Autor Thema: Prozeß gegen Wolfgang Plan  (Gelesen 6360 mal)

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Prozeß gegen Wolfgang Plan
« am: 25. August 2017, 15:27:20 »
Folgende vorläufigen Sitzungstage sind der
30.08.2017,
31.08.2017,
14.09.2017,
19.09.2017,
21.09.2017,
04.10.2017,
05.10.2017,
11.10.2017,
12.10.2017,
17.10.2017 und
18.10.2017.
Die Sitzung findet jeweils im Sitzungssaal 600 statt und beginnt jeweils um
9:00 Uhr

https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgerichte/sitzungspolizeiliche_verf%C3%BCgung.pdf
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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #1 am: 25. August 2017, 15:54:26 »
Folgende vorläufigen Sitzungstage sind der

Die Sitzung findet jeweils im Sitzungssaal 600 statt und beginnt jeweils um
9:00 Uhr

https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgerichte/sitzungspolizeiliche_verf%C3%BCgung.pdf

Oh im Saal 600. Auf historischem Boden, da fanden die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse statt. Ich wette, einige Deppen werden da Legenden draus stricken; Schauprozess des BRD-Regimes und so.

Zitat
   Der Saal 600 ist heute der größte Gerichtssaal Nordbayerns. Es finden im Saal Schwurgerichtsprozesse und große Wirtschaftsprozesse statt.

Bekannt wurde insbesondere der Schwurgerichtssaal 600 des Justizpalastes, in dem nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 bis 1949 der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und die Nachfolgeprozesse stattfanden. Der Schwurgerichtssaal, Ort der Hauptverhandlung, kann seit dem 22. November 2010 an verhandlungsfreien Tagen im Rahmen eines Besuches der Dauerausstellung Memorium Nürnberger Prozesse besichtigt werden. Während laufender Gerichtsverhandlung kann der Gerichtssaal nur durch vier Fenster vom Museum aus eingesehen werden.

   
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #2 am: 25. August 2017, 16:21:56 »
Ich nehme mal an, dass er sich im Moment das Deutsche Reich nicht zurückwünscht!

http://www.der-postillon.com/2016/10/hinrichtung-deutsches-reich.html
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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #3 am: 25. August 2017, 16:44:24 »
Na da haben wir es doch! Nürnberg Zweipunktnull. Nur halt etwas anders, als unsere Reichis sich das erhofft hatten.
 
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Offline Tuska

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #4 am: 27. August 2017, 19:13:54 »
Zitat
"Reichsbürger" wollte möglichst viele Polizisten töten

Nürnberg (dpa/lby) - Der selbst ernannte "Reichsbürger" aus dem fränkischen Georgensgmünd wollte bei dem Einsatz in seinem Haus aus Sicht der Staatsanwaltschaft möglichst viele Polizisten verletzen oder töten. Dafür verschanzte er sich im Oktober 2016 laut Anklageschrift in seiner Wohnung hinter einem Mauereck mit Schussmöglichkeit auf seine Wohnungstür. Er habe dabei eine Schutzweste getragen und die geladene Waffe schussbereit gehabt.

Zunächst habe der Angeklagte nur einen Polizisten durch die teilverglaste Tür auf dem Gang bemerkt. Wie es in der am Donnerstag vom Landgericht Nürnberg-Fürth verschickten Anklageschrift heißt, habe er mit der Schussabgabe abgewartet, damit sich weitere Polizisten in das Schussfeld begeben würden. Als schließlich drei Beamte vor der Tür standen und versuchten, diese zu öffnen, habe sich für ihn eine besonders günstige Situation ergeben. Der 49-Jährige habe daraufhin elfmal gefeuert. Ein 32 Jahre alter Beamter wurde durch die Schüsse getötet, zwei weitere verletzt.

Der Prozess gegen den geschiedenen Kampfsport-Trainer und Vermögensberater Wolfgang P. startet am Dienstag (29. August). Der Vorwurf: Mord und versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung.

