Der Prozess markiert einen der seltenen Fälle, in denen deutsche Ermittler einen Betreiber rechtsextremer Websites angeklagt haben. Das liegt auch daran, dass die Website von Migrantenschreck mit ihrem zynischen Namen, den Waffenangeboten und den Blogposts extremer war als andere rechte Hetzseiten, die in den vergangenen Jahren gegen Flüchtlinge wetterten.
Hier irrt motherboard!
Die Anklage erfolgte nicht, weil die Seite rechtsextrem ist und auch nicht, weil sie extremer war als andere.
Sondern weil für Frei erwerbbare Waffen eine Maximalenergie (an der Mündung) von 7,5 J erlaubt ist.
Dazu muß so etwas zwingend den BKA vorgelegt werden, das dann dem Stempel "F im Fünfeck" draufhaut.
Den Stempel hätten die Waffen aber niemals bekommen können, da die Mündungsenergie bei 80 J lag (erinnerlich).
Die Waffen wären also höchstens nach amtlichem Voreintrag auf Grüne WBK erwerbbar gewesen.
Beim Import nach Deutschland hat der Käufer dann eine Importgenehmigung vom Zoll vorzulegen.
All' dies ist nicht geschehen.
Daher (völlig zurecht) die Anklage "Illegaler Waffenhandel".