »
Zitat
Zudem ist der Beschwerdeführer für seine bestimmungsgemäße Tätigkeit als Oberhaupt des Staatsvereins Königreich Deutschland dringend und täglich auf das Führen eines Kraftfahrzeuges angewiesen.

Andere Staatsoberhäupter beschäftigen in diesem Kontext Chauffeure.
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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