Bei dem Einsatz sollten dem Hobby-Jäger seine rund 30 Waffen abgenommen werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollte sich P. bei seiner Tat auf eine Notwehrlage berufen, weil er einen Einbruch angenommen habe. Die Polizei habe sich jedoch deutlich also solche zu erkennen gegeben.

http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/prozesse---georgensgmuend-reichsbuerger-wollte-moeglichst-viele-polizisten-toeten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170824-99-762580
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Gutemine

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #5 am: 4. Oktober 2017, 07:57:19 »
Sehr ausführlicher Bericht

Spoiler
Prozess in Nürnberg Die Parallelwelt des Reichsbürgers

Heute wird der Prozess gegen den mutmaßlichen Todesschützen von Georgensgmünd fortgesetzt. Nachbarn und Bekannte hielten ihn für einen Freak - verrückt, aber harmlos.
Vor 1 Stunde

Bloß die Fahne weht nicht mehr, ein Stofffetzen mit zwei Löwen auf weißem Untergrund. Sonst hat sich kaum etwas verändert an dem kleinen Anwesen am Ende der bergan führenden Stichstraße, seit hier am 19. Oktober vorigen Jahres Gewehrsalven die frühmorgendliche Stille zerrissen. Aus dem ersten Stock richtete Wolfgang P. Schüsse auf Beamte eines Sondereinsatzkommandos, das das Gebäude stürmen wollte, um Waffen sicherzustellen. Elfmal drückte P. mit einer Pistole vom Kaliber neun Millimeter ab. P. setzte sich nicht nur als Hausherr zur Wehr gegen die Eindringlinge, sondern als Gebieter über ein selbst geschaffenes Pseudo-Reich, das außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik liegt und wo deren Regeln außer Kraft gesetzt sind.

„Mein Wort ist hier Gesetz“, steht noch immer unübersehbar auf einem selbstgebastelten Schild am Briefkasten. Wie ernst es der damals 49-Jährige mit seinen spinnerten Vorstellungen meinte, ahnte niemand in dem 6000-Einwohner-Städtchen 30 Kilometer südlich von Nürnberg, am wenigsten seine Nachbarn. Natürlich war ihnen nicht entgangen, dass er sich einen Fantasiestaat kreiert hatte, den „Regierungsbezirk Wolfgang“. Aber dass der Mann schon seit Längerem in einer Parallelwelt lebte und einen Hass auf Behörden und deren Vertreter entwickelt hatte, war offenbar niemandem aufgefallen.
Ein Polizist getötet, zwei weitere verletzt

Er ist immer noch da, der seltsame gelbe Streifen, mit dem P. sich nicht nur räumlich, sondern offensichtlich auch mental ganz bewusst abschottete gegenüber seiner als feindlich empfundenen Umwelt. Klebten an der Haustür nicht noch die Siegelreste der Staatsanwaltschaft, könnte man annehmen, Wolfgang P. habe eine längere Auszeit genommen. Im Wintergarten liegt ein Nummernschild, vermutlich von P.s Auto, das er abgemeldet hatte, weil er als Sympathisant der Reichsbürgerbewegung Steuern verweigerte und Strafzettel ignorierte. Ab und zu komme für Herrn P., der in Nürnberg vor Gericht steht, noch etwas an, sagt die Postbotin. Sein Briefkasten sei für P. „bloß ein Mülleimer“ gewesen, erklärte ein Zeuge. Auch die Aufforderung des Landratsamtes, seine Waffen abzugeben, schlug P. beharrlich in den Wind – was schließlich Auslöser für den verhängnisvollen SEK-Einsatz mit einem getöteten und zwei angeschossenen Beamten war. Der Fall Georgensgmünd hat die Sicherheitsbehörden, die das Phänomen Reichsbürger lange ignoriert oder zumindest verharmlost hatten, nachhaltig aufgeschreckt. Seit November 2016 interessiert sich der Verfassungsschutz für die unübersichtliche Szene.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat Wolfgang P. „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“ geschossen. Er muss sich wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Es ist der fünfte Verhandlungstag. Durch einen Seiteneingang wird der mittelgroße stämmige Mann, vor Kurzem im Gefängnis 50 geworden, aber älter wirkend, an seinen Platz geführt. Nur die Handfesseln werden ihm abgenommen. Die Fotografen lässt er gewähren und verbirgt sein Gesicht nicht hinter Aktendeckeln.
„Ich bin der freie Mann Wolfgang“

