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1.) Eigentlich gilt doch die "Haager Landkriegsordnung" oder das "Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges". Diese sind aber anscheinend nur für den LAND-KRIEG
zuständig, aber nicht für SEE-KRIEG oder LUFT-KRIEG !! Wo gibt es Schutzgesetze und Regelungen die den MENSCHNRECHTEN darin VORRANG geben
Das Haager Abkommen "betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges" (HLKO), das von den Vertretern des Kaiserreiches unterschrieben wurde gilt natürlich auch für die Rechtsnachfolger des Völkerrechtssubjektes Deutschland weiter. D.h. im Kriegsfalle sollte sich die Bundesregierung daran gebunden fühlen, sowie auch die Regierenden anderer Unterzeichnerstaaten, obwohl das Abkommen keine Sanktionen vorsieht. Nur:
Wir haben derzeit im Bundesgebiet keinen solchen Kriegsfall!. Es herrscht tiefster Friede; oder siehst Du irgendwelche Kriegshandlungen? Krieg oder Frieden bestimmen doch nicht nach formellen Kriterien wie Kriegserklärungen oder Friedensverträgen. Die Mehrzahl der Kriege oder kriegsähnlichen Zustände in diesem oder im letzten Jahrhundert wurden ohne formellen Erklärungen begonnen oder beendet.
Zum angeblich benötigten Friedensvertrag wurde hier schon alles gesagt.
3.) Nach Art. 50 des unter 1.) genannten Gesetzes brauchen Menschen ab Geburtsdatum ca. ab 1933 o.ä. keine sog. Wiedergutmachung zahlen !!! Auch keine REPARATIONS-Zahlungen !!
das sollte mal unsere Regierung bei den Nehmer-Ländern durchsetzen !!
Abgesehen davon, dass das wie gesagt Unsinn ist, weise ich darauf hin, dass Deutschland derzeit keinerlei Reparationsverpflichtungen mehr hat. Die letzten Forderungen wurden vor ein paar Jahren beglichen. Die stammten noch aus dem I. Weltkrieg und resultierten aus dem Versailler Friedensvertrag(!).
Im Übrigen sind Reparationszahlungen nicht von Einzelpersonen zu leisten (oder hast Du jemals von den Amis, den Russen, den Engländern oder Franzosen eine Rechnung erhalten?), sondern von Staaten.
Das gilt auch für Wiedergutmachungen, zu denen sich das Nachkriegsdeutschland zu Recht freiwillig verpflichtet hat.
Wir haben unsägliches Leid über die Welt gebracht, da kann sich das reiche Deutschland ohne weiteres auch heute noch für eine Linderung bemühen (was es in verschiedenen Fällen ohnehin recht zögerlich macht).
4.) Natürlich sind wir ein Staat. Nach Art. 55 sind die Siegermächte jedoch noch immer Verwalter UND Nutzniesser, die nach den Regeln des Niessbrauchs uns verwalten dürfen.
Daher ist ein FRIEDENSVERTRAG unser gutes Recht ! Warum verlangt der deutsche provisorische Staat oder von mir aus die "NGO Bundeserepublik Deutschland" mit Sitz BEI der UNO nicht in
der Vollversammlung durch Vorlage eines ausgearbeiteten Friedensvertrag eine Abstimmung darüber und eine Diskussion über den dann zu beschließenden Text den alle Kriegsteilnehmen
dann zustimmen können (Ich denke alle diese Länder sind ja auch bei der UNO). Warum wird unsere Bundesregierung da nicht vorstellig
Auf den generellen Unsinn dieser "Frage" wurdest Du bereits hingewiesen. Ich möchte ergänzend darauf hinweisen, dass Deutschland
Vollmitglied der UNO und zeitweise Mitglied des erweiterten Sicherheitsrates ist und auch dessen Vorsitz innehatte. Offensichtlich sieht außer ein paar Verwirrten Spinnern in Deutschland niemand die Notwendigkeit eines Friedensvertrages.
5.) Auch das Geschwafel mit dem "KfZ-Schein" ist oberflächlich. Natürlich ist der Halter, dem das Papier ausgestellt wird unbedingt NICHT EIGENTÜMER. Eigentümer ist der, welcher durch
Kaufvertrag das Fahrzeug erworben und bezahlt hat. Das kann z.B: Pappa oder Mamma sein und der Sohn oder die Tochter ist der Halter und Besitzer des Autos oder der Nutzniesser
(so wie die Alliierten die Nutzniesser an der BRD + DDR sind :-)
Das ist zum einen keine Frage, sondern eine Feststellung, die im wesentlichen richtig ist; wo liegt das Problem?
Der KFZ-Schein hat nur die Aufgabe amtlich Auskunft darüber zu geben, wer für den Betrieb des Fahrzeuges verantwortlich ist, wer also Besitzer (der die rechtliche Herrschaft ausübt) ist; das ist eine Frage des Verwaltungsrechts. Eigentumsrechte werden vom Zivilrecht geregelt, wie Du richtig sagst durch Kaufverträge. Damit das klar wird, ist auf dem Schein der "Disclaimer" angebracht.
Nun bitte ich wirklich WISSENDE mir darauf Antworten zu geben. Recht herzliche Dank. Euer Guruji
Ich fürchte, Du wirst wirkliches Wissen nicht anerkennen. Sei's drum, wir beantworten die "Fragen" dennoch; vielleicht lassen sich andere mitlesende Zweifler überzeugen.