@Wittenberger Gewiss gibt es Punkte, über die man sich ärgern kann. Unser Thema sind allerdings nicht in erster Linie die politischen, gesellschaftlichen oder sonstigen Zustände, sondern die RD. Wenn ich weiter vorn einen Schrieb einer womöglich praktizierenden Anwältin im Auftrag des obersten KRDlers "auseinandergenommen" habe, dann zielte dies gegen zwei Fronten: Einerseits geht es gegen die offenkundig kruden Ideen des KRD, die aus diesem Text deutlich zu entnehmen sind. Ich bin auch nicht der Ansicht, dass Fatzke "Kreide gefressen" habe, im Gegenteil atmet aus jeder seiner Behauptungen die Uneinsichtigkeit und Unbelehrbarkeit. Er macht ja ganz deutlich, dass er die gegen ihn ergangenen Urteile (u. a. das verwaltungsgerichtliche, das ihm die Rückgabe der Fahrerlaubnis bescheinigte, und das Strafurteil, dessentwegen er gerade in der JVA sitzt, aber auch die Entscheidung des BVerfG, seine Beschwerde nicht zu behandeln) für falsch hält und sich ungerecht behandelt fühlt.
Andererseits aber frage ich mich auch, was die Verfasserin des Textes als Juristin wert sein mag.
Nun gibt es natürlich durchaus Gründe, nicht immer das zu tun, was man idealerweise tun sollte. Freiberufliche Juristen müssen Klienten finden, um Einnahmen zu erzielen und ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Je nach dem muss man halt auch Klienten annehmen, die man lieber nicht annehmen möchte, aber wenigstens bringen sie etwas ein. Wenn ein Klient in einem Strafverfahren auf einer bestimmten Strategie beharrt, ist es u. U. gar nicht möglich oder sinnvoll, sich dem zu widersetzen. Denn ein Angeklagter ist nicht einfach das Objekt eines Strafverfahrens, sondern hat eigene Rechte, die er ggf. auch an seiner Verteidigung vorbei geltend machen kann.
Auch Gerichte und Staatsanwaltschaften funktionieren nicht immer so, wie sie idealerweise funktionieren sollten. Da fehlt es u. a. auch mal an Personal und Geld. In manchen Staaten gibt es mitunter nicht einmal genügend Haftplätze für alle, die inhaftiert werden sollten.
Wollte man alle diese Schwierigkeiten aus dem Weg räumen, brauchte es mehr als nur engagierte Staatsanwälte, das griffe wesentlich weiter aus. Ich will dies an dieser Stelle jedoch nicht vertiefen.
Jetzt lehne ich mich aber einmal ganz weit aus dem Fenster und spekuliere wild:
Am 17. 1. veröffentlichte das KRD das erste Lamento darüber, dass Peterleang immer noch nicht frei gekommen sei, wo man doch im Dezember so sicher war, dass er zu Weihnachten zu Hause sei. Gestern, am 24., also sieben Tage später, kam das nächste Lamento aus dem KRD. Darin wird nun erwähnt, dass es am 17. 1. eine Anhörung gab.
Da wir die selektive Transparenz des KRD kennen, könnte sich eine alternative Deutung dieser Veröffentlichungen ergeben. Da es sich um eine Entscheidung über die Fortdauer einer Haft handelt, sollte diese eigentlich mit der gebührenden Beschleunigung behandelt werden. Das das Gericht sich nach der Anhörung sieben Tage Zeit lässt, einfach einmal nichts zu tun, wäre daher nicht unbedingt die Regel. Somit wäre denkbar, dass eine Entscheidung bereits gefallen wäre, diese aber vom KRD verschwiegen wird, weil sie negativ ausfiel.
Die Ablehnung der Anhörungsrüge z. B. wurde vom KRD auch erst mit viel Verspätung und in Verbindung mit anderen Nachrichten bekannt gegeben, die Entscheidung selbst nicht veröffentlicht. Auch jetzt wieder wurde zwar ein Auszug aus einem Schreiben ans Gericht veröffentlicht, nicht aber dessen Beilagen und auch nicht die Stellungnahmen von Staatsanwaltschaft und JVA, über die doch so kräftig gewettert wird. In anderen Fällen hatte das KRD allerdings keine Hemmungen, Akten aus laufenden Verfahren zu veröffentlichen.
Kurz: Es wäre auch denkbar, dass das KRD sich gestern die Frustration über eine ungünstige Entscheidung vom Halse geschrieben, aber die Entscheidung selbst verschwiegen hätte.
Wie gesagt: Pure Spekulation und weit aus dem Fenster gelehnt, aber denkbar. Vielleicht kommt ja noch einmal etwas nach.