Autor Thema: Neues aus dem Königreich 2/2018  (Gelesen 18537 mal)

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Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 2/2018
« Antwort #135 am: 25. Februar 2018, 12:10:24 »
Nicht undenkbar scheint mir allerdings auch, dass der BGH sich längst hat hören lassen, aber nicht so, wie es Fatzke und seiner Truppe passte, weshalb sie diese Nachricht unterschlugen.

Da sich der BGH mit der Frage "Was ist eine Versicherung" zu beschäftigen hat, es die erste Verurteilung wegen unerlaubtem Betriebs eines Versicherungsgeschäfts wäre und, neben dem royalen Geschwurbel, auch eine "vernünftige" Revisionsbegründung des Anwalts vorliegt, würde wohl mindestens eine Pressemitteilung des BGH vorliegen.

Ich rechne so zwischen Mai und August mit einer Regung aus Karlsruhe. Der 4. Strafsenat hat ja derzeit noch die Frage zu klären, ob ein Wettrennen zweier Testosteronpumpen mittels überteuerter Autos ein Mordmerkmal erfüllt. Da soll im März das Urteil fallen. Erst danach werden sich die Richter dem Bezopften zuwenden können.

Es sind aber noch zwei weitere Raser-Fälle anhängig, bei denen die Staatsanwaltschaft, nach dem Vorbild des Landgerichhst Berlin, eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts anstrebt. Je nach Ausgang des Berliner Falls kann es ganz schnell gehen (Urteil: keine vorsätzliche Tötung -> Zurückweisung der anderen Revisionen), es kann aber auch dauern, wenn der BGH ein Wettrennen tatsächlich als vorsätzliches Tötungsdelikt ansehen sollte.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 2/2018
« Antwort #136 am: 25. Februar 2018, 12:20:38 »
Ist die Rechtsprechungsübersicht des BGH vollständig?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 2/2018
« Antwort #137 am: 25. Februar 2018, 12:21:31 »
Off-Topic:
Da die Wettrennen inzwischen als expliziter Straftatbestand Eingang ins StGB fanden (§ 315d) und auch der Berliner Fall mit dem Absatz 5 einen unter dem vorsätzlichen Tötungsdelikt liegenden Strafrahmen hat,

Zitat
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

vermute ich, daß die Pflöcke im Wesentlichen schon eingeschlagen sind. Aber das Urteil der Berliner Richter wird wohl dazu beigetragen haben, dem Gesetzgeber Beine zu machen.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2018, 12:24:54 von dtx »
 

Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 2/2018
« Antwort #138 am: 25. Februar 2018, 12:28:08 »
Ist die Rechtsprechungsübersicht des BGH vollständig?

Nein, insbesondere nicht bei Revisonen, die als unbegründet verworfen wurden.
 
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Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 2/2018
« Antwort #139 am: 25. Februar 2018, 16:17:25 »
Der 4. Strafsenat hat ja derzeit noch die Frage zu klären, ob ein Wettrennen zweier Testosteronpumpen mittels überteuerter Autos ein Mordmerkmal erfüllt. Da soll im März das Urteil fallen. Erst danach werden sich die Richter dem Bezopften zuwenden können.

Macht das wirklich der selbe Senat - Tötungsdelikte und Wirtschaftskriminalität? Die haben doch eine Reihe davon.
 

Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 2/2018
« Antwort #140 am: 25. Februar 2018, 16:31:28 »
Ja. In Strafsachen regelt der Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs die Zuständigkeit in der Regel™ danach, welches Gericht die angegriffene Entscheidung erlassen hat.

Der 4. Strafsenat ist u.A. Zuständig für Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Hamm, Naumburg, Zweibrücken sowie aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Landgerichte Baden-Baden, Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut-Tiengen.
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 2/2018
« Antwort #141 am: 25. Februar 2018, 16:34:16 »
Macht das wirklich der selbe Senat - Tötungsdelikte und Wirtschaftskriminalität? Die haben doch eine Reihe davon.
Wikipedia meint dazu:
Zitat
4. Strafsenat:  Bezirke der Oberlandesgerichte Hamm, Naumburg und Zweibrücken, Südhälfte des Oberlandesgerichtsbezirks Karlsruhe sowie Verkehrsstrafsachen 
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Offline Ceilo

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Re: Neues aus dem Königreich 2/2018
« Antwort #142 am: 25. Februar 2018, 19:53:13 »
Ist die Rechtsprechungsübersicht des BGH vollständig?

Nein, insbesondere nicht bei Revisonen, die als unbegründet verworfen wurden.

Und auch sonst kann es Wochen dauern, bis eine ergangene Entscheidung auch im Volltext veröffentlicht wird. Dass der BGH die Entscheidung in Sachen Fitzek gleich per Pressemitteilung bekanntgibt, halte ich für denkbar, aber sicher nicht zwingend.
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 2/2018
« Antwort #143 am: 26. Februar 2018, 14:00:59 »
Mal eine andere Frage: Lohnt es sich überhaupt noch, einen neuen Faden "3/2018" zu eröffnen? 2/2018 ist ja noch heute, morgen und übermorgen. Aber seit dem 16. 2. ruhen sich die KRDler nach wie vor von der enormen Kraftanstrengung aus, ein Filmchen hochgeladen zu haben.
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Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 2/2018
« Antwort #144 am: 26. Februar 2018, 14:18:21 »
Mal eine andere Frage: Lohnt es sich überhaupt noch, einen neuen Faden "3/2018" zu eröffnen?
Ja, 3/2018 würde ich noch machen. Wenn es ähnlich träge bleibt, dann könnte der nächste Faden ja Q2/2018 werden.
 
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Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem Königreich 2/2018
« Antwort #145 am: 26. Februar 2018, 22:24:45 »
Mal eine andere Frage: Lohnt es sich überhaupt noch, einen neuen Faden "3/2018" zu eröffnen? 2/2018 ist ja noch heute, morgen und übermorgen. Aber seit dem 16. 2. ruhen sich die KRDler nach wie vor von der enormen Kraftanstrengung aus, ein Filmchen hochgeladen zu haben.

Ich bin aus folgenden Gründen dafür:
Fitzek lebt. Es wird weitere Prozesse geben. Die sieben Zwerge zucken ab und an. Mir wichtig: Wenn ich später etwas suche, muss ich nicht einen Thread mit 84 Seiten durchwühlen, sondern es bleibt übersichtlich.
 
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Offline Don

Re: Neues aus dem Königreich 2/2018
« Antwort #146 am: 26. Februar 2018, 22:34:44 »
Mal eine andere Frage: Lohnt es sich überhaupt noch, einen neuen Faden "3/2018" zu eröffnen? 2/2018 ist ja noch heute, morgen und übermorgen. Aber seit dem 16. 2. ruhen sich die KRDler nach wie vor von der enormen Kraftanstrengung aus, ein Filmchen hochgeladen zu haben.

Kann man gerne quartalsweise machen angesichts zig anderer Freds. Man reitet keine toten Pferde.
 
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