Autor Thema: Neues aus dem Königreich 8/17 ff  (Gelesen 18358 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 8/17 ff
« Antwort #60 am: 21. August 2017, 18:04:56 »
Ott scheint ein Kandidat für eine Merkbefreiung zu sein. Fatzke übrigens auch.
Im Grunde käut er einfach die altbekannten und längst widerlegten Argumente wieder. Das OVG hat nun mal rechtskräftig entschieden, dass Fatzkes Rückgabe des Führerscheins zusammen mit einer selbst gebastelten Erklärung als Verzicht auf die Fahrerlaubnis (die im andernfalls ohnehin bald entzogen worden wäre) zu werten war. Zudem war er von der Behörde, wie er ja nicht einmal selbst bestreitet, darauf hingewiesen worden, dass die Rückgabe des Führerscheins als Verzicht auf die Fahrerlaubnis gewertet werden würde. Vielleicht hätte man ihm das auch schriftlich geben können oder nochmals den Verzicht auf die Fahrerlaubnis bestätigen, aber es wäre an seiner Impertinenz vermutlich ebenso abgeprallt wie alle anderen Argumente.
Jedenfalls konnte Fatzke nicht gutgläubig sein.

Was Ott dann betreffend Führerscheine anderer Staaten ausführt, ist schlicht und einfach Unsinn: Wer ständigen Wohnsitz oder auch nur Aufenthalt in Deutschland hat, benötigt einen deutschen Führerschein. Das ist nicht nur Ausfluss des Territorialitätsprinzips, sondern auch ausdrücklich so geregelt.
Es mag Zweifelsfälle geben, wenn jemand zwei oder mehr Wohnsitze hat und sich nicht offensichtlich an einem Ort überwiegend aufhält. Bei Fatzke ist der Aufenthaltsort allerdings immer in Deutschland gewesen, auch wenn er hier keinen ordentlichen Wohnsitz gehabt haben mag, da er sich nicht ordentlich gemeldet hatte. Das spielt allerdings fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle. Der maßgebliche Wohnort ist im Fahrerlaubnisrecht eigenständig und unabhängig von einer Meldung nach dem Meldegesetz geregelt. Im Rahmen der verschiedenen Haftprüfungen und -beschwerden hat Fatzke sogar selbst dargelegt, welche "engen" Bindungen er an Wittenberg habe und weshalb ja so gar keine Fluchtgefahr bestehe. Mit anderen Worten hat er also zugegeben, sich überwiegend in Deutschland aufgehalten zu haben. Somit war keine ausländische Zuständigkeit für das Erteilen einer Fahrerlaubnis oder das Ausstellen eines Führerscheins gegeben.

Das weitere Gequake von wegen Vielzahl der Gesetze und dass niemand diese überblicken und einhalten könne, weshalb wir uns täglich vielfach illegal verhielten und strafbar machten, ist auch nur reines Mimimi.
Die meisten Gesetze gelten für den Einzelnen ohnehin nicht, weil sie Spezialgesetze sind. Selbst von den "allgemeinen" Gesetzen wie dem BGB gelten viele Bestimmungen jeweils nur in bestimmten Lebenslagen. Das Erbrecht z. B. kann mir ziemlich gleichgültig sein, solange ich nichts erbe und nichts zu vererben habe. Im gesamten BGB gibt es noch eine Vielzahl weiterer Bestimmungen, die sich bei genauerem Hinsehen als nur für bestimmte Lebenslagen bedeutsam erweisen.
Andere Gesetze gelten zwar für jedermann, aber es ist vergleichsweise einfach, sich daran zu halten. Wer sich stets darum bemüht, höflich und anständig zu sein, wird kaum je etwas tun, was durch Strafgesetze verboten ist.
Wieder andere Gesetze betreffen einen zwar durchaus, aber immerhin gibt es entsprechende Informationen. Wenn ich z. B. keine Steuererklärung einreiche, macht mich das Finanzamt freundlicherweise darauf aufmerksam. Die Steuererklärungsformulare enthalten auch die wichtigsten Erklärungen und Ausfüllhilfen.
Und wenn ich einmal in die Verlegenheit kommen sollte, mit einem Gesetz konfrontiert zu werden, das ich nicht kannte, dann kann ich mich auch einfach mal kundig machen oder die Hilfe kompetenter Leute beanspruchen. Falls ich also auf die Idee komme, eine Bank gründen zu wollen, dann erkundige ich mich einmal, welche Gesetze gelten, sondiere bei der BaFin und suche mir Leute, die etwas vom Bankwesen verstehen.

