Autor Thema: Neues aus dem KRD 1/2019  (Gelesen 41574 mal)

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Offline Knallfrosch

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #330 am: 24. Januar 2019, 15:30:10 »
Bei mir ist derzeit der KRD-Server nicht erreichbar. Geht es anderen Foristen genauso?

Update: Da isser wieder.
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Offline Schattendiplomat

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #331 am: 24. Januar 2019, 15:48:22 »
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #332 am: 24. Januar 2019, 17:23:36 »
Übermorgen wird es wieder "Staatsangehörigkeitsprüfung" geben.
Vielleicht wird da ja wieder Aktivität registriert?

Hoffentlich nicht, das würde mich gewaltig freuen.
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Offline KRD Vertreter

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #333 am: 24. Januar 2019, 19:03:27 »
Ein @KRD Vertreter hat sich angemeldet, wer mag das wohl sein?

Seid mir alle gegrüßt! Offensichtlich wäre wohl keiner von den Pudeln so dumm klug sich mit so einem Namen hier anzumelden. Wäre wohl eher was mit Toast oder mit Brot  ;D
 

Offline Gerntroll

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #334 am: 24. Januar 2019, 19:05:57 »
Die Freiherren haben Überstunden gemacht:

Spoiler
Spätestens seit Mitte Dezember rechnen wir laufend mit Peters Freilassung, erfahren dann, daß es wohl wieder etwas dauern wird und gehen später erneut von einer zeitnahen Freilassung aus, die dann wieder nicht stattfindet.

Hier erklären wir, welche Ereignisse dazu geführt haben.

Kurz nach der Inhaftierung Peters beantragte seine Anwältin eine Aussetzung der Haftstrafe beim Bundesverfassungsgericht, bis die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde getroffen worden sei. Diese Aussetzung der Haftstrafe wurde mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG hinfällig.

Für die Berechnung der verbleibenden Haftzeit ist es zunächst hilfreich, im Auge zu behalten, daß Peter bereits 22 Monate in Untersuchungshaft verbracht hat. Da das Landgerichtsurteil zum angeblichen Bankgeschäft vom Bundesgerichtshof aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung zurückgegeben wurde, saß Peter hier nicht nur faktisch sondern auch BRD-rechtlich unschuldig fast zwei Jahre im Gefängnis.

Seine aktuelle Inhaftierung betrifft allerdings einen anderen Prozeß: und zwar den um angebliches Versicherungsgeschäft und wegen angeblichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
BRD-rechtlich wird nun durch das Urteil Versicherungsgeschäft und fehlende Fahrerlaubnis als gegeben angenommen. Faktisch sehen wir das allerdings immer noch anders. Mindestens die freiwillige Abgabe der Fahrerlaubnis ist auch für rechtlich nicht bewanderte Menschen ganz offensichtlich an den Haaren herbeigezogen. Fahrerlaubnis und Führerschein sind in der Bundesrepublik nicht identisch. Eine Trennung von wurde von der Bundesrepublik voraussichtlich aus verwaltungstechnischen Gründen oder wegen der Zuordnung von Geldeinnahmen vorgenommen. Es nun so darzustellen, als würde es sich dabei um dieselbe Sache handeln, ist in unseren Augen nicht korrekt. 


