Da gibt es einen richtig guten Artikel der "Bundeszentrale für politische Bildung:
http://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=all
Das Grundgesetz - eine Verfassung auf Abruf?
Na, so toll ist der auch nicht.
Die DDR ist nicht dem Grundgesetz beigetreten, sondern hat mit der Bundesrepublik einen völkerrechtlichen Vertrag über die Wiedervereinigung geschlossen - den Einigungsvertrag, ...
Laut Beschluss der Volkskammer ist die DDR dem Bund beigetreten, basta.
Zwar ist in diesem Vertrag irritierender Weise vom "Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990" die Rede - doch war an jenem 3. Oktober diese Verfassungsbestimmung gar nicht mehr existent, sondern bereits aus dem Grundgesetz entfernt worden. Wodurch? Durch eben jenen völkerrechtlichen Einigungsvertrag, der neben der Streichung des Beitrittsartikels auch die Präambel, Art. 51 sowie den für uns interessanten Art. 146 GG veränderte; diese Grundgesetzänderungen traten am 29. September 1990 in Kraft.
Die sind ja fast so gut wie unsere werte Kundschaft. Der Art. 23 GG aF war bis Ablauf des 2. Oktober 1990 Teil des Grundgesetzes. Zwar wurde das Ratifikationsgesetz für den Einigungsvertrag am 29. September verabschiedet, doch steht im Vertrag selbst, dass diese Änderungen des Grundgesetzes erst ab dem Beitritt der DDR gelten sollten.
so bleibt als letzte wichtige Präzisierung der gängigen, aber irreführenden Rede vom "Beitritt der DDR" gemäß Art. 23 GG zu erwähnen, dass nicht die DDR, sondern die uno actu gebildeten "neuen Bundesländer" Teil der territorial erweiterten Bundesrepublik wurden.
Es ist in der Tat die DDR beigetreten. Die Länder entstanden ja erst mit dem 3. Oktober, also im Moment des Beitritts. So stand es im Länderneubildungsgesetz der Volkskammer (in der durch den Einigungsvertrag geänderte Fassung). Und wenn es sie vorher nicht gab, konnten sie nicht beitreten.
Die Jungs könnten ruhig mal lesen, worüber sie schreiben.