Aber das gilt natürlich alles nur außerhalb des KRD unter normal-vernünftigen System-Schlaf-Schafen wie uns. Im KRD hingegen pfuscht man erst einmal drauf los und wundert sich nachher über die "bösen" Reaktionen.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 8/17 ff
« Antwort #61 am: 21. August 2017, 18:11:26 »
Zitat
gemalagert

geandrét, geottet, gedeppert, geobervolldeppert, gelichtnahrungt, gehirnentwicklungsgehindert --> geKRDet

Zitat von: Pantotheus
Was Ott dann betreffend Führerscheine anderer Staaten ausführt, ist schlicht und einfach Unsinn: Wer ständigen Wohnsitz oder auch nur Aufenthalt in Deutschland hat, benötigt einen deutschen Führerschein. Das ist nicht nur Ausfluss des Territorialitätsprinzips, sondern auch ausdrücklich so geregelt.

Das weiss sogar ich als Schweizer. Sind es 6 Monate. die man mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren darf?
« Letzte Änderung: 21. August 2017, 18:15:09 von Noldor »
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Neues aus dem Königreich 8/17 ff
« Antwort #62 am: 21. August 2017, 18:15:30 »
bzzztkkkrrrrdddzzzzz. Habe ich frisch gechannelt.
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 8/17 ff
« Antwort #63 am: 21. August 2017, 18:17:53 »
bzzztkkkrrrrdddzzzzz. Habe ich frisch gechannelt.

Blablablablup ist aber einfacher. Hast wohl den falschen Channelkannal erwischt.

Ich nehme immer diesen: https://seelenschimmer.ch/angebote-preise/channeling/
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Neues aus dem Königreich 8/17 ff
« Antwort #64 am: 21. August 2017, 18:26:28 »
Also ich lasse mir sicher nicht nachsagen dass ich minderwertige Kanäle tschännele! Ich habe den obersten unsouveränen Durchschnittlichen angezapft! Es könnte allerdings sein dass die Gitterstäbe etwas verzerrt haben -.-'
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Offline Mr. Devious

Re: Neues aus dem Königreich 8/17 ff
« Antwort #65 am: 21. August 2017, 18:35:29 »
Grob gesagt glaubt er also, das alles bestätigt die These mit Führerschein und Fahrerlaubnis. Das Gericht hat sich nur rausgewunden indem man den Führerschein aus Paraguy als Fälschung dargestellt hat. So oder so dumm gemlaufen für den Obersten Pudel!

Der Rest ist das übliche Gschwurbel von wegen "wir werden alle so ungerecht behandelt weil wir Steuern zahlen müssen!" - soviel Dummheit tut ja fast schon weh!... und sowas kommt aus meinem geliebten Baden-Würrtemberg. Aber Moment Pforzheim ist ja schon Baden! das könnte das erklären! ;)

Die Gemeinde Keltern wurde im Rahmen der Verwaltungsreform Anfang der 1970er Jahre aus mehreren Dörfern gebildet, von denen eines im Württembergischen liegt. Die Bewohner der anderen Dörfer pflegen insoweit einen gesunden Lokalrassismus. André wohnt in einem Dorf im badischen Landesteil - leider, sage ich als Badener!
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Neues aus dem Königreich 8/17 ff
« Antwort #66 am: 21. August 2017, 20:47:25 »
Ich hoffe für Andre Ott, dass er erst durch's Internet so dumm geworden ist, und nicht schon immer so war.

