Autor Thema: Gute Frage  (Gelesen 54254 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #150 am: 13. Mai 2014, 13:34:35 »
Eine schöne Begründung, warum das Grundgesetz die Weimarer Verfassung und die Verfassung des Kaiserreichs aufhebt, obwohl es im Grundgesetz nicht explizit steht:
Zitat
Lex posterior derogat legi priori (lat.: „Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf“) ist in der Rechtswissenschaft ein allgemeiner Grundsatz, der besagt, dass ein späteres Gesetz einem früheren Gesetz derselben Rangordnung vorgeht. Er gilt i.d.R. sowohl für nationales Recht als auch für das Völkerrecht

http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_posterior_derogat_legi_priori

Mein Dank gilt dem User 'Deutschlander' bei gutefrage.net.  Auch ein blindes Huhn findet manchmal ein Korn.

http://www.gutefrage.net/nutzer/deutschlander/antworten/neue/1
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Olopax

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Re: Gute Frage
« Antwort #151 am: 13. Mai 2014, 14:38:55 »
Ach übrings lieber Richard, danke für Deinen Beitrag, der sich seit den Anfangszeiten von Hebinho gestaltet. Ich les das immer gern!
Die freie Energie ist die Differenz aus innerer Energie und dem Produkt aus Temperatur und Entropie
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #152 am: 13. Mai 2014, 14:41:32 »
Danke für das Lob. 
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Guruji

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Re: Gute Frage
« Antwort #153 am: 15. Mai 2014, 11:43:47 »
Hallo. Ich will eigentlich keine Re-Antwort geben, sondern Fragen stellen und hoffe auf gesetzlich richtige Antworten. DANKE

1.) Eigentlich gilt doch die "Haager Landkriegsordnung" oder das "Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges". Diese sind aber anscheinend nur für den LAND-KRIEG
     zuständig, aber nicht für SEE-KRIEG oder LUFT-KRIEG !!  Wo gibt es Schutzgesetze und Regelungen die den MENSCHNRECHTEN darin VORRANG geben ???

2.) Welche Gesetze regeln denn überhaupt kriegerische Auseinandersetzungen (auch die von nicht einem Staat zugehörigen Truppen oder sog. Partisanen oder Terroristen etc. ohne Abzeichen ?
      Kann man denn auch ohne Staat zu sein nicht auch Abzeichen tragen und ist man dann durch das Abkommen auch geschützt !

3.) Nach Art. 50 des unter 1.) genannten Gesetzes brauchen Menschen ab Geburtsdatum ca. ab 1933 o.ä. keine sog. Wiedergutmachung zahlen !!! Auch keine REPARATIONS-Zahlungen !!
     das sollte mal unsere Regierung bei den Nehmer-Ländern durchsetzen !!

4.) Natürlich sind wir ein Staat. Nach Art. 55 sind die Siegermächte jedoch noch immer Verwalter UND Nutzniesser, die nach den Regeln des Niessbrauchs uns verwalten dürfen.
     Daher ist ein FRIEDENSVERTRAG unser gutes Recht ! Warum verlangt der deutsche provisorische Staat oder von mir aus die "NGO Bundeserepublik Deutschland" mit Sitz BEI der UNO nicht in
     der Vollversammlung durch Vorlage eines ausgearbeiteten Friedensvertrag eine Abstimmung darüber und eine Diskussion über den dann zu beschließenden Text den alle Kriegsteilnehmen
     dann zustimmen können (Ich denke alle diese Länder sind ja auch bei der UNO). Warum wird unsere Bundesregierung da nicht vorstellig ???

