Dass es in der Schweiz keine Ausweispflicht gibt, bedeutet nicht, dass man ohne einen amtlichen Ausweis auskommt, es besteht halt nur nicht die gesetzliche Pflicht, einen solchen Ausweis haben zu müssen. Allerdings wird das Leben ganz schön unbequem, wenn man kein solches Dokument hat.
Seine Identität weist man daher mit einem Reisepass oder Passersatzpapier nach. Für Schweizer ist dies in der Regel die Identitätskarte. Ausländer haben einen Reisepass, ggf. mit Visum, oder ein entsprechendes Passersatzpapier. Halten sie sich dauerhaft in der Schweiz auf, müssen sie auch einen Aufenthaltstitel haben.
Anschriften stehen in Schweizer Ausweisen und Pässen übrigens grundsätzlich nicht. Schweizer Bürger haben, jedenfalls wenn sie volljährig sind, einen Heimatschein zu haben. Das ist so etwas Ähnliches wie der Staatsangehörigkeitsausweis. Diesen bringt man mit, wenn man sich bei einer Gemeinde anmeldet, er wird von der Gemeinde verwahrt, die dafür eine "Niederlassungsbewilligung", einen "Schriftenempfangsschein" oder eine anders genannte Empfangsbestätigung ausstellt. Da man einen Heimatschein grundsätzlich nur erhält, wenn man vorher noch keinen hat, wenn man den alten einreicht oder wenn man diesen amtlich für kraftlos erklären lässt (weil er verloren ging, zerstört wurde o. dgl.), verhindert die Pflicht zur Vorlegung eines Heimatscheins bei der Wohnsitzgemeinde, dass man sich mehrfach anmelden kann.
Die jeweils aktuelle Anschrift hat aber immer nur die Gemeinde, bei der man sich angemeldet hat, bzw. die Ausländerbehörde. Schweizer Banken haben aber die etwas unangenehme Eigenart, von Zeit zu Zeit nachzufragen, ob man noch da wohnt, wo man angegeben hat, was man so tut usw.
Das System ist schon deutlich anders als das Meldewesen in Deutschland und als in den meisten Ländern.