Autor Thema: Muss Impfgegner 100.000 Euro zahlen?  (Gelesen 8866 mal)

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Offline Peter von Löwenstein

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Im aktuellen "Spiegel" (15/2014), S. 134 (digital: https://magazin.spiegel.de/digital/index_SP.html#SP/2014/15/126393838, nur nach Erwerb des Heftes bzw. Vorliegen eines Abonnements zugänglich) findet sich ein Artikel über einen Prozess eines Mediziners gegen den Impfgegner Stefan Lanka (Psiram-Artikel über Lanka):
Zitat
Angefangen hat der skurrile Streit mit einem Aufruf, den Lanka 2011 im Internet startete: Wer beweisen könne, dass das Masernvirus wirklich existiere, bekomme 100000 Euro von ihm. Eine leichte Übung, dachte sich Bardens, damals noch Medizinstudent. Schriftlich ließ er sich versichern, dass die Ausschreibung ernst gemeint sei. Er suchte sich die nötigen wissenschaftlichen Beweise zusammen und schickte sie Richtung Bodensee – Kontoverbindung inklusive. Doch bis heute will Lanka die 100 000 Euro nicht herausrücken. (...) Bardens klagte Lanka an. Jetzt muss die zuständige Richterin im Oberschwäbischen entscheiden, ob die Preisausschreibung verbindlich war – und ob der Arzt ausreichend Beweise erbracht hat. (...)Sollte der Arzt den Prozess gewinnen, will er die 100 000 Euro für Impfkampagnen in Entwicklungsländern spenden. „Wenn am Ende ein Impfgegner eine solche Aktion finanzieren müsste“, sagt der Arzt, „hätte das wirklich Charme.“.
Sebastian Bartoscheck auf Ruhrbarone.de zu diesem Prozess.


Ich bin gespannt auf das Urteil. Nach meinem Dafürhalten ist Lanka nach § 657 BGB zur Zahlung verpflichtet, insbesondere, weil er schriftlich versichert hat, dass die Auslobung ernstgemeint sei. Den genauen Wortlaut der Auslobung findet man hier. Höchstens Geschäftsunfähigkeit, für die es aber keine Anzeichen gibt, könnte Lanka noch retten.
Man sollte die Sache im Auge behalten, auch unsere Reichseppen loben ja immer mal wieder hohe Geldbeträge dafür aus, etwa die Existenz der Bundesrepublik zu beweisen.
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Offline kairo

Es dürfte auf einen Streit darum hinauslaufen, welche Beweise als gültig anzusehen sind. Da haben leute wie Lanke so ihre eigenen Vorstellungen davon.
 

Offline Decimus

Es dürfte auf einen Streit darum hinauslaufen, welche Beweise als gültig anzusehen sind. Da haben leute wie Lanke so ihre eigenen Vorstellungen davon.

Ist da nicht eher die Sicht des Richters ausschlaggebend?
 

Offline Peter von Löwenstein

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Zitat
Das Gericht erklärte, dass es Lankas Einwand, wonach er ausschließlich Publikationen des Roland-Koch-Instituts als Nachweis akzeptiere, aus seiner Auslobung nicht entnehmen könne. Im Anschluss daran erließ das Gericht einen Beweisbeschluss, wonach nun ein Sachverständiger untersuchen soll, ob sich die von Lanka geforderten Beweise tatsächlich aus den von Bardens eingereichten Unterlagen ergeben.
Quelle

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Offline Alois

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Gibt es da etwas neues? Einen Termin? Ein Urteil? Die letzten Google-Einträge sind aus dem April 2014
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Offline kairo

Gibt es da etwas neues? Einen Termin? Ein Urteil? Die letzten Google-Einträge sind aus dem April 2014

Im März soll es weitergehen. Ein Gutachten liegt jetzt vor. Quelle: Schwäbische Zeitung, online aber nur für Abonnenten.

http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Masernviren-Streit-erneut-vor-Gericht-_arid,10130284_toid,535.html
 

Offline tobias-vom-rias

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Na ich hoffe mal dass das gutachten und das Gericht zu dem Schluss kommen dass das Masernvirus existent ist.
Den wenn der Herr der die existens dieses virus bestreitet recht bekommt, wird er dies als Sieg feiern was dann neues Öl im Getriebe der Impfgegner ist. Hierdurch wird dann wieder viel Medienaufmerksamkeit auf dieses Thema gelegt und die Prozentzahl der geimpften Menschen wird noch geringer.
Dies ist dadurch Bedenklich dass die Masern im Kindesalter zwar blöd sind und eine Ernstzunehmende Erkrankung sind, aber bei Erwachsnen Personen, vorerkrankten, Personen nach einer Organspende, Immungeschwächten und sonstigen Risikogruppen weit schwerer verlaufen und dann auch tödlich sein könnten. Aber richten wir das Augenmerk mal weg von Deutschland und der 1. Welt hin zu Ländern mit schlechterer Gesundheitsfürsorge und schlechteren bis hin zu nicht existenten Gesundheitssystemen. Die Ukraine, der Balkan, der nahe Osten oder Afrika mit seinen Kriesenherden. Dort würde eine Masern-Epidemie weit schlimmer versorgen, die Mortalität bei Kindern wie Erwachsnen wäre sehr groß.

Den durch die Impfung schützt man sich nicht nur selbst, sondern auch sein Umfeld. Das ist der "Herdenschutz" bei Impfungen. Im Spoiler liegt aufgrund der größe ein Bild was dies ganz gut verdeutlicht.
Spoiler
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Quelle: http://www.lz-gesundheitsreport.de/gesundheit/impfen-heisst-eigentlich-herdenschutz-1671
Ich bin bei dem Thema auch hin und hergerissen, einerseits denke ich dass die Kinder und das Imunsystem durch Kinderkrankheiten gut Trainiert werden und dann in der Lage sind andere Erkrankungen besser zu bekämpfen aber bei Erkrankungen wie Röteln, Mumps und auch bei Masern ist das kritisch.

Abschliessend möchte ich erwähnen dass dank Impfungen die Poliomyelitis kurz Polio genannt oder auf deutsch Kinderlähmung bei uns in Deutschland kein Thema mehr sind.
Aber da immer weniger Personen gerade auch in oben genannten Kriesenländern und auch in Deutschland geimpft sind schwebt diese Erkrankung auch wieder wie ein Schwert über uns. Wobei die Masern im gegensatz zu Polio ein kleiner Schnupfen sind ;)
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Offline kairo

Na ich hoffe mal dass das gutachten und das Gericht zu dem Schluss kommen dass das Masernvirus existent ist.

Das ist wahrscheinlich, weil Lanka gleich zu Beginn versucht hat, den Gutachter wegen Befangenheit abzulehnen. Er verstand ihm wohl ein wenig zu viel von der Sache.
 

Offline BlueOcean

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Ich bin da wenig hin und her gerissen. Es ist zwar selten aber an Masern sterben Menschen, auch in Deutschland. Und beispielsweise bei SSPE ist das ein sehr hässlicher Tod von Kindern.

Erreger an denen sich das kindliche Immunsystem abarbeiten kann, gibt es allemal genug. Gegen Rota, Noro, diverse Influenza, Wasserpocken, Ringelröteln und einen ganzen Zoo weiterer Bakterien und Viren ist kein Kraut gewachsen und keine Impfung vorhanden.

Nachgewiesen ist mittlerweile übrigens, dass häufiger Aufenthalt in Umgebungen mit vielen Keimen (z.B. Kuhstall) wirklich das Immunsystem stärkt und bei Kindern u.a. zu signifikanz geringeren Allergieraten führt. Aber da spielt die schiere Menge und die Verschiedenartigkeit der Erreger die wesentliche Rolle.

Dass ein einziger, aber dafür gefährlicher Erreger etwas Gutes bewirkt, bezweifele ich.
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Offline tobias-vom-rias

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So die Verhandlung in Sachen: "Gibt es Masern Viren oder nicht" ist gelaufen.
Worum ging es nochmal? Ein Biologe (Stefan Lanka) zweifelt die Existens des von Viren im allgemeinen und des Masern-Virus im besonderen an. Er hält die Erkrankung die unter dem Namen Masern (lat.  morbilli [ http://de.wikipedia.org/wiki/Masern ] für keine Erkrankung. Er sagt die Erscheinung die mit dieser Erkrankung einhergeht sei mitnichten von Viren hervorgerufen. Vielmehr wäre es eine Manifestion von
a) einer inneren Vergiftung die von Innen nach Außen dringt und so die typichen Hautveränderungen und das Fieber verursacht oder
b) einer äußeren Vergiftung / Reizung der Haut
c) eine Psychosomatische Erkrankung / Störung, die dann auch das epidemiche Auftreten erklärt (proband a sieht es und entwickelt psychosomatisch die selben symptome oder
d) eine Mischung aus den Faktoren a bis c