5.) Auch das Geschwafel mit dem "KfZ-Schein" ist oberflächlich. Natürlich ist der Halter, dem das Papier ausgestellt wird unbedingt NICHT EIGENTÜMER. Eigentümer ist der, welcher durch
      Kaufvertrag das Fahrzeug erworben und bezahlt hat. Das kann z.B: Pappa oder Mamma sein und der Sohn oder die Tochter ist der Halter und Besitzer des Autos oder der Nutzniesser
      (so wie die Alliierten die Nutzniesser an der BRD + DDR sind :-)

Nun bitte ich wirklich WISSENDE mir darauf Antworten zu geben. Recht herzliche Dank. Euer Guruji
« Letzte Änderung: 15. Mai 2014, 11:47:10 von Guruji »
 

Guruji

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Re: Gute Frage - Geschichtsunterricht
« Antwort #154 am: 15. Mai 2014, 11:51:34 »
Warum werden in den Schulen nicht grundlegende Gesetze den Schülern beigebracht. In dem Fach Sozialkunde z.B. oder in einem neuen Fach "Gesetzeskunde". Dies wäre viel wichtiger als z.B. Erdkunde oder Heimatkunde :-)
Wie kann man solches bei der Regierung beantragen ?
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Gute Frage
« Antwort #155 am: 15. Mai 2014, 11:56:50 »
Hallo. Ich will eigentlich keine Re-Antwort geben, sondern Fragen stellen und hoffe auf gesetzlich richtige Antworten. DANKE

4.) Natürlich sind wir ein Staat. Nach Art. 55 sind die Siegermächte jedoch noch immer Verwalter UND Nutzniesser, die nach den Regeln des Niessbrauchs uns verwalten dürfen.
     Daher ist ein FRIEDENSVERTRAG unser gutes Recht ! Warum verlangt der deutsche provisorische Staat oder von mir aus die "NGO Bundeserepublik Deutschland" mit Sitz BEI der UNO nicht in
     der Vollversammlung durch Vorlage eines ausgearbeiteten Friedensvertrag eine Abstimmung darüber und eine Diskussion über den dann zu beschließenden Text den alle Kriegsteilnehmen
     dann zustimmen können (Ich denke alle diese Länder sind ja auch bei der UNO). Warum wird unsere Bundesregierung da nicht vorstellig ???

Meinst du Artikel 55 HLKO? Und ich dachte heute wäre wieder SHAEF Essen dran...

Anyway... ich freue mich erst einmal das du hier im Forum deine Fragen stellst. Einen Großteil davon kannst du dir selbst beantworten mit dem Online-Buch, dem Kompendium oder dem SSL-Wiki.

Mein Lieblingsthema "Friedensvertrag" möchte ich dir gerne jedoch persönlich mit einfachen Worten erklären:

Die Forderung nach einem Friedensvertrag mag zwar löblich klingen, ist jedoch kompletter Schwachsinn. Weder bedarf es zum Beginn eines Krieges eine Kriegserklärung, noch zum Beenden einen Krieges einen Friedensvertrag. Alles was man in einen solchen Vertrag reinschreiben könnte ist bereits geklärt.

Einen wirklich sehr einfach Artikel zum Thema findest du beim Kollegen Norens:

http://wnorens.blogspot.de/2011/07/friedensvertrag-und-feindstaatenklausel.html

Zitat
Friedensvertrag und Feindstaatenklausel
Ein weiteres Lieblingsthema von Nazis und Reichsideologen: Der fehlende deutsche Friedensvertrag und die Feindstaatenklausel in der UN-Charta. Dieser Text geht auf die besagte Thematik ein.

Der fehlende Friedensvertrag

Es ist richtig, dass Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg niemals mit seinen Kriegsgegnern einen Friedensvertrag ausgehandelt hat. Eine Forderung nach solch einem Vertrag mag zwar löblich sein, ist jedoch unsinnig.

Zunächst mal ist ein solcher Vertrag 66 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs einfach nicht mehr nötig. Deutschland unterhält zu all seinen ehemaligen Kriegsgegnern freundschaftliche Beziehungen. Allein die Tatsache, dass diese Staaten untereinander friedliche, diplomatische Beziehungen führen, zeigt doch, dass diese sich nicht mehr im Kriegszustand befinden - und diese friedlichen Beziehungen stellen den Friedenszustand wieder her (siehe Wikipedia-Artikel Friedensvertrag).

