Vielleicht war er da besoffen?
Ich glaube eher, dass Dingo wirklich einen (medizinischen) Sprung in der Schüssel hat. Es kamen ja auch immer mal wieder Gerüchte auf, dass er unter Betreuung steht und er hat nicht nur einmal (s)einen Behindertenausweis vor die Linse gehalten.
Und wiederum schließe Ich mich dem geschätzten Kollegen
@Tuska an.
Kurzer Exkurs zur "Schuldfähigkeit": Schuldfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. §§ 20, 21 StGB). Der Delinquent muss also nicht nur
einsichtsfähig sein, d.h. wissen, was er tut; sondern auch
steuerungsfähig. Dabei reicht es aus, dass eine dieser beiden Fähigkeiten eingeschränkt oder völlig aufgehoben ist.
Das bedeutet: Ist man nicht in der Lage einzusehen, dass man Unrecht tut, ist man ebenso schuldunfähig, wie wenn man nicht in der Lage ist, sich selbst von als Unrecht erkanntem Tun abzuhalten.
Selbst wenn "Dingo" also exakt weiß was er tut, kann es sein, dass eine Krankheit verhindert, dass sein Verstand bei ihm die Oberhand behält.
Ob und was bei ihm nun wie eingeschränkt ist, kann ich nicht sagen. Aber dafür wird es ja zum Glück demnächst ein Gutachten geben.