Nun sind 6 Teile veröffentlicht. Wenn ich die Seiten, die an den Nahtstellen zwischen zwei Teilen jeweils auf zwei Dokumente aufgeteilt wurden, nicht doppelt rechne, erhalte ich 146 Seiten. Auf der letzten Seite von Teil E stehen die Unterschriften, was darauf hindeutet, dass die Revisionsbegründung an dieser Stelle endet.
Wo sind denn nun die restlichen 154 Seiten der angeblich 300 Seiten geblieben?
Davon abgesehen konnte ich im ganzen Text kein wirklich neues Argument entdecken. Vieles ist ohnehin abwegig oder darf im Rahmen des Revisionsverfahrens gar nicht berücksichtigt werden. Dass ein Gericht einen Sachverhalt anders beurteilt als der Revisionsführer, stellt allein noch keinen Rechtsfehler dar. Im Wesentlichen bemängelt aber Fatzke genau das, dass das Gericht nicht seiner (abwegigen) Sicht der Dinge gefolgt sei.