Weiterhin besteht die Frage, was denn ein solcher Vertrag noch alles regeln soll. Hier mal ein paar Dinge, die Friedensverträge normalerweise regeln und wie es bei Deutschland damit aussieht:

Kriegszustand beenden:
Deutschland und seine ehemaligen Feinde führen diplomatische Beziehungen, befinden sich also nicht im Kriegszustand. Zudem haben die Westmächte den Kriegszustand 1951 mit Deutschland rechtwirksam beendet, 1955 folgte dann die Sowjetunion (siehe Wikipedia-Artikel Westintegration, dort sind auch Quellen angegeben). Außerdem spricht der 2+4-Vertrag davon, dass Deutschland und die ehemaligen Alliierten seit 1945 in Frieden miteinander leben (der gesamte 2+4-Vertrag ist im Übrigen von seinem Inhalt her auf Frieden ausgerichtet).
Reparationen:
Die Westmächte haben mit dem Londoner Schuldenabkommen 1953 auf Reparationen bis zu einer endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag verzichtet (gut, dass niemals ein Friedensvertrag verabschiedet wurde, sonst könnte es doch sein, dass Deutschland nun Reparationen zahlen müsste). Die Sowjetunion verzichtete ebenfalls im Zusammenhang mit den Aufständen des 17. Juni 1953 auf weitere Reparationen. Andere Staaten verzichteten ebenfalls (siehe vorheriger Link).
Grenzen:
Das Gebiet des vereinigten Deutschlands wird in Artikel 1 des 2+4-Vertrages hinreichend beschrieben.
Wiederherstellung der Souveränität:
Artikel 7 des 2+4-Vertrags gibt dem vereinigten Deutschland die volle Souveränität zurück.
Abzug fremder Truppen:
Artikel 8 des 2+4-Vertrags regelt den Abzug sowjetischer Truppen aus Deutschland. Der Aufenthalt aller anderen ausländischen Truppen ist vertraglich geregelt (siehe z.B. KRR-FAQ).
Es besteht also keine Notwendigkeit mehr, einen Friedensvertrag abzuschließen, da bereits alles geregelt wurde.

Feindstaatenklausel der UN

Artikel 53 und 107 der UN-Charta enthalten Bestimmungen, die sich gegen die Feinde aus dem Zweiten Weltkrieg der ursprünglichen Unterzeichner richten (die Feinde sind hauptsächlich Deutschland und Japan). Hiernach dürfen ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen gegen diese Staaten gerichtet werden, sollten diese wieder eine aggressive Politik betreiben.

Diese Artikel werden mittlerweile jedoch als obsolet angesehen. Außerdem verabschiedete die 50. UN-Generalversammlung 1995 eine Resolution, die die Streichung der Klausel vorsieht. Das bedeutet konkret, dass die Mehrheit der UN-Mitglieder diese Regelung als nicht mehr gültig ansieht. Die Streichung wurde seitdem jedoch nie vollzogen, was aber bürokratische Gründe hat.

Weiterhin ist Deutschland seit 1973 vollwertiges Mitglied der UNO und war mehrfach nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat (siehe auch Wikipedia-Artikel Deutschland in den Vereinten Nationen). Außerdem war Klaus Töpfer Direktor der UNEP. Behandelt man so einen Feind? Ich glaube nicht.
 

Offline Ferkel

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Re: Gute Frage
« Antwort #156 am: 15. Mai 2014, 12:04:21 »
Seid ihr die Rache des KRD?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #157 am: 15. Mai 2014, 12:04:33 »
Ist das ernst gemeint? Vielleicht solltest du erst mal 'Zurück in die Vergangenheit' lesen, bevor du weiter schwafelst.

Zitat
Welche Gesetze regeln denn überhaupt kriegerische Auseinandersetzungen

Haager Abkommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Abkommen
Genfer Konvention: http://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konventionen

Zitat
Nach Art. 50 des unter 1.) genannten Gesetzes brauchen Menschen ab Geburtsdatum ca. ab 1933 o.ä. keine sog. Wiedergutmachung zahlen !!! Auch keine REPARATIONS-Zahlungen !!      das sollte mal unsere Regierung bei den Nehmer-Ländern durchsetzen !

