... Zwangsgelder sollen laut Fatzkes Auffassung eine Veränderung des Verhaltens erzwingen. Ja, das sollen sie auch, nur hat es eben bei Fatzke selbst wenig gefruchtet. Er will ja auch "alles abgewickelt" haben - nur: Warum wird denn die Reichsbank nach wie vor beworben, weiterhin eine Altersvorsorge versprochen usw.? Dass die BaFin die unbezahlten Zwangsgelder auch eintreiben ließ, empört den Kasperl-König ganz besonders. Zwangsgelder verfallen seiner Meinung nach, wenn die gewünschte Verhaltensänderung eingetreten ist. (Nein, ist sie nicht, und nein, sie verfallen nicht.) Zwangsgelder seien auch keine "Forderungen". (Doch, alle Ansprüche auf Geldzahlungen sind grundsätzlich Forderungen. Ob sich jemand selbst zur Zahlung verpflichtet hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle.)
Die Zwangsgelder sollten, soweit ich mich erinnere, die Einstellung des Geschäftsbetriebs der "Königlichen Reichsbank" sowie ihre Abwicklung bewirken.
Die Dienste der "Königlichen Reichsbank" sind einer der wichtigsten Bestandteile des anstehenden Steuerhinterzieherseminars. Folglich kann davon, daß eine Betriebseinstellung beabsichtigt wäre, keine Rede sein.
Und selbst, wenn es die "Königliche Reichsbank" tatsächlich nur noch in den feuchten Träumen der Pudelschaft gäbe, würde die Abwicklung erst dann abgeschlossen sein, wenn der Geldbestand vollständig an die Gläubiger ausgeschüttet und die Schlußbilanz vorgelegt worden wäre. Die müßte aber auf den Bilanzen für die Zeit des tatsächlichen Geschäftsbetriebes aufbauen, die Fitzek sich seit Jahren weigert aufzustellen.
Wenn er also meint, sich auf
§ 15 Absatz 3 VwVG berufen zu können ("Der Vollzug ist einzustellen, sobald sein Zweck erreicht ist."), zeigt das eine womöglich schon krankhafte Ausprägung einer Realitätsverweigerung, die die gutachterliche Einschätzung "durchschnittlicher Intelligenz" als ziemlich schmeichelhaft erscheinen läßt.
Mir macht Fatzke den Eindruck eines unreifen Kindes, das sich beklagt, böse behandelt worden zu sein, nachdem die anderen Kinder keine Lust mehr hatten, mit ihm zu spielen, nachdem es andauernd die Spielregeln geändert hatte.
Hm, da reden wir aber über den regulären Entwicklungsstand des Vorschulalters?