Teil 2 der neuen "Serie".
Der kleine Marcel breitet hier seine profunde Rechtskenntnis aus. Zunächst meint er, Gemeinderecht sei das "niedrigste" Recht überhaupt, darüber stehe Kantonsrecht, das sei auch ziemlich "niedrig", und darüber stehe die Bundesverfassung. Hier bezieht sich Marcel auf die bestehende Normenhierarchie, jedoch ohne diese zu verstehen: Zwar gelten tatsächlich die Grundsätze "Kantonsrecht bricht Gemeinderecht" und "Bundesrecht bricht Kantonsrecht", jedoch spielt dies nur im Falle von Kollisionen und Widersprüchen eine Rolle. Abgesehen von diesen speziellen Situationen gilt im Bereich einer Gemeinde deren Gemeinderecht natürlich nicht weniger als das Recht ihres Kantons oder des Bundes.
Dann meint Marcel, jede Kantonsverfassung sowie die BV habe eine Präambel, der alles andere in der Verfassung quasi rangmässig untergeordnet sei, und was ihr nicht entspreche, sei "null und nichtig". Einmal davon abgesehen, dass natürlich nur aus schwachsinniger Deppenperspektive eklatante Widersprüche zwischen der Präambel und dem Folgenden bestehen, ist diese Aussage schlicht falsch. Eine Präambel ist keine Norm, sondern hat eher Symbolcharakter. Im Wesentlichen bestehen diese Präambeln ohnehin nur aus dem (mit edlen Motiven reich ausgeschmückten) Satz: "Das Volk gibt sich folgende Verfassung".
Marcel stört sich ausserdem daran, dass in der Bundesverfassung die Bibel nicht als höchste Rechtsgrundlage akzeptiert werde, und dass sich auch an den Rest der BV niemand halte. (Aber Marcel, wenn der Rest doch eh null und nichtig ist, dann heisst das doch, dass sich ohnehin niemand daran zu halten braucht?
)
Und dann (ca. ab 3:55) kommt eine recht amüsante Passage, nämlich Prof. Dr. iur. YT Marcels professioneller Kommentar zu den Artikeln 2, 5, 7, 8, 10, 12, 30, 35, 73, 74 und 120 der schweizerischen Bundesverfassung.
Natürlich werden seiner Expertise zufolge alle diese Artikel nicht eingehalten, was auch sonst! Zum Beispiel Art. 7:
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
Laut Marcel weiss jeder, der schon einmal mit Behörden zu tun hatte, dass das nicht umgesetzt wird, da die Behörden einen ja zur Person und damit zur "Sache" degradieren.
1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Be-handlung oder Bestrafung sind verboten.
Zu diesem Artikel meint Marcel bei 6:10 interessanterweise, er müsse ja nur auf das Sonnenstaatland
verweisen, um zu zeigen, "dass das auch nicht stimmt".
Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein uner-lässlich sind.
Da kann Marcel natürlich aus dem Nähkästchen plaudern und sich beklagen, dass ihm der Staat unverschämterweise nicht so viel Kohle in den Allerwertesten schiebt, wie der kleine Marcel es für angemessen hält.
(Diese in der BV verankerte "Nothilfe" dient im Übrigen, wenn ich mich recht entsinne, gar nicht als Rechtsgrundlage für die Leistungen der üblichen Sozialsysteme, von denen Marcel profitiert und die er da bekrittelt, sondern dient als Auffangnorm für seltene Konstellationen, in denen diese Sozialsysteme nicht zur Anwendung kommen [können].)
So ähnlich sind seine Kommentare zu allen besprochenen Artikeln.
Abschliessend wiederholt Marcel den altbekannten Pöter-Schwachsinn: Die höchste Rechtsgrundlage überhaupt sei die Bibel, und das würden alle Religionen akzeptieren.
Das heisst, zu Pöter selbst mag das Verhältnis mittlerweile getrübt sein, zu seinem Schwachsinn natürlich trotzdem nicht, wo kämen wir da auch hin!