Peter hatte durchaus einen Grund, die beiden Strafverfahren zu provozieren und durchzuführen. Er wollte so im Rahmen der Bundesrepublik eine rechtliche Klärung zur Staatlichkeit des KRD und zur Subsidiarität bundesrepublikanischer Strukturen erlangen.  Wir empfinden die stattgefundene Rechtsprechung noch immer nicht als Gerechtigkeit, aber sie zeigt zweifelsohne, welche Ergebnisse auf diesem Weg erzielt werden können – und welche nicht. Somit ist es in Zukunft hinfällig, über diesen nervenaufreibenden Weg der „provozierten Straffälligkeit“ Fakten zu schaffen. Das Rechtssystem hätte schon bei den ersten Provokationen Peters mit einer Strafanzeige reagieren können. Da den verantwortlichen Behörden aber klar war, mit welchen Themen sie sich dann wohl auseinandersetzen müßten – z.B. der Staatlichkeit des KRD und der Subsidiarität bundesrepublikanischer Strukturen – wurde nicht gehandelt. So sammelte sich eine nichtunerhebliche Anzahl von „Vergehen“ zusammen, bis die Staatsanwaltschaft bereit war, auf die Provokationen zu reagieren. So kann sich Peter nun nicht zurücklehnen und überlegen, wie gemeinwohlfördernde Verbesserungen auf anderem Wege zu erreichen sind, sondern muß vordringlich alle Verfahren zu den zahlreichen Vorwürfen hinter sich bringen, auch wenn dieser Weg nicht die gewünschte Wirkung zeigt.  Neue Provokationen des bundesrepublikanischen Rechtssystems verlieren so aber ihren Sinn. Damit kann auch Peter diesen anstrengenden und nervenaufreibenden Weg verlassen, wie wir es schon in der letzten Neuigkeit dargestellt hatten.

Aber zurück zu den Einflüssen auf   Inhaftierung und Freilassung.

Im Strafrecht werden die Untersuchungshaft und die Haft nach einem Urteil nicht automatisch gegengerechnet. Damit Peter die Zeit, die er bereits inhaftiert war, von dem aktuellen Urteil abziehen kann, mußte das Verfahren, zu dem die Untersuchungshaft gehört hat, vorübergehend eingestellt werden. Dies ist mit dem Einverständnis von Peter geschehen. Mit einer Weiterführung des Prozesses in absehbarer Zeit war sowieso nicht zu rechnen. Es war nicht das erste Verfahren, daß wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg von den Gerichten auf Eis gelegt worden war.

In dem Beschluß, das Verfahren einzustellen, wird deutlich darauf hingewiesen, daß die Untersuchungshaft auf das aktuelle Verfahren, für das Peter inhaftiert ist, zeitlich angerechnet werden kann. Bis heute fehlt aber noch der abschließende Beschluß dazu. Gehen wir davon aus, daß die U-Haft angerechnet wird, dann hat nach unserer Berechnung Peter am 28. Mai 2019 die aktuelle Haftstrafe hinter sich.

Nun gibt es aber eine sogenannte Zweidrittelregelung. Diese schreibt vor, daß ein Häftling, der noch nie wegen einer Straftat verurteilt im Gefängnis gesessen hat, nach 2/3 der Haftzeit zu entlassen ist. Der Häftling muß dem zustimmen, was Peter natürlich tut. Das Allgemeinwohl ist durch eine Freilassung nicht gefährdet – Dies ergibt sich de facto durch die Einschätzung der Rückfallgefahr. Somit gibt es keinen Ermessensspielraum mehr für den Richter.  Dies hat seine Anwältin in ihrem Anschreiben an das Landgericht Halle detailliert dargestellt. Die Staatsanwaltschaft und die JVA, die ebenfalls eine Stellungnahme abgeben müssen, sehen allerdings ihrerseits Indizien für erneute Straffälligkeit.

Auf welcher Grundlage entscheidet nun der Richter – oder in Peters Fall die Richterin? Es gibt ein Schreiben seiner Anwältin, eines von der Staatsanwaltschaft und eines der Vollzugsanstalt, in der Peter inhaftiert ist, an die Richterin. In jedem legt der jeweilige Absender dar, welche Entscheidung er befürwortet und begründet dies. Die Richterin liest diese Anträge und Begründungen und bezieht dann die Darstellung von Peter in einem Anhörungstermin mit ein. Dann trifft sie die Entscheidung.

Faktisch ist die Annahme einer erneuten Straffälligkeit unsinnig. Einziger Zweck von Peters Verhalten war ja, eine rechtliche Klärung bestimmter Tatbestände herbeizuführen.  Das erste Verfahren ist bereits in der höchsten bundesrepublikanischen Instanz, dem Bundesverfassungsgericht, entschieden worden. Das zweite Verfahren läuft noch bzw. ist vorläufig eingestellt. Damit fällt jeder Grund für eine weitere laut BRD-Recht strafbare Handlung fort.

