Autor Thema: Mario Rönsch in Budapest verhaftet  (Gelesen 2718 mal)

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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #15 am: 5. Dezember 2018, 15:29:59 »
Da komme ich nicht ganz mit: Ein Gegenstand, der Hartgummigeschosse verschießt, soll ein Alarm- oder Signalgerät sein?
Dann ist also gewiss auch eine Armbrust ein Alarm- und Signalgerät?
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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #16 am: 5. Dezember 2018, 15:38:45 »
Kommt da eigentlich zum illegalen Handel nicht noch der Schmuggel nach Deutschland dazu?
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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #17 am: 5. Dezember 2018, 15:55:14 »
Dann ist also gewiss auch eine Armbrust ein Alarm- und Signalgerät?

In Ungarn vielleicht schon ...   ;)
Als Angeklagter darf er natürlich jeden Schmarrn erzählen, aber zumindest meine Erfahrung mit Strafrichtern ist, daß die nicht ganz verblödet sind.       8)

Kommt da eigentlich zum illegalen Handel nicht noch der Schmuggel nach Deutschland dazu?

Das dürfte eher die Empfänger betreffen. Die hätten eine Einfuhrgenehmigung einholen und beim Zoll vorlegen müssen.
Offenbar haben aber alle brav ihre Strafbefehle akzeptiert und gezahlt. Jedenfalls liest/las man nichts von denen.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Müll Mann

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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #18 am: 5. Dezember 2018, 15:59:43 »
nicht noch der Schmuggel nach Deutschland dazu
Nein. Schmuggel bezeichnet die Hinterziehung von Einfuhrabgaben. Da es hier aber um die innergemeinschaftliche Verbringung geht, fallen keine Einfuhrabgaben an. Bei Zigaretten ist das was anderes, weil da auch innergemeinschaftlich die Tabaksteuer hinterzogen werden kann. Auf Waffen gibt es aber keine extra Steuer.
Würde auch nicht ins Gewich fallen, da es sich um Tateinheit handeln würde und in diesem Fall nach dem Absorptionsprinzip die Bestrafung nur nach der höher bestraftet Tat erfolgt. Für die Mindeststrafe gilt dann aber auch die höhere von beiden Mindeststrafen.

Die hätten eine Einfuhrgenehmigung einholen und beim Zoll vorlegen müssen.
Eine Verbringungserlaubnis (§ 29 WaffG), da innergemeinschaftlich.
« Letzte Änderung: 5. Dezember 2018, 16:01:58 von Müll Mann »
 
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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #19 am: 5. Dezember 2018, 20:54:26 »
Wie sich die Ausreden gleichen: Rönsch schwadroniert etwas von "Alarm- und Signalgeräten", Schaller dreht sich um die Begriffe "verbotene" und "gefährliche Waffe", Fatzke zog sich daran hoch, dass sein Tonfa (oder war's was Anderes?) doch nicht zum Erwürgen geeignet gewesen sei.
Wie ich bereits anderswo im Forum einmal schrieb: Über den Sinn von Waffenvorschriften kann man sicher streiten, besonders im Blick auf nationale Unterschiede. In Deutschland sind Messer verboten, die man in Frankreich im Souvenir-Shop kaufen kann.
Allerdings spiegeln solche Vorschriften nun einmal die Wertungen des dazu berufenen Gesetzgebers. Wenn der Gesetzgeber eben keine Schlagstöcke oder automatischen Messer haben will, ist es nun mal so. Die ganzen "Gegenargumente" sollen nur das eine Argument verschleiern, dass es den Betreffenden eben nicht passt, den Willen des Gesetzgebers zu achten. Sie setzen ihren Willen über den des Gesetzgebers. Das ist ja letztlich auch immer das Grundproblem von RD.
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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #20 am: 18. Dezember 2018, 13:15:12 »
Rönsch ist heute zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Damit ist das Gericht unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft geblieben, die drei Jahre und zwei Monate Haft gefordert hatte. Quelle.

