Huch, was ich mit meiner Bemerkung ausgelöst habe, dass in der Schweiz keine Ausweispflicht besteht!
Halten wir doch einmal fest: In Deutschland muss, wer deutscher Staatsangehöriger und mindestens 16. Jahre alt ist und der Meldepflicht unterliegt, einen Personalausweis besitzen. Deutsche, die sich nicht in Deutschland aufhalten, unterliegen dieser Pflicht nicht (müssen aber sehr wahrscheinlich nach dem Recht des Staates, in dessen Gebiet sie sich aufhalten, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass haben).
Vorläufige Personalausweise und Ersatz-Personalausweise sind dem Personalausweis zwar gleichgestellt, doch werden solche Papiere meines Wissens nur ausgegeben, wenn besondere Umstände gegeben sind, etwa bei Verlust des Personalausweises, bis ein ordentlicher Personalausweis ausgestellt worden ist.
Wer zwar keinen Personalausweis hat, aber einen Reisepass, erfüllt die Ausweispflicht. Der Pass ist also zwar kein Ausweis im Sinne des Personalausweisgesetzes, aber sein Inhaber erfüllt zumindest die Ausweispflicht.
Bis dahin dürften wir uns wohl einigen können?
Die weiter oben getätigte Aussage, dass auch ein Pass zur Erfüllung der Ausweispflicht reiche, halte ich zumindest im Blick auf die Kosten für problematisch. Denn ein Personalausweis kostet derzeit m. W. einheitlich 28,80 €, der billigste Reisepass für Deutsche aber 37,50, ein regulärer Pass für Erwachsene 60 €. Wer also nicht z. B. wegen Geschäftsreisen in Länder, die den Personalausweis nicht akzeptieren, auf einen Reisepass angewiesen ist, tut zumindest finanziell gut daran, sich mit dem Personalausweis und der Ausgabe von 28,80 € zu begnügen statt die teurere Gebühr für einen Pass auszulegen.
Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten, benötigen übrigens einen gültigen Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier (in der Regel die jeweilige Entsprechung zum deutschen Personalausweis). Zusätzlich benötigen Ausländer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten, einen Aufenthaltstitel, der in Form und Aussehen dem deutschen Personalausweis ähnlich ist. Davon befreit sind gewisse Gruppen freizügigkeitsberechtigter EU- und EWR-Bürger, deren heimatliches Reisedokument genügt. Somit gilt quasi auch für Ausländer in Deutschland eine Ausweispflicht, auch wenn diese nicht so benannt ist.