Wo steht das in Artikel 50 HLKO? Der lautet nämlich:
Zitat
Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlungen Einzelner verhängt werden, für welche die Gesammtheit nicht als verantwortlich angesehen werden kann.

Zitat
Nach Art. 55 sind die Siegermächte jedoch noch immer Verwalter UND Nutzniesser, die nach den Regeln des Niessbrauchs uns verwalten dürfen.

Da das Besatzungssatut bereits 1955 aufgehoben wurde, ist das Unfug.

Zitat
Daher ist ein FRIEDENSVERTRAG unser gutes Recht ! Warum verlangt der deutsche provisorische Staat oder von mir aus die "NGO Bundeserepublik Deutschland" mit Sitz BEI der UNO nicht in

Alle Staaten, die Deutschen Krieg den Krieg erklärt haben, haben in den 1950er Jahren auch die Beendigung des Krigeszustands erklärt. Zudem gibt es das Londoner Schuldenabkommen und den 2+4-Vertrag. Es gibt keinen'provirosischen' deustchen Staat ebensowenig wie ein 'NGO Bundesrepublik Deutschland'.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gute Frage - Geschichtsunterricht
« Antwort #158 am: 15. Mai 2014, 12:04:56 »
Wie kann man solches bei der Regierung beantragen ?

Gar nicht. Jedenfalls nicht bei DER Regierung, denn dank des deutschen Förderalismusses kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. In den diversen Kultusministerien mauscheln irgendwelche unbekannten -und vor allem irgendwie nie verantwortlich seien wollnden- Hintergrundpersonen herum, die alle paar Jahre mit irgendeinem weltfremden Scheiß à la Rechtschreibreform aus dem Busch kommen.   ::)


 

Offline Das Chaos

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Re: Gute Frage
« Antwort #159 am: 15. Mai 2014, 13:49:50 »
....
1.) Eigentlich gilt doch die "Haager Landkriegsordnung" oder das "Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges". Diese sind aber anscheinend nur für den LAND-KRIEG
     zuständig, aber nicht für SEE-KRIEG oder LUFT-KRIEG !!  Wo gibt es Schutzgesetze und Regelungen die den MENSCHNRECHTEN darin VORRANG geben ???
Das Haager Abkommen "betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges" (HLKO), das von den Vertretern des Kaiserreiches unterschrieben wurde gilt natürlich auch für die Rechtsnachfolger des Völkerrechtssubjektes Deutschland weiter. D.h. im Kriegsfalle sollte sich die Bundesregierung daran gebunden fühlen, sowie auch die Regierenden anderer Unterzeichnerstaaten, obwohl das Abkommen keine Sanktionen vorsieht. Nur: Wir haben derzeit im Bundesgebiet keinen solchen Kriegsfall!. Es herrscht tiefster Friede; oder siehst Du irgendwelche Kriegshandlungen? Krieg oder Frieden bestimmen doch nicht nach formellen Kriterien wie Kriegserklärungen oder Friedensverträgen. Die Mehrzahl der Kriege oder kriegsähnlichen Zustände in diesem oder im letzten Jahrhundert wurden ohne formellen Erklärungen begonnen oder beendet.
Zum angeblich benötigten Friedensvertrag wurde hier schon alles gesagt.

Zitat
3.) Nach Art. 50 des unter 1.) genannten Gesetzes brauchen Menschen ab Geburtsdatum ca. ab 1933 o.ä. keine sog. Wiedergutmachung zahlen !!! Auch keine REPARATIONS-Zahlungen !!
     das sollte mal unsere Regierung bei den Nehmer-Ländern durchsetzen !!
Abgesehen davon, dass das wie gesagt Unsinn ist, weise ich darauf hin, dass Deutschland derzeit keinerlei Reparationsverpflichtungen mehr hat. Die letzten Forderungen wurden vor ein paar Jahren beglichen. Die stammten noch aus dem I. Weltkrieg und resultierten aus dem Versailler Friedensvertrag(!).
Im Übrigen sind Reparationszahlungen nicht von Einzelpersonen zu leisten (oder hast Du jemals von den Amis, den Russen, den Engländern oder Franzosen eine Rechnung erhalten?), sondern von Staaten.
Das gilt auch für Wiedergutmachungen, zu denen sich das Nachkriegsdeutschland zu Recht freiwillig verpflichtet hat.
Wir haben unsägliches Leid über die Welt gebracht, da kann sich das reiche Deutschland ohne weiteres auch heute noch für eine Linderung bemühen (was es in verschiedenen Fällen ohnehin recht zögerlich macht).

Zitat
4.) Natürlich sind wir ein Staat. Nach Art. 55 sind die Siegermächte jedoch noch immer Verwalter UND Nutzniesser, die nach den Regeln des Niessbrauchs uns verwalten dürfen.
     Daher ist ein FRIEDENSVERTRAG unser gutes Recht ! Warum verlangt der deutsche provisorische Staat oder von mir aus die "NGO Bundeserepublik Deutschland" mit Sitz BEI der UNO nicht in
     der Vollversammlung durch Vorlage eines ausgearbeiteten Friedensvertrag eine Abstimmung darüber und eine Diskussion über den dann zu beschließenden Text den alle Kriegsteilnehmen
     dann zustimmen können (Ich denke alle diese Länder sind ja auch bei der UNO). Warum wird unsere Bundesregierung da nicht vorstellig ???
Auf den generellen Unsinn dieser "Frage" wurdest Du bereits hingewiesen. Ich möchte ergänzend darauf hinweisen, dass Deutschland Vollmitglied der UNO und zeitweise Mitglied des erweiterten Sicherheitsrates ist und auch dessen Vorsitz innehatte. Offensichtlich sieht außer ein paar Verwirrten Spinnern in Deutschland niemand die Notwendigkeit eines Friedensvertrages.
Zitat
5.) Auch das Geschwafel mit dem "KfZ-Schein" ist oberflächlich. Natürlich ist der Halter, dem das Papier ausgestellt wird unbedingt NICHT EIGENTÜMER. Eigentümer ist der, welcher durch
      Kaufvertrag das Fahrzeug erworben und bezahlt hat. Das kann z.B: Pappa oder Mamma sein und der Sohn oder die Tochter ist der Halter und Besitzer des Autos oder der Nutzniesser
      (so wie die Alliierten die Nutzniesser an der BRD + DDR sind :-)
Das ist zum einen keine Frage, sondern eine Feststellung, die im wesentlichen richtig ist; wo liegt das Problem?
Der KFZ-Schein hat nur die Aufgabe amtlich Auskunft darüber zu geben, wer für den Betrieb des Fahrzeuges verantwortlich ist, wer also Besitzer (der die rechtliche Herrschaft ausübt) ist; das ist eine Frage des Verwaltungsrechts. Eigentumsrechte werden vom Zivilrecht geregelt, wie Du richtig sagst durch Kaufverträge. Damit das klar wird, ist auf dem Schein der "Disclaimer" angebracht.
Zitat
Nun bitte ich wirklich WISSENDE mir darauf Antworten zu geben. Recht herzliche Dank. Euer Guruji
Ich fürchte, Du wirst wirkliches Wissen nicht anerkennen. Sei's drum, wir beantworten die "Fragen" dennoch; vielleicht lassen sich andere mitlesende Zweifler überzeugen.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Emil Nordström

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Re: Gute Frage - Geschichtsunterricht
« Antwort #160 am: 15. Mai 2014, 14:40:33 »
Warum werden in den Schulen nicht grundlegende Gesetze den Schülern beigebracht. In dem Fach Sozialkunde z.B. oder in einem neuen Fach "Gesetzeskunde". Dies wäre viel wichtiger als z.B. Erdkunde oder Heimatkunde :-)
Wie kann man solches bei der Regierung beantragen ?