Wir gingen bereits vor Weihnachten davon aus, daß auf Grundlage der verbrachten Untersuchungshaft und der Zweidrittelregelung Peter freikommen würde. Der Anhörungstermin, in dem die Richterin Peters Darstellung anhört, wurde aber nicht mehr angesetzt. Es hieß, die Staatsanwaltschaft sei im Urlaub und könne somit die notwendige  Stellungnahme nicht schreiben.

Inzwischen liegen die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft und der Justizvollzugsanstalt vor. Die Staatsanwaltschaft, die die Einstellung des Bankengeschäft-Verfahrens vorgeschlagen und beantragt hatte – unter anderem mit der Begründung, die U-Haft könne so angerechnet werden – beantragte nun, Peter wegen der Gefahr des Rückfalls inhaftiert zu lassen. Die JVA bestätigte Peter eine durchweg gute Führung und einen höflichen Umgang mit allen Beteiligten, aber auch sie beantragte eine weitere Inhaftierung, da eine wiederholte Straffälligkeit nicht auszuschließen sei. Peters Anwältin legte dar, weshalb eine weitere strafbare Handlung weder zu erwarten sei noch in irgendeiner Weise zielführend für Peter sein könnte.

Der Anhörungstermin fand dann endlich am 17. Januar 2019 statt. Wie die Richterin entscheidet, wird sie im Laufe dieser Woche bekanntgeben.

Interessant ist, daß bis zum Zeitpunkt der Anhörung noch nicht einmal entschieden war, ob die Untersuchungshaft auf die aktuelle Inhaftierung angerechnet wird. Wie dem Einstellungsantrag der Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist,  war die Anrechnung bereits vorgesehen. Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Ankündigung bis heute noch in keinem Beschluß festgehalten wurde.

Ebenfalls bemerkenswert ist, womit die Staatsanwaltschaft belegt, daß Peter wohl weiterhin straffällig sein werde. Peter habe die Haft nicht selbständig angetreten, ist einer der Vorwürfe. Der Haftbefehl war aber auf den Heuweg 16, also das verkaufte Gelände in Apollensdorf  ausgestellt. Und obwohl in Wittenberg bekannt ist, daß Peter sich auf dem Reinsdorfer Gelände aufhielt, wurde ihm der Haftbefehl dort nicht zugestellt. Anstatt dessen wurde eine touristische Veranstaltung in Wittenberg gewählt, um ihn dort publikumswirksam abzuführen. Wir haben darüber berichtet.

Weiter heißt es wörtlich in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft:

„ ... aus dem Internetauftritt „Königreich Deutschland“ geht hervor, dass er die deutsche Strafjustiz nicht anerkennt,  sich zu Unrecht verurteilt fühlt und seine „Projekte“ wie ein „pharmalobbyfreies Gesundheitswesen“ nach seiner Haftentlassung weiterverfolgen will.“

Ist es grundsätzlich strafbar, ein pharmalobbyfreies Gesundheitswesen zu unterstützen?

Ist die Tatsache, sich zu Unrecht verurteilt zu fühlen ein Indiz dafür, erneut straffällig zu werden? Zeigt es nicht eher, daß über neue Strafprozesse kein Recht erwartet wird und daher dieser Weg, Gerechtigkeit zu erlangen, nicht weiter provoziert wird?

Den obigen Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er erkenne die deutsche Staatsjustiz nicht an, können wir auf dieser Internetseite nicht finden. Eventuelle Bedenken bezüglich des bundesrepublikanischen Rechtssystems stehen nicht seiner Haltung entgegen, gerade in Akzeptanz dieser bundesdeutschen Strafjustiz einen Weg zu suchen, die Legalität seiner Projekte nachzuweisen.