Da hilft nur noch
- ein Jutebeutel mit Heilsteinen
- ein Heilkristall
- eine Heilkneipe.

Was genau ist das?
In der Zeit vor dem Internet gab es in jedem Ort mindestens ein Gebäude, wo man abends hingehen und ein Bier trinken konnte. In der Heilkneipe konnte Andre erzählen, was ihn so bewegt. Der Heilungseffekt basierte auf einem einfachen Prinzip: Wenn er totalen Stuss erzählt hat, haben die Leute ihn nur mit großen Augen angestarrt. Oder sie haben sich umgedreht. Oder ihn ausgelacht.

Auf jeden Fall wusste er hinterher, dass sein Vortrag gerade ganz schön ♥♥♥ war,
und war von dieser Idee geheilt. Das Verfahren war beliebig oft wiederholbar, bis die dümmsten Ideen alle auskuriert waren.

@KRD: Die Methode funktioniert auch mit Mango-Smoothies, nur nicht ganz so effektiv.
Es funktioniert aber nicht, wenn man beim Stuss labern eine Kamera laufen lässt und die Chose ins Internet stellt. Dann meldet sich garantiert ein anderer ♥♥♥, der auch darauf schwört, sich jeden morgen einen kräftigen Hub Backofenspray in die Kehle zu pusten, für den frischen Atem. Weil's Geld spart und dem Pharma-Kartell ein Schnippchen schlägt. #MussManWissen

PS: Die Heilkneipe ist allerdings keine Kassenleistung. Mal wieder ein Beweis, dass die Pharma-Mafia sich nicht für die Gesundheit der Menschen interessiert.
« Letzte Änderung: 21. August 2017, 21:26:19 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 8/17 ff
« Antwort #67 am: 21. August 2017, 21:38:26 »
Dann meldet sich garantiert ein anderer ♥♥♥, der auch darauf schwört, sich jeden morgen einen kräftigen Hub Backofenspray in die Kehle zu pusten, für den frischen Atem. Das spart Geld und schlägt dem Pharma-Kartell ein Schnippchen. #MussManWissen

Scheibe, und genau heute habe ich Backofenspray sinnlos in den Backofen anstatt in die Kehle gesprayt. ;D

Na, der Backofen ist noch nicht so sauber wie ich wollte, wurde schon jahre  wenn nicht jahrzehnte lang nicht gesprayt.

Morgen geht es weiter und der Rest das Sprays wird aufbewahrt. Ich will vielleicht morgen auch frischen Atem.

Edit:

Und jetzt mache ich im Schlafzimmer das Licht an; päng  blitz Sicherung raus. Glühlampe gewechselt...alles wieder okay.

So geht Vision wird wieder Licht.  :D

« Letzte Änderung: 21. August 2017, 21:40:11 von Noldor »
 
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Offline contra legem

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Der maßgebliche Wohnort ist im Fahrerlaubnisrecht eigenständig und unabhängig von einer Meldung nach dem Meldegesetz geregelt. Die meisten Gesetze gelten für den Einzelnen ohnehin nicht, weil sie Spezialgesetze sind.

Leider, mal von Fitzeks oder Otts Spinnereien abgesehen, gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Führerschein- und Wohnsitzrecht:

a) Es müsste endlich mal (weltweit) anerkannt werden, dass man auch in einem Land nur einen Zweitwohnsitz haben kann.

b) Es müsste geklärt werden, was passiert, wenn jemand -z.B. projektbedingt- an mehreren Einsatzorten wechselnd, z.T. unvorhersehbar/unplanbar tätig ist. So will dann die Schweizer Behörde dem Deutschen nach einem halben Jahr den Führerschein einziehen, einbehalten und einen schweizer Führerschein ausstellen, mit dem derjenige dann, wenn er noch deutschen Wohngrundbesitz hat, von der deutschen Polizei als 'ohne Führerschein' unterwegs eingestuft wird, und in Grossbritannien warten dann die nächsten 'Überraschungen', insbes. in Schottland, die jeden erstmal einknasteln, wenn ihnen was nicht passt.