Zitat
Urteil im „Migrantenschreck“-Prozess: Haftstrafe für rechtsextremen Waffenhändler

Der Betreiber des rechtsextremen Waffenversandes „Migrantenschreck“, Mario R., ist am 18.12.2018 vom Landgericht Berlin wegen unerlaubten Waffenhandels zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die 10. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass R. von Ungarn aus in mindestens 177 Fällen illegal Schusswaffen an deutsche Käufer versandt hatte. Weil das Gericht keine Fluchtgefahr bei R. erkannte, wurde die Untersuchungshaft aufgehoben. R. wurde noch am Dienstag aus der Untersuchungshaft entlassen und bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß.

Laut Anklageschrift hatte R. im Jahr 2016 von Ungarn aus den Onlineshop „Migrantenschreck“ betrieben und mit dem Versand von Schusswaffen nach Deutschland fast 110.000 Euro Gewinn erzielt. Der Versandhandel hatte auf seiner Website explizit damit geworben, dass die Waffen zur Verteidigung gegen Asylsuchende eingesetzt werden könnten („60 Joule Mündungsenergie strecken jeden Asyforderer nieder“). In Werbevideos, in denen die Pistolen vorgeführt wurden, wurde u.a. auf Fotos von hochrangigen Politikern geschossen.

R. gestand die Tathandlungen – das Betreiben des Onlineversandes bzw. den Versand der Waffen –, erklärte jedoch, dass er sich zuvor bei einem Anwalt über die rechtliche Situation erkundigt hatte und von der Straflosigkeit seines Handelns überzeugt gewesen sei. Die Verteidigungsstrategie zielte im Rahmen der Hauptverhandlung vor allem darauf ab, die Gefährlichkeit der feilgebotenen Schusswaffen in Abrede zu stellen. Ein Rechtsmediziner betonte jedoch, dass die mit den Revolvern verschossenen Gummiprojektile bei einer geringen Distanz oder einem aufgesetzten Schuss auch tödliche Wirkung hätten entfalten können.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe in Höhe von drei Jahren und zwei Monaten für den mehrfach wegen Betruges vorbestraften Angeklagten gefordert. Die Tatsache, dass die Waffen explizit mit dem Einsatz gegen Menschen beworben worden seien, müsse sich strafschärfend auf den Urteilsspruch auswirken, so die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte wiederum die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts für diesen Sachverhalt bezweifelt und die Einstellung des Verfahrens gefordert. Doch selbst für den Fall, dass das Gericht die Zuständigkeit der deutschen Justiz bejahen würde, sei Mario R. freizusprechen, weil er einem unvermeidbaren Verbotsirrtum unterlegen und von der Straflosigkeit seines Handels überzeugt gewesen sei, so die Verteidigung.

Der Verurteilte Mario R. ist kein Unbekannter. Im Jahre 2014 war er Aktivist der „Montagsmahnwachen für den Frieden“, bei denen sich regelmäßig rechte, verschwörungsideologische und antisemitische Akteure beteiligten. Später sympathisierte er mit der Alternative für Deutschland (AfD) und dem rechten Compact-Magazin. Gemeinsam mit dessen Chefredakteur und einem weiteren Mitarbeiter der Zeitschrift war er im Dezember 2015 bei einer Heftvorstellung im Rahmen von „Compact TV“ zu sehen. Zudem ergab die Hauptverhandlung, dass R. im Jahr 2016 mehrfach vierstellige Eurobeträge des Compact Magazins sowie des Kopp Verlages erhielt – angeblich als Vergütung für Vermarktungsdienstleistungen.

Der nun zu Ende gegangene Strafprozess hatte sich über fünf Verhandlungstage erstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #21 am: 18. Dezember 2018, 13:21:12 »
 :scratch:
Weil das Gericht keine Fluchtgefahr bei R. erkannte, wurde die Untersuchungshaft aufgehoben. R. wurde noch am Dienstag aus der Untersuchungshaft entlassen und bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß.
:think:

Der wurde in Ungarn verhaftet, aber das Gericht sieht keine Fluchtgefahr.
 
