Autor Thema: Horni ist zurück  (Gelesen 74350 mal)

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Re: Horni ist zurück
« Antwort #315 am: 26. Juni 2020, 10:47:14 »
Zum Video "Trommeln in Schorndorf".

Ich kann es nur stückchenweise hören, der Typ ist einfach zu irr und vor allem wirr.

Die Wahl in Berglen ist "das größte Ding" das je gelaufen ist und mit seiner Wahlanfechtung (er hofft, dass alle Einwohner von Berglen auch mitmachen) wird es nicht nur das baden-württembergische, sondern das gesamte Wahlrecht über den Haufen werfen und revolutionieren. Er zeigt jetzt auf, was da alles schief läuft und warum es in Deutschland nirgends eine Demokratie gibt. Niemand merkt den Rechtsbruch der da läuft, außer seiner "große Heiligkeit, seine Majästet, König Drosselbirne".  :facepalm: :facepalm:

Er möchte die ganzen Zeitungschreiberlinge aus ihren "Schreibtischstuben" ziehen und die Beamten gleich mit.

Dann sucht er eine Wohnung für eine Frau die am Marktplatz wohnt und deren Wohnung jetzt kernsaniert werden soll. Die Wohnung sollte mindestens 100qum groß sein und am Besten natürlich umsonst...  :facepalm:

Es folgen ungefähr 20 Minuten trommeln und königliches Stöhnen...

...to be continued...
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Re: Horni ist zurück
« Antwort #316 am: 26. Juni 2020, 21:09:48 »
Zum Video "Trommeln in Schorndorf".
Es folgen ungefähr 20 Minuten trommeln und königliches Stöhnen...
Meinen Dank, ich hätte das vermutlich nicht durchgehalten.
Alleine die Beschreibung ist irgendwie eklig.
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Re: Horni ist zurück
« Antwort #317 am: 28. Juni 2020, 11:24:33 »
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Re: Horni ist zurück
« Antwort #318 am: 28. Juni 2020, 15:18:00 »
Horni hat jetzt selbstgemalte Schilder aufgehängt...  :facepalm: :facepalm:
Ich Dummerle vom Lande verstehe gerade den Unterschied zwischen dem Ende einer Abgabefrist und einem Stichtag nicht. Ist in dem Fall der letzte Tag der Frist nicht einem Stichtag gleichzusetzen? Es wird vorher ja erst mal nur gesammelt, ausgezählt wird am Wahltag. Was will seine scheinHeiligkeit, die königliche Flachpfeife Horni mir damit sagen, wenn er deswegen die Wahl anfechten will?
« Letzte Änderung: 28. Juni 2020, 15:19:33 von theodoravontane »
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Re: Horni ist zurück
« Antwort #319 am: 28. Juni 2020, 15:18:42 »
König Drosselbirne dreht wirklich total am Rad. Nicht nur, dass er das Dorf mit seinen schwachsinnigen Schildern vollmüllt, er macht auch noch ganz manisch ebenso sinnfreie Videos.

Wer seine Plakate entfernt ist ein Kleinkrimineller.



Zitat
KANALTELEMEDIAL1
In Berglen liegen die Nerven blank. Der Inhalt Wahl Anfechtungsplakate nähern sich dem Brennpunkt der Wahrheit

Er beschimpft die "kleinkriminellen Wahlverbrecherunterstützer von Berglen".


Zitat
KANALTELEMEDIAL1
Thomas Hornauer spricht zu den Dieben und Komplizen des Rechtsbruch von Berglen

Auch der Schaukasten der Stadt wird "verziert". Alles illegal und kriminell weis der Deppenkönig, er hatte am "Stichtag" nämlich über 20 %, wegen der Briefwahl mit Abgabetermin wurde sein Sieg aber verhindert.  :facepalm: :facepalm:


Zitat
KANALTELEMEDIAL1
Der Schaukasten von Berglen als Propagandafenster für den Bürgermeister, so macht man aus einer Veröffentlichung des Wahlergebnisses eine schön zurecht gelegte Propagandamaschine.

Der Deppenkönig beim Schildermalen.



