Selbst bei zwei Nasen kann sich jetzt jeder selbst zusammenzählen, was dann bei 16.000€ so alles gelöscht werden muss...
Vielleicht habe ich ja was verpasst, aber wer sagt denn, dass dieser Wert in dieser Größenordnung stimmt oder sich nicht anders zusammensetzt?
jepp @Brick, oder anders formuliert, da sollten wir doch noch mal nachschauen, wie unser lieber Manuel den Begriff:
"Löschungbewilligungskosten" so DEFINIERT hat

(...)
http://wiki.koenigreichdeutschland.de/images/8/8a/2014-04-11_Apollensdorf_Zwangssicherungshypothek.pdfUnd da ist auf S. 6 von 7 ein
Kostenbescheid des AG WB für die
Eintragungen (der auf eine Person = 1 Eigentümer: Peter Fitzek nach GNotKG für die hier auf 5 Grundstücke gestückelten Zwangshypotheken zu je 390.000€ sowie die auf ein 6. Grundstück eingetragenen Gebührenforderungen der BaFin von 11.166,32€) vom
18.12.2013 (!) (zu zahlen binnen 2 Wochen) in Höhe von
4.008€ dabei.
Und der ist sehr vermutlich auch noch offen. Und das war noch nicht das Gundbuchamt!
Und jetzt das Ganze nochmal rückwärz: 4x 4008= 16.032€
ergo, der Begriff: "Löschungsbewillungkosten des Grundbuchamtes" nach Manuel K. heißt vermutlich Ein-
und Austragung inkl. Notar alle Seiten, verstehe...