Er ist sich so sicher und auch ein Gegner von Impfungen, dass er eine Wette auslobte. Wer ihm die Existens des Masern-Virus beweisen könne, solle von Ihm, Stefan Lanka, 100.000€ erhalten.
Die Wette wurde vom Mediziner David Bardens angenommen. Er recherchierte bekannte und Puplikationen zu diesem Thema, unter anderm Puplikationen diverser Fachzeitschriften und Studien sowie ein Bild eines Masern-Virus aufgenommen mit einem Elktronenmikroskop und übersandte sie. Zusammen mit einem Brief in welchem er freundlich die Überweisung der ausgelopten Summe erbat.

Herr Stefan Lenka akzeptierte diese Beweise aber nicht. Daraufhin wurde Klage von David Bardens eingereicht. Das Landgericht Ravensburg verhandelte nun. Die Richter gaben aber an sie als Juristen hätten von dieser Materie nicht genug Ahnung um dies zu entscheiden. Daher gaben sie ein Gutachten in Auftrag. Dieses lag nun vor und bestätigte dass die eingereichten Dokumente ausreichen um die Existens des Corpus Delicti zu beweisen.
Das Gericht entschied daher in erster Instanz dass Herr Stefan Lenka nun die ausgelobte Summe zahlen müsse.  :clap: :dance: Dieser hat aber schon Berufung angekündigt. :doh: :naughty: :facepalm:
Es geht also weiter.  :dance: :dance: :dance: :dance:
Quellen:
http://www.heute.de/100.000-euro-masern-wette-vor-landgericht-ravensburg-biologe-und-imfgegner-versus-mediziner-37532708.html
http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-gegen-impfgegner-euro-fuer-ein-hirngespinst-1.2390081
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/existenz-des-masernvirus-stefan-lanka-verliert-vor-gericht-a-1023189.html
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Das Beste:
Lanka ist Biologe, seine Diplomarbeit:
"Untersuchungen über Virus-Befall bei marinen Braunalgen"
http://agenda-leben.de/Lanka_Diplomarbeit_1989_kompr.pdf
und noch bessa:
Die Promotion:
"Molekularbiologische Untersuchungen der Virus-Infektion bei Ectocarpus siliculosus (Phaeophyceae)"
von genau:
Stefan Lanka!
http://d-nb.info/942886909
Viren gibt es nicht, dann können Viren die Braunalgen nicht befallen, woraus folgt, dass er kein Diplom hat. Und ohne Diplom kann er auch nicht Promoviert sein, da es ja auch keine Vireninfektion gibt.

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Doc Lanka gibt nicht auf, natürlich wird Berufung angekündigt.
http://www.wissenschafftplus.de/cms/de/aktuelles

Bis dahin verbreitet er sein Wissen in Seminaren.
http://www.wissenschafftplus.de/uploads/oem/Veranstaltungen/2015/Wissenschafftplus_Seminare_04_15.pdf
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline tobias-vom-rias

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Das Urteil wurde am 12.03. gesprochen, bis wann kann man den Berufung einlegen? Welche Fristen gibt es da? 14 Tage nach Urteilsspruch oder x-Tage nach erhalt des Urteils?
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Das Urteil wurde am 12.03. gesprochen, bis wann kann man den Berufung einlegen? Welche Fristen gibt es da? 14 Tage nach Urteilsspruch oder x-Tage nach erhalt des Urteils?

§ 517 ZPO: Notfrist 1 Monat ab Zustellung des Urteils bzw. 5 Monate nach Urteilsverkündung. Er hat also noch Zeit.

Bis dahin verbreitet er sein Wissen in Seminaren.
Ein Seminar über den verlorenen Prozess? Interessant. Endlich mal ein Thema über das Reichsdeppen wirklich kompetent referieren können "Wie verliere ich einen Prozess". Wen ich mir aber die Seite von dem so angucke, dann frag ich mich ernsthaft, ob der wirklich Biologie studiert hat.
 

Offline physik durch wollen

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... dann frag ich mich ernsthaft, ob der wirklich Biologie studiert hat.
Hat er, aber die Frage ist ja eher wie hat er das gemacht. Oder genauer, was genau ist wann bei ihm schief gelaufen. Denn er ist irgendwann mal falsch abgebogen, von seinen Ergebnisse der Forschung über Viren zum Virenleugner. Was ist die Ursache (Geld? Wahn?). Man weiss es nicht...
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