Zitat
KANALTELEMEDIAL1
Die Abschirmung der Propagandamaschine von Berglen funktioniert perfekt. Knochen Arbeit an der Front zur Aufklärung im Königreich


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Re: Horni ist zurück
« Antwort #320 am: 28. Juni 2020, 15:29:25 »
Der Deppenkönig beim Schildermalen.
Wieso nur? Wieso? Wieso rutscht er nicht mit dem Edding ab und bemalt seine königliche Kutsche?
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Re: Horni ist zurück
« Antwort #321 am: 28. Juni 2020, 16:19:29 »
Ich Dummerle vom Lande verstehe gerade den Unterschied zwischen dem Ende einer Abgabefrist und einem Stichtag nicht. Ist in dem Fall der letzte Tag der Frist nicht einem Stichtag gleichzusetzen? Es wird vorher ja erst mal nur gesammelt, ausgezählt wird am Wahltag. Was will seine scheinHeiligkeit, die königliche Flachpfeife Horni mir damit sagen, wenn er deswegen die Wahl anfechten will?
Er will damit sagen, dass wenn die alle bis zum Wahltag mit der Stimmabgabe gewartet hätten, er sie noch länger mit seinem Gaga-Wahlkampf hätte bespammen können. Dann hätten die alle ihn gewählt, garantiert. Aber so hatte er keine Chance, weil die einfach gewählt haben, bevor die Drosselbrine seinen Wahlkampf auf Hochtouren gefahren hatte.
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Re: Horni ist zurück
« Antwort #322 am: 28. Juni 2020, 17:01:28 »
Die Volltextentscheidung liegt leider wohl noch nicht in der Datenbank vor

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Stuttgart&Datum=24.06.2020&Aktenzeichen=4%20U%20561/19
Spoiler
Heise berichtet aber sehr ausführlich vom Urteil gegen König Drosselbirne. Seine glorreiche Vergangenheit bleibt (leider) außen vor.

in Bürgermeisterkandidat in Baden-Württemberg, der sich selbst für ein großes Showtalent hielt, trat bei verschiedenen Podiumsdiskussionen im Königsmantel auf. Für die Forderung von 300.000 Euro Gage für seine Auftritte hatten die Gerichte allerdings wenig Verständnis.

Eine etwas kuriose Show spielte sich im baden-württembergischen Rems-Murr-Kreis bei der Bewerbung um das Amt des Bürgermeisters in vier verschiedenen Gemeinden ab. Einer der Kandidaten für das Bürgermeisteramt nahm im Königsmantel an verschiedenen Podiumsdiskussionen teil und verlangte für seine Show anschließend ein ihm aus seiner Sicht zustehendes, seinem Einsatz angemessenes Honorar.
Podiumsdiskussionen im Livestream ins Netz gestellt

An den Podiumsdiskussionen in den verschiedenen Gemeinden hatte der Kandidat auf Einladung eines örtlichen Verlags mit einem regionalen Zeitungsangebot teilgenommen. In den an sämtliche Bürgermeisterkandidaten versandten schriftlichen Einladungsschreiben wies der Verlag darauf hin, dass einige Veranstaltungen per „Livestream“ im Internet übertragen würden. Diese Übertragungen fanden dann auch statt. U.a. wurde im Rahmen einer Livesendung am Wahltag eine Podiumsdiskussion in der Gemeinde Welzheim im Netz öffentlich zugänglich gemacht.
Im Königsmantel bei der „Welzheim-Show“

U.a. an der „Welzheim-Show“ nahm der Kläger im Königsmantel teil. In dieser Rolle war der Kandidat nach seiner Darstellung Lebensberater, Künstler und Unterhalter. Dies gelte aber nicht nur für die „Welzheim-Show“, sondern für eine ganze Reihe weiterer Podiumsdiskussionen, an denen er auf Einladung des beklagten Verlages teilgenommen habe.
Kläger fühlt sich als Person der Zeitgeschichte

