Autor Thema: Gute Frage  (Gelesen 54256 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline vollstrecker

  • Ehren-Souverän
  • Personalausweisler
  • *******
  • Beiträge: 1805
  • Dankeschön: 1552 mal
  • Karma: 200
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Auszeichnung für 1500 Beiträge Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst!
    • Eisenfrass: Reichsbürger und andere Volksbetrüger
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #120 am: 26. Februar 2014, 14:54:03 »
Anträge stellen kann man immer... manche werden halt zum Bumerang...
 

Offline Das Chaos

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 2467
  • Dankeschön: 3400 mal
  • Karma: 269
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 2250 Beiträge Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #121 am: 26. Februar 2014, 15:45:17 »
Anträge stellen kann man immer... manche werden halt zum Bumerang...

Wenn's blöd rausgeht fällt dem Betroffenen das hier ein:
Zitat
§ 164
Falsche Verdächtigung


(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Das ist noch etwas teurer als nur Beleidigung.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Richard Sharpe

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3290
  • Dankeschön: 6737 mal
  • Karma: 219
  • Freiberuflicher Konterterrorist
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #122 am: 4. März 2014, 17:34:13 »
Mal wieder ein ganz Schlauer. Uralte Frage, noch ältere Argumente:

Zitat
ABGESTIMMT FÜR: Weil es keine Verfassung in der BRD gibt !
Es gibt historische Gründe, warum das Grundgesetz zwischen BRD und Deutschland unterscheidet.

Ich fange mal hier an:

tiny.cc/GER-OCC-MAP-1945,

anschliessend beschäftige dich mit dem Unterschied BRD und Deutschland.

Hilfreich könnten die Reden von Konrad Adenauer (CDU) und Carlo Schmid (SPD) (beide Mitglieder des "Parlamentarischen Rates", welcher das Grundgesetz auf geheiss der Alliierten erarbeitet hat) sein:

konrad-adenauer.de/dokumente/reden/rede-bern

tiny.cc/ggcs1948

Nach vollständigen durchlesen vorgenannter Lektüre, sollte ersichtlich werden, welches Problem die Politik/Bundesregierung mit der Abstimmung durch "das gesamte deutsche Volk" haben dürfte.

Als "Deutsche(r)" gilt/galt jeder, der bzw. dessen Eltern, bis 1945 in den völkerrechtlich anerkannten Grenzen Deutschlands von 1937 geboren wurde

(s. auch: Ausgaben (bis ~1970) der Kultusministerien (Bildung = Ländersache) "Grundgesetz & Landesverfassung" an Schulen/Schüler als Unterrichtsmaterial/Lehrbuch inkl. Karte "Deutschland in den Grenzen von 1937").

Es sind aber beispielsweise nicht alle Deutschen damals aus Ostpreußen, Schlesien, etc. damals geflohen. Andere wiederum leb(t)en z.B. in anderen Ländern, z.B. USA, Brasilien, Argentinien, Chile, Israel, etc.

Daraus ergeben sich dann eben solche "Formulierungen":

===>

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII)

§ 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland

...

(3) Deutsche, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 des Bundesentschädigungsgesetzes erfüllen und

zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 das Gebiet des Deutschen Reiches oder der Freien Stadt Danzig verlassen haben, um sich einer von ihnen nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen oder aus den gleichen Gründen nicht in das Gebiet des Deutschen Reiches oder der Freien Stadt Danzig zurückkehren konnten oder
nach dem 8. Mai 1945 und vor dem 1. Januar 1950 das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 oder das Gebiet der Freien Stadt Danzig verlassen haben,
können, sofern sie in dem Aufenthaltsstaat über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verfügen, in außergewöhnlichen Notlagen Leistungen erhalten, auch wenn sie nicht die Voraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 oder nach § 24 Abs. 1 erfüllen; § 24 Abs. 2 gilt.

