Autor Thema: ReichsdeppenTV Marcel Jorns  (Gelesen 43907 mal)

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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #120 am: 2. April 2019, 10:10:48 »
Ich seh schon deutsche Behörden sind da viel zu nett! die versuchen irgendwie immer was Sinnvolles rauszulesen...
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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #121 am: 2. April 2019, 17:17:49 »
Zuerst dachte ich schon, "SIE" hätten ihn endlich abgeholt. Doch dann war es nur ein weisses Sakko. Wird gerade auf irgendeinem Sender Miami Vice wiederholt?

Das Teil ist doch weder weiss noch ein Sakko. Scheint sich um eine Art hellgraue Sweatjacke zu handeln, deren Schnitt vorne einem Sakko nachempfunden ist.
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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #122 am: 2. April 2019, 18:47:05 »
Ich seh schon deutsche Behörden sind da viel zu nett! die versuchen irgendwie immer was Sinnvolles rauszulesen...
In deutschen Verfahrensgesetzen fehlt der entsprechende Abschnitt, den Schweizer Verfahrensgesetze so gut wie immer aufweisen.

Ich habe übrigens mal nach Paragraf 135 VRG gesucht.
Es dürfte sich um das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) des Kantons Luzern handeln:
Zitat
§ 135 c. Mängel
1 Wenn eine Rechtsschrift den durch die gute Sitte gebotenen Anstand verletzt oder übermässig weitschweifig ist, setzt die Behörde dem Eingabesteller eine angemessene Frist zur Einreichung einer verbesserten Rechtsschrift.

2 Wenn eine Rechtsschrift unleserlich oder unverständlich ist oder nicht alle notwendigen Angaben enthält, setzt die Behörde dem Eingabesteller eine angemessene Frist zur Verbesserung oder Ergänzung; sie kann ihn statt dessen zu einer Einvernahme vorladen und seine Anbringen, soweit erforderlich, zu Protokoll nehmen.

3 Werden die gerügten Mängel nach behördlicher Anordnung behoben, gilt die Rechtsschrift für den Zeitpunkt ihrer ersten Einreichung als richtig eingereicht; andernfalls tritt die Behörde auf das Rechtsmittel nicht ein.
http://srl.lu.ch/frontend/versions/3316
Der Wortlaut von Absatz 2 wird ja fast wörtlich in dem abgebildeten Behördenschreiben zitiert.

Da klein Marcel nicht im Kanton Luzern wohnt und es um die Kfz-Steuer geht, dürfte es sich tatsächlich um den Fall eines Dritten handeln.
« Letzte Änderung: 2. April 2019, 19:49:07 von Pantotheus »
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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #123 am: 3. April 2019, 11:43:34 »
Teil 2 der neuen "Serie".

Der kleine Marcel breitet hier seine profunde Rechtskenntnis aus. Zunächst meint er, Gemeinderecht sei das "niedrigste" Recht überhaupt, darüber stehe Kantonsrecht, das sei auch ziemlich "niedrig", und darüber stehe die Bundesverfassung. Hier bezieht sich Marcel auf die bestehende Normenhierarchie, jedoch ohne diese zu verstehen: Zwar gelten tatsächlich die Grundsätze "Kantonsrecht bricht Gemeinderecht" und "Bundesrecht bricht Kantonsrecht", jedoch spielt dies nur im Falle von Kollisionen und Widersprüchen eine Rolle. Abgesehen von diesen speziellen Situationen gilt im Bereich einer Gemeinde deren Gemeinderecht natürlich nicht weniger als das Recht ihres Kantons oder des Bundes.

Dann meint Marcel, jede Kantonsverfassung sowie die BV habe eine Präambel, der alles andere in der Verfassung quasi rangmässig untergeordnet sei, und was ihr nicht entspreche, sei "null und nichtig". Einmal davon abgesehen, dass natürlich nur aus schwachsinniger Deppenperspektive eklatante Widersprüche zwischen der Präambel und dem Folgenden bestehen, ist diese Aussage schlicht falsch. Eine Präambel ist keine Norm, sondern hat eher Symbolcharakter. Im Wesentlichen bestehen diese Präambeln ohnehin nur aus dem (mit edlen Motiven reich ausgeschmückten) Satz: "Das Volk gibt sich folgende Verfassung".
Marcel stört sich ausserdem daran, dass in der Bundesverfassung die Bibel nicht als höchste Rechtsgrundlage akzeptiert werde, und dass sich auch an den Rest der BV niemand halte. (Aber Marcel, wenn der Rest doch eh null und nichtig ist, dann heisst das doch, dass sich ohnehin niemand daran zu halten braucht?  :scratch:)