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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #22 am: 18. Dezember 2018, 13:27:08 »
Der wurde in Ungarn verhaftet, aber das Gericht sieht keine Fluchtgefahr.

Ja, da habe ich auch meine Stirn gerunzelt. Andererseits, soll er ruhig machen, dann hat es sich mit möglichen Hafterleichterungen auch erledigt. Und wohin sollte er dauerhaft fliehen, nachdem ihn schon die Ungarn ausgeliefert haben (woran er ja bis zum Eintritt auch nicht wirklich geglaubt hat)?
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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #23 am: 18. Dezember 2018, 13:31:28 »
:scratch:
Weil das Gericht keine Fluchtgefahr bei R. erkannte, wurde die Untersuchungshaft aufgehoben. R. wurde noch am Dienstag aus der Untersuchungshaft entlassen und bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß.
:think:

Der wurde in Ungarn verhaftet, aber das Gericht sieht keine Fluchtgefahr.

So einiges in den letzten Tagen ist für den juristischen Laien wirklich nicht mehr zu verstehen. Fitzek, die Sache mit dem Verteidiger von der Petry, jetzt das...
Wo ist bitteschön der Unterschied zwischen vor, während und nach dem Prozess? Da darf es dann auch nicht wundern, wenn schlichtere Gemüter den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, leider!
 
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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #24 am: 18. Dezember 2018, 13:42:49 »
Mir als juristischem Laien erschließt sich das leider auch nicht wirklich, warum die U-Haft aufgehoben wurde, leider :(
LG Miss Marple

Sorry für die wenigen Infos über mich, die letzten Jahre haben mich gelehrt vorsichtig zu sein. Leider :(
 

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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #25 am: 18. Dezember 2018, 13:52:56 »
Mir als juristischem Laien erschließt sich das leider auch nicht wirklich, warum die U-Haft aufgehoben wurde, leider :(

Weil es ein (wenn auch bisher nicht rechtskräftiges) Urteil gibt und das Gericht keine Fluchtgefahr sieht. Dann darf es Rönsch nicht in Haft behalten. Soweit alles rechtsstaatlich, aber ob man das so sehen muss, ist etwas anderes. Und ja, ich stimme zu, das klingt schon komisch. Kann die Staatsanwaltschaft hier eigentlich noch Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen?
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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #26 am: 18. Dezember 2018, 14:49:03 »
Untersuchungshaft ist nur möglich, wenn ein Haftgrund vorliegt. Haftgründe können Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder bei bestimmten Straftaten auch Wiederholungsgefahr sein. Bisher war der Haftgrund Flucht. Rönsch ist nun in Deutschland, damit ist dieser Haftgrund weggefallen. Allerdings könnte es den neuen Haftgrund Fluchtgefahr geben. Bei Pressemeldungen muss man aber immer beachten, dass die nicht vollständig sind. So wird oft der Unterschied zwischen Aufgebung und außer Vollzug setzen eines Haftbefehls nicht beachtet.

Grund den Herren nicht in Haft zu ahlten dürfte sein, dass die JVAs in Berlin nicht gerade an Unterbelegung leiden und mit der Einlegung von Rechtsmitteln gerechnet wird. Es muss also noch die Schleife über den BGH gedreht werden.
 
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Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Antwort #27 am: 18. Dezember 2018, 15:26:29 »
Grund den Herren nicht in Haft zu ahlten dürfte sein, dass die JVAs in Berlin nicht gerade an Unterbelegung leiden und mit der Einlegung von Rechtsmitteln gerechnet wird. Es muss also noch die Schleife über den BGH gedreht werden.

Du sagst's:

Zitat
Seine Verteidiger hatten die Einstellung des Verfahrens oder Freispruch verlangt und kündigten bereits Revision an. Das Gericht folgte im Wesentlichen der Staatsanwältin, die drei Jahre und zwei Monate Haft verlangt hatte.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/12/berlin-migrantenschreck-urteil-haftstrafe-waffenhandel.html
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