Autor Thema: Neues aus dem KRD 1/2019  (Gelesen 41571 mal)

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Offline comsubpac

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #375 am: 26. Januar 2019, 14:56:35 »
Kann man den Peter nicht einfach am Tag seiner Entlassung in ein Flugzeug nach Paraguay setzen? Hinterher können die Behörden doch einfach behaupten man habe ihn aufgrund seines Führerscheins für einen Staatsbürger Paraguays gehalten und ihm nur geholfen.
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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #376 am: 26. Januar 2019, 15:05:04 »
 :naughty:

Ich sehe da rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten.

Außerdem, wer soll das denn nun wieder bezahlen?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline hair mess

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #377 am: 26. Januar 2019, 15:19:12 »
Die Finanzbehörden können aber durchaus gegen Peter selbst einleiten. Jedoch lässt sich lange streiten, wer wann was in welcher Einkunftsart eingenommen hat. Und ihre höchste Fiskalitaet sieht mangels pekuniaerer Habhaftigkeitsmoeglichkeit nur wegen der strafbaren Tat keine Notwendigkeit einer Ermittlung. Eine Strafvereitelung im Amt ergibt sich aus dem so üblichen Vorgehen nicht. Selbst bei Anrufen der Staatsanwaltschaft wird in ähnlich gelagerten Fällen abgewiegelt.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline comsubpac

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #378 am: 26. Januar 2019, 16:01:47 »
:naughty:

Ich sehe da rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten.

Außerdem, wer soll das denn nun wieder bezahlen?

Wollte der Seehofer Horst nicht konsequenter vorgehen?
Was die Bezahlung des Flugtickets angeht, einfach mal bei den Familien der Staatspudel nachfragen.
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Offline Leonidas

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #379 am: 26. Januar 2019, 16:09:18 »
Kann man den Peter nicht einfach am Tag seiner Entlassung in ein Flugzeug nach Paraguay setzen? Hinterher können die Behörden doch einfach behaupten man habe ihn aufgrund seines Führerscheins für einen Staatsbürger Paraguays gehalten und ihm nur geholfen.
Lieber nicht, sonst denken die Paraguay noch, wir hätten was gegen sie. :o

Anderer Vorschlag:
Schicken wir Peter doch besser nach Wien, zu Eichelburg. Als Monarch  :king: wäre er dort herzlich willkommen und könnte noch im Hausflur aus Eichelburg einen Freiherrn machen. ;D :joker:
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Offline mork77

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #380 am: 26. Januar 2019, 19:06:49 »
Kann man den Peter nicht einfach am Tag seiner Entlassung in ein Flugzeug nach Paraguay setzen? Hinterher können die Behörden doch einfach behaupten man habe ihn aufgrund seines Führerscheins für einen Staatsbürger Paraguays gehalten und ihm nur geholfen.

Warum nicht Venezuela? Da ist Toastbrot Luxus, wie im KRD. Die Pudel fühlen sich da wie zuhause.

Er könnte sich ja als Wiedergeburt von Simón Bolívar ausgeben.

Zumindest die Nase passt


Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline noafd

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #381 am: 26. Januar 2019, 19:49:55 »
Ich denke das Problem bei King Fitze war die lange Untätigkeit der Behörden vor Ort. Diese Untätigkeit gab Fitze den Nimbus des Unantastbaren, der wirklich einen legalen Weg gefunden hätte die BRD zu umgehen und so fand er auch leichtgläubige Opfer. Aber die Strahlkraft des simulierten Scheinstaates ist weg. Fitze wird massive Finanzierungsschwierigkeiten in der Zukunft haben, Gerichtskosten und die Bußgelder der BaFin kann er nicht einfach loswerden, nicht mal mit einer Privatinsolvenz, die muss er abbezahlen. Auch ob Fitze sich an seine ''Verfassung'' hält oder nicht ist irrelevant, es ist keine Verfassung, da das KRD nie ein Staat war, nur in der Einbildung von Fitze und seinen Anhängern/Opfern. Mafia, Clans u.s.w. haben auch Regelwerke, welche nicht gelten, diese müssen immer auf dem Boden des GG stehen. Fitzes Ankündigung:''Ich gehe nie wieder in den Knast.'' hat sich auch nicht bestätigt. Auch er wolle keine Straftaten mehr begehen, in der Bild gab er an weiter Auto fahren zu wollen. Verlautbarungen und Realität gehen im Scheinstaat KRD scheinbar nicht Hand in Hand. Fitze und seine Freier lügen bis sich die Balgen biegen, sie lügen auch, wenn sie der Lüge bereits überführt sind. Aber Lügen haben kurze Beine.
« Letzte Änderung: 26. Januar 2019, 19:56:27 von noafd »
 

