Liebe MitgliederInnen und OhnegliederInnen aus der Familie der Österreicher!
Aus gegebenem Anlass möchte ich auch hier eine rege Diskussion zum geplanten § 247a StGB lostreten und Eure geschätzte Expertenmeinungen zur " anlassbezogenen Gesinnungsgesetzgebung" der Firma Republik Österreich einholen und stelle wild ein paar verschwörerische Fragen in den Raum:
Ist § 247a StGB überschießend und wird das ultima ratio Prinzip des Strafrechtes missachtet?
Ist die bestehende Regelwerk (Vermögensdelikte, Amtsdelikte, § 246, § 269 ff etc..) des StGB ausreichend für unsