Autor Thema: Muss Impfgegner 100.000 Euro zahlen?  (Gelesen 8869 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Muss Impfgegner 100.000 Euro zahlen?
« Antwort #30 am: 16. Februar 2016, 17:25:38 »
Tja, Berufung hatte Erfolg. Laut Liveblog der Schwäbischen seien die Richter der Meinung gewesen, daß Bardens die Kriterien der Wette nicht erfüllt habe.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline hair mess

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Re: Muss Impfgegner 100.000 Euro zahlen?
« Antwort #31 am: 16. Februar 2016, 17:29:50 »
War es der Teufelsfuß, den ich immer dabei sah, dass Bardens es zwar nachgewiesen hat, aber nicht "IHM" nachweisen konnte, weil er es ohnehin nicht glauben möchte?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Muss Impfgegner 100.000 Euro zahlen?
« Antwort #32 am: 16. Februar 2016, 17:55:50 »
Nö. Ich interpretiere den Bericht so, daß von den eingerichten Arbeiten entweder nur die Größe oder nur die Existenz nachgewiesen wurde, aber nicht beides. Aber weder war ich dabei noch habe ich Kenntnis von der zukünftigen Urteilsbegründung ;)
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Offline BlueOcean

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Re: Muss Impfgegner 100.000 Euro zahlen?
« Antwort #33 am: 16. Februar 2016, 22:12:14 »
Oje... laut Spiegel wurde der Berufung aus folgendem Grund stattgegeben:

Zitat von: Spiegel Online
Die gab nun dem Impfgegner recht, aus formalen Gründen. Der Auslober habe sich eine einzige Arbeit mit dem Beweis gewünscht, der Kläger habe hingegen mehrere Publikationen geliefert, die nur in der Summe den Nachweis erbrächten. Daher: "Der Berufung wird im Wesentlichen stattgegeben."

Besonders beeindruckend oder einleuchtend finde ich dieses Argument aber beim besten Willen nicht. Quelle
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dtx

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Besonders beeindruckend oder einleuchtend finde ich dieses Argument aber beim besten Willen nicht. Quelle

Daß man da mit einem Zeitungsartikel nicht weiterkommt, ist quasi normal. Hilfreicher ist schon ein Blick in die Urteilsbegründung:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=20705
Lanka war frei, in seiner Ausschreibung zu verlangen, was er wollte. Er hatte den Nachweis des Virus gefordert. Der Ausschreibung war demnach nur Genüge getan, wenn man das selbst isolierte und vermaß und nicht schon damit, daß man in die Bibliothek ging und Arbeiten anderer Leute über das Virus vorlegte.

Zu Lasten Lankas muß man freilich anmerken, daß er die Ausschreibung selbst mit Vorbedacht nicht in der Fachpresse veröffentlicht, sondern in einem bestimmten Newsletter verbreitet hatte. Wenn dessen Adressaten erst instruiert werden mußten, wie eine solche Arbeit zu lesen sei, verfügten sie weder über die Fachkenntnisse, noch über ein Labor, um sie selbst anzufertigen. So konnte Lanka durchaus davon ausgehen, daß der Nachweis des Masern-Virus im Rahmen der Ausschreibung nie erbracht werden würde.
« Letzte Änderung: 27. Mai 2017, 22:59:22 von dtx »
 

Offline SchlafSchaf

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