Da spricht Einer, der offensichtlich öfter mit Worten ringt, der deutschen Sprache nicht richtig mächtig ist, sich auch gedanklich immer wieder verheddert, über den angeblichen IQ der "Neger". Seine "Argumentation", wenn man sie denn so bezeichnen darf, geht ungefähr so: Es sei allgemein bekannt, dass verschiedene Völker unterschiedlich hohe IQ-Werte aufwiesen. (Zwischenruf von meiner Wenigkeit: Offensichtlich hat er keine Ahnung, wie IQ-Werte ermittelt werden.) Es sei "offenkundig", dass es verschiedene Rassen gebe. (Zwischenruf: Seit spätestens 1994 ist wissenschaftlich erwiesen, dass es unter Menschen keine Rassen gibt.) Festzustellen, dass unterschiedliche Rassen unterschiedlichen IQ hätten, sei nicht diskriminierend. Jeder solle in der Gesellschaft, wie er sie sich vorstellt, seinen Platz haben - nach seinen Fähigkeiten. Darin liege ja keine Herabwürdigung. (Zwischenruf: Doch!)
Hört man genau hin, gibt er im Grunde sehr deutlich zu, dass er Rassist ist.
Dann werden die verschiedenen Anklagen durchgeackert: Zum "Zufallsfund" eines Fallmessers brauche ich nicht viel zu sagen, da dieser bereits bekannt ist. Hier werden alle möglichen Kehrtwenden gemacht, um den "Zufallsfund" zu verharmlosen und das Verfahren als "Unrechtsjustiz" hinzustellen. Dummerweise ist in der Strafprozessordnung geregelt, wie Zufallsfunde verwertet werden dürfen bzw. in welchen Fällen nicht.
Dann wird die Meinungsfreiheit betreffend Paragraf 130 Strafgesetzbuch bemüht (Gähn!), der Versuch unternommen, die Verstösse gegen das Versammlungsgesetz zu verharmlosen. (Als Anmelderin Verantwortung tragen bedeutet eben auch, ggf. für Taten Dritter einstehen zu müssen. Wenn man Rassisten, Volksverhetzer und Holocaustleugner als Redner einlädt, braucht man sich auch nicht über ein Strafverfahren zu wundern.)
Im Grunde werden viele Worte gemacht, ohne wirklich etwas zu sagen.