Autor Thema: KielerSprotte / Markus Tolksdorf / Reklamation  (Gelesen 6007 mal)

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Offline KielerSprotte

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Schleswig-Holstein: Markus Tolksdorf

Hallo,
ich habe mal bei der Landespolizei Schleswig-Holstein nachgefragt, welcher Heini vom Staats-/Verfassungsschutz mich als Reichsbürger eingestuft hat - bisher natürlich noch keine Antwort.
Ich habe weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein und ich habe keinerlei Schusswaffen.
Die Exixtenz der Bundesrepublik Deutschland anzuzweifeln ist ja nun auch völliger Quatsch, schließlich gibt es sie.

Ich möchte klarstellen, dass ich weder etwas gegen ausländische Mitbürger habe (ich habe genug Freunde aus dem Ausland) noch habe ich irgendetwas gegen die Gesetze oder sonstige Regeln, des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Vereinigtes Wirtschaftsgebiet steht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).

Was ich wohl bemängel und auch sage ist, dass es einige Dinge hier im Vereinigten Wirtschaftsgebiet gibt, die so einfach nicht sein sollten und dazu zähle ich die Behandlung und Ausstattung der Polizisten - schließlich sollen sie uns schützen und bei dem G-20 Gipfel hat man ja nun sehr deutlich gesehen, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet mit dem im Dienst befindlichen Polizisten umgegangen wird (schlechte Verpflegung, Dienst bis zur totalen Erschöpfung u.s.w.). Auch finde ich es nicht gerade toll, dass man immer mehr arbeiten muss aber immer weniger Nettogehalt bekommt, weil da irgendwelche Personen meinen, sie müssen sich ihre Taschen mit dem erwitschafteten Geld füllen. Ich sage auch, das diese Antiterror-Betonsteine nichts bringen, wenn ein LKW mit 50 km/h frontal oder seitlich gegen einen solchen fährt - das hat die DEKRA am 11.04.2017 getestet und bewiesen (das Video ist auf youtube.com zu finden) und zu sehen ist: Die Betonklötze sind kein Schutz sondern eine zusätzliche Gefahr aber sie werden von Steuergeldern finanziert - das ist also okay?

Ich bin ganz sicher kein "Reichsbürger" - und ich werde mich zeitnahe persönlich bei der Polizei in der Blumenstraße melden, um diese Sache der Anprangerung zu klären - solche Anprangerungen und politischen Verfolgungsmaßnahmen hatten wir doch schon einmal...da hieß es eben nur nicht Bundesrepublik Deutschland oder Vereinigtes Wirtschaftsgebiet sondern da hieß es Deutsches Reich und nun muss man sich mal die Frage gefallen lassen: Wer bitte wendet hier denn gerade Methoden aus einer Zeit an, die ich ganz sicher nicht mehr haben will. Reichsbürger sind ja nicht nur diejenigen, die meinen das die Bundesrepublik Deutschland nicht existiert oder die hier irgendwelche Scheinstaaten gründen sondern Reichsbürger sind doch auch diejenigen, die Methoden und Gesetze aus der nationalsozialistischen Zeit anwenden, oder?

Ich weiß, dieser Beitrag wird sicherlich direkt gelöscht und ich werde hier in den Boden gestampft aber das ist mir egal: Ic h bin kein Gefährder, kein Reichsbürger und auch kein Spinner, der irgendeinen Scheinstaat gegründet hat. Ich bin Familienvater, habe eine schwerbehinderte Frau und möchte einfach meine Ruhe haben und wenn von hier irgendjemand meint, was ich auf Facebook poste deutet auf Reichsbürgertum hin so hat derjenige etwas nicht begriffen. Pressemitteilungen von bekannten Sendern und/oder Zeitungen deuten auf Reichbürgertum hin - da muss man sich doch auch diese Frage gefallen lassen: Ist es intelligent, andere in eine kriminelle Ecke zu stellen und selbst dabei kriminelle Taten auszuüben? Dazu liest man einfach mal im StGB nach:
-----
§ 241a
Politische Verdächtigung

(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
-----
Wer sich also nicht an die Gesetze des Vereinigten Wirtschaftsgebietes hält ist kein Reichsbürger?
Das ist natürlich auch mal eine Sichtweite - allerdings keine sehr gute.


