Schleswig-Holstein: Markus Tolksdorf
Hallo,
ich habe mal bei der Landespolizei Schleswig-Holstein nachgefragt, welcher Heini vom Staats-/Verfassungsschutz mich als Reichsbürger eingestuft hat - bisher natürlich noch keine Antwort.
Ich habe weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein und ich habe keinerlei Schusswaffen.
Die Exixtenz der Bundesrepublik Deutschland anzuzweifeln ist ja nun auch völliger Quatsch, schließlich gibt es sie.
Ich möchte klarstellen, dass ich weder etwas gegen ausländische Mitbürger habe (ich habe genug Freunde aus dem Ausland) noch habe ich irgendetwas gegen die Gesetze oder sonstige Regeln, des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Vereinigtes Wirtschaftsgebiet steht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).
Was ich wohl bemängel und auch sage ist, dass es einige Dinge hier im Vereinigten Wirtschaftsgebiet gibt, die so einfach nicht sein sollten und dazu zähle ich die Behandlung und Ausstattung der Polizisten - schließlich sollen sie uns schützen und bei dem G-20 Gipfel hat man ja nun sehr deutlich gesehen, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet mit dem im Dienst befindlichen Polizisten umgegangen wird (schlechte Verpflegung, Dienst bis zur totalen Erschöpfung u.s.w.). Auch finde ich es nicht gerade toll, dass man immer mehr arbeiten muss aber immer weniger Nettogehalt bekommt, weil da irgendwelche Personen meinen, sie müssen sich ihre Taschen mit dem erwitschafteten Geld füllen. Ich sage auch, das diese Antiterror-Betonsteine nichts bringen, wenn ein LKW mit 50 km/h frontal oder seitlich gegen einen solchen fährt - das hat die DEKRA am 11.04.2017 getestet und bewiesen (das Video ist auf youtube.com zu finden) und zu sehen ist: Die Betonklötze sind kein Schutz sondern eine zusätzliche Gefahr aber sie werden von Steuergeldern finanziert - das ist also okay?
Ich bin ganz sicher kein "Reichsbürger" - und ich werde mich zeitnahe persönlich bei der Polizei in der Blumenstraße melden, um diese Sache der Anprangerung zu klären - solche Anprangerungen und politischen Verfolgungsmaßnahmen hatten wir doch schon einmal...da hieß es eben nur nicht Bundesrepublik Deutschland oder Vereinigtes Wirtschaftsgebiet sondern da hieß es Deutsches Reich und nun muss man sich mal die Frage gefallen lassen: Wer bitte wendet hier denn gerade Methoden aus einer Zeit an, die ich ganz sicher nicht mehr haben will. Reichsbürger sind ja nicht nur diejenigen, die meinen das die Bundesrepublik Deutschland nicht existiert oder die hier irgendwelche Scheinstaaten gründen sondern Reichsbürger sind doch auch diejenigen, die Methoden und Gesetze aus der nationalsozialistischen Zeit anwenden, oder?
Ich weiß, dieser Beitrag wird sicherlich direkt gelöscht und ich werde hier in den Boden gestampft aber das ist mir egal: Ic h bin kein Gefährder, kein Reichsbürger und auch kein Spinner, der irgendeinen Scheinstaat gegründet hat. Ich bin Familienvater, habe eine schwerbehinderte Frau und möchte einfach meine Ruhe haben und wenn von hier irgendjemand meint, was ich auf Facebook poste deutet auf Reichsbürgertum hin so hat derjenige etwas nicht begriffen. Pressemitteilungen von bekannten Sendern und/oder Zeitungen deuten auf Reichbürgertum hin - da muss man sich doch auch diese Frage gefallen lassen: Ist es intelligent, andere in eine kriminelle Ecke zu stellen und selbst dabei kriminelle Taten auszuüben? Dazu liest man einfach mal im StGB nach:
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§ 241a
Politische Verdächtigung
(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
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Wer sich also nicht an die Gesetze des Vereinigten Wirtschaftsgebietes hält ist kein Reichsbürger?
Das ist natürlich auch mal eine Sichtweite - allerdings keine sehr gute.
Mod: Zitat gekürzt