dtx

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #382 am: 26. Januar 2019, 23:41:07 »
Als Verteidiger würde ich damit argumentieren, dass die Seminare gar keine ernsthaften Hintergrund hatten, da jedem normal denkenden Menschen bewusst war, dass die eine Spaßveranstaltung sind.

Das glaube ich kaum. Weshalb sollte man als Verteidiger etwas bringen, mit dem man weder das Gericht überzeugen, noch beim Mandanten punkten kann? Bei so irrational agierenden Leuten erreicht man damit wahrscheinlich auch nichts anderes als die Anwälte von Zschäpe, Ursache oder dem Germknödel.
 

Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #383 am: 26. Januar 2019, 23:47:58 »
[...] Fitze und seine Freier lügen bis sich die Balgen biegen, [...]

Die armen Kinder.
 

Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #384 am: 27. Januar 2019, 00:48:40 »
(...) dabei müssten sie in wirklich jedem Beitrag den aktuellen Zustand des deutschen Rechtssystems anklagen.
Ich muss goarnix! :P

Ich habe es wenigstens versucht. ;)

Das Problem beim Untreue/KWG-Verfahren war mMn. weniger der aktuelle Zustand des deutschen Rechtssystems, sondern die hier schon oft kritisierte Unfähigkeit/Faulheit der StA. Das begann schon im Ermittlungsverfahren. Die StA hat drei -drei! - Jahre gebraucht, eine Anklageschrift zusammenzuklauben.

Ich sehe da schon einen Zusammenhang.

Und gestatte mir bitte eine persönliche Bemerkung, geschätzter (!) @Wittenberger: Sei nicht so ein Griesgram.

Bei dem Gedanken, dass wir Wittenberger bald wieder mit diesem [hier steht eine gelöschte Beleidigung] zu tun haben werden, bekam ich richtig schlechte Laune, ganz schlechte Laune. Ok, es traf die Falschen. Man möge mir verzeihen.
 
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #385 am: 27. Januar 2019, 01:12:07 »
Die Pudel haben zuletzt Immobilien in anderen Regionen gesucht, die Chancen stehen recht gut dass es Fitzek an einen anderen Ort verschlägt. Wichtig scheint mir da auch, dass die letzte Immobilie in Wittenberg geräumt wird, bevor der Zopf wieder frei ist. Andererseits, wie auch unser geschätzter @Wittenberger schon öfter erwähnt hat, hat Fitzek eben dort eine gewisse Unterstützung, die wir noch nie auf dem Schirm hatten. Keine KRD-Pudel, sondern sehr alter Filz.

Kein Vermieter bei Verstand würde Fitzek und Co. einen Vertrag vorlegen, wenn das doch passiert, können wir sicher sein, dass er unterstützt wird. Dann heißt es für uns graben, bis wir herausfinden wer das ist, in die Öffentlichkeit ziehen und abwarten was passiert.
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #386 am: 27. Januar 2019, 12:00:24 »
das Wort zum Sonntag: Es dürften noch Chancen bestehen, dass es vielleicht nicht zu einer Anrechnung der U-Haft kommt:

1. Zunächst ist eine U-Haft nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sich später herausstellt, dass der Inhaftierte tatsächlich unschuldig ist. Zwar sieht das StrEG eine Entschädigung vor (§ 2), wenn jemand in U-Haft saß und (u.a.) das Verfahren eingestellt wurde. Dem zugrunde liegt aber die Unschuldsvermutung. Es wird daher ausdrücklich an die "unschuldig", nicht aber die "rechtswidrig" erlittene U-Haft angeknüpft (Details bei I. Killinger, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigung 39, 2015, S. 247 f.). Ob die U-Haft rechtswidrig war, hängt allein davon ab, ob die Voraussetzungen der U-Haft vorlagen, weil der Betroffene einer Tat hinreichend verdächtig war etc. Bei (wie hier) einer Einstellung aufgrund einer Ermessensentscheidung gibt es zudem nicht einmal automatisch eine Entschädigung, sondern nur dann, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 3 StrEG).

