Herrliche Ausführungen, viel copy and paste, dazwischen unterhaltsames:
Nun gehe ich darauf ein, warum auch ein Familiengericht oder Jugendamt NICHT zuständig ist:
Fam FG: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Wir haben keinerlei Interesse uns freiwillig einem nichtzuständigen Gericht zu unterwerfen, zumal wir mündig genug sind, alle unsere Familienangelegenheiten intern zu lösen.
Ganz typisch RD, die "Wortlautauslegung",
freiwillige Gerichtsbarkeit bedeutet, dass man sich aussuchen kann, ob man da mitmachen möchte oder nicht - Spitze!
Bei dem sind "Zitronenfalter" und "Büstenhalter" bestimmt auch Werktätige.
Alles was vom Jugendamt i.V.m. Familiengericht in die Wege geleitet wurde, basiert nur auf Vermutungen, die alle entkräftet wurden. (Reichsbürger, gefährlich, Illegale Waffen, mit Waffengewalt, Berat muß alleine zu Schule, Berat wird angeschrien, Berat wird vernachlässigt)
Wie kann jemand mich als gefährlich bezeichnen, der mit mir in 4 Jahren bei 3 Treffen max. 5 Worte mit mir gewechselt hat? Wie kann jemand Angst vor mir haben, der ein Krav Maga Sportstudio leitet?
Anwort: vermutlich gute Menschenkenntnis
Weiterhin habe ich die Vormundschaft von der Mutter mit Elterntestament vom 28.03.2018 gemäß § 1776 BGB.
Das funktioniert aber nur, wenn der testierende Elternteil nicht mehr lebt und im Zeitpunkt des Todes das Sorgerecht (mit) innehatte.
Wahrscheinlich hat es schon lange genug gedauert, den einen Satz zu lesen, aus dem Absatz 1 der Vorschrift besteht, damit waren die Hirnwindungen dann derart überfordert, dass ein Versuch des Verstehens dieser und der umstehenden Regelungen nicht mehr in Betracht kam.
Das Schreiben wird die Bürgerbeauftragte jetzt aber ganz bestimmt überzeugen.