Zu Prozessbeginn wollte jemand einen Feldherrenblick in P.s Mimik entdeckt haben, vermutlich inspiriert von dem besonderen Ambiente des Gerichtssaales. Gegen P. wird im weltbekannten Saal 600 des Nürnberger Justizpalastes verhandelt, in dem ein Kapitel Nachkriegsgeschichte geschrieben worden ist: Hier mussten sich vor dem internationalen Kriegsverbrecher-Tribunal von 1945 bis 1949 die Hauptschuldigen des NS-Regimes verantworten. Ein paar Meter neben dem Platz des Todesschützen von Georgensgmünd saß einst Hermann Göring. Original erhalten sind die dunkle Holztäfelung an den Wänden ebenso wie die mächtigen grünen Marmormedaillen über den Portalen. Die Justiz ist bemüht, Verschwörungstheoretikern, die im Reichsbürger-Milieu zahlreich vertreten sind, keinen Grund für irgendwelche schrägen Assoziationen zu liefern. „Das ist schlicht und einfach unser Schwurgerichtssaal und hat die meisten Zuschauerplätze“, sagt Gerichtssprecher Friedrich Weitner.

Obwohl er diesen Staat und dessen Repräsentanten einschließlich der Rechtsprechung tief verachtet, erhebt er sich der Angeklagte zu Beginn der Sitzung ohne besondere Aufforderung. Zum Auftakt des Prozesses hatte er gemäß seiner Ideologie sogar Angaben zur Person verweigert. „Ich bin der freie Mann Wolfgang und anwesend“, gab er zu Protokoll.
Verteidiger geben Polizei eine Mitschuld

Die Strategie der beiden Anwälte ist klar: Ihr Mandant habe niemals die Absicht gehabt, Polizeibeamte zu töten, und er sehe sich auch nicht als Reichsbürger. Pflichtverteidigerin Susanne Koller fuhr schon vor Prozessbeginn schweres Geschütz auf: Die versuchte Stürmung des Hauses durch ein Sondereinsatzkommando sei maßlos überzogen sowie dilettantisch vorbereitet gewesen und im Ergebnis ein „Desaster“. Ihr Kollege Michael Haizmann spricht vom „missglückten Versuch der Zähmung eines querulatorischen Menschen“. Man hätte den Angeklagten, der Sportschütze und Jäger ist, ohne jedes Blutvergießen auf der Straße oder im Sportverein festnehmen können.

Wie aber ist ein Eingeständnis des Mannes auf der Anklagebank zu deuten, das er gegenüber dem forensischen Psychiater Michael Wörthmüller gemacht hat? An jenem Morgen, als die Schüsse fielen, habe er nur die Wahl gehabt, „Held zu sein oder ♥♥♥“. Noch ungeklärt ist, ob und wie P. aus Polizeikreisen vor dem bevorstehenden Einsatz gewarnt worden ist. Ganz offensichtlich hat er die Aktion erwartet, denn bei seiner Festnahme trug er eine kugelsichere Schutzweste, und seine Waffe war entsichert. Einer der wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen suspendierten Polizisten ist der erste Zeuge an diesem Tag. Doch erwartungsgemäß verweigert er die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten.
Dachte, der ist „nicht ganz klar im Kopf“

Das Geschehen in Saal 600 wird ein anderer Zeuge beherrschen. Peter M., 43, entpuppt sich als Trumpf der Anklage. Wenige Tage vor „dem Vorfall“ hatte er den Angeklagten in einem mobilen Spielkasino in Nürnberg kennengelernt. „Da wird ohne Geldeinsatz gespielt, just for fun, und der Wolfgang ist bei mir am Pokertisch gesessen.“ Schon nach wenigen Minuten habe P. leutselig erzählt, er sei Vermögensberater gewesen (was zutrifft – im Netz existiert seine Firma noch immer). Je mehr P. unaufgefordert von sich preisgab, dass er keine Steuern zahle, dass es Deutschland eigentlich gar nicht gebe und dass er Waffen besitze, desto stutziger wurde M. „Einerseits dachte ich, er ist nicht ganz klar im Kopf, andererseits wirkte er sehr überzeugend.“

P. schaut zu seiner Kasino-Bekanntschaft finster und zuweilen kopfschüttelnd hinüber, als M. berichtet, der Mann habe ihm auch freimütig erzählt, dass er damit rechne, ein SEK werde ihm seine Waffen abnehmen. Und dann, erinnert sich der Zeuge auf intensives Nachfragen, habe „der Wolfgang“ noch gesagt, „bei mir in die Wohnung kommen die nicht rein, ein paar von denen nehme ich mit“. Bei dieser Androhung habe er zur Bekräftigung den Zeigefinger ausgestreckt. Wohl ein bisschen so wie Donald Trump, wenn er etwas Bedeutendes zu sagen hat.

Später, im Raucherbereich, habe P. noch bemerkt, er stehe außerhalb des Rechtssystems. Das ist harter Tobak für den Angeklagten, auch wenn der Zeuge fast besänftigend hinzufügt, er habe gespürt, dass P. „komplett anders tickt. Ich dachte, er ist ein Freak, aber böse Absichten waren nicht erkennbar.“
P. verlangt Vereidigung des Zeugen

Kaum ist die lange Vernehmung beendet, sorgt Wolfgang P. für Hochspannung. Ohne Rücksprache mit seinen Anwälten, die völlig perplex wirken, beantragt er von sich aus die Vereidigung des Zeugen. Das passiert höchst selten in deutschen Gerichtssälen, und auch die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger kann ihr Erstaunen kaum verbergen. Sie belehrt den Mann über die Konsequenzen eines Meineids, doch bleibt M. in allen Punkten bei seiner Aussage. Trotz des ernsten Augenblicks kommt im Publikum kurz Heiterkeit auf, als der Zeuge bei der Eidesleistung den Arm etwas ungelenk hebt. „Sieht aus wie der Hitlergruß“, tuschelt einer in der ersten Reihe.

Es gibt aber auch alte Weggefährten, die weiter zu Wolfgang P. halten, auch wenn ihnen sein Reichsbürger-Gerede manchmal „gehörig auf den Senkel ging“. Von diesem Thema, berichtet der Wachmann Thomas H., sei P. regelrecht besessen gewesen, „wie unter Drogen“. Ein Perfektionist sei er gewesen, der Wolfgang. „Der Feigling stirbt tausend Tode, der Held nur einen“, habe er manchmal gesagt. Achselzucken auf die Frage, ob er sich Gedanken gemacht habe, was sein Kumpel damit wohl habe andeuten wollen.

Mit verschränkten Armen verfolgt P., manchmal wie abwesend scheinend, die Ausführungen. Plötzlich wirkt er hellwach und signalisiert Zustimmung durch lebhaftes Nicken. Der Mann vom Sicherheitsdienst stellt den mutmaßlichen Polizisten-Mörder als Freund der Polizei dar. „Er hat Beamte bedauert, die bei Fußball-Krawallen ihren Kopf hinhalten müssen.“ Ob er dem Wolfgang vielleicht mal kurz die Hand schütteln dürfe, fragt er, als er aus dem Zeugenstand entlassen ist. „Dürfen Sie nicht“, teilt ihm die Vorsitzende knapp mit. Ein verstohlenes Lächeln unter Brüdern im Geiste und ein halblautes „ade, alles Gute und tschüs“, dann ist dieser Auftritt vorbei.

Dem psychiatrischen Gutachter hat Wolfgang P. von latenten Ängsten vor einem Dritten Weltkrieg und von Terrorfurcht berichtet, die sich im vergangenen Jahr nach den Anschlägen von Ansbach und Würzburg, also quasi vor der Haustür, verstärkt hätten. „Hatte Herr P. Feinde?“, fragt die Vorsitzende den Zeugen Erwin H. (54), der P.s Begeisterung für den Kampfsport aktiv teilt. Ihn hätten nur allgemeine Bedrohungslagen beunruhigt. Er erwähnt Hamsterkäufe, und dass P. 1000 Liter Diesel „für den Notfall“ gebunkert habe. Als P. mit seinen Anlagetipps nicht mehr erfolgreich war, verlegte er sich offenbar auf sein Hobby Selbstverteidigung, „aber nie aggressiv“. Längere Zeit betrieb P. sogar eine eigene Schule, in der er Kurse in Wing Tsun gab. Eine Devise dieser altchinesischen Kampfkunst lautet: „Jeder vermiedene Kampf ist ein gewonnener Kampf.“

Angesichts der Tatvorwürfe wirkt der Slogan, mit dem der Angeklagte für sein Studio geworben hat, auf manche im Saal zynisch: „Wir haben etwas gegen Gewalt.“ Auch für Jugendliche bot P., der in Georgensgmünd lange im Ruf eines Friedensaktivisten stand, Kurse zur Gewaltprävention an. Derselbe Mann, der am Hauptsitz seines „Regierungsbezirks“ zuletzt ganz legal 5000 Schuss Munition und 31 Kurz- und Langwaffen aufbewahrte. „Von der Wirkungsweise her technisch hochwertig“, wird am Nachmittag der Ballistik-Fachmann Olaf M. von der Polizeiinspektion Ansbach aussagen.
[close]
http://www.fr.de/politik/prozess-in-nuernberg-die-parallelwelt-des-reichsbuergers-a-1362028,0#artpager-1362028-0
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Offline Gutemine

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #6 am: 4. Oktober 2017, 15:41:49 »
Plan hat eine "Lebenderklärung" abgegeben. Der Umschlag lag wohl am ersten Tag schon auf dem Richtertisch, bis jetzt war nicht zu klären, wer ihn dort hingelegt hat.

Als lebender Blutfleischmensch hält er natürlich auch das Gericht nicht für zuständig.

Spoiler
SEK-Beamte wurde erschossen
„Reichsbürger“: „Hatte nie die Absicht, jemanden zu verletzen“

Elf mal feuerte der „Reichsbürger“ in Georgensgmünd laut Anklage auf SEK-Kräfte. Vor Gericht ließ der Mann nun erklären, dass er niemanden verletzten wollte. Das Gericht sei für den Fall auch gar nicht zuständig.

Nürnberg - Der im sogenannten „Reichsbürger“-Prozess angeklagte 50-Jährige aus dem fränkischen Georgensgmünd hat sich am Mittwoch erstmals zu den Tatvorwürfen geäußert - wenn auch nur in schriftlicher Form. In einer vom Gericht verlesenen Erklärung betonte der Mann: „Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu verletzen“.

Bei dem Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) im Oktober 2016 habe er lediglich einen Überfall verhindern und die Bewohner des Hauses vor Eindringlingen schützen wollen, heißt es in der Erklärung weiter. Das Schreiben hat den Richtern seit Prozessbeginn vorgelegen und wurde nun von der Kammer in das Strafverfahren eingeführt.

Bisher hatte die Anwältin des 50-Jährigen lediglich in einem Interview vor Prozessbeginn die Haltung des Angeklagten zu den Tatvorwürfen erläutert. Eine weitergehende Erklärung hatte der Angeklagte bisher strikt abgelehnt.
Erklärung lag auf dem Richtertisch

Nach Angaben der Kammer hatten die Richter den Briefumschlag mit der Erklärung am ersten Prozesstag auf dem Richtertisch vorgefunden. Wer ihn dort ablegte, konnte das Gericht am Mittwoch jedoch nicht abschließend klären. Auf entsprechende Nachfragen erklärte sich der Angeklagte am Mittwoch damit einverstanden, die Erklärung in der öffentlichen Verhandlung verlesen zu lassen.

Laut Anklage schoss der 50 Jahre alte sogenannte Reichsbürger damals elf Mal auf die Einsatzkräfte. Ein Beamter eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) wurde dabei getötet, zwei weitere verletzt. Der 50-Jährige muss sich nun unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten.

