Peterleang hatte bereits während der Hauptverhandlung eine Einlassung zum Gutachten abgegeben. Was diese neuerliche "Gegendarstellung" bezweckt, bleibt unklar.
Keine Zeitung, kein sonstiges Medium, das über die Hauptverhandlung und die Aussage des Gutachters berichtet hat, wird diese drucken, muss es auch nicht. Eine Gegendarstellung käme dann in Betracht, wenn die Aussagen des Gutachters falsch wiedergegeben worden wären. Dass Peterleang anderer Ansicht als der Gutachter ist, ging aus der Berichterstattung ja bereits hervor.
Von Mitarbeitern gewisser Behörden und uns abgesehen, dürfte die HP des KRD kaum noch gelesen werden. Ein breite Öffentlichkeit dürfte somit nicht erreicht werden. Auch bei den verbliebenen KRDlern dürfte damit nichts zu erreichen sein, denn wer immer noch nicht abgehauen ist, dürfte so verblendet sein, dass er "den Meister" ohnehin für das non plus ultra hält.
In der Hauptverhandlung hätte Fatzke die Möglichkeit gehabt, einer persönlichen Exploration zuzustimmen oder ggf. ein Gegengutachten anzubieten. Eine Exploration scheute er aber wie der sprichwörtliche Teufel was Weihwasser. Wenn jetzt kritisiert wird, der Gutachter habe sich auf Aussagen von Weggefährten gestützt, so ist daran zu erinnern, dass Fatzke selbst in der Verhandlung ja seine Weggefährten als gleichsam "Leumundszeugen" für seine Psyche und seinen Charakter angeboten hatte. Man hat also offenbar wieder einmal den Standpunkt gewechselt.
In einem wie auch immer gearteten neuen gerichtlichen Verfahren (im Revisionsverfahren dürfte dies ausgeschlossen sein, da es sich bei einem Gutachten um eine Tatsachenfeststellung handelt, die mit Revision nicht angefochten werden kann) müsste Fatzke schon einer Begutachtung durch einen anderen Experten zustimmen, um das bestehende Gutachten zu entkräften. Nach allem Bisherigen dürfte aber davon auszugehen sein, dass er einer Begutachtung nie zustimmen wird.
Damit bleibt am Ende die Frage übrig, was mit dieser "Gegendarstellung" bezweckt werden soll. Klar wird jedenfalls, dass Fatzke das Gutachten ungemein stört. Dabei hat der Gutachter ihm ja geistige und psychische Normalität bescheinigt. Was sollte jemand sonst wollen? Sollte der Gutachter ihm eine geistige oder seelische Erkrankung bescheinigen, eine Einschränkung seiner Schuldfähigkeit oder ihn sogar für schuldunfähig erklären? So richtig ist nicht auszumachen, welches Ergebnis Fatzke sich von einer Begutachtung erhoffen könnte.
Letztlich komme ich zum Schluss, dass diese "Gegendarstellung" nur Fatzkes eigener Psychohygiene dient und vielleicht auch der Bestätigung seiner verbliebenen Anhänger, die dadurch nun einen "Grund" haben, weiter an ihn zu glauben. Wären es starke Persönlichkeiten, hätten sie eine solche Seelenkrücke nicht nötig.