Ein Mann, Mitte 50, im bunten Hemd möchte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bemühen, um seine Fahrerlaubnis über den Holzweg einer selbstgestrickten Stiftungs-/ Staatsfantasie samt Kartendrucker zurückzuerhalten?
Würde ich nicht regelmässig in diesem Forum mitlesen …
Besser wie mit seiner Klage könnte Fitze seine Ziele und den Durchzug unter dem Zopf der selbsternannten Durchlaucht
nicht beschreiben:
Der Mann will einfach nur Autofahren.
Das, möglichst unbehelligt von allgemein gültigen Regeln. Auch die eigenen Lehren gelten nur, insofern sie dem eigentlichen Ziel seines Wirkens nicht im Wege stehen.
Abgesehen von der Frage, auf welcher untersten Keller-Stufe von Einsicht und Erkenntnis - welcher Entwicklungsgesetze auch immer - jemand verharrt, der sein Gemeinwohl -Schädliches Verkehrsverhalten über Jahrzehnte nicht in den Griff bekam, straft Fitze mit seinem Klageversuch auch anderes von seinem sonstigen Geschwafel als Lüge.
Glücklicherweise legen seine verbl
öendeten Anhänger keinen gesteigerten Wert auf eine durchgehende wie nachvollziehbare Logik in dessen Aussagen.
Mit Fragen, wie es einem „Verwaltungskonstrukt“ Bundesrepublik gelingen könnte was ausdrücklich „international anerkannten europäischen Staaten“ vorbehalten ist, die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention als Grundlage für die Einreichung einer Klage beim EGMR aus Deutschland, werden die sich nicht aufhalten.
Dass Fitze, im emotionalen End-Kampf um das
Gemeinwohl Menschenrecht ein Fahrzeug führen zu dürfen, seiner Gefolgschaft in seiner Beschwerde einen von ihm höchstselbst definierten Sklaven-Status verpasst, hätte einen Freud ganz sicher erfreut.
Das Konzept der „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ bestand darin, dass Personen , die die Ziele des Vereins fördern wollten, ...
Der will einfach nur Autofahren.