Bei dem Einsatz sollten die rund 30 Waffen des Mannes beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.
„Ich stehe den Angehörigen Auge in Auge zur Verfügung“

Die schriftliche Aussage, die der Angeklagte selbst als „Lebenderklärung“ bezeichnet, stellt zugleich die Zuständigkeit des Landgerichts in seinem Fall in Frage. Für eine „Anhörung“ stehe er aber zur Verfügung, heißt es weiter. Zugleich versicherte er, dass er zu einem direkten Zusammentreffen mit den Angehörigen des getöteten SEK-Beamten bereit sei. „Ich stehe den Angehörigen Auge in Auge zur Verfügung.“

Für diesen Donnerstag ist die Leiterin der Polizei Roth als Zeugin geladen; sie hat den SEK-Einsatz zu verantworten. Außerdem will das Gericht weitere Nachbarn befragen. Einer von ihnen soll nach Informationen der Verteidigung einen Teil des Geschehens von einem Balkon aus mit einem Handy gefilmt haben. Es zeige, wie Kollegen den erschossenen SEK-Beamten aus dem Haus tragen, berichtete die Verteidigerin.
[close]
https://www.merkur.de/bayern/reichsbuerger-hatte-nie-absicht-jemanden-zu-verletzen-8741754.html


Spoiler
"Reichsbürger"-Prozess
Angeklagter stellt Zuständigkeit des Gerichts infrage

Im Prozess um die tödlichen Schüsse von Georgensgmünd ist heute auf Wunsch des Angeklagten eine Erklärung verlesen worden. Darin stellt Wolfgang P. im Duktus der Reichsbürgerbewegung die Zuständigkeit des Gerichts infrage.

Von: Inga Pflug

Stand: 04.10.2017 |Bildnachweis

In dem Schreiben bezeichnete sich der Angeklagte selbst als "freier Mensch", der das Verfahren gegen ihn als öffentliche Vernehmung ansehe, bis bewiesen sei, dass das Gericht "ein Staatsgericht" sei und über Menschen verhandeln dürfe. Weiter heißt es darin wörtlich, er habe nie die Absicht gehabt "jemanden zu verletzen".
Schreiben bleibt unkommentiert

Den Angehörigen des getöteten SEK-Beamten stehe er "jederzeit Auge in Auge zur Verfügung", so P.s Worte in der Erklärung. Die Verteidigung kommentierte das Schreiben, in dem Wörter wie "Gericht" offenbar in eckige Klammern gesetzt sind, mit keiner Silbe. Auch Richter und Staatsanwaltschaft gingen nicht näher darauf ein.
Verteidigung stellt weitere Beweisanträge

Die Verteidigung stellte am Mittwochvormittag (04.10.17) außerdem weitere Beweisanträge: So soll etwa ein Handyvideo beweisen, dass der SEK-Beamte, der bei dem Einsatz in Georgensgmünd tödlich verletzt wurde, nicht sofort medizinisch behandelt und von seinen Kollegen grob angefasst wurde. Außerdem will die Verteidigung nachweisen, dass es für den Einsatz vom Oktober vergangenen Jahres keine Rechtsgrundlage gab. Am Nachmittag wird der Prozess mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.
32-jähriger Polizist stirbt

Der inzwischen 50-jährige Angeklagte muss sich unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Im Oktober 2016 hatten Polizisten des SEK das Wohnhaus des Angeklagten gestürmt, um seine Waffen zu beschlagnahmen, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. Wolfgang P. hatte eine schusssichere Weste getragen und sich schwer bewaffnet in seiner Wohnung verschanzt. Durch die teilverglaste Tür habe er dann elf Schüsse abgefeuert, so die Staatsanwaltschaft. Ein 32 Jahre alter Beamter war getroffen worden und einen Tag später im Krankenhaus gestorben. Drei weitere Beamten waren beim Einsatz zum Teil schwer verletzt worden.
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http://www.br.de/franken/inhalt/reichsbuerger-prozess-georgensgmuend-angeklagter-100.html
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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #7 am: 4. Oktober 2017, 16:28:01 »
Zitat
"Hatte nie die Absicht, jemanden zu verletzen!"

Ja, nee, is klar!
Weil man nie die Absicht hatte, jemanden zu verletzen, schießt man.
Völlig logisch.
 :doh:
.
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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #8 am: 4. Oktober 2017, 16:43:00 »
Weil man ja nie die Absicht hatte, jemanden zu verletzen, trägt man auch eine Schutzweste und schläft mit der durchgeladenen Waffe neben sich. Dann ballert man auch noch nicht weniger als 11 mal durch die geschlossene Tür, da man ja rein gar nicht die Absicht hat, jemanden zu verletzen.