Quelle: buzer.de/gesetz/3415/a47693.htm

===>

Die Ur-Fassung des "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland"(GG) wurde im Bundesgesetzblatt Nr.1 am 23. Mai 1949 veröffentlicht:

tiny.cc/bgblnr1 (1000dokumente.de, ein Angebot der Bayerischen Staatsbibliothek)

Auch die Entstehung der Bundesländer und ihrer jeweiligen "Landesverfassungen" ist in diesem Zusammenhang nicht uninteressant.
 
http://www.gutefrage.net/frage/warum-steht-der-art-146-noch-immer-im-gg-grundgesetz



« Letzte Änderung: 4. März 2014, 17:42:18 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Offline Richard Sharpe

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3290
  • Dankeschön: 6737 mal
  • Karma: 219
  • Freiberuflicher Konterterrorist
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #123 am: 4. März 2014, 17:42:34 »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Offline drxdsdrxds

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 2663
  • Dankeschön: 3550 mal
  • Karma: 207
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Beliebt! 50 positives Karma erhalten Autor im Sonnenstaatland-Wiki Sonnenstaatland-Unterstützer
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #124 am: 4. März 2014, 21:46:36 »
Zitat
http://www.gutefrage.net/frage/warum-steht-der-art-146-noch-immer-im-gg-grundgesetz


Da gibt es einen richtig guten Artikel der "Bundeszentrale für politische Bildung:

http://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=all
Das Grundgesetz - eine Verfassung auf Abruf?
Die Option des Art. 146, wonach das GG durch eine in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung abgelöst werden kann, bleibt auch nach der Wiedervereinigung ungeschmälert bestehen.

Im Detail nachzulesen unter dem Titel: "Nullpunkt oder Fluchtpunkt? Zur kontroversen Deutung des Art. 146 GG "
« Letzte Änderung: 4. März 2014, 21:48:21 von drxdsdrxds »
 

Offline kairo

Re: Gute Frage
« Antwort #125 am: 4. März 2014, 22:14:02 »
Da gibt es einen richtig guten Artikel der "Bundeszentrale für politische Bildung:

http://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=all
Das Grundgesetz - eine Verfassung auf Abruf?

Na, so toll ist der auch nicht.

Zitat
Die DDR ist nicht dem Grundgesetz beigetreten, sondern hat mit der Bundesrepublik einen völkerrechtlichen Vertrag über die Wiedervereinigung geschlossen - den Einigungsvertrag, ...

Laut Beschluss der Volkskammer ist die DDR dem Bund beigetreten, basta.

Zitat
Zwar ist in diesem Vertrag irritierender Weise vom "Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990" die Rede - doch war an jenem 3. Oktober diese Verfassungsbestimmung gar nicht mehr existent, sondern bereits aus dem Grundgesetz entfernt worden. Wodurch? Durch eben jenen völkerrechtlichen Einigungsvertrag, der neben der Streichung des Beitrittsartikels auch die Präambel, Art. 51 sowie den für uns interessanten Art. 146 GG veränderte; diese Grundgesetzänderungen traten am 29. September 1990 in Kraft.

Die sind ja fast so gut wie unsere werte Kundschaft. Der Art. 23 GG aF war bis Ablauf des 2. Oktober 1990 Teil des Grundgesetzes. Zwar wurde das Ratifikationsgesetz für den Einigungsvertrag am 29. September verabschiedet, doch steht im Vertrag selbst, dass diese Änderungen des Grundgesetzes erst ab dem Beitritt der DDR gelten sollten.

Zitat
so bleibt als letzte wichtige Präzisierung der gängigen, aber irreführenden Rede vom "Beitritt der DDR" gemäß Art. 23 GG zu erwähnen, dass nicht die DDR, sondern die uno actu gebildeten "neuen Bundesländer" Teil der territorial erweiterten Bundesrepublik wurden.

Es ist in der Tat die DDR beigetreten. Die Länder entstanden ja erst mit dem 3. Oktober, also im Moment des Beitritts. So stand es im Länderneubildungsgesetz der Volkskammer (in der durch den Einigungsvertrag geänderte Fassung). Und wenn es sie vorher nicht gab, konnten sie nicht beitreten.

Die Jungs könnten ruhig mal lesen, worüber sie schreiben.
 