Wir sind gespannt, inwieweit sich die Richterin in ihrer Entscheidung von den unhaltbaren Begründungen der Staatsanwaltschaft beeindrucken läßt und werden Euch ihren Beschluß mitteilen, sobald er uns vorliegt.
[close]


http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/das-hin-und-her-um-peters-freilassung-1424.html
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 

Offline Tuska

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #335 am: 24. Januar 2019, 19:16:33 »
Zitat
[...] saß Peter hier nicht nur faktisch sondern auch BRD-rechtlich unschuldig fast zwei Jahre im Gefängnis.
::)

Zitat
BRD-rechtlich wird nun durch das Urteil Versicherungsgeschäft und fehlende Fahrerlaubnis als gegeben angenommen. Faktisch sehen wir das allerdings immer noch anders.
Justitia kümmert sich nicht um eure Gefühle.

Zitat
Peter hatte durchaus einen Grund, die beiden Strafverfahren zu provozieren und durchzuführen. Er wollte so im Rahmen der Bundesrepublik eine rechtliche Klärung zur Staatlichkeit des KRD und zur Subsidiarität bundesrepublikanischer Strukturen erlangen.
Ernsthaft? Die Pudel würgen das "Peter will mit Strafverfahren unseren Staat anerkennen lassen"-Geschwurbel wieder hoch? Fällt denen nicht mal was neues ein? :tard:

Zitat
Wir empfinden die stattgefundene Rechtsprechung noch immer nicht als Gerechtigkeit, aber sie zeigt zweifelsohne, welche Ergebnisse auf diesem Weg erzielt werden können – und welche nicht. Somit ist es in Zukunft hinfällig, über diesen nervenaufreibenden Weg der „provozierten Straffälligkeit“ Fakten zu schaffen.
Da schau her, da hatte ein Pudel doch tatsächlich mal eine gute Idee ...

Zitat
So sammelte sich eine nichtunerhebliche Anzahl von „Vergehen“ zusammen, bis die Staatsanwaltschaft bereit war, auf die Provokationen zu reagieren.
Oder wie wir im SSL sagen: Die StA Dessau-Roßlau war faul, wie die Pudel bei VwT.

Ich habe keine Lust mehr, weiterzulesen. Für die nachfolgenden Huldigungen auf den geliebten Sektenführer ist es mir noch zu früh am Abend ...
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Offline Gutemine

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #336 am: 24. Januar 2019, 19:28:25 »
Das interessanteste zum Pudel Mimimi fehlt mal wieder. Die Begründung, warum Peter freizulassen ist.  ;D

Ich hab auch noch nen Screen ihres Mimimis gemacht.

Nur noch ne Verständnisfrage: Sitzt der Bezopfte nicht wegen seiner Führerscheinsachen aktuell ein? Da ist eine "Verrechnung" mit den anderen Verfahren gar nicht möglich, oder? :scratch: :scratch:
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #337 am: 24. Januar 2019, 19:55:57 »
Ah ja, da wird also munter behauptet, dass Peterleang keinerlei weitere Straftaten mehr begehen werde. Das liest sich dann so:
Zitat
Seine aktuelle Inhaftierung betrifft allerdings einen anderen Prozeß: und zwar den um angebliches Versicherungsgeschäft und wegen angeblichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
BRD-rechtlich wird nun durch das Urteil Versicherungsgeschäft und fehlende Fahrerlaubnis als gegeben angenommen. Faktisch sehen wir das allerdings immer noch anders. Mindestens die freiwillige Abgabe der Fahrerlaubnis ist auch für rechtlich nicht bewanderte Menschen ganz offensichtlich an den Haaren herbeigezogen. Fahrerlaubnis und Führerschein sind in der Bundesrepublik nicht identisch. Eine Trennung von wurde von der Bundesrepublik voraussichtlich aus verwaltungstechnischen Gründen oder wegen der Zuordnung von Geldeinnahmen vorgenommen. Es nun so darzustellen, als würde es sich dabei um dieselbe Sache handeln, ist in unseren Augen nicht korrekt. 
[...]
Wir empfinden die stattgefundene Rechtsprechung noch immer nicht als Gerechtigkeit, [...].
[...] Peter habe die Haft nicht selbständig angetreten, ist einer der Vorwürfe.
[...] „ ... aus dem Internetauftritt „Königreich Deutschland“ geht hervor, dass er die deutsche Strafjustiz nicht anerkennt,  sich zu Unrecht verurteilt fühlt und seine „Projekte“ wie ein „pharmalobbyfreies Gesundheitswesen“ nach seiner Haftentlassung weiterverfolgen will.“
Ist es grundsätzlich strafbar, ein pharmalobbyfreies Gesundheitswesen zu unterstützen?
Ist die Tatsache, sich zu Unrecht verurteilt zu fühlen ein Indiz dafür, erneut straffällig zu werden?
Im Grunde bieten die KRDler hier ja den Beweis dafür, dass sie eben so wenig wie Peterleang Einsicht zeigen und die entsprechenden Straftatbestände einfach ignorieren.
Oder anders gesagt: Sie werfen den Gerichten vor, falsch geurteilt zu haben, und fordern zugleich von eben diesen Gerichten noch Milde.