Der Kläger stütze seine Forderung auf nach seiner Auffassung jeweils – teils mündlich –zustande gekommene Entertainment-Verträge. Der Verlag habe ihn bewusst als Showtalent engagiert und nicht in seiner Eigenschaft als Bürgermeisterkandidat. Durch seine Auftritte sei er zu einer nicht ganz unbedeutenden Person der Zeitgeschichte geworden und habe dadurch viel öffentliche Aufmerksamkeit generiert. Das müsse der Verlag nun auch angemessen honorieren.
Bescheiden waren die Honoraransprüche nicht

Die Vorstellungen des Kandidaten über ein angemessenes Honorar waren nicht gerade zurückhaltend. 300.000 Euro hielt der Kläger als Entgelt für angemessen. Da der Verlag nicht freiwillig zahlen wollte, reichte der Kandidat Klage ein. Das LG Stuttgart konnte allerdings keinen Rechtsgrund für die geltend gemachte Honorarforderung erkennen und wies die Klage ab.
Kläger pocht auf Abschluss eines Entertainmentvertrages

Auf die Berufung des Klägers bestätigte das OLG die Entscheidung der Vorinstanz. Der Kläger habe keine Beweise für den von ihm behaupteten Abschluss eines Entertainmentvertrages erbracht. Schon die Behauptung, er sei von der Beklagten als Showtalent engagiert worden und nicht als Bürgermeisterkandidat hielt das OLG für nicht plausibel. In vorausgegangenen öffentlichen Äußerungen habe der Kläger mehrfach betont, ernsthaft als Bürgermeisterkandidat und nicht lediglich als „Spasskandidat“ angetreten zu sein.
Humorvolle Auftritte begründen noch keine Honoraransprüche

Der Senat gestand dem Kläger zu, dass sein Auftreten auf den Podiumsdiskussionen humorvoll, teils launig, insbesondere aber sehr auffällig gewesen sei. Er habe den Veranstaltungen hierdurch eine nicht unerhebliche öffentliche Aufmerksamkeit gebracht. Daraus lasse sich aber nicht die Schlussfolgerung ableiten, die Beklagte habe ihn in vergütungspflichtiger Weise engagieren wollen. Eine vertragliche Grundlage für die erhobene Honorarforderung sei unter keinem Gesichtspunkt zu erkennen.
OLG verneint urheberrechtlichen Vergütungsanspruch

Das OLG prüfte auch einen möglichen urheberrechtlichen Vergütungsanspruch gemäß § 32 Abs. 1 und 3 UrhG. Ein solcher Vergütungsanspruch des Urhebers für die Nutzung seines Werkes setzt nach der Entscheidung des OLG eine vertragliche Nutzungsvereinbarung über ein künstlerisches Werk im Sinne des § 2 UrhG voraus. Die Qualität eines künstlerischen Werks, das den Schutz des § 2 UrhG genießt, vermochte der Senat den Auftritten des Bürgermeisterkandidaten aber nicht beizumessen, auch nicht den Showeinlagen mit Königsmantel.
Recht am eigenen Bild durch Livestreams nicht verletzt

Schließlich verneinte der Senat auch einen Schadensersatzanspruch des Klägers wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der besonderen Ausprägung des Rechtes am eigenen Bild. Die Veröffentlichung der Podiumsdiskussionen im Internet sei von der gemäß Art. 5 GG geschützten Pressefreiheit gedeckt. Die Öffentlichkeit habe ein schützenswertes Informationsinteresse an der Vorstellung der Bürgermeisterkandidaten. Der Kläger bezeichne sich selbst als Person der Zeitgeschichte, so dass seine Präsentation als Bürgermeisterkandidat ebenso wie die Präsentation der übrigen Kandidaten der Öffentlichkeit zu Recht zugänglich gemacht worden seien.
Entgeltansprüche unter keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt

Der Senat kam zu dem Ergebnis, dass weder vertragliche Vereinbarungen noch urheberrechtliche Gesichtspunkte noch schadensrechtliche Erwägungen die geltend gemachten Zahlungsforderungen rechtfertigen. Das OLG bestätigte daher die klageabweisende Entscheidung der Vorinstanz.


OLG Stuttgart, Urteil v. 24.6.2020 (4 U 561/19)
[close]
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/buergermeisterkandidat-mit-showtalent-und-koenigsmantel_222_519350.html

Schön ist das Symbolbild zum Artikel bzw. die Beschreibung dazu: "Zum König oder zum Narren muss man geboren sein. - Seneca"

Der Teil gefällt mir auch:

Zitat
Im Hinblick auf den Kläger sei dabei zu berücksichtigen, dass dieser selbst durch sein prägnantes Auftreten ("im Königsmantel") die Öffentlichkeit gesucht und für seine Profilierung genutzt habe. Somit hat der Kläger auch keinen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

https://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200602237&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
« Letzte Änderung: 28. Juni 2020, 17:14:43 von Gutemine »
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Re: Horni ist zurück
« Antwort #323 am: 29. Juni 2020, 16:31:53 »
Jetzt gibt es noch ein wenig Gequatsche von ihm zu Berglen.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Horni ist zurück
« Antwort #324 am: 29. Juni 2020, 17:05:56 »
Grund für seine "Nachhilfe für Journalisten" ist der Umstand, dass jetzt auch die Stuttgarter Zeitung über seinen "königlichen Sieg" vor Gericht berichten.  ;)

Hat lange gedauert mit dem Mimimi und den Opfer-Hass-Tiraden.


Spoiler
Unternehmer aus Plüderhausen klagt gegen Lokalzeitung
Hornauer verliert vor dem Oberlandesgericht
Von Phillip Weingand 28. Juni 2020 - 08:01 Uhr

Der schrille Unternehmer Thomas Hornauer aus Plüderhausen hat 300 000 Euro für Auftritte bei Podiumsdiskussionen gefordert – das Gericht hat dem eine Abfuhr erteilt. Aber Hornauer plant schon seinen nächsten Rechtsstreit.

Stuttgart/Waiblingen - Treten Bürgermeisterkandidaten vor der Wahl auf den üblichen Podiumsdiskussionen auf, erhoffen sie sich davon meist Aufmerksamkeit und die Chance, sich vor Wählern möglichst gut zu präsentieren. Thomas G. Hornauer, dem schillernden Unternehmer aus Plüderhausen (Rems-Murr-Kreis), mag all dies auch wichtig gewesen sein, als er sich im Frühjahr 2018 bei vier solcher Veranstaltungen in Plüderhausen, Welzheim, Urbach und Remshalden präsentierte.

Aber Hornauer wollte mehr – und zwar Geld. Mehr als 300 000 Euro hatte er insgesamt vom Veranstalter der Podiumsdiskussionen, dem Zeitungsverlag Waiblingen, gefordert. Seiner Ansicht nach war er dort als „Lebensberater, Künstler und Unterhalter“ aufgetreten, dem dafür ein Honorar zustünde. Bei der Berechnung von dessen Höhe orientierte sich Hornauer an der Gage für den Dalai Lama – und das, obwohl er nur eine „Heiligkeit“ sei und nicht, wie Hornauer, „Königliche Heiligkeit“. Der Plüderhäuser, der bald seinen 60. Geburtstag feiert, führt einen solchen Titel, seit er im Jahr 2008 das „Vereinte Heilige Deutsche Königreich“ ausgerufen hat. Territoriale Ansprüche, sagt er selbst, habe er wegen dieses Titels aber nicht.
Gericht: Hornauer hat die Öffentlichkeit bewusst gesucht

Ansprüche auf Honorar aber schon, meint er. Nachdem das Stuttgarter Landgericht im vergangenen Jahr eine entsprechende Klage verworfen hatte, ging Hornauer in Berufung. Das Oberlandesgericht (OLG) hat diese nun abgelehnt. In einer Mitteilung des Gerichts heißt es, es sei kein Vertrag zwischen Hornauer und dem Verlag zustande gekommen, der einen Anspruch Hornauers rechtfertige. Hornauer habe sich auch selbst widersprochen, indem er sich stets gegen Bezeichnungen wie „Spaßkandidat“ gewehrt hat, vor Gericht dann aber behauptet habe, als Show-Act engagiert worden zu sein.

Auch Hornauers Versuch, die Verbreitung der Aufnahmen der Veranstaltungen zu verhindern oder zumindest Schadenersatz dafür zu bekommen, ließ das Oberlandesgericht nicht gelten. Die Bilder und Videos seien ein „Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse“, und deswegen wiege die Pressefreiheit schwerer als Hornauers Recht am eigenen Bild. Hornauer habe „durch sein prägnantes Auftreten im Königsmantel“ sogar gezielt die Öffentlichkeit gesucht.
Der Dauerkandidat will die Wahl in Berglen anfechten

Von der Niederlage lässt sich Hornauer kaum beeindrucken: Er strebt schon die nächste juristische Auseinandersetzung an. Dieses Mal wegen der Bürgermeisterwahl in Berglen, die am 21. Juni stattgefunden hatte. Es hatte nur einen einzigen Kandidaten gegeben; und dieser, der 33-jährige Amtsinhaber Maximilian Friedrich, gewann mit rund 96 Prozent der Stimmen. Hornauer selbst hatte sich nicht offiziell zur Wahl gestallt, aber Plakate aufgehängt. Die Bürger, so sagte Hornauer vor der Wahl, hätten die „freie bürgerliche Möglichkeit“, ihn zu wählen, „ohne Auflage eines Ordnungsamts“.
Hat die Gemeinde die Bürger unter Druck gesetzt, wählen zu gehen?

Nun hat er – wie schon bei früheren Gelegenheiten in anderen Gemeinden – angekündigt, die Wahl anzufechten. Seine Argumentation dieses Mal: Durch den Aufruf der Gemeinde, wegen des Infektionsschutzes per Briefwahl abzustimmen, seien die Menschen unter Druck gesetzt worden, sich an der Wahl zu beteiligen. Bei der Briefwahl sei es nachvollziehbar, wer eine Stimme abgegeben habe und wer nicht. Die Hoheit über die Entscheidung, ob sie überhaupt wählen wollten, sei den Wählern dadurch genommen worden. „Hiermit haben wir eine diktatorische Wahl“, so Hornauer in einem Video auf Youtube. Er forderte die Berglener auf, die Wahl ebenfalls anzufechten. Wenn er seine Thesen auf Facebook verbreitet, erntet er jedoch fast nur negative Kommentare.

Tatsächlich hatte mehr als jeder zweite Bürger von Berglen bei der Wahl seine Stimme abgegeben, rund die Hälfte davon tat dies per Briefwahl. Allerdings: Es war auch möglich, einen anderen Namen als den des einzigen offiziellen Bewerbers auf den Wahlzettel zu schreiben oder einen ungültigen Stimmzettel abzugeben.
[close]
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.unternehmer-versus-lokalzeitung-hornauer-verliert-vor-dem-oberlandesgericht.7fd7f19f-2c72-4405-88b0-4e444d25d614.html
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Re: Horni ist zurück
« Antwort #325 am: 29. Juni 2020, 17:18:17 »
Wenn er nicht "offiziell" kandidiert hat, dann scheitert seine Wahlanfechtung schon am Rechtsschutzbedürfnis, bevor da inhaltlich irgendwas geprüft wird. Das ist langweilig.  :-\

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Re: Horni ist zurück
« Antwort #326 am: 29. Juni 2020, 17:32:45 »
Wenn er nicht "offiziell" kandidiert hat, dann scheitert seine Wahlanfechtung schon am Rechtsschutzbedürfnis, bevor da inhaltlich irgendwas geprüft wird. Das ist langweilig.  :-\

Nun ja, das heilige-königliche Deppengenie sieht das natürlich absolut anders.

Eine 100% Briefwahl (die es ja gar nicht war) ist in seinen Augen von vornherein unzulässig. Noch viel schlimmer: Es gab keinen "Stichtag" bis wann die Unterlagen zurückgesendet werden sollten, sondern einen festen Wahltermin. Durch die Briefwahl ist die Wahl außerdem nicht anonym, weil da kann man ja genau sehen wer was gewählt hat.  :facepalm: :facepalm:

Deshalb ist sich der Deppenkönig auch sicher: Da kann er nur siegen, egal was Presse, korrupte Beamte oder wer auch immer sagen.

...und..nein..bitte komm jetzt nicht mit der Realität oder Logik.  ;D ;D
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Re: Horni ist zurück
« Antwort #327 am: 29. Juni 2020, 22:38:31 »
Noch viel schlimmer: Es gab keinen "Stichtag" bis wann die Unterlagen zurückgesendet werden sollten, sondern einen festen Wahltermin. Durch die Briefwahl ist die Wahl außerdem nicht anonym, weil da kann man ja genau sehen wer was gewählt hat.  :facepalm: :facepalm:

Ich bin jetzt schon seit etlichen Jahren Wahlhelfer und Wahlvorstand - bisher ist mir noch kein Wähler begegnet (zumindest nicht persönlich) und ich habe eigentlich im näheren Umfeld noch von keinem gehört, der gerade diesen doch im Grunde einfachsten Teil der Briefwahl nicht verstanden hat.
Stichtag ist einfach 18:00 des Wahltags - da geht es natürlich dann nicht mehr per Post, sondern nur noch mit persönlichem Einwurf (oder Abgabe) des Umschlags beim zuständigen Rathaus. Und wer unbedingt per Post verschicken will, muss halt selber kalkulieren. Wir geben dann immer Empfehlungen, bis wann man spätestens in den Postbriefkasten eingeworfen haben sollte. Aber eine Garantie natürlich auch nicht.
Und der zweite Satz - da erspare ich mir lieber einen Kommentar. Wie oben bereits erwähnt: Es gibt zwar immer ein paar Spezialisten, die das mit den verschiedenen Umschlägen und was wo rein gehört, nicht richtig machen, aber eine Annahme, dass die Wahl dann nicht geheim sei, ist schon ziemlich absurd.
Vielleicht sollte er einfach mal bei einer Auszählung teilnehmen. Aber da ist er sich wohl zu fein dazu, sich zu so später Stunde (immerhin nach 18 Uhr) mal ins Wahllokal zu bewegen, um dort zuzuschauen. Oder er ist einfach zu blöd, um das zu begreifen.
Was auch immer er für Drogen genommen hat oder noch nimmt - ich möchte sie nicht haben...
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Horni ist zurück
« Antwort #328 am: 30. Juni 2020, 11:20:49 »
Sitzt König Drosselbirne da vor seinem offenen Kühlschrank? Also bei meinem sehen die Glaseinsätze so aus.  ;)

Der Deppenkönig erklärt sich immer wieder gerne selbst, warum die Wahl in Berglen kriminell und ungültig ist. Briefwahl ohne Stichtag geht nicht und überhaupt. Über 50 % Wahlbeteiligung? Gelogen! Immerhin hatte der Deppenkönig im Wahlbüro (da waren laut Lügenpresse doch wirklich 7 Stimmen abgegeben worden  ::) ) doch ganze 20 % Stimmen und damit quasi die Wahl gewonnen.

Dann gibt es noch ein bisschen Pressebashing. Es gefällt ihm auch nicht, wie die Bürgermeister angezogen sind, die sollten sich mal an seiner königlichen Kleidung ein Beispiel nehmen, darauf könnten Bürger stolz sein und vor allem stolz auf einen solch tollen Bürgermeister sein.  :facepalm:

Wenn es keinen zweiten Kandadaten gibt, dann darf auch nicht gewählt werden. Man hat ja keine Wahl zwischen mehreren Bewerbern, also, darf es keine Wahl geben. Eine Wahl mit nur einem Bewerber ist eine Diktatur! #mussmanwissen
(Man merkt, König Drosselbart hat sich schon in der Schulzeit nicht mal bei Klassensprecherwahlen im Raum aufgeahlten  ;) )


Zitat
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Ist es auch noch ein demokratisches Recht,wenn man freiwillig eine faschistische Diktatur wählt?
« Letzte Änderung: 30. Juni 2020, 11:27:19 von Gutemine »
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Re: Horni ist zurück
« Antwort #329 am: 30. Juni 2020, 12:00:18 »
Briefwahl ohne Stichtag geht nicht und überhaupt.

Woher kommt diese Erkenntnis denn? Hat er denn relevante Quellen die das bekräftigen?
Für mich hört sich das ausgedacht und danach aufgebauscht an!
 
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