Ah ja, da wird also munter behauptet, dass Peterleang keinerlei weitere Straftaten mehr begehen werde. Das liest sich dann so:
Seine aktuelle Inhaftierung betrifft allerdings einen anderen Prozeß: und zwar den um angebliches Versicherungsgeschäft und wegen angeblichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
BRD-rechtlich wird nun durch das Urteil Versicherungsgeschäft und fehlende Fahrerlaubnis als gegeben angenommen. Faktisch sehen wir das allerdings immer noch anders. Mindestens die freiwillige Abgabe der Fahrerlaubnis ist auch für rechtlich nicht bewanderte Menschen ganz offensichtlich an den Haaren herbeigezogen. Fahrerlaubnis und Führerschein sind in der Bundesrepublik nicht identisch. Eine Trennung von wurde von der Bundesrepublik voraussichtlich aus verwaltungstechnischen Gründen oder wegen der Zuordnung von Geldeinnahmen vorgenommen. Es nun so darzustellen, als würde es sich dabei um dieselbe Sache handeln, ist in unseren Augen nicht korrekt.
[...]
Wir empfinden die stattgefundene Rechtsprechung noch immer nicht als Gerechtigkeit, [...].
[...] Peter habe die Haft nicht selbständig angetreten, ist einer der Vorwürfe.
[...] „ ... aus dem Internetauftritt „Königreich Deutschland“ geht hervor, dass er die deutsche Strafjustiz nicht anerkennt, sich zu Unrecht verurteilt fühlt und seine „Projekte“ wie ein „pharmalobbyfreies Gesundheitswesen“ nach seiner Haftentlassung weiterverfolgen will.“
Ist es grundsätzlich strafbar, ein pharmalobbyfreies Gesundheitswesen zu unterstützen?
Ist die Tatsache, sich zu Unrecht verurteilt zu fühlen ein Indiz dafür, erneut straffällig zu werden?
Im Grunde bieten die KRDler hier ja den Beweis dafür, dass sie eben so wenig wie Peterleang Einsicht zeigen und die entsprechenden Straftatbestände einfach ignorieren.
Oder anders gesagt: Sie werfen den Gerichten vor, falsch geurteilt zu haben, und fordern zugleich von eben diesen Gerichten noch Milde.
Es finden sich aber weitere Perlen in dem Schrieb:
Da das Landgerichtsurteil zum angeblichen Bankgeschäft vom Bundesgerichtshof aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung zurückgegeben wurde, saß Peter hier nicht nur faktisch sondern auch BRD-rechtlich unschuldig fast zwei Jahre im Gefängnis.
Nur der Vollständigkeit halber: Untersuchungshäftlinge gelten per definitionem als unschuldig.
Das Rechtssystem hätte schon bei den ersten Provokationen Peters mit einer Strafanzeige reagieren können.
"Das Rechtssystem" hat noch nie irgendwelche Strafanzeigen gestellt. Wer oder was soll eigentlich dieses "Rechtssystem" sein? Strafanzeigen kommen von Privaten, die Straftaten erleiden oder mitbekommen, oder von einzelnen Amtsstellen oder Staatsangestellten, die Kenntnis von möglichen Straftaten erhalten. "Das Rechtssystem" hält sich da fein raus.
Im Strafrecht werden die Untersuchungshaft und die Haft nach einem Urteil nicht automatisch gegengerechnet.
Eigentlich schon, wenn es um dieselbe Straftat geht. Das ist hier aber nicht der Fall, die Untersuchungshaft betraf andere Vorwürfe als die, die zur jetzigen Freiheitsstrafe führten.
Es war nicht das erste Verfahren, daß wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg von den Gerichten auf Eis gelegt worden war.
Die Verfahren wurden nicht deswegen eingestellt, weil sie keinen Aussicht auf Erfolg hatten, sondern weil der mögliche "Erfolg" neben den sonst zu erwartenden Strafen geringfügig erschien. Das könnte sich aber noch ändern.
Die Staatsanwaltschaft und die JVA, die ebenfalls eine Stellungnahme abgeben müssen, sehen allerdings ihrerseits Indizien für erneute Straffälligkeit.
Das gibt das KRD ja auch selbst unumwunden zu - siehe weiter unten!
Einziger Zweck von Peters Verhalten war ja, eine rechtliche Klärung bestimmter Tatbestände herbeizuführen.
Ah ja, dazu musste er schon seit den 1990er-Jahren sämtliche Verkehrsregeln übertreten?
Ebenfalls bemerkenswert ist, womit die Staatsanwaltschaft belegt, daß Peter wohl weiterhin straffällig sein werde. Peter habe die Haft nicht selbständig angetreten, ist einer der Vorwürfe.
Das ist nicht nur ein Vorwurf, sondern eine offensichtliche Tatsache.
Der Haftbefehl war aber auf den Heuweg 16, also das verkaufte Gelände in Apollensdorf ausgestellt. Und obwohl in Wittenberg bekannt ist, daß Peter sich auf dem Reinsdorfer Gelände aufhielt, wurde ihm der Haftbefehl dort nicht zugestellt.
Tja, wenn Peterleang halt "vergisst", sich, wie es vorgeschrieben ist, bei der Gemeinde anzumelden, wenn das KRD bis unlängst noch eben jene falsche Anschrift offiziell auf seiner Homepage führte, was soll die zuständige Stelle dann machen? Soll sie in Wittenberg unter den Leuten herumfragen, wo Peterleang denn nun zu wohnen geruht?
Meldeversäumnis ist übrigens zwar keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Mit Peterleangs Absicht, sich an die Gesetze zu halten, stand es also offenbar doch nicht so gut.
Weiter heißt es wörtlich in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft:
„ ... aus dem Internetauftritt „Königreich Deutschland“ geht hervor, dass er die deutsche Strafjustiz nicht anerkennt, sich zu Unrecht verurteilt fühlt und seine „Projekte“ wie ein „pharmalobbyfreies Gesundheitswesen“ nach seiner Haftentlassung weiterverfolgen will.“
Ist es grundsätzlich strafbar, ein pharmalobbyfreies Gesundheitswesen zu unterstützen?
Ja, das ist jedenfalls dann strafbar, wenn man zur Zweckerfüllung "Krankenversicherungen" u. dgl. betreibt, die gegen geltendes Recht verstossen und deren Betrieb einem von der zuständigen Behörde untersagt wurde. Die Werbung für diese und andere "Einrichtungen" läuft ja ungeniert weiter.
Ist die Tatsache, sich zu Unrecht verurteilt zu fühlen ein Indiz dafür, erneut straffällig zu werden?
Wer so wenig Einsicht in die Strafbarkeit seines bisherigen Verhaltens zeigt, dem ist durchaus zuzutrauen, dass er weiter Straftaten begehen wird.
Den obigen Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er erkenne die deutsche Staatsjustiz nicht an, können wir auf dieser Internetseite nicht finden.
Nun ja, gerade in dem Text, den ich von eben dieser Internetseite zitiere, steht ja unverblümt drin, dass das KRD die deutsche Justiz nicht anerkennt, siehe meine Kommentare oben!
Kurz: keinerlei Einsicht.