Da bin ich anscheinend an den/die Richtige(n) geraten.
Natürlich gilt das BGB für die Justiz! [...]
Wo steht was anderes? Es interessiert mich schlichtweg nicht, wie die letzten Jahrzehnte verfahren wurde. Mich interssiert auch kein Kommentar von irgendeinem Richter, der aus einer schlechten Laune heraus irgendeinen Blödsinn verzapft. Mich interessiert nur der Gesetztestext und der ist eindeutig, eindeutiger geht es gar nicht mehr.
Ein typisches Beispiel für .... (mir fehlt immer noch der passende Fachbegriff).
Ich frage mich immer wieder, was diesen Leuten wiederfahren ist - und vermute traumatische Erfahrungen
mit bestimmten Begriffsunterschieden*, die dann jene in einer falschen Art sensibilisiert haben, so dass
sie nun Gesetzestexte nur mit ihrem (und wirklich nur damit) eigenen Wortsinn interpretieren.
Andere Interpretationen werden dann mit "Wo steht das?" abgewunken.
*) Denkbare negative Erfahrungen bzgl.:
Reise
rücktrittsversicherung / Reise
abbruchversicherung
DVD
-RW / DVD
+RW
A
bsorption / A
dsorption
zur voll
sten Zufriedenheit / zur vollen Zufriedenheit
ALG I / ALG I
Iund neuerdings auch F
ahrer
laubnis / F
ührer
schein Ich weiß, ich weiß - das ganze paart sich dann damit, dass sich mit steigendem IQ gezielt Begriffe/Sachverhalte zum eigenem Vorteil ausgelegt werden.
An dieser Stelle passt der folgende Beitrag aus einem anderen Thread:
Man hat im deutschen Recht mehrheitlich den Kompromiss gefunden, Gesetze kurz - und damit anwendbar - zu halten als auch gerecht. Das ging natürlich zu Lasten der Einfachheit.
Deutsches Recht ist hochgradig kodifiziert und richtet sich an den professionellen Anwender. Man kann es im Endeffekt mit sehr ausgereiften Programmcode vergleichen. Und es hat sich dadurch bewährt.