Autor Thema: Gute Frage  (Gelesen 54260 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #75 am: 20. Dezember 2013, 07:28:41 »
Anscheinend habe ich den User 'Nadelwald' etwas falsch eingestuft.Er ist kein Reichsbürger, er hat nur etwas merwkwürdige Vorstellungen darüber, wie eine Verfassung zustande kommen muss.

Zitat
Laut Definition wird eine Verfassung von der Nationalversammlung beschlossen.... Aber grundsätzlich ist jeder Bürger legitimiert, darauf zu bestehen, dass legitim eine Verfassung erarbeitet wird. Vorbereitende Arbeiten sind allerdings nicht die Verfassung selbst. Die kann nur durch das Volk, die Nationalversammlung beschlossen werden.

Die von ihm erwähnte 'Arbeitsgruppe' findet man hier:
http://politik.huelkenberg.de/VomGrundgesetzzurVerfassung.html
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Offline dieda

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Re: Gute Frage
« Antwort #76 am: 21. Dezember 2013, 10:05:51 »
Kein Reichsdepp, aber dafür ein Verschwörungstheoretiker, wie ich ihn selten erlebt habe.

http://www.gutefrage.net/frage/gibt-es-eine-illuminati#answer109827160

Zitat
Antwort von ....Diedda   :o... 17.12.2013
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

Vielleicht.

Es gibt keine "verschworene Elite" die (wie ....

(bla, bla, bla, bla, bla....)

des Systems und nicht die eigentlichen Auslöser dieser Geschehnisse

neenich?  :snooty:

Nö, kein Reichsdepp noch ein sonstiger Verschwörungstheoretiker!
Vermutlich schlicht und ergreifend ein Kranker...

Ergänzung:
und gleich darunter der:
Zitat
  Antwort von .... Buckykater   ;D 17.12.2013
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Vielleicht.

es gab sie auf jeden Fall mal. aber daß sie alles auf der Welt manipulieren halte ich für eine Verschwörungstheorie wie so vieles heutzutage
 

"BuckyKATER" soso, also doch wieder die guten alten Pappenheimer...
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2013, 10:16:59 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #77 am: 25. Dezember 2013, 17:42:52 »
'Richtige' Reichsdeppen sind bei gutefrage.net selten geworden, aber Verschwörungstheoretiker gibt es immer noch - siehe die Antwort von 'palzbu' zu dieser Frage http://www.gutefrage.net/frage/wurde-adenauer-von-den-alliierten-gesteuert.

Besonders schön sein Hinweis, wo man sich informieren kann:
Zitat
Also über den Dollar und die FED wird die Welt bis heute von 5 Familien ca. regiert. Das alles ist kein Geheimnis, kann man überall im Internet oder in Büchern (Kopp-Verlag) oder durch eigenes Nachdenken erfahren.

Ach ja, und der Hinweis einer Userin, die seit Jahren unter verschiedenen Nicks ihren Unfug verbreitet, darf natürlich auch nicht fehlen:
Zitat
Genauso viel Einfluß wie eh und je,wir sind schließlich ein besetztes Land,was erwartest du da??
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #78 am: 26. Dezember 2013, 11:28:33 »
Der Hinweis auf die berühmte Schäuble-Rede darf natürlich auch nicht fehlen:
Zitat
Dann muß das Herrn Schäuble ebenfalls entgangen sein. Er sagte die Bundesrepublik wäre zu keinem Zeitpunkt souverän seit dem Ende des 2. Weltkriegs.

http://www.welt.de/politik/article13757549/Die-oeffentliche-und-die-verborgene-S...

Auf youtube findet sich unter dem Stichwort Schäuble und Souveränität BRD der entsprechende Mitschnitt.

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Offline kairo

Re: Gute Frage
« Antwort #79 am: 26. Dezember 2013, 12:16:11 »
Schäuble als Verbreiter der lauteren und reinen Wahrheit über den Zustand Deutschlands - ich lach mich schlapp!

Ich bin bloß mal gespannt, ob unsere werte Kundschaft jetzt immer noch Sigmar Gabriel als Zeugen dafür anführt, wir hätten gar keine Bundesregierung. Immerhin ist der Mann ja jetzt wieder Minister. Aber es scheint nicht jeder von denen Zeitung zu lesen.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #80 am: 26. Dezember 2013, 12:54:41 »
Bei manchen von denen sollte man glauben, sie könnten nicht mal lesen.

PS: Der Support hat gerade alles gelöscht, warum auch immer.
« Letzte Änderung: 26. Dezember 2013, 12:56:27 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline kairo

Re: Gute Frage
« Antwort #81 am: 26. Dezember 2013, 13:54:33 »
PS: Der Support hat gerade alles gelöscht, warum auch immer.