Es finden sich aber weitere Perlen in dem Schrieb:
Zitat
Da das Landgerichtsurteil zum angeblichen Bankgeschäft vom Bundesgerichtshof aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung zurückgegeben wurde, saß Peter hier nicht nur faktisch sondern auch BRD-rechtlich unschuldig fast zwei Jahre im Gefängnis.
Nur der Vollständigkeit halber: Untersuchungshäftlinge gelten per definitionem als unschuldig.

Zitat
Das Rechtssystem hätte schon bei den ersten Provokationen Peters mit einer Strafanzeige reagieren können.
"Das Rechtssystem" hat noch nie irgendwelche Strafanzeigen gestellt. Wer oder was soll eigentlich dieses "Rechtssystem" sein? Strafanzeigen kommen von Privaten, die Straftaten erleiden oder mitbekommen, oder von einzelnen Amtsstellen oder Staatsangestellten, die Kenntnis von möglichen Straftaten erhalten. "Das Rechtssystem" hält sich da fein raus.


Zitat
Im Strafrecht werden die Untersuchungshaft und die Haft nach einem Urteil nicht automatisch gegengerechnet.
Eigentlich schon, wenn es um dieselbe Straftat geht. Das ist hier aber nicht der Fall, die Untersuchungshaft betraf andere Vorwürfe als die, die zur jetzigen Freiheitsstrafe führten.

Zitat
Es war nicht das erste Verfahren, daß wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg von den Gerichten auf Eis gelegt worden war.
Die Verfahren wurden nicht deswegen eingestellt, weil sie keinen Aussicht auf Erfolg hatten, sondern weil der mögliche "Erfolg" neben den sonst zu erwartenden Strafen geringfügig erschien. Das könnte sich aber noch ändern.

Zitat
Die Staatsanwaltschaft und die JVA, die ebenfalls eine Stellungnahme abgeben müssen, sehen allerdings ihrerseits Indizien für erneute Straffälligkeit.
Das gibt das KRD ja auch selbst unumwunden zu - siehe weiter unten!

Zitat
Einziger Zweck von Peters Verhalten war ja, eine rechtliche Klärung bestimmter Tatbestände herbeizuführen.
Ah ja, dazu musste er schon seit den 1990er-Jahren sämtliche Verkehrsregeln übertreten?

Zitat
Ebenfalls bemerkenswert ist, womit die Staatsanwaltschaft belegt, daß Peter wohl weiterhin straffällig sein werde. Peter habe die Haft nicht selbständig angetreten, ist einer der Vorwürfe.
Das ist nicht nur ein Vorwurf, sondern eine offensichtliche Tatsache.

Zitat
Der Haftbefehl war aber auf den Heuweg 16, also das verkaufte Gelände in Apollensdorf  ausgestellt. Und obwohl in Wittenberg bekannt ist, daß Peter sich auf dem Reinsdorfer Gelände aufhielt, wurde ihm der Haftbefehl dort nicht zugestellt.
Tja, wenn Peterleang halt "vergisst", sich, wie es vorgeschrieben ist, bei der Gemeinde anzumelden, wenn das KRD bis unlängst noch eben jene falsche Anschrift offiziell auf seiner Homepage führte, was soll die zuständige Stelle dann machen? Soll sie in Wittenberg unter den Leuten herumfragen, wo Peterleang denn nun zu wohnen geruht?
Meldeversäumnis ist übrigens zwar keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Mit Peterleangs Absicht, sich an die Gesetze zu halten, stand es also offenbar doch nicht so gut.

Zitat
Weiter heißt es wörtlich in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft:
„ ... aus dem Internetauftritt „Königreich Deutschland“ geht hervor, dass er die deutsche Strafjustiz nicht anerkennt,  sich zu Unrecht verurteilt fühlt und seine „Projekte“ wie ein „pharmalobbyfreies Gesundheitswesen“ nach seiner Haftentlassung weiterverfolgen will.“
Ist es grundsätzlich strafbar, ein pharmalobbyfreies Gesundheitswesen zu unterstützen?
Ja, das ist jedenfalls dann strafbar, wenn man zur Zweckerfüllung "Krankenversicherungen" u. dgl. betreibt, die gegen geltendes Recht verstossen und deren Betrieb einem von der zuständigen Behörde untersagt wurde. Die Werbung für diese und andere "Einrichtungen" läuft ja ungeniert weiter.

Zitat
Ist die Tatsache, sich zu Unrecht verurteilt zu fühlen ein Indiz dafür, erneut straffällig zu werden?
Wer so wenig Einsicht in die Strafbarkeit seines bisherigen Verhaltens zeigt, dem ist durchaus zuzutrauen, dass er weiter Straftaten begehen wird.

Zitat
Den obigen Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er erkenne die deutsche Staatsjustiz nicht an, können wir auf dieser Internetseite nicht finden.
Nun ja, gerade in dem Text, den ich von eben dieser Internetseite zitiere, steht ja unverblümt drin, dass das KRD die deutsche Justiz nicht anerkennt, siehe meine Kommentare oben!

Kurz: keinerlei Einsicht.
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dtx

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #338 am: 24. Januar 2019, 20:34:07 »
Es finden sich aber weitere Perlen in dem Schrieb:
Zitat
Das Rechtssystem hätte schon bei den ersten Provokationen Peters mit einer Strafanzeige reagieren können.
"Das Rechtssystem" hat noch nie irgendwelche Strafanzeigen gestellt. Wer oder was soll eigentlich dieses "Rechtssystem" sein? Strafanzeigen kommen von Privaten, die Straftaten erleiden oder mitbekommen, oder von einzelnen Amtsstellen oder Staatsangestellten, die Kenntnis von möglichen Straftaten erhalten. "Das Rechtssystem" hält sich da fein raus.

Mag ja sein. Aber mit dem Mimimi darüber, daß es von den Strafverfolgungsbehörden über Jahre hinweg kein hinreichend hartes Durchgreifen gab, haben die Pudel ausnahmsweise einmal Recht.

Zitat
Es war nicht das erste Verfahren, daß wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg von den Gerichten auf Eis gelegt worden war.
Die Verfahren wurden nicht deswegen eingestellt, weil sie keinen Aussicht auf Erfolg hatten, sondern weil der mögliche "Erfolg" neben den sonst zu erwartenden Strafen geringfügig erschien. Das könnte sich aber noch ändern.

Ich sag mal so: Wer nur "Pipifax" anstellt, wird auch dafür bestraft. Insofern haben die Pudel auch damit Recht, daß man Peterle den angeblichen Kleinkram in das Hallenser Verfahren mit reinpacken und ihm dafür etwas an zusätzlicher staatlicher Fürsorge gönnen konnte. Denn dann hätte selbst die MZ gewußt, wofür der Zopf die knapp zwei Jahre in U-Haft gesessen hat und den Leuten nicht erst den Floh von der Anrechnung ins Ohr setzen müssen.

