Heute Abend hatte ich Zeit, mir Fatzkes letztes Gebrabbel in voller Länge anzuhören.
Vielleicht habe ich das bisher überlesen, oder es ist nicht aufgefallen, aber diese Begründung ist ja besonders erheiternd und entlarvend:
Superjurist Peterleang gibt allen Ernstes an, dass er gerne auf dem geräumten Krankenhausgelände wieder einziehen möchte, da ja die Räumung illegal war. (Seine Interpretation des entsprechenden Entscheids ist allerdings bereits abenteuerlich.) Doch wenn er dort einzöge, könnte er keinen Schadensersatz geltend machen. (Auch das eine zumindest kühne Deutung der Rechtslage.)
Er fantasiert sich dann eine Summe von 36 Millionen Euro zusammen, die bereits an Schadensersatzansprüchen aufgelaufen sei. Er rechnet dabei offensichtlich auch die Schadensersatzansprüche mit ein, die er gegenüber der BaFin geltend machen zu können vermeint. Denn er versteht den BGH-Revisionsentscheid in Sachen Bankgeschäfte und Untreue so, dass dadurch sämtliche Entscheide der BaFin "von Anfang" an aufgehoben seien. (Tatsächlich hat der BGH keine Rechtsprechung über Entscheide der BaFin, da diese nicht der ordentlichen, sondern der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegen. Mangels erfolgter Anfechtung sind diese Entscheide längst in Rechtskraft erwachsen.)
Es scheint, als ob sich Peterleang gerade in einem "Hoch" befinde. Ein Schuss bipolare Störung im Narzissmus-dissoziale-Störung-Gemenge wäre nicht überraschend, zumal Fatzke seine letztliche Erfolglosigkeit irgendwie überspielen muss.