Komisch ...
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #82 am: 30. Dezember 2013, 10:32:05 »
Ich bin gestern über eine etwas verspätete Antwort zu dieser Frage http://www.gutefrage.net/frage/fehlende-unterschriften-warum- gestolpert und konnte mir nicht verkneifen, sie zu kommentieren. Das war die Antwort:
Zitat
Im § 315 Zivilprozessordnung steht, dass das Urteil von den Richtern zu unterschreiben ist. Im § 317 Zivilprozessordnung steht, dass die Urteile (Mehrzahl, weil es mehrere Parteien gibt) zuzustellen sind. Daraus ergibt sich, dass das vom Richter unterschriebene Urteil zugestellt werden muss. Was in der BRD zugestellt wird, ist aber kein Urteil, sondern eine Ausfertigung. Nach § 317 wird aber eine Ausfertigung nur auf Antrag erstellt. Es stellt aber keiner einen Antrag, außer man braucht für irgendwelche besonderen Zwecke noch einmal einen Teil des Urteils.

Die Ausrede, dass die Urschrift mit der Unterschrift des Richters in der Akte bleibt, ist nicht gesetzlich. Hier wird das Urteil verweigert und nur ein Entwurf eines Urteils zugestellt. Die Beglaubigungen, die die Justizangestellten als Urkunds"beamten" vornehmen, stellen eine Falschbeurkundung im Amt dar und sind Straftaten. Wie Beglaubigungen vorzunehmen sind regelt der § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz. Demnach muss im Beglaubigungsvermerk vorhanden sein, dass der Richter XXX im Original unterschrieben hat. Dieser Vermerk fehlt nicht nur auf den Urteilen, sondern auch auf Grundbuchauszüge usw. Deshalb sind diese Schriftstücke alle nichtig. Im § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz steht aber auch, dass im Beglaubigungsvermerk auch genannt werden muss, für welches Amt das beglaubigte Schriftstück bestimmt ist. Lieber Mitbürger, sind Sie ein Amt???? Demnach gilt also nur der § 126 BGB und danach muss also die Originalunterschrift des Richters auf dem Urteil vorhanden sein und dieses Urteil muss zugestellt werden.

Wer sich nun fragt, warum sich Richter hartnäckig weigern Urteile zu unterschreiben, (wofür sie ja eigentlich ihre Bezüge bekommen) wo doch jeder Bürger überall unterschreiben muss, der sollte einmal darüber nachdenken, warum wir immer noch keinen Friedensvertrag haben und noch Besatzungsrecht gilt.

Wer das nicht glaubt, der sollte mal unter www.freistaat-danzig.com das Infoblatt zum Gesetz des Deutschen Roten Kreuzes anschauen. Da hat zwar die BRD das Genfer Rot-Kreuz-Abkommen von 1949 unterzeichnet, aber die Alliierten machen nach wie vor ihren Vorbehalt geltend.D.h. im Kriegsfall hat die deutsche Bevölkerung keinen Anspruch auf Versorgung mit Medikamenten und Nahrungsmitteln = kein Anspruch auf Menschenrechte.
Zu meinem Erstaunen gab es heute einen Kommentar der Userin, die 2012 diese Antwort gegeben hatte.
Zitat
"Jemand, der derartiges behauptet, sollte sich mal vernünftig informieren." Ich würde sagen: derjenige hat noch nicht richtig lesen gelernt. Es steht doch im § 317 deutlich drin: Das Urteil muss zugestellt werden. Da steht nichts von Ausfertigung, die zugestellt wird. Außerdem wird eine Ausfertigung erst auf Antrag erstellt. Auch das steht so im Gesetz! Eine Ausfertigung wird also dann erstellt, wenn ich einen Antrag stelle und diese Ausfertigung für irgendwelche Behörden benötige.
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #83 am: 30. Dezember 2013, 19:12:57 »
Da bin ich anscheinend an den/die Richtige(n) geraten.

Zitat
Natürlich gilt das BGB für die Justiz! Es ist nach der hierarchischen Ordnung das oberste Gesetz - siehe Art. 74 GG -. Dort ist die hierarchische Ordnung aufgeführt. Damit gilt auch der § 126 BGB für die Justiz, genauso wie § 125 BGB Nichtigkeit und natürlich auch § 839 BGB Amtshaftung. Wer also behauptet, dass das BGB für die Justiz nicht gilt, der hat tatsächlich keine Ahnung oder fällt auf die Lügen nach Haager Landkriegsordnung als Kriegslist herein oder verbreitet diese selbst. In den ganzen Gesetzen steht immer wieder, dass die verantwortliche Unterschrift vorhanden sein muss und zwar lesbar und zweifelsfrei zuordenbar - im Übrigen auch im Beurkundungsgesetz. Und ich wiederhole es gerne noch mal: Im § 317 ZPO steht nichts anderes, als dass ein Urteil zugestellt werden muss. Wo steht was anderes? Es interessiert mich schlichtweg nicht, wie die letzten Jahrzehnte verfahren wurde. Mich interssiert auch kein Kommentar von irgendeinem Richter, der aus einer schlechten Laune heraus irgendeinen Blödsinn verzapft. Mich interessiert nur der Gesetztestext und der ist eindeutig, eindeutiger geht es gar nicht mehr.

Und plötzlich ist also der Gesetzestext vom Verwaltungsverfahrensgesetz bekannt? Genau: Das Gesetz gilt nur zwischen Behörden und wurde nachträglich in den 70er Jahren geschaffen! Deshalb gilt eben: Das Urteil muss zugestellt werden. Aber wir sind ja gar nicht so, uns würde ja auch genügen, wenn im Beglaubigungsvermerk - wie im Beurkundungsvermerk eines Notars - bestätigt wird, dass die Original-Unterschrift des Richters vorhanden ist. Wo ist denn das Problem????? In der Schweiz werden die Urteile zugestellt mit den Originalunterschriften von mehreren Richtern. Die haben keine Beglaubigung nötig. Dort wird die Verantwortung für das Urteil übernommen. Das ist ein Rechtstaat. Deshalb haben wir auch ein Urteil von Bern, in dem festgestellt wurde, dass die BRD gegen das Internationale Rechtsschutzabkommen verstößt: AZ: B224`163/TMA, denn natürlich wird kein Urteil mit Original-Unterschrift des Richters zugeschickt, wo in der Verhandlung das Protokoll gefälscht wird und mehrere Anzeigen durch Zeugen bis heute nicht bearbeitet werden.

Zur Besatzung verweise ich auf die Rede von Gregor Gysi im Bundestag auf youtube. Und weiter dazu: 2. BMJBBG vom 23.11.2007 BGBl 2416 Art. 4. Außerdem auf das Genfer Rot-Kreuz-Abkommen (was ich oben bereits erwähnt habe), dass bis heute unter dem Vorbehalt der Alliierten in der BRD steht. Damit haben die Deutschen nach wie vor keine Menschenrechte und können sie auch nicht einklagen, auch nicht an den internationalen Gerichten. Die Urteile dieser Gerichte werden in der BRD nicht umgesetzt, z.B. das Urteil vom EUGH von Sürmeli oder Görgülü.

Mal ne Zwischenfrage: Wer hatte denn das Recht in das angeblich ach so souveräne Deutschland in das Grundgesetz Art. 23 die EU reinzuschreiben? Und Deutschland hatte wohl dann auch die Macht die Franzosen, Österreicher und Niederländer zum Beitritt gegen deren Willen zu zwingen?????? Wer glaubt denn sowas! Und wieso sind denn die Briten nicht dem Euro beigetreten????

http://www.gutefrage.net/frage/fehlende-unterschriften-warum-
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Marty McFly

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Re: Gute Frage
« Antwort #84 am: 30. Dezember 2013, 20:10:40 »
Da bin ich anscheinend an den/die Richtige(n) geraten.

Zitat
Natürlich gilt das BGB für die Justiz! [...]
Wo steht was anderes? Es interessiert mich schlichtweg nicht, wie die letzten Jahrzehnte verfahren wurde. Mich interssiert auch kein Kommentar von irgendeinem Richter, der aus einer schlechten Laune heraus irgendeinen Blödsinn verzapft. Mich interessiert nur der Gesetztestext und der ist eindeutig, eindeutiger geht es gar nicht mehr.
Ein typisches Beispiel für .... (mir fehlt immer noch der passende Fachbegriff).

Ich frage mich immer wieder, was diesen Leuten wiederfahren ist - und vermute traumatische Erfahrungen
mit bestimmten Begriffsunterschieden*, die dann jene in einer falschen Art sensibilisiert haben, so dass
sie nun Gesetzestexte nur mit ihrem (und wirklich nur damit) eigenen Wortsinn interpretieren.
Andere Interpretationen werden dann mit "Wo steht das?" abgewunken.

*) Denkbare negative Erfahrungen bzgl.:
Reiserücktrittsversicherung / Reiseabbruchversicherung
DVD-RW / DVD+RW
Absorption / Adsorption
zur vollsten Zufriedenheit / zur vollen Zufriedenheit
ALG I / ALG II
und neuerdings auch Fahrerlaubnis / Führerschein  8)


Ich weiß, ich weiß - das ganze paart sich dann damit, dass sich mit steigendem IQ gezielt Begriffe/Sachverhalte zum eigenem Vorteil ausgelegt werden.

An dieser Stelle passt der folgende Beitrag aus einem anderen Thread:
Zitat von: Illuminatus
Man hat im deutschen Recht mehrheitlich den Kompromiss gefunden, Gesetze kurz - und damit anwendbar - zu halten als auch gerecht. Das ging natürlich zu Lasten der Einfachheit.
Deutsches Recht ist hochgradig kodifiziert und richtet sich an den professionellen Anwender. Man kann es im Endeffekt mit sehr ausgereiften Programmcode vergleichen. Und es hat sich dadurch bewährt.
 

Offline Noldor

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Re: Gute Frage
« Antwort #85 am: 30. Dezember 2013, 21:11:56 »
Zitat
Deshalb haben wir auch ein Urteil von Bern, in dem festgestellt wurde, dass die BRD gegen das Internationale Rechtsschutzabkommen verstößt: AZ: B224`163/TMA, denn natürlich wird kein Urteil mit Original-Unterschrift des Richters zugeschickt, wo in der Verhandlung das Protokoll gefälscht wird und mehrere Anzeigen durch Zeugen bis heute nicht bearbeitet werden.

Da ging es doch um den Beowulf von Prince. http://www.psiram.com/ge/index.php/Beowulf_von_Prince

Und die, die dauernd das Schweizer Urteil mit dem Aktenzeichen AZ: B224`163/TMA verbreitet ist die Karin Leffer aus Coburg.

http://www.andre-henze.de/wissenswertes/republica/andrejs-beitraege/beitraege-in-meinewelt/brauner-brueckenkopf.html

Zitat
Schauen wir uns die Betreiber der Webpräsenz einmal genauer an.

Karin Leffer
Manfred Heinemann
Beowulf von Prince

Wobei die Webseite  http://www.bund-fuer-das-recht.de ausser "leer" nichts mehr anzeigt

Manfred Heinemann: http://www.freimark-t.de/
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #86 am: 30. Dezember 2013, 23:13:45 »
Anscheinend hat die 'Dame' (wenn es eine ist) Rechtswissenschaft bei der IPD studiert, denn sie beharrt immer noch auf dem Unfug mit dem hierarchischen Aufbau der Gesetze, d.h. dass das BGB allen anderen Gesetzen vorgeht.

Zitat
Im Art. 74 steht nicht nur die konkurrierende Gesetzgebung, denn da ist als erstes das BGB aufgelistet und danach das Strafgesetzbuch usw.

Als Nachhilfeunterricht: Das BGB legt fest, was Eigentum ist. Das nachfolgende StGB legt fest, was eine Eigentumsdelikt ist. Die nachfolgenden Gesetze mit GVG, ZPO und StPO legen fest, wie mit jemanden zu verfahren ist, der ein Eigentumsdelikt begangen hat.

Wie kann denn die Justiz über ein Eigentumsdelikt entscheiden, wenn für die Justiz das BGB nicht gilt und nach dieser völlig verdrehten Logik also für die Justiz noch nicht einmal geregelt ist, was Eigentum überhaupt ist.
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Offline kairo

Re: Gute Frage
« Antwort #87 am: 31. Dezember 2013, 08:25:29 »
Ja, die Leute von der IPD predigten auch diesen Unsinn, das BGB sei stets höherrangiges Recht und immer anwendbar. Die meinten ja auch, die ZPO gelte grundsätzlich in Prozessen aller Art, "weil sich Rechtsnormen nicht widersprechen dürfen".

Dabei ist im BGB noch nicht mal der Geltungsbereich angegeben.
 

Offline Das Chaos

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Re: Gute Frage
« Antwort #88 am: 1. Januar 2014, 18:19:43 »
Dabei ist im BGB noch nicht mal der Geltungsbereich angegeben.

Das auch, aber der Eigentumsbegriff im StGB hat mit dem des BGB wenig zu tun. So kommt es z.B. beim Diebstahl gar nicht auf das Eigentum an, sondern auf den Gewahrsam bzw. den Bruch desselben.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #89 am: 1. Januar 2014, 20:07:00 »
Na endlich, sie/er beendet die Diskussion:
Zitat
Das sind schlichte Behauptungen, weiter nichts. ...
Man braucht dazu nur das 2. Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007, dass ich bereits zitiert habe, zu lesen und zwar Art. 4 bis zum Ende, um die Wahrheit zu erkennen: § 3 Folgen der Aufhebung Rechte und Pflichten, ......der Besatzungsbehörden ........bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen.......fort
Leute, die also bestreiten, dass Deutschland nach wie vor besetzt ist, wollen die Wahrheit nicht erkennen oder werden vom CIA bezahlt. Ich hoffe, er zahlt genug.
Damit beende ich meinerseits die Diskussion.

Übrigens: Wann kriege ich endlich mal meine Gratifikation für 2013?
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