Zitat
Die Staatsanwaltschaft und die JVA, die ebenfalls eine Stellungnahme abgeben müssen, sehen allerdings ihrerseits Indizien für erneute Straffälligkeit.
Das gibt das KRD ja auch selbst unumwunden zu - siehe weiter unten!

Zutreffenderweise müßte es aber nicht "Indizien für erneute", sondern für "fortdauernde Straffälligkeit" heißen.

Zitat
Der Haftbefehl war aber auf den Heuweg 16, also das verkaufte Gelände in Apollensdorf  ausgestellt. Und obwohl in Wittenberg bekannt ist, daß Peter sich auf dem Reinsdorfer Gelände aufhielt, wurde ihm der Haftbefehl dort nicht zugestellt.
Tja, wenn Peterleang halt "vergisst", sich, wie es vorgeschrieben ist, bei der Gemeinde anzumelden, wenn das KRD bis unlängst noch eben jene falsche Anschrift offiziell auf seiner Homepage führte, was soll die zuständige Stelle dann machen?

Abgesehen davon hat ein(e) Briefträger(in) weder Einblick ins Melderegister, noch in irgendwelche Internetseiten zu nehmen, bevor er/sie einen Brief einwirft. Nach den Regeln, die für die Angehörigen dieses Berufsstandes gelten, durfte auch eine nach Reinsdorf adressierte Ladung nur zugestellt werden, wenn dort "Fitzek" am Briefkasten steht. 

Zitat
Weiter heißt es wörtlich in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft:
„ ... aus dem Internetauftritt „Königreich Deutschland“ geht hervor, dass er die deutsche Strafjustiz nicht anerkennt,  sich zu Unrecht verurteilt fühlt und seine „Projekte“ wie ein „pharmalobbyfreies Gesundheitswesen“ nach seiner Haftentlassung weiterverfolgen will.“
Ist es grundsätzlich strafbar, ein pharmalobbyfreies Gesundheitswesen zu unterstützen?
Ja, das ist jedenfalls dann strafbar, wenn man zur Zweckerfüllung "Krankenversicherungen" u. dgl. betreibt, die gegen geltendes Recht verstossen und deren Betrieb einem von der zuständigen Behörde untersagt wurde. Die Werbung für diese und andere "Einrichtungen" läuft ja ungeniert weiter.

Abgesehen davon verfolgte der Zopf diese "Projekte" schon seit der erstmaligen Verurteilung ungerührt weiter. Man darf sich also mit Fug und Recht fragen, weshalb ein derart impertinentes Nachtatverhalten keinen oder zumindest keinen noch weiter strafverschärfenden Niederschlag im Berufungsurteil des LG Dessau gefunden hat.

« Letzte Änderung: 24. Januar 2019, 20:36:14 von dtx »
 

Müll Mann

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #339 am: 24. Januar 2019, 20:44:41 »
Und nachdem das "Rechtssystem" die gewünschte Reaktion gezeigt hat und gegen den tieffliegenden Zopf ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet hat, war es trotzdem notwendig diese Straftat weitere 49 mal zu begehen?  :think: Mir völlig unverständlich wie man daraus schließen könnte, dass der royale Deliquent weitere Straftaten begehen wird.  :scratch:

Auf die Deutsche Gesundheit hat @Pantotheus schon hingewiesen.

Aber Peter sollte mal die Anwältin wechseln, wenn die ihm ständig solche Luftschlösser verspricht. Oder liegt es nur wieder an der fehlenden Fähigkeit zum verstehenden Lesen bei den Pudeln?

