Ott scheint ein Kandidat für eine Merkbefreiung zu sein. Fatzke übrigens auch.
Im Grunde käut er einfach die altbekannten und längst widerlegten Argumente wieder. Das OVG hat nun mal rechtskräftig entschieden, dass Fatzkes Rückgabe des Führerscheins zusammen mit einer selbst gebastelten Erklärung als Verzicht auf die Fahrerlaubnis (die im andernfalls ohnehin bald entzogen worden wäre) zu werten war. Zudem war er von der Behörde, wie er ja nicht einmal selbst bestreitet, darauf hingewiesen worden, dass die Rückgabe des Führerscheins als Verzicht auf die Fahrerlaubnis gewertet werden würde. Vielleicht hätte man ihm das auch schriftlich geben können oder nochmals den Verzicht auf die Fahrerlaubnis bestätigen, aber es wäre an seiner Impertinenz vermutlich ebenso abgeprallt wie alle anderen Argumente.
Jedenfalls konnte Fatzke nicht gutgläubig sein.
Was Ott dann betreffend Führerscheine anderer Staaten ausführt, ist schlicht und einfach Unsinn: Wer ständigen Wohnsitz oder auch nur Aufenthalt in Deutschland hat, benötigt einen deutschen Führerschein. Das ist nicht nur Ausfluss des Territorialitätsprinzips, sondern auch ausdrücklich so geregelt.
Es mag Zweifelsfälle geben, wenn jemand zwei oder mehr Wohnsitze hat und sich nicht offensichtlich an einem Ort überwiegend aufhält. Bei Fatzke ist der Aufenthaltsort allerdings immer in Deutschland gewesen, auch wenn er hier keinen ordentlichen Wohnsitz gehabt haben mag, da er sich nicht ordentlich gemeldet hatte. Das spielt allerdings fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle. Der maßgebliche Wohnort ist im Fahrerlaubnisrecht eigenständig und unabhängig von einer Meldung nach dem Meldegesetz geregelt. Im Rahmen der verschiedenen Haftprüfungen und -beschwerden hat Fatzke sogar selbst dargelegt, welche "engen" Bindungen er an Wittenberg habe und weshalb ja so gar keine Fluchtgefahr bestehe. Mit anderen Worten hat er also zugegeben, sich überwiegend in Deutschland aufgehalten zu haben. Somit war keine ausländische Zuständigkeit für das Erteilen einer Fahrerlaubnis oder das Ausstellen eines Führerscheins gegeben.
Das weitere Gequake von wegen Vielzahl der Gesetze und dass niemand diese überblicken und einhalten könne, weshalb wir uns täglich vielfach illegal verhielten und strafbar machten, ist auch nur reines Mimimi.
Die meisten Gesetze gelten für den Einzelnen ohnehin nicht, weil sie Spezialgesetze sind. Selbst von den "allgemeinen" Gesetzen wie dem BGB gelten viele Bestimmungen jeweils nur in bestimmten Lebenslagen. Das Erbrecht z. B. kann mir ziemlich gleichgültig sein, solange ich nichts erbe und nichts zu vererben habe. Im gesamten BGB gibt es noch eine Vielzahl weiterer Bestimmungen, die sich bei genauerem Hinsehen als nur für bestimmte Lebenslagen bedeutsam erweisen.
Andere Gesetze gelten zwar für jedermann, aber es ist vergleichsweise einfach, sich daran zu halten. Wer sich stets darum bemüht, höflich und anständig zu sein, wird kaum je etwas tun, was durch Strafgesetze verboten ist.
Wieder andere Gesetze betreffen einen zwar durchaus, aber immerhin gibt es entsprechende Informationen. Wenn ich z. B. keine Steuererklärung einreiche, macht mich das Finanzamt freundlicherweise darauf aufmerksam. Die Steuererklärungsformulare enthalten auch die wichtigsten Erklärungen und Ausfüllhilfen.
Und wenn ich einmal in die Verlegenheit kommen sollte, mit einem Gesetz konfrontiert zu werden, das ich nicht kannte, dann kann ich mich auch einfach mal kundig machen oder die Hilfe kompetenter Leute beanspruchen. Falls ich also auf die Idee komme, eine Bank gründen zu wollen, dann erkundige ich mich einmal, welche Gesetze gelten, sondiere bei der BaFin und suche mir Leute, die etwas vom Bankwesen verstehen.
Aber das gilt natürlich alles nur außerhalb des KRD unter normal-vernünftigen System-Schlaf-Schafen wie uns. Im KRD hingegen pfuscht man erst einmal drauf los und wundert sich nachher über die "bösen" Reaktionen.