Mal was Neues vom Nürnberger Atze:
Atze, Gießen-Franz und Armin(?) sind nach Erfurt gereist, um festzustellen, dass die Polizei die Kundgebung unterbindet.
Also dreht er jetzt Videos, damit für die Nachfahren dokumentiert ist, was alles in Deutschland im Jahre 2021 möglich war.
Natürlich sind sie als Touristen gekommen, um sich mal die schöne Stadt Erfurt und den Domplatz anzusehen.
Atze hätte nie gedacht, dass man als Mensch dann so behandelt wird, mit Polizeigewalt und allem Drum und Dran.
Sogar Gäste aus dem Ausland dürfen nicht auf den Domplatz.
Franz schließt sich Atzes Worten an.
Sogar auf der Autobahn, 10Km vor der Abfahrt, gab es schon Hinweise auf das Kundgebungsverbot und Polizeiwagen auf der Standspur.
Die Länder rings um Deutschland machen schon was sie wollen und die Regierung kann gar nichts machen.
Man sollte in Deutschland die Versammlungen gar nicht mehr anmelden, dann könnte die Polizei auch hier nichts mehr machen.
Nur so funktioniert`s.
Aber so sind sie hunderte Kilometer unterwegs und können einfach nur wieder Heim fahren.
Franz hat so`n Hals.
Trotzdem hat sich das alles bald erledigt, es tut sich Großes.
Er hat nämlich einen aktuellen Bericht gelesen "Der Weg nach Guantanamo-Bay für die globale Elite".
"Also, es wird jetzt richtig aufgeräumt".Zum Schluss haben sie es doch noch auf den Domplatz geschafft.
Doch der Platz ist von Polizei belagert.
Franz ist nicht mal dazu gekommen seine Flyer zu verteilen.
Er beendet das Video, weil er um seine Kamera fürchtet.
Um sein verhalten (rechtlich) richtig einzuordnen, bedarf es eines Einführungsgesetzes in dem der Geltungsbereich klar definiert ist. Geltungsbereich (auch Anwendungsbereich genannt) bezeichnet in Deutschland die räumliche, persönliche, sachliche und zeitliche Reichweite einer Rechtsnorm. Das Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59) wurde durch Artikel 57 des Zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.) aufgehoben. (siehe Link) https://www.buzer.de/gesetz/7965/a152... Dadurch dürfen BRiD/BRvD "Beamte" nur noch Ordnungswidrigkeiten, wie sie im Räumlichen Geltungsbereich OWIG §5 klar definiert sind (siehe Link) https://www.gesetze-im-internet.de/ow... verfolgen. Sehr geehrte "BEAMTE" der BRiD/BRvD,, wenn noch ein Funke EHRE in euch vorhanden ist, dann kommt endlich eurer, wie im Beamtenstatusgesetz-BeamtStG §36 (siehe Link) https://www.gesetze-im-internet.de/be... und Bundesbeamtengesetz (BBG) §63 (siehe Link) https://www.gesetze-im-internet.de/bb... Remonstrationspflicht nach.