Und dann (ca. ab 3:55) kommt eine recht amüsante Passage, nämlich Prof. Dr. iur. YT Marcels professioneller Kommentar zu den Artikeln 2, 5, 7, 8, 10, 12, 30, 35, 73, 74 und 120 der schweizerischen Bundesverfassung.  :))

Natürlich werden seiner Expertise zufolge alle diese Artikel nicht eingehalten, was auch sonst! Zum Beispiel Art. 7:

Zitat von: Art. 7 BV
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Laut Marcel weiss jeder, der schon einmal mit Behörden zu tun hatte, dass das nicht umgesetzt wird, da die Behörden einen ja zur Person und damit zur "Sache" degradieren.  :facepalm:

Zitat von: Art. 10 BV
1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
3  Folter  und  jede  andere  Art  grausamer,  unmenschlicher  oder  erniedrigender  Be-handlung oder Bestrafung sind verboten.

Zu diesem Artikel meint Marcel bei 6:10 interessanterweise, er müsse ja nur auf das Sonnenstaatland :sunny: verweisen, um zu zeigen, "dass das auch nicht stimmt". :rotfl:

Zitat von: Art. 12 BV
Wer  in  Not  gerät  und  nicht  in  der  Lage  ist,  für  sich  zu  sorgen,  hat  Anspruch  auf  Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein uner-lässlich sind.

Da kann Marcel natürlich aus dem Nähkästchen plaudern und sich beklagen, dass ihm der Staat unverschämterweise nicht so viel Kohle in den Allerwertesten schiebt, wie der kleine Marcel es für angemessen hält.

(Diese in der BV verankerte "Nothilfe" dient im Übrigen, wenn ich mich recht entsinne, gar nicht als Rechtsgrundlage für die Leistungen der üblichen Sozialsysteme, von denen Marcel profitiert und die er da bekrittelt, sondern dient als Auffangnorm für seltene Konstellationen, in denen diese Sozialsysteme nicht zur Anwendung kommen [können].)

So ähnlich sind seine Kommentare zu allen besprochenen Artikeln.  :facepalm:

Abschliessend wiederholt Marcel den altbekannten Pöter-Schwachsinn: Die höchste Rechtsgrundlage überhaupt sei die Bibel, und das würden alle Religionen akzeptieren.
Das heisst, zu Pöter selbst mag das Verhältnis mittlerweile getrübt sein, zu seinem Schwachsinn natürlich trotzdem nicht, wo kämen wir da auch hin!

« Letzte Änderung: 3. April 2019, 11:46:59 von Helvetia »
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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #124 am: 3. April 2019, 12:10:45 »
(Diese in der BV verankerte "Nothilfe" dient im Übrigen, wenn ich mich recht entsinne, gar nicht als Rechtsgrundlage für die Leistungen der üblichen Sozialsysteme, von denen Marcel profitiert und die er da bekrittelt, sondern dient als Auffangnorm für seltene Konstellationen, in denen diese Sozialsysteme nicht zur Anwendung kommen [können].)
Die Sozialversicherungssysteme stützen sich natürlich nicht auf diese Bestimmung, da sie in den Artikeln 111ff. der Schweizer Bundesverfassung ausführlich geregelt werden.
Es geht an dieser Stelle in der Tat nur um die Nothilfe, die laut ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts nur das absolut Lebensnotwendige umfasst und die unterste Grenze staatlicher Fürsorgeleistungen bildet. Im Wesentlichen umfasst sie Kleidung, Nahrung, nächtliche Unterkunft und medizinische Notfallversorgung. Das bedeutet etwa, wie bei Familie Ritter nunmehr, dass jemand, der von Nothilfe lebt, tagsüber die Notunterkunft verlassen und sich irgendwie im öffentlichen Raum durchschlagen muss, bis es Abend wird und die Unterkunft wieder öffnet. Dann gibt's vielleicht ein warmes Abendessen, am Morgen erhält man einen kalten Imbiss, für den Mittag vielleicht ein Picknick-Paket.
Dass klein Marcel freiwillig ein solches Leben der Sozialhilfe vorzieht, wage ich stark zu bezweifeln.
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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #125 am: 3. April 2019, 12:24:46 »
Zitat
  Zitat von: Art. 10 BV
1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
3  Folter  und  jede  andere  Art  grausamer,  unmenschlicher  oder  erniedrigender  Be-handlung oder Bestrafung sind verboten.

Zu diesem Artikel meint Marcel bei 6:10 interessanterweise, er müsse ja nur auf das Sonnenstaatland :sunny: verweisen, um zu zeigen, "dass das auch nicht stimmt". :rotfl:

Diese Herabwürdigung von Menschen, die tatsächlich Opfer von Verfolgung und Folter wurden ist eines der Dinge, die ich bei unserer Kundschaft mit am widerlichsten finde. Was muss in einem solches Opfer vorgehen wenn es mitbekommt was Marcel behauptet: dass das was wir hier im SSL tun oder auch das was die Behörden in DACH tun Folter sei  :facepalm:
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #126 am: 3. April 2019, 17:04:32 »
Wir haben es hier wieder mit einem Fall von Absolutsetzung von Rechten zu tun. Das ist beileibe kein Vorrecht von RD u. dgl.
Nehmen wir das Recht auf Leben: Es garantiert halt einem bewaffneten Räuber nicht, dass er, wenn er von der Polizei gestellt wird, nicht beschossen und u. U. tödlich getroffen werden darf.
Nehmen wir das Recht auf Freiheit und davon das Recht auf Bewegungsfreiheit: Dieses erlaubt klein Marcel nun mal nicht, durch einen eingezäunten fremden Garten zu spazieren, gar durch ein militärisches Sperrgebiet, es gibt ihm auch keinen unbedingten Anspruch auf einen Führerschein und ein Fahrzeug.
Alle diese Rechte können eingeschränkt werden, wenn sie andernfalls gleichwertige Rechte Dritter verletzen, der Allgemeinheit schaden usw. Das ist eben das, was RD so schwer begreifen, dass sie nicht allein und einzig sind, sondern dass es andere Menschen gibt, denen genau so Rechte zustehen wie ihnen, die sie demnach auch achten müssen. Es gibt mithin kein Recht, das nicht irgendwie begrenzt oder einschränkbar wäre. (Laut GG gilt zwar die Menschenwürde als unantastbar, man kann aber mit Fug und Recht fragen, ob dies in der Praxis durchgehalten werden könne. Nach Schweizer Verfassungsrecht ist die Menschenwürde nicht in diesem Sinne unantastbar.)
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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #127 am: 4. April 2019, 11:42:38 »
. . . sie kann ihn statt dessen zu einer Einvernahme vorladen und seine Anbringen, soweit erforderlich, zu Protokoll nehmen. . . .

Das dürfte bei der "Selbstbeherrschung" unerer "Kundschaft" relativ schnell zu einem Gefängnisaufenthalt führen!

Sollte man also auch in der GmbH einführen!  ;D
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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #128 am: 6. April 2019, 11:55:38 »
Ach ja, neues Video von Marcel. Ähnlich wie das letzte, doch diesmal geht es um völkerrechtliche Verträge, die laut dem Rechtsexperten Prof. Dr. YT Marcel nicht eingehalten werden. Ziemlich langweiliges Gesülze mal wieder. Pädophile werden geschützt etc.

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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #129 am: 7. April 2019, 11:47:41 »
Klein Marcel labert geschlagene 11 Minuten lang über das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, liest ganze Abschnitte daraus (weitgehend sinnfrei) daraus vor und beklagt lautstark, dass die Regierungen die internationalen Verträge nicht beachteten.

Allerdings nennt er kein einziges Beispiel eines der von ihm behaupteten Verbrechen, keinen einzigen internationalen Vertrag, der durch eine Regierung verletzt worden sein soll, kein einziges Gesetz, das im Widerspruch zu einem internationalen Vertrag stünde. Kurz: Er bleibt jeden Anhaltspunkt für seine pauschalen Behauptungen schuldig.
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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #130 am: 7. April 2019, 12:13:30 »
Puh ein einziges Schlafmittel. Hab 3 Minuten durchgehalten.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline Helvetia

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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #131 am: 8. April 2019, 13:33:33 »
Und es geht weiter mit Teil 4, der selber zwei Teile hat.

Im ersten Video gibt Marcel uns seine Unkenntnis der verschiedenen Bedeutungen des Wortes "Los" preis, indem er bei den Worten "Verbesserung des Loses der Kriegsgefangenen" an eine Tombola denkt.

Dann outet er sich selbst als Kriegsgefangener und meckert ausgiebig darüber, dass er trotz seiner Experten-Interpretation der Genfer Konvention IV nicht gratis mit Strom, Geld, Nahrung, staatlich finanzierten Weiterbildungen inkl. Übernachtung und Seminargebühren usw. versorgt wird.
(By the way, Marcel: Um eine Weiterbildung zu machen, bräuchtest du erst mal Bildung.)

Im zweiten Video führt er das näher aus. Dass es Menschen gibt, die doch tatsächlich behaupten, wir befänden uns nicht im Krieg und die entsprechenden Bestimmungen der Genfer Konventionen seien daher nicht anwendbar, das hat Marcel auch schon gehört. Aber Marcel weiss: Die ganze Welt ist im Krieg, heutzutage ist der Krieg halt nur nicht mehr "mit Bomben und Schützengräben und Maschinengewehren". Wer etwas anderes sagt, lügt!

In einem von ihm zweckentfremdeten benutzten juristischen Wörterbuch steht beim Lemma "Polizeiaktion" ein Verweis auf das Lemma "Krieg" (Marcel verwechselt dies gleich mit einer Definition und frohlockt: Polizeiaktion ist Krieg!) Dann blendet er das Lemma für "Krieg" noch ein, wo "Polizeiaktion" und "bewaffneter Konflikt" als gelegentliche Tarnbegriffe für kriegerische Ereignisse der neueren Zeit erwähnt werden, was Marcel natürlich so versteht, dass wir uns eindeutig in einem bewaffneten Konflikt befinden, solange Polizisten bewaffnet herumlaufen. Marcel war von dieser Erkenntnis so begeistert, dass er gleich das ganze Lemma mit einem Marker angestrichen hat.

(Leider muss ich sagen, dass ich das auch schon bei anderen Schweizer Deppen so gehört habe, z.B. bei der Zwangsräumung von Susanne Derrers Wohnung in Weesen. Diesbezüglich scheint bei den Deppen seit Längerem ein Konsens zu herrschen.)



« Letzte Änderung: 8. April 2019, 14:19:00 von Helvetia »
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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #132 am: 8. April 2019, 15:59:10 »
Eigens für klein Marcel ein Auszug aus dem Duden:
Zitat
Los

Los, das; -es, -e [mhd. lōʒ, auch = Losungswort, Orakel, ahd. hlōʒ, zu einem in mhd. lieʒen, ahd. hlioʒan = losen; wahrsagen, zaubern erhaltenen germ. Verb]:

1. a) verdeckt gekennzeichneter Zettel od. sonstiger Gegenstand, durch den eine Zufallsentscheidung herbeigeführt werden soll: das L. soll entscheiden; das L. werfen; ein L. ziehen; jmdn., die Reihenfolge durch das L. ermitteln, bestimmen;

b) mit einer Zahl od. Zahlenkombinationen versehener, käuflich zu erwerbender Zettel [für den die Gewinnzahlen erst nach dem Kauf ausgelost od. ermittelt werden], mit dem man an einer Lotterie, Tombola o. Ä. teilnimmt: ein halbes, ganzes L. [der Klassenlotterie]; jedes zweite L. gewinnt; das L. war eine Niete; ich habe drei -e gekauft; *das große L. (der Hauptgewinn); mit jmdm., etw. das große L. ziehen/gezogen haben (mit jmdm., etw. Glück haben, eine besonders gute Entscheidung getroffen haben).

2.  (geh.) Schicksal, Geschick: ein bitteres, beneidenswertes L.; das L. der Flüchtlinge; ihm war ein schweres L. beschieden; sein L. tragen müssen; mit seinem L. zufrieden sein.

3. [urspr. wohl das jmdm. durch Auslosung Zugefallene]  (Wirtsch.) bestimmte Mengeneinheit: die Bundeswehr bezieht ihre Munition in -en.
Man braucht auch nicht lange zu suchen, Nr. 2 ist schon die Bedeutung, die klein Marcel nicht kennt. (Das Baulos u. dgl. können wir beiseite lassen.) Da wird sogar das Los der Flüchtlinge als Beispiel erwähnt.
Die ursprüngliche Vorstellung mag tatsächlich gewesen sein, dass irgendeine Gottheit über das künftige Schicksal der Menschen würfelt, Lose ziehe o. dgl. Das Ergebnis wurde dann eben als "Los" bezeichnet.

Im Übrigen haben wir es wieder mit einem Sammelsurium von Quatsch, Unsinn und mangelndem Leseverständnis zu tun. Schweizer Schulen hatten eigentlich einen nicht so schlechten Ruf, schien mir, aber an klein Marcel ist die Schule offenbar ohne jede Spur vorüber gegangen.
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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #133 am: 10. April 2019, 10:15:46 »
Teil 6 des langweiligen Gelabers zu Menschenrechten etc.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: ReichsdeppenTV Marcel Jorns
« Antwort #134 am: 10. April 2019, 10:41:00 »
Nanu, wo ist Teil 5?