P.s Verteidiger Susanne Koller und Michael Haizmann stellten einen Beweisantrag mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes festzustellen, bei dem der Beamte getötet wurde. Der Durchsuchungsbeschluss, der dem Einsatz zugrunde lag, sei nicht wirksam gewesen, weil er dem Angeklagten noch nicht übergeben worden war, sagte Haizmann.
Allmählich frage ich mich auch, wie es um die Verteidigung bestellt ist. Einen Beweisantrag im Strafverfahren kann man stellen, um eine Tatsache zu beweisen. Hier käme also etwa Beweis darüber in Frage, in welcher Weise sich die Polizei bei dem Einsatz erkennbar gemacht hat und ob bzw. wie sie den Beschluss vorgezeigt oder übergeben hat. Da die Wirksamkeit oder Rechtswidrigkeit des Beschlusses aber eine Rechtsfrage ist, ist sie dem Beweis entzogen. Sollte diese Frage für die rechtliche Würdigung von Plans Handeln von Bedeutung sein, müsste das Gericht diese von Amtes wegen beurteilen.
Abgesehen davon halte ich auch die Argumentation, der Beschluss sei rechtswidrig gewesen, weil er unwirksam geblieben sei, da er dem Angeklagten noch nicht übergeben worden war, weil dieser ja alles getan hatte, genau dies zu verhindern, für absurd.