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Verwaltungsgericht entscheidet: Aufenthaltsverbot für Martin Sellner in Neulingen war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe urteilt: Das Aufenthaltsverbot gegen Martin Sellner war unrechtmäßig. In Neulingen hat man mit diesem Ausgang nicht gerechnet.
Für den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner ist es „ein weiterer wichtiger Sieg“, wie er auf seinem Telegram-Kanal postet: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat zu seinen Gunsten entschieden. Das Aufenthaltsverbot der Gemeinde Neulingen war nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig.
Der Vorfall, um den es geht, ereignete sich bereits im August 2024. Damals war Sellner, der sich selbst als Aktivist der „Identitären Bewegung Österreichs“ bezeichnet, auf „Lesereise“ durch Deutschland. In einem Neulinger Gasthaus wollte er sein Buch über „Remigration“ vorstellen.
Gericht urteilt: Aufenthaltsverbot in Neulingen für Sellner war rechtswidrig
Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen mit Migrationshintergrund das Land verlassen soll – auch unter Zwang.
Nur wenige Minuten nach Beginn wurde Sellners Lesung auch schon wieder beendet. Polizisten händigten ihm das befristete Aufenthaltsverbot aus, Sellner musste gehen. Wie Neulingens Bürgermeister Michael Schmidt (parteilos) damals erklärte, habe er dieses auf Bitten des Staatsschutzes ausgesprochen.
Dass er nicht so einfach klein beigeben würde, machte Sellner noch am selben Abend deutlich. In einem Video erklärte er, er werde das Schreiben an seine Anwälte weiterreichen.
Er zitierte daraus: „Auch wenn Sellner in der Vergangenheit nicht konkret zu Gewalttaten aufgerufen hat, wird deutlich, dass das von ihm mittelbar ausgehende Gefahrenpotenzial aufgrund seiner hohen Reichweite, seines ideologischen und politischen Einflusses sowie seiner Vernetzung in Deutschland als hoch einzuschätzen ist.“
Keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Äußerungen
Diese Begründung für das Aufenthaltsverbot hat dem Verwaltungsgericht Karlsruhe offenbar nicht ausgereicht. Die Kammer erklärte ihre Entscheidung damit, dass die Gemeinde keine hinreichenden Anhaltspunkte aufgezeigt habe, dass eine strafbare Äußerung durch Sellner am 3. August 2024 zu befürchten gewesen sei.
Weder habe sie sich hinreichend mit aus ihrer Sicht zu erwartenden Äußerungen im Hinblick auf ihre strafrechtliche Relevanz auseinandergesetzt, noch ausreichend dargelegt, dass es in der Vergangenheit zu Äußerungsdelikten gekommen sei.
Gericht betont Grundrecht auf Meinungsfreiheit
Zwar habe die Gemeinde unter Verweis auf das vom Kläger vertretene „Remigrationskonzept“ nachvollziehbar dargelegt, dass Sellner verfassungswidrige politische Meinungen äußern werde. Konkrete Tatsachen, dass er bei der Veranstaltung Straftaten begehen oder hierzu beitragen werde, habe sie indes nicht hinreichend benannt.
Das Gericht misst dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit eine hohe Bedeutung zu. Da diese geschützt ist, sei es nicht möglich gewesen, ein Aufenthaltsverbot nach dem Polizeigesetz zu verhängen. Ein solches war nach Auffassung des Gerichts also rechtswidrig.
Die Gemeinde Neulingen nimmt das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zum Aufenthaltsverbot gegen Sellner mit Bedauern zur Kenntnis. „Mit dem Ausgang des Verfahrens habe ich nicht gerechnet“, erklärt Bürgermeister Schmidt auf Anfrage in einem Statement. „Ich bin weiterhin der Auffassung, dass es richtig war, Herrn Sellner in Neulingen keine Bühne für seine menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Ansichten zu bieten.“
Schmidt erklärt, zum Zeitpunkt der vorliegenden Informationen im August 2024 habe er davon ausgehen müssen, „dass es im Zuge der Veranstaltung zu strafrechtlich relevanten Vorgängen durch Herrn Sellner kommen könnte“.
Die Gemeinde Neulingen betont, dass sie sich weiterhin konsequent für das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzt und jedem Versuch entgegentritt, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Ideologien zu verbreiten.
Gemeinde Neulingen prüft weiteres Vorgehen
In den nächsten Tagen wolle man die Entscheidungsgründe sorgfältig prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Konkret gehe es darum, ob die Gemeinde einen Antrag auf Zulassung zur Berufung stellen wird. Einen Monat hat sie dazu Zeit.
Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In zweiter Instanz wäre der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zuständig. Auch eine dritte Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, wäre möglich.
Das Urteil des Verwaltungserichts kommt nicht ganz überraschend. Vor nicht ganz zwei Wochen hatte es ein ähnliches vom Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit Sellner gegeben. Dieser hob am 21. Februar das Zutritts- und Auftrittsverbot für Sellner bei einem AfD-Bürgerdialog in Ettlingen auf.
Die Stadt hatte zu verhindern versucht, dass der österreichische Rechtsextremist im Kasino am Dickhäuterplatz auftritt. Auch hier wurde dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ein höheres Gewicht zugemessen.
Anwesend war Sellner bei der Veranstaltung mit dem Thema „Remigration – Theorie und Praxis“ am 22. Februar schließlich jedoch nur in Form eines Pappaufstellers. Mittlerweile kündigt er auf Telegram Lesung und Vortrag zum Thema „Migration oder Kalifat“ für den 28. März in Ettlingen an.