In Erdkunde, Geschichte und politischer Weltkunde wird das doch bereits getan. Ich kenne keinen (angehenden) Abiturienten, der sich nicht damit in der Schule beschäftigen musste.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gute Frage
« Antwort #161 am: 15. Mai 2014, 16:56:25 »

5.) Auch das Geschwafel mit dem "KfZ-Schein" ist oberflächlich. Natürlich ist der Halter, dem das Papier ausgestellt wird unbedingt NICHT EIGENTÜMER. Eigentümer ist der, welcher durch
      Kaufvertrag das Fahrzeug erworben und bezahlt hat. Das kann z.B: Pappa oder Mamma sein und der Sohn oder die Tochter ist der Halter und Besitzer des Autos oder der Nutzniesser
   

Du vergißt den KFZ-Brief (der heutzutage "Zulassungsbescheinigung Teil II" heißt. Das ist der Eigentumsnachweis. Wer den KFZ-Brief besitzt ist der Eigentümer. Übrigens auch, wenn er nicht als Halter eingetragen ist. Deswegen behalten Kredit- und Leasinggeber immer den KFZ-Brief bei sich. Der Nutzer bekommt nur den KFZ-Schein ausgehändigt. Wer den KFZ-Brief besitzt, kann von einem anderen, der das Auto zu dem Zeitpunkt besitzt die sofortige Herausgabe verlangen, und das ist gerichtsfest.

Ohne KFZ-Brief kann man, was das Eigentum an dem Fahrzeug angeht, überhaupt nichts machen, nicht ummelden, nicht -rechtsgültig- verkaufen.
Vor Jahren hatte sich eine Kundin -wie bereits erwähnt arbeite ich in einer Versicherung- ganz böse selbst in die Pfanne gehauen. Es brauchte über ein Jahr extremen Papierkriegs, bis sie ihr Auto abgemeldet bekam. Die dumme Nuß hat den Wagen verschrotten lassen - und vorm Einstampfen Kennzeichen, KFZ-Brief und KFZ-Schein nicht herausgenommen.   :doh:
« Letzte Änderung: 15. Mai 2014, 16:58:41 von A.R.Schkrampe »
 

Offline Das Chaos

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Re: Gute Frage
« Antwort #162 am: 15. Mai 2014, 17:11:30 »
....
Du vergißt den KFZ-Brief (der heutzutage "Zulassungsbescheinigung Teil II" heißt. Das ist der Eigentumsnachweis. Wer den KFZ-Brief besitzt ist der Eigentümer. Übrigens auch, wenn er nicht als Halter eingetragen ist. Deswegen behalten Kredit- und Leasinggeber immer den KFZ-Brief bei sich. Der Nutzer bekommt nur den KFZ-Schein ausgehändigt. Wer den KFZ-Brief besitzt, kann von einem anderen, der das Auto zu dem Zeitpunkt besitzt die sofortige Herausgabe verlangen, und das ist gerichtsfest.

Ohne KFZ-Brief kann man, was das Eigentum an dem Fahrzeug angeht, überhaupt nichts machen, nicht ummelden, nicht -rechtsgültig- verkaufen.

Einspruch Euer Ehren! Auch der Besitz des KFZ-Briefes trägt nur die Vermutung der Eigentümerstellung in sich; die Eintragung unterscheidet sich nicht von der des Scheins.
Um dies zu unterstreichen findest Du in der Zulassungsbescheinigung Tei II (vulgo "Brief") unter dem Punkt C.4c den Eintrag "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen".
Die Eigentümerstellung kann wie gesagt nur zivilrechtlich bestimmt werden. Wie bei jeder anderen Sache auch.
Beispiel Autokauf: Ich werde Eigentümer des Fahrzeuges durch Einigung und Übergabe des Fahrzeuges, § 929 BGB,
Eine Ausnahme bilden nur registrierte Güter wie Immobilien, Schiffe (teilweise, § 929a BGB), Flugzeuge usw. Hier ist die Eintragung für das Eigentum konstituierend.
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Offline D.B.Cooper

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Re: Gute Frage
« Antwort #163 am: 15. Mai 2014, 17:12:58 »
Er liest sich wie der Herr Silber aus Schneebersch im Arzgebirsch...  :think:
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
 

Offline D.B.Cooper

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Re: Gute Frage - Geschichtsunterricht
« Antwort #164 am: 15. Mai 2014, 17:24:11 »
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