Nicht alles, was 'Reichsbürger' am Bürokratismus (egal welchen Landes) kritisieren, ist von vornherein von der Hand zu weisen.

Die Rechtswirklichkeit hält schon lange nicht mehr mit der globalisierten Welt Schritt und macht jeden kosmopolitischen Leistungsträger potentiell zum Straftäter.
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Offline Noldor

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b) Es müsste geklärt werden, was passiert, wenn jemand -z.B. projektbedingt- an mehreren Einsatzorten wechselnd, z.T. unvorhersehbar/unplanbar tätig ist. So will dann die Schweizer Behörde dem Deutschen nach einem halben Jahr den Führerschein einziehen, einbehalten und einen schweizer Führerschein ausstellen, mit dem derjenige dann, wenn er noch deutschen Wohngrundbesitz hat, von der deutschen Polizei als 'ohne Führerschein' unterwegs eingestuft wird, und in Grossbritannien warten dann die nächsten 'Überraschungen', insbes. in Schottland, die jeden erstmal einknasteln, wenn ihnen was nicht passt.

Da kann ich dir weiterhelfen. Ich hatte auf meiner Arbeit mit 2013/2014 der deutschen Firma aquila zu tun.

Da waren bis zu 6 bis 7 Deutsche immer anwesend ( super Kerle) und einige während fast anderthalb Jahren. Die brauchen erst eine schweizerischen Führerschein wenn sie sich hier niederlassen/anmelden. Aber die waren in Deutschland gemeldet und fahren hier mit ihrem deutschen Führerschein, 1 Jahr, 2 Jahre....

Zitat
So will dann die Schweizer Behörde dem Deutschen nach einem halben Jahr den Führerschein einziehen, einbehalten und einen Schweizer Führerschein ausstellen, mit dem derjenige dann, wenn er noch deutschen Wohngrundbesitz hat, von der deutschen Polizei als 'ohne Führerschein' unterwegs eingestuft

Nur wenn er sich  von Deutschland in die Schweiz abmeldet. Und wenn er einen Schweizer Wohnsitz hat ist der Schweizer Führerschein auch in Deutschland gültig.

Und das mit "deutschen Wohngrundbesitz" hat doch nix mit dem Rest zu tun.

 

Offline contra legem

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Nur wenn er sich  von Deutschland in die Schweiz abmeldet. Und wenn er einen Schweizer Wohnsitz hat ist der Schweizer Führerschein auch in Deutschland gültig.
Und das mit "deutschen Wohngrundbesitz" hat doch nix mit dem Rest zu tun.
::)

Kann es sein, dass Du ähnlich unbeleckt bist von solchen Fällen wie die Richterin am Sozialgericht die mir mal entgegenhielt: "Ich verstehe Ihre Probleme nicht, meine Steuererklärung habe ich immer schon im Januar fertig".

Man kann sich nicht 'in die Schweiz abmelden', wenn man in Deutschland einen Zweitwohnsitz hat. Der gilt nämlich als Erstwohnsitz.

Und daher haben Melde(un)recht und Fahrerlaubnis(un)recht sehr wohl miteinander zu tun, zumal einem auf der Landstrasse nicht die höheren Polizeiführer mit Jurastudium, sondern die FH-studierten Polizeimeister gegenüberstehen.
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Re: Neues aus dem Königreich 8/17 ff
« Antwort #71 am: 22. August 2017, 01:00:59 »
Ich weiß grad nicht ob er aus Pforzheim kommt, aber Malagar ist André Ott.  ;)

Auf jeden Fall ist er doof. Ein Finanzamt ist kein Einmannbetrieb, dort kann man mehrere Sachen gleichzeitig machen und auch mehr als ein Steuergesetz kennen. Außerdem kann derjenige, der eine private Steuererklärung ausfüllt, ziemlich genau 119/120 der angeblich 360 Steuergesetze (ich hab' sie nicht gezählt) getrost in den Skat drücken.
 
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Offline Grenzstein

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Und daher haben Melde(un)recht und Fahrerlaubnis(un)recht sehr wohl miteinander zu tun, zumal einem auf der Landstrasse nicht die höheren Polizeiführer mit Jurastudium, sondern die FH-studierten Polizeimeister gegenüberstehen.

Polizeimeister sind mittlerer Dienst (2. QE), Beamte mit FH-Studium sind im gehobenen Dienst (3. QE, A9 ff., Kommissar ff.), just for the Records ...
Tut aber nix zur Sache. Derartige Themen sind übrigens im http://www.verkehrsportal.de/board/index.php? gut aufgehoben (das bei Reichithemen seinerseits gerne hierher verweist).
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 8/17 ff
« Antwort #73 am: 22. August 2017, 10:48:31 »
Ich erlaube mir ausnahmsweise, mich selbst zu zitieren:
Es mag Zweifelsfälle geben, wenn jemand zwei oder mehr Wohnsitze hat und sich nicht offensichtlich an einem Ort überwiegend aufhält.
In der Tat mag es da Fälle geben, in denen die Lage nicht auf den ersten Blick klar ist. Es kann auch Kollisionen zwischen dem Recht verschiedener Staaten geben. Das Beispiel eines Wohnsitzes in der Schweiz und in Deutschland wurde gebracht, und in der Tat ist das Recht beider Staaten in diesem Bereich sehr verschieden.

Was hingegen Fatzke betrifft, so ist es einfach: Er hat nie auch nur ansatzweise einen Anknüpfungspunkt für die Erteilung einer ausländischen Fahrerlaubnis geliefert. Bestenfalls wäre noch die Umschreibung der deutschen Fahrerlaubnis in einen ausländischen Fahrausweis in Frage gekommen. Doch selbst der angebliche Führerschein aus Paraguay war nur ein (befristeter) Führerschein für Touristen.

Interessant ist übrigens auch das, was der B. sc. zum Urteil und zu Fatzkes Interview schreibt:
Zitat
Vergangene Woche, am 10.08.2017, wurde das Urteil im Landgericht Dessau-Roßlau bekanntgegeben. Eine Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten wurde veranschlagt. Bisher ist das Urteil nicht rechtskräftig, da die Verhandlung in den höheren Gerichtsinstanzen fortgeführt wird – Peter geht in Revision. Im Interview erfahrt Ihr mehr dazu.
Die Wortwahl, es sei eine "Haftstrafe veranschlagt" worden, ist irgendwie reizend. Man veranschlagt doch normalerweise etwas, was man nur schätzen kann. Strafen hingegen werden verhängt oder meinetwegen ausgesprochen. Was soll uns also diese Wortwahl vermitteln?
Die Verhandlung wird auch nicht in den höheren Instanzen fortgeführt, denn es wird keine Verhandlung mehr geben. Die Revision wird ohne Hauptverhandlung durchgeführt. Zudem gibt es auch nur eine Instanz, die mittels Revision angerufen werden kann, in diesem Fall das OLG. Etwaige Beschwerden ans BVerfG, an den EGMR, an den ICCJV oder ans JG (Jüngstes Gericht) heben die Rechtskraft des Urteils nicht auf.
Kurz: Da schreibt einer, der offensichtlich keinerlei Ahnung hat.
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Offline hair mess

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Re: Neues aus dem Königreich 8/17 ff
« Antwort #74 am: 22. August 2017, 11:57:08 »
Kurz: Da schreibt einer, der offensichtlich keinerlei Ahnung hat.

Jaaa - - :hand: -
denk mal nach . . . :scratch:
wer schreibt denn ? ? ?      :-[  :shhh: :doh:
   -   -    -
Na also.  :doh:  :o
Das erklärt sich doch von selbst.   :facepalm:
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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