Mod: Zitat gekürzt
« Letzte Änderung: 9. November 2017, 11:18:40 von Finanzbeamter »
 

Offline DerDude

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Steht doch da, eine Kieler Sprotte. Es gilt Seerecht.
 
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Offline Tuska

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Moooooiin Moooooiin KielerSprotte,

wenn du nicht damit einverstanden bist, im Wiki als Reichsbürger gelistet zu sein, dann hättest du einfach freundlich auf uns zukommen sollen, anstatt selbst im Wiki herumzupfuschen. Das mögen wir garnicht.

Nun hast du ja jetzt das Forum gefunden. Du kennst aber die Geschichte vom Ton, der die Musik macht?

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
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Offline Gutemine

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Ich sach da nur....

Offline Finanzbeamter

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Jemand der "nichts gegen Ausländer hat" aber ständig Berichte über "kriminelle Ausländer" Postet macht alles nicht gerade glaubwürdiger.
Genauso wie wenn man einen Beitrag Teil, in der vom "sogenannten Staat" BRD geschrieben wird.
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Offline Gutemine

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Ach ja, ich hätte da noch eine "kleine" Übersicht mit FB-Beiträgen des Winzers zu den tollen Aktivitäten unserer KielerSprotte. Nein, natürlich ist er kein "Reichsbürger", er ist Mitglied der "Glaubensgemeinschaft" JOH, einer Gruppierung von Kleinkriminellen, Holocaustleugnern und Betrügern. (Wer sitzt da eigentlich aktuell alles im Knast?  :scratch: :scratch: )

Die tollen "Schriftsätze" des "Lord of Glencairn" kann man dann auch alle auf der Seite des Winzers finden.

Tja, KielerSprotte, könnte schwer werden mit den Gegenargumente. Wie gesagt, das ist nur eine "kleine Übersicht". Sei Dir sicher, in unserem Aktenschrank lagert noch viel, viel mehr.  ;)
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Offline Finanzbeamter

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@Gutemine da muss man doch nicht mal so weit über den Tellerrand schauen! Reicht hier im Forum
Natürlich ist Tolksdorf KEIN Reichsbürger:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=793.msg22559#msg22559
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1131.msg22647#msg22647
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3389.msg106198#msg106198

  Markus Tolksdorf Ich hoffe nur, dass da nicht wieder was kommt vonwegen "das ist ein Fake" - weil ich glaube an die Germaniten und an die JOH und ich weiß, es ist der richtige Weg auf dem wir sind. Ich möchte nicht immer irgendwo lesen müssen, dass das und das ein fake ist - ich bin der Meinung, das haben wir nicht nötig!!! Ich bin zumindest stolz darauf, den Germaniten angehörig zu sein (wenn man das so ausdrücken darf).

EDIT:
Auch den Brief den er an die Bildzeitung geschrieben hat, ist KEIN Hinweis, dass Toksdorf Reichsbürger sein könnte:
https://eisenfrass.files.wordpress.com/2014/10/tolksdorf1.jpg
https://eisenfrass.files.wordpress.com/2014/10/tolksdorf2.jpg
https://eisenfrass.wordpress.com/2014/10/17/xavier-naidoo-die-bild-und-die-joh-ein-brief-an-markus-tolksdorf/
« Letzte Änderung: 9. November 2017, 11:59:42 von Finanzbeamter »
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Offline Das Chaos

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Meine liebe @KielerSprotte,

ich hab 's Dir schon mal geschrieben, dass Du besser die Füße still hältst, weil es sonst für einen eigenen Wiki-Artikel reicht. Die Kollegen haben hier auf Anhieb schon Etliches zusammen getragen.

Du hast eine schwerbehinderte Frau? Das bedauern wir und wünschen ihr und Dir viel Kraft. Dazu gehöhrt aber, dass Du auch all Deine Kraft und all Deine Zeit für sie aufwendest.

... und nicht im Kampfanzug mit Kampfhund (Listenhund Pittbull) durch die Gegend springst.
... und nicht bei facebook Unsägliches postest und Behörden im Namen der kriminellen Organisation JOH behelligst.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Schattendiplomat

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Lieber @KielerSprotte,
wie die meisten Personen ihres Schlages scheint auch für sie wichtiger zu sein was drauf steht als was drin ist. Aber eine Flasche "Essig" wird nicht zu Wein nur weil man ein Etikette mit der Aufschrift "edlester Wein" darauf klebt. Das glaubt man jedoch in den Kreisen, in welchen sie sich offensichtlich bewegen.
Wer auf seinem Facebook-Profil nur Nachrichten über böse Ausländer (aus teils zweifelhaften Quellen) teilt, Aussagen macht in denen er Staat/Gerichten/... als illegal bezeichnet und mit einer krimiellen Organisation aus dem Bereich der Reichsbürger zusammenarbeitet - der muss sich auch nicht wundern, wenn er als Reichsbürger (oder zumindest als Rechts) bezeichnet wird und ich habe hier nur die auffälligsten Sympthome benannt.
Da hilft auch kein GeWayne über politische Verfolgung und eine Drohung mit dem passenden Paragaraphen. Ein passendes Sprichwort wäre "...wer sich den Schuh anzieht...". Viel Spaß dabei zu beweisen, dass sie als Reichsbürger zu bezeichnen tatsächlich eine falsche/poltische Verdächtigung ist!

Mich wundert ja, dass sie bei den Ansichten die sie vertreten sie überhaupt bereit sind mit der bösen (verbrecherischen) BRiD-GmbH Justiz auf Basis eines Gesetzbuches das sie selbst nicht anerkennen zusammenzuarbeiten.
Ich empfehle daher stattdessen mit einem der zahlreichen "freien" Gerichtshöfe zusammenzuarbeiten, eine Liste sollte in unserem Wiki zu finden sein, dort könnten sie tatsächlich "Erfolg" haben - eventuell ist es sogar billiger.

liebe Grüße
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« Letzte Änderung: 9. November 2017, 16:30:20 von Schattendiplomat »
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Offline Pantotheus

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[...] ausländische Mitbürger [...]
Bürger sind die Angehörigen eines Staates. In Deutschland sind somit nur deutsche Staatsangehörige Bürger. Ausländer sind keine Bürger, auch keine Mitbürger. Sonst müssten sie auch nicht eingebürgert werden, um Deutsche zu werden. "Ausländische Mitbürger" ist somit ein Widerspruch in sich.

[...] noch habe ich irgendetwas gegen die Gesetze oder sonstige Regeln, des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Vereinigtes Wirtschaftsgebiet steht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).
Ah ja, man will also kein RD sein, verbreitet aber die Mär vom angeblich "Vereinigten Wirtschaftsgebiet". Das stehe dann auch noch im Grundgesetz (wenn dieses ein Mensch wäre, wäre es wahrscheinlich längst krank oder tot, wenn man bedenkt, wofür es immer wieder herhalten muss).
Schauen wir doch einmal ins Grundgesetz, was dort wirklich steht:
Zitat
Art. 127. Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.

Art. 133. Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Art. 137. [...]
(3) Die dem Bundesverfassungsgerichte gemäß Artikel 41 Abs. 2 zustehende Befugnis wird bis zu seiner Errichtung von dem Deutschen Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet wahrgenommen, das nach Maßgabe seiner Verfahrensordnung entscheidet.
Alle drei Erwähnungen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets stehen in den Schluss- und Übergangsbestimmungen, gehören somit nicht zum organisatorischen Teil des Grundgesetzes. Artikel 127 sagt, dass Recht, das im ehemaligen Vereinigten Wirtschaftsgebiet erlassen wurde und nach den Übergangsbestimmungen des Grundgesetzes (Artikel 124 und 125) als Bundesrecht, also als Recht der Bundesrepublik weiter gültig war, als das Grundgesetz in Kraft trat, auch in den vorher nicht zu diesem Vereinigten Wirtschaftsgebiet gehörigen Ländern innerhalb der neu gegründeten BRD in Kraft gesetzt werden konnte.
Artikel 133 setzt fest, dass der Bund in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes eintrete. Nun bedeutet "eintreten" eben nicht, dass jemand zu etwas wird, sondern einfach - was hier gesagt wird -, dass jemand Verpflichtungen eines anderen übernimmt. Man kann zum Beispiel sagen, dass die Erben eines Verstorbenen in dessen Rechte und Pflichten eintreten. Dies bedeutet nun nicht, dass sie zum Verstorbenen würden. Das ist offensichtlich unmöglich. Es bedeutet nur, dass sie die Erbschaft übernehmen samt den damit verbundenen Verpflichtungen, Schulden usw.
Wer also behauptet, die Bundesrepublik sei nichts Anderes als das ehemalige Vereinigte Wirtschaftsgebiet, kann entweder nicht denken oder ist der deutschen Sprache nicht mächtig oder aber verdreht absichtlich den Text des Grundgesetzes.
Artikel 137, Absatz 3 legt endlich nur fest, dass das damals bereits bestehende Obergericht des ehemaligen Vereinigten Wirtschaftsgebiets die Wahlprüfung an Stelle des Bundesverfassungsgerichts übernehmen sollte, da Letzteres ja noch nicht existierte, und diese Kompetenz behalten sollte, bis das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit aufnahm. Da gibt es eigentlich nichts, was man missverstehen könnte.

