Ich verstehe Deine Abneigung gegen Ost-Bashing, aber hier wird eher Bashing der in dem Fall zuständigen Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau betrieben. Ist das aus Deiner Sicht so völlig grundlos?
Ich erinnere dabei an die vorläufige Einstellung durch das LG Hannover nach § 154 (2) StPO auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, dabei wäre das das Urteil gewesen, das beste Chancen hatte, Fitzek erst mal von der Straße zu holen und Wiederholungstaten zu vermeiden.
Ich erinnere weiter daran, dass das LG Halle dieselbe Staatsanwaltschaft erst mal zu Nachermittlungen verdonnern musste, und die man überhaupt das Gefühl hatte, hier die Jäger zum Jagen tragen zu müssen. Das ganze kam ja überhaupt erst mit der Involvierung der BaFin in Gang.
Ich fange an zu verstehen, warum Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind. Ich bezweifle, dass beispielsweise in Bayern beim derzeitigen Stand in Sachen Reichsdepperei eine solche Handlungsweise der Staatsanwaltschaft akzeptiert würde.
Hat vielleicht doch etwas mit dem Bundesland zu tun, oder? Irgendwo scheinen da in Dessau-Roßlau und weiter oben in der Weisungskette Leute zu sitzen, die das Treiben von Fitzek entweder mit Sympathie sehen oder auf dem Auge mit Blindheit geschlagen sind.
Es ist nicht mehr 2015, als man generell in Deutschland noch recht nachlässig auf Reichsdeppen reagierte. In 2018 sind sonst überall die Behörden ziemlich aufmerksam geworden und handeln nachdrücklich. Nur die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau beantragt Einstellung über Einstellung, und das obwohl ein einzelner Blick auf die Seite des "Königreichs" ausreicht, um zu erkennen, dass die fröhlich weitermachen und nur das Problem haben, dass ihnen die Mittel abhanden gekommen sind. Und gerade, als Fitzek zwischendurch mal wieder draußen war, gab es einen deutlichen Aktivitätsschub.
Man muss schon ziemlich überlastet überfordert sein, um das nicht zu bemerken, was man mit ausgerechnet dieser Verfahrenseinstellung anrichtet.
Dem Sinn hinter § 154 StPO entspricht das wohl kaum.