Man ist auch kein RD. Man erkennt nur das Gericht nicht als solches an, spricht diesem das Recht ab, über Menschen zu befinden, hält es nicht für ein staatliches Gericht, bis es dies (wie eigentlich?) bewiesen hat, und setzt in einer "Lebenderklärung" auch noch hübsch manches Wort in eckige Klammern. Man ist ja ganz und gar kein RD.
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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #9 am: 4. Oktober 2017, 16:47:35 »
ja... und man spricht vor einer neuen Bekanntschaft davon "welche von denen mitzunehmen" - das macht auch sowas von Sinn. :facepalm:

Aber wenn er schon mit Lebenserklärungen und damit, dass das Gericht nicht zuständig für ihn ist kommt muss irgendwo etwas Erkenntnis vorhanden sein wie tief er im Dreck feststeckt. Wobei er natürlich nicht versteht, dass dem Gericht so ein Wisch voller rechtlicher Denk- und Logikfehler nicht sonderlich interssiert.
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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #10 am: 4. Oktober 2017, 16:54:12 »
... Wobei er natürlich nicht versteht, dass dem Gericht so ein Wisch voller rechtlicher Denk- und Logikfehler nicht sonderlich interssiert.

Ach, vielleicht dann am Ende doch.

Nur womöglich anders, als er gedacht hat.

Eine psychologische Begutachtung gab es ja schon. Es ist nicht schlecht, wenn sich das Gericht vom Geisteszustand durch Äußerungen des Angeklagten selbst auch noch einen Eindruck verschaffen kann.

Damit es dann auch etwas wird mit dem lupenreinen Freispruch!   ;D
.
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Offline Pantotheus

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #11 am: 4. Oktober 2017, 17:05:27 »
Aber wenn er schon mit Lebenserklärungen und damit, dass das Gericht nicht zuständig für ihn ist kommt muss irgendwo etwas Erkenntnis vorhanden sein wie tief er im Dreck feststeckt.
Dies rührt an ein Grundproblem aller RD. Es ist ja auch bei Plan so, dass er schon vor seiner Ballerei in Schwierigkeiten steckte. So hat er nach Presseberichten mindestens eine gescheiterte Ehe und mehrere gescheiterte Beziehungen hinter sich, seine Kampfsportschule lief nicht mehr gut oder gar nicht mehr, auch finanzielle Schwierigkeiten scheinen bestanden zu haben. Dass er an diesen Problemen selbst nicht ganz unschuldig war, dürfte er verdrängt haben. Vielmehr suchte er anscheinend die "Lösung" in klassischer RD-Manier mit allerlei Tricks, die nicht funktionieren können.
Das ist nun durchaus RD-typisch: Man steuert sich in Schwierigkeiten hinein, bis das eigene Leben auseinander zu fallen droht, dann versucht man, sich mittels bestimmter Tricks aus dieser Lage zu befreien.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #12 am: 4. Oktober 2017, 17:25:28 »
Weil man ja nie die Absicht hatte, jemanden zu verletzen, trägt man auch eine Schutzweste und schläft mit der durchgeladenen Waffe neben sich. Dann ballert man auch noch nicht weniger als 11 mal durch die geschlossene Tür, da man ja rein gar nicht die Absicht hat, jemanden zu verletzen.

Man ist auch kein RD. Man erkennt nur das Gericht nicht als solches an, spricht diesem das Recht ab, über Menschen zu befinden, hält es nicht für ein staatliches Gericht, bis es dies (wie eigentlich?) bewiesen hat, und setzt in einer "Lebenderklärung" auch noch hübsch manches Wort in eckige Klammern. Man ist ja ganz und gar kein RD.