Das mit der Anrechnung hatten wir schon einmal diskutiert. Das BVerfG sagt, dass Untersuchungshaft auch dann anzurechnen ist, wenn die Untersuchungshaft "aus Anlass einer Tat" angeordnet wurde, die zur Verurteilung geführt hat. BVerfG und BGH sehen das "aus Anlass" auch bei einem funktionalen Zusammenhang gegeben. Dies ist dann gegeben, wenn sich die Untersuchungshaft in dem einen Verfahren auf den Gang des anderen Verfahrens ausgewirkt hat. Da die Berufungsverhandlung in Dessau während der Untersuchungshaft erfolgt ist, könnte hier ein solcher Zusammenhang vorliegen. Der weitere Zusammenhang ergibt sich daraus, dass die Einstellung in dem Verfahren mit der Untersuchungshaft (Bankverfahren) im Hinblick auf die Strafe in dem Verfahren erfolgt ist, welches jetzt abgesessen wird (Versicherungs- und Führerscheinverfahren). Eine Anrechnung wäre damit möglich.

Näheres dazu: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/09-07/index.php?sz=9

« Letzte Änderung: 24. Januar 2019, 20:47:31 von Müll Mann »
 
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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #340 am: 24. Januar 2019, 20:51:12 »
@dtx Es geht ja im KRD-Mimimi nicht um den ehrenwehrten Beruf des Postzustellers, sondern um die falsche Anschrift in der Ladung zum Haftantritt. Da erntet man halt, was man durch jahrelange Verwirrspiele um die "richtige" Anschrift und die "richtige" Benennung des Empfängers geerntet hat.

Die "Begründung", warum Fatzke umgehendst (ja, ja, eine verbotene Steigerung, aber die "Haftempfindlichkeit" trieft förmlich aus dem Schrieb) freizulassen sei, findet sich jetzt auszugsweise auf der KRD HP. Ich füge sie hier mal an.
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« Antwort #341 am: 24. Januar 2019, 20:53:13 »
@Pantotheus

Ich weiß, doppelt gemoppelt hält besser. Die Begründung haben wir auch hier schon:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5949.msg212670#msg212670

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #342 am: 24. Januar 2019, 21:01:57 »
Also ich bezweifle immer mehr, dass der/die Verfasser Rechtsanwät/in sein soll. Was ist bitte ein rechtswirksamer Führerschein? An Dreistheit nicht zu überbieten ist das Argument, dass er die letzten drei Jahre kein Fahrzeug mehr geführt habe. Zunächst einmal ist dies falsch, er hat keine Kraftfahrzeuge geführt bzw sich nicht dabei erwischen lassen, auf dem Fahrrad wurde er jedoch gesichtet. Und so überraschend ist diese Abstinenz nicht, hat er doch fast 2 der 3 Jahre in Haft verbracht.

Genauso falsch ist die Aussage, Peter hätte nach dem Urteil des VG Halle nur noch ein einziges Mal ein Kraftfahrzeug geführt. Er ist gleich nach dem Verfahren mit dem Auto weggefahren. Davon gibt es Fernsehbilder. Gehen wir mal davon aus, dass die "Anwältin" selbst angelogen wurde.
« Letzte Änderung: 24. Januar 2019, 21:04:57 von Müll Mann »
 
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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #343 am: 24. Januar 2019, 21:09:09 »
@Müll Mann Die Diktion des Schriebs riecht mir sehr nach KRD-Sprech.
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Müll Mann

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Re: Neues aus dem KRD 1/2019
« Antwort #344 am: 24. Januar 2019, 21:12:30 »
@Müll Mann Die Diktion des Schriebs riecht mir sehr nach KRD-Sprech.
Aber der Text bemüht sich, die verstrahlten Floskeln zu vermeiden. Gewisse Grundkenntnisse einer juristischen Terminologie sind erkennbar. Das könnte von einer ReNo stammen. Andererseits ist die Anwältin auf Sozialrecht spezialisiert und im Strafrecht vielleicht deswegen nicht sattelfest. Sympathie für den Zopf ist deutlich erkennbar. Vielleicht eine Erweiterung der KRD-Flotte.

 
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