2. § 51 StGB sieht grundsätzlich nur die Anrechnung einer U-Haft vor, wenn die  Tat "Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist". Selbst in diesem Falle kann das Gericht  anordnen, "daß die Anrechnung ganz oder zum Teil unterbleibt, wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist".

a) Ea gibt danach jedenfalls keinen Automatismus der Anrechnung der U-Haft in einem anderen Verfahren. Es besteht zudem kein Zusammenhang zwischen Unschuldsvermutung und Anrechnung der U-Haft in dem Verfahren, für das die Unschuldsvermutung gilt. Strafpozessual (genauso wie polizeirechtlich) kann durchaus gewürdigt werden, das bei einer Einstellung nach § 154 StPO lediglich Opportunitätszwecke verfolgt werden und die Frage der Strafbarkeit unbeschadet der Unschuldsvermutung "offen" ist. 

b) Auf dieser Grundlage lässt sich vertreten, dass angesichts der Kombination aus Hybris und Beharrlichkeit, mit der hier der Verurteilte gegen die Rechtsordnung verstoßen hat, eine Vollstreckung der Haft zur Einwirkung auf den Betroffenen und mit Blick auf die Auswirkungen einer Entlassung auf das allgemeine Rechtsbewusstsein zu unterbleiben hat. In diesem Kontext bedarf es einer Gesamtwürdigung. Man merkt den Ausführungen der KRDler an, dass ihnen da jemand erklärt haben muss, woraus es ankommt, auch wenn sie es vielleicht nicht völlig verstanden haben.

aa) Die Argumentation, es habe sich bei den Straftaten um Provokationen zwecks Herbeiführung einer Auseinandersetzung der Justiz mit der "Staatsgründung" gehandelt, zielt erkennbar darauf ab, eine Art "berechtigtes" oder "rechtliches" Interesse an der Klärung einer Rechtsfrage zu behaupten. Darauf sollte indes kein/e Richter/in reinfallen. Es ist offensichtlich, dass die ganze "Staatsgründung" umgekehrt dem Ziel diente, sich gerade der Rechtsordnung wegen Ärgers mit der Justiz zu entziehen. Außerdem ist niemand gezwungen, Straftaten zu begehen, um eine Rechtsfrage zu klären und kann niemand klaren Verstandes annehmen, dass sich die Rechtsfrage der Wirksamkeit einer  Staatsgründung auf dem Gebiet der Bundesrepublik ernsthaft stellt (okay, schwaches Argument, wegen der Prämisse des "klaren Verstandes").

bb) In diesen Zusammenhang gehört auch die Behauptung, seine königliche Hoheit habe die Ladung zum Haftantritt (Haftbefehle werden nicht zugestellt) nicht erhalten. Das Nichterscheinen zum Haftantritt ist eine Obliegenheitsverletzung, die Nachteile haben kann (zB Hafterleichterungen wie "Freigang" etc.). Das kann sich daher auch bei der Entscheidung über eine Anrechnung der U-Haft auswirken. Wenn die Ladung zum Haftantritt den Verurteilten nicht erreicht, weil er den Zugang vereitelt (falsche oder fehlende Adressangabe, Briefkasten abgeschraubt), wird ihm das aber auch nicht helfen.

cc) Der Rest ist (ebenfalls) "heiße Luft". Natürlich kann sich jeder, wenn er möchte, für eine "pharmalobbyfreie Gesundheitsversorgung" einsetzen. Das ist nicht der Punkt, auf den die StA zielt. Vielmehr geht es darum, ob der Verurteilte sein Treiben zu Lasten Dritter fortzusetzen droht. Und dass er dies - wenn auch künftig in noch unklarer anderer Weise - beabsichtigt, geben die Erklärungen des KRD zu erkennen.