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Das mag vielleicht so sein, aber in Deutschland herrscht die freie Marktwirtschaft, Löhne und Gehälter werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelt. Der Staat hält sich aus solchen Verhandlungen heraus.

Ich weiß, dieser Beitrag wird sicherlich direkt gelöscht und ich werde hier in den Boden gestampft aber das ist mir egal: [...]
Das ist bisher offensichtlich nicht geschehen. Also völliger Irrtum.

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Die entscheidende Stelle habe ich einmal fett markiert. Wir handeln hier nicht im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen, im Gegenteil verteidigen wir gerade diese gegen Leute, die nichts lieber wollen, als eben diese Grundsätze beseitigen.
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Offline Schnabelgroß

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Ich weiß, dieser Beitrag wird sicherlich direkt gelöscht und ich werde hier in den Boden gestampft aber das ist mir egal: [...]
Das ist bisher offensichtlich nicht geschehen. Also völliger Irrtum.

In diesem Fall könnte man das als vorauseilende Opferhaltung sehen.
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Das hier posten war wohl mal wieder so ein OneShot mit den Versuch uns einzuschüchtern und sich dann als Opfer darzustellen. Was wohl beides nicht funktioniert hat, denn im Gegensatz zu Seinesgleichen hören wir uns hier auch andere Meinungen an.

Beachtlich ist, dass @KielerSprotte seinen Beitrag hier um 08:26 Uhr absetzte und das Forum zu diesem Zeitpunkt auch seinen letzten Besuch vermerkt hat - von dem Feigling hören wir hier vermutlich nie wieder was.

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[...] ausländische Mitbürger [...]
Bürger sind die Angehörigen eines Staates. In Deutschland sind somit nur deutsche Staatsangehörige Bürger. Ausländer sind keine Bürger, auch keine Mitbürger. Sonst müssten sie auch nicht eingebürgert werden, um Deutsche zu werden. "Ausländische Mitbürger" ist somit ein Widerspruch in sich.
Ich möchte an dieser Stelle einen kleinen Abzug in der B-Note vermerken: Denn der Begriff des Bürgers ist durchaus vielschichtiger. Man möge mir verzeihen, dass ich jetzt nicht alle Bundesländer betrachte, sondern in meinem Sprengel verbleibe. Dennoch:

Zitat von: Der Brandenburgische Gesetzgeber
§ 11 Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf)
Bürger der Gemeinde ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.

Zitat von: Der Verfassungsgeber
Art. 28 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz (GG)
Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.

Wir sehen: Es kann durchaus auch "ausländische Mitbürger" im Rechtssinne geben, nämlich diejenigen Wahlbürger (vgl. § 11 Abs. 2 BbgKVerf) in Wahlen auf Kreis- und kommunaler Ebene, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates, nicht aber die deutsche besitzen. Die Voraussetzungen richten sich dabei gem. Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG nach dem einschlägigen Europarecht.

Ich muss aber zugeben, dass das echt kleinkariertes Besserwissertum ist. @Pantotheus erhält daher einen Energieausgleich in Form von Karma von mir. ;)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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