Wann legt er eigentlich sein AffenDavid vor?
Da warte ich nur noch drauf, dann ist das Bingo voll.
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Offline Pantotheus

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #13 am: 4. Oktober 2017, 17:49:27 »
Wann legt er eigentlich sein AffenDavid vor?
Da warte ich nur noch drauf, dann ist das Bingo voll.
Ich fürchte, dass Plan im Bau landete, bevor der Affe David bekannt wurde. Vielleicht hat er gar keine Ahnung davon, dass es ihn gibt.
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Offline Gutemine

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #14 am: 4. Oktober 2017, 17:55:32 »
Bei der Süddeutschen wird aus dem Brief zitiert.  :facepalm: :facepalm:

Spoiler
4. Oktober 2017, 15:38 Uhr
Prozess
"Reichsbürger" vor Gericht: "Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu verletzen"

    Der im sogenannten "Reichsbürger"-Prozess Angeklagte aus Georgensgmünd hat sich erstmals zu den Tatvorwürfen geäußert.
    "Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu verletzen", heißt es in einer schriftlichen Erklärung.

Von Hans Holzhaider

Im sogenannten Reichsbürger-Prozess vor dem Landgericht Nürnberg hat sich jetzt zum ersten Mal der Angeklagte selbst zu Wort gemeldete. Wolfgang P., 50, ist angeklagt, am 19. Oktober 2016 im mittelfränkischen Georgensgmünd einen Polizeibeamten erschossen zu haben, als ein Spezialeinsatzkommando (SEK) seine Wohnung stürmen wollte. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt P., er habe aus dem Flur seiner Wohnung elf Schüsse durch die geschlossene Eingangstür abgegeben mit dem Ziel, möglichst viele Polizeibeamte zu töten.

In einem Brief an das Gericht, den die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger am Mittwoch verlas, bestreitet der Angeklagte jeden Tötungsvorsatz. "Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu verletzen", heißt es in dem Brief. "Ich habe nur auf einen Überfall auf mein Zuhause reagiert, um die Menschen, die bei mir wohnten, zu schützen."

Verwirrung gab es zunächst über die Herkunft des weißen DIN-A-4-Umschlags, den die Richterin den Prozessbeteiligten zeigte. Auf dem Umschlag war Wolfgang P. als Absender genannt, aber wie er in die Hände des Gerichts gelangt war, blieb unklar. P. selbst klärte dann auf: "Das habe ich Ihnen am ersten Prozesstag auf den Tisch gelegt." "Und was sollen wir damit machen?", fragte die Richterin. "Verlesen", antwortete der Angeklagte.

"Ich bin bekannt als Wolfgang Johannes P.", beginnt der Text, "lebendig und nicht verstorben und nicht verschollen auf dem Planeten Erde." Es folgt ein längerer Absatz, in dem P. Zweifel an der Zuständigkeit des Gerichts äußert, ehe er auf das eigentliche Tatgeschehen eingeht.

Er trauere mit der Familie des getöteten Polizeibeamten, schreibt P., und er habe deshalb schon viele Tränen vergossen. "Ich stehe den Angehörigen des Getöteten jederzeit Auge in Auge zur Verfügung", heißt es weiter. Dann folgt der Satz, er habe mit den Schüssen lediglich auf einen Überfall reagiert und nie die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen. "Das schwöre ich bei meinem Schöpfer; er ist der einzige, dem ich Rechenschaft schuldig bin."

P.s Verteidiger Susanne Koller und Michael Haizmann stellten einen Beweisantrag mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes festzustellen, bei dem der Beamte getötet wurde. Der Durchsuchungsbeschluss, der dem Einsatz zugrunde lag, sei nicht wirksam gewesen, weil er dem Angeklagten noch nicht übergeben worden war, sagte Haizmann. Das Landratsamt Roth hatte den Durchsuchungsbeschluss für das Anwesen erwirkt, um die 31 Schusswaffen des Angeklagten sicherzustellen.
[close]
http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-reichsbuerger-vor-gericht-ich-hatte-nie-die-absicht-jemanden-zu-verletzen-1.3693931

Bei nordbayern steht nichts anderes als in den ersten beiden Links
http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/reichsburger-hatte-nie-die-absicht-jemanden-zu-toten-1.6709256

Ebenso bei der Augsburger Allgemeinen
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Reichsbuerger-Ich-hatte-nie-die-Absicht-jemanden-zu-verletzen-id42865546.html

oder bei der Welt
https://www.welt.de/regionales/bayern/article169313030/Hatte-nie-Absicht-jemanden-zu-verletzen.html

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