Fazit: Drinnelassen!

dtx

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #387 am: 27. Januar 2019, 13:43:45 »
(...) dabei müssten sie in wirklich jedem Beitrag den aktuellen Zustand des deutschen Rechtssystems anklagen.
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Ich habe es wenigstens versucht. ;)

... aber inzwischen eingesehen, daß man mit derlei Rundumschlägen nichts bewegt.

Das Problem beim Untreue/KWG-Verfahren war mMn. weniger der aktuelle Zustand des deutschen Rechtssystems, sondern die hier schon oft kritisierte Unfähigkeit/Faulheit der StA. Das begann schon im Ermittlungsverfahren. Die StA hat drei -drei! - Jahre gebraucht, eine Anklageschrift zusammenzuklauben.

Ich sehe da schon einen Zusammenhang.

Ich auch. Aber weder ist der Zustand des deutschen Rechtssystems selbst für sich verantwortlich, noch das deutsche Rechtssystem für seinen Zustand, sondern bestimmte Leute, die die Dinge einfach laufen ließen (wenn eine StA weisungsgebunden ist, ist jemand weisungsbefugt; zudem wird die StA nicht von Fitzeks angeblichem Erzeuger besetzt).

Im Hallenser Gerichtssaal haben durchaus Menschen gesessen, die zwar zum "deutschen Rechtssystem" und damit zur Zielscheibe Deiner Kritik gehören, aber ihren Unmut über den offenbar mangelhaften Inhalt der Anklageschrift und wohl auch über deren Zustandekommen zu Protokoll gelangen ließen. Die sollte man also für die hier angeprangerten Vorgänge nicht verantwortlich machen.

Die Pudel haben zuletzt Immobilien in anderen Regionen gesucht, die Chancen stehen recht gut, dass es Fitzek an einen anderen Ort verschlägt.

Die Pudel haben nicht Immobilien gesucht, sondern das Publikum aufgefordert, ihnen eine Anzahl nahezu kostenlos erhätlicher Immobilien nachzuweisen. Das ist ein Unterschied.
Und solange auf ihrer Amazon-Wunschliste keine Umzugskartons auftauchen und das Publikum zum Einpacken der Klamotten eingeladen wird, ist nicht nachzuvollziehen, daß die ihren Allerwersten auch nur um einen Meter vom Grundstück bewegen würden.

Kein Vermieter bei Verstand würde Fitzek und Co. einen Vertrag vorlegen, wenn das doch passiert, können wir sicher sein, dass er unterstützt wird.

Es braucht weder Verstand noch Intelligenz, um Eigentümer einer Immobilie zu sein.


 
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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #388 am: 27. Januar 2019, 16:27:11 »
@Gelehrsamer Was eine Haftentschädigung für die Untersuchungshaft angeht, möchte ich noch daran erinnern, dass derzeit offen ist, ob diese auf die jetzt zu vollziehende Haftstrafe anzurechnen sei oder nicht. Jedenfalls wenn sie angerechnet wird, gibt es auch keinen Grund, eine Entschädigung auszurichten, denn dann ist ja die Anrechnung schon die "Entschädigung".


Übrigens ist mir nachträglich noch eingefallen, dass auch die Behauptung, die dem Gericht und dem (offensichtlich für blöd gehaltenen) Publikum weis gemacht werden soll, Fatzke sei ja zum ersten Mal in Strafhaft, so ganz auch nicht stimmt, wurde doch 2016 die Untersuchungshaft ausgesetzt, da er Ersatzhaft für eine nicht bezahlte Geldstrafe abzusitzen hatte. Solche Einzelheiten werden vom KRD aber gerne "vergessen".
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« Antwort #389 am: 27. Januar 2019, 18:36:48 »
In jedem Fall können die Buchmacher schon damit beginnen Wetten anzunehmen wie die ersten drei neu-neuen Währungen vom Kaiserreich NeuNeuDeutschland genannt werden. Vielleicht: Reichstaler, Fitzek-Florin und Peter-Pesete?
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