Offline drxdsdrxds

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 2663
  • Dankeschön: 3550 mal
  • Karma: 207
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Beliebt! 50 positives Karma erhalten Autor im Sonnenstaatland-Wiki Sonnenstaatland-Unterstützer
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #126 am: 4. März 2014, 22:24:25 »
rofl. danke  ;D
 

Offline Richard Sharpe

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3290
  • Dankeschön: 6737 mal
  • Karma: 219
  • Freiberuflicher Konterterrorist
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #127 am: 5. März 2014, 11:16:51 »
Um mal wieder auf diesen MarkQ (Q wie Querulant?  :D ) zurück zu kommen: Hat jemand eine Idee, wieso er in den meisten seiner Beiträge bei GF einen Link zu einer Karte mit den Besatzungszonen postet? Was soll das beweisen?

http://www.mappery.com/map-of/Occupation-Areas-of-Germany-after-1945-Map
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Marty McFly

  • Gast
Re: Gute Frage
« Antwort #128 am: 5. März 2014, 11:57:49 »
Um mal wieder auf diesen MarkQ (Q wie Querulant?  :D ) zurück zu kommen: Hat jemand eine Idee, wieso er in den meisten seiner Beiträge bei GF einen Link zu einer Karte mit den Besatzungszonen postet? Was soll das beweisen?

http://www.mappery.com/map-of/Occupation-Areas-of-Germany-after-1945-Map

Die Karte kenn ich auch. Er will wahrscheinlich "beweisen", dass Deutschland noch das gesamte Stettiner Haff plus halb Usedom an Polen abtreten muss  ;D
 

Offline Richard Sharpe

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3290
  • Dankeschön: 6737 mal
  • Karma: 219
  • Freiberuflicher Konterterrorist
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #129 am: 19. März 2014, 10:10:34 »
Nichts Neues, mal abgesehen von der originellen Rechtschreibung:

Zitat
soooo leuts mahl abgesehn davond as man hir echt viele dumme antworten bekommt die mit der sachlage an sich nur entfernt zu tuhen haben hab ik nun einen sachkundiegen befragt und der meint türlich geht das es giebt deutschlandweit runt 10.000 menschen die einen prievat austrit bewirkt haben das bedeutet du bist kein deutscher staats angehörieiger mehr und bist auch nicht mehr an alle gesetzes lagen gebunden allerdings must du dan bei jeder kleinichkeit tonnen von papieren mit dir führen und wer sich über meine inteliegens oder rechtschreibung beschwärt einfach mahl dezent ignorieren

http://www.gutefrage.net/frage/aus-deutschland-austreten-#answer118487668
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Offline Peter von Löwenstein

  • General für Menschenrechte
  • *****
  • P
  • Beiträge: 325
  • Dankeschön: 73 mal
  • Karma: 31
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #130 am: 19. März 2014, 15:51:48 »
Um mal wieder auf diesen MarkQ (Q wie Querulant?  :D ) zurück zu kommen: Hat jemand eine Idee, wieso er in den meisten seiner Beiträge bei GF einen Link zu einer Karte mit den Besatzungszonen postet? Was soll das beweisen?

http://www.mappery.com/map-of/Occupation-Areas-of-Germany-after-1945-Map

Die Karte kenn ich auch. Er will wahrscheinlich "beweisen", dass Deutschland noch das gesamte Stettiner Haff plus halb Usedom an Polen abtreten muss  ;D
Die Karte kann man in so gut wie jedem Berliner Touri-Laden als Postkarte und Poster kaufen.^^
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

Dieser Forenbeitrag wurde mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt und ist daher nicht unterschrieben.
 

Offline Richard Sharpe

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3290
  • Dankeschön: 6737 mal
  • Karma: 219
  • Freiberuflicher Konterterrorist
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #131 am: 19. März 2014, 19:55:21 »
Mein alter Freund 'Democriticus' ist anscheinend aus dem Winterschlaf erwacht und verbreitet munter sein Unwissen.

Zur Frage: http://www.gutefrage.net/frage/gruendung-der-bundesrepublik-deutschland#answer118362672

Zitat
Was auch immer 1949 gegründet wurde, es war kein Staat: Laut Bundesverfassungsgericht (1973) wurde "Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland … nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert … Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich' …"
Diese bizarre Auffassung gilt bis heute, ungeachtet der Tatsache, dass Weimarer Verfassung und Grundgesetz keineswegs identisch sind und dass "derselbe" Staat nicht gleichzeitig handlungsfähig (BRD) und handlungsunfähig (DR) sein kann.
Und weil nun mal kein Staat gegründet wurde, heißt der 23.05. auch nur "Tag des Grundgesetzes" und ist kein Feiertag. Schade eigentlich. Angeblich ist die fehlende Staatsgründung überhaupt kein Problem, aber dann könnte man es ja auch in alle Geschichtsbücher schreiben und unseren Schülern beibringen. Das passiert natürlich nicht.

Zur Frage http://www.gutefrage.net/frage/wie-soll-ich-art-120-des-grundgesetzes-verstehen#answer117765384

Zitat
Das darfst du genauso verstehen, wie es gemeint ist. "Besatzungskosten" – was gibt es hier zu interpretieren? Und falls Art. 120 veraltet ist, stellt sich die Frage, warum er nicht längst gestrichen oder wenigstens modifiziert wurde. Unsere Legislative streicht ja sonst dauernd in den Gesetzen rum, unter den obsoleten Paragraphen steht dann immer "(weggefallen)".

Meiner Ansicht nach haben Ausdrücke wie "Besatzungskosten" und "Besatzungszonen" (Art. 125), aber auch Art. 139 (über Vorbehaltsrechte der Alliierten) in der Verfassung eines souveränen Staates nichts verloren. Liebe gf-Leser, ihr dürft euch dieser Meinung gerne anschließen. Keine Angst, das macht euch weder zu "Reichsdeppen" noch zu "Rechtspopulisten" (die übliche Nazi-Keule bei unerwünschten Meinungen hierzulande). Es beweist nur, dass ihr noch gesunden Menschenverstand habt.

Da ich mich tatsächlich erdreistet habe, ihm zu widersprechen kam dann dieser nette Kommentar:
Zitat
So, Freundchen, jetzt gebe ich dir mal einen guten Ratschlag: Wenn du mit dem Stalken nicht mehr aufhören kannst, such dir einen Therapeuten oder eine Selbsthilfegruppe. Das meine ich ernst. Es ist ein absolut aufdringliches, krankes und widerwärtiges Verhalten.

Aufdringlich, krank und widerwärtig? Das trifft wohl eher auf den Unfug zu, den er zu teilweise mehrere Jahre alten Fragen absondert.

« Letzte Änderung: 19. März 2014, 20:02:44 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Offline Richard Sharpe

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3290
  • Dankeschön: 6737 mal
  • Karma: 219
  • Freiberuflicher Konterterrorist
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #132 am: 27. März 2014, 15:34:55 »
Mal wieder eine alte Kamelle:
Zitat
Jaja, das Grundgesetzt und die Verfassung:In einem Satz: Wir haben keine Verfassung! Es gab von den Besatzer ein vorläufiges Grundgesetz. Es ist hier sehr wichtig zu beachten: Das Deutsche Reich besteht nach wie vor fort!Ein Verfassung gibt’s sich das Deutsche Volk selbst wenn es eines Tages souverän sein sollte. An diesem Tag verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit… (So war der Plan)
Als ich ihn darauf hinwies, dass die Bundesrepublik durch den 2+4-Vertrag ihre volle Souveränität erlangt habe, kam dann das:
Zitat
Nun, bitte informierst Du dich auch mal über diesen „2+4 Vertrag“. Zu diesem Zeitpunkt war die BRD Besetzt und die DDR ebenso. Also haben die Besatzer quasi einen Vertrag mit sich selbst gemacht.

http://www.gutefrage.net/frage/praeambel-des-grundgesetzes-heute-geschichte
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Offline Illuminatus

  • Kommissar für Menschenrechte
  • ****
  • Beiträge: 127
  • Dankeschön: 18 mal
  • Karma: 10
  • γνῶθι σεαυτόν - μηδὲν ἄγαν
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #133 am: 27. März 2014, 17:28:57 »
Logik scheint dessen Stärke nicht zu sein... dann wäre es halt ne einseitige Erklärung, dass Deutschland souverän ist. ^^
"Exstirpation des deutschen Geistes zugunsten des »deutschen Reiches«." - Friedrich Nietzsche in Unzeitgemäße Betrachtungen
 

Offline Richard Sharpe

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3290
  • Dankeschön: 6737 mal
  • Karma: 219
  • Freiberuflicher Konterterrorist
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Gute Frage
« Antwort #134 am: 27. März 2014, 19:37:52 »
Genau das wollte ich ihm auch schon schreiben. Wahrscheinlich wäre er aber mit dem 'Argument' gekommen, dass es dann keine 'richtige
 Souveränität wäre.  :)

Er ist übrigens nicht der erste, der behauptet, beim 2+4-Vertrag hätten die Alliierten nur mit sich selbst einen Vertrag abgeschlossen, das habe ich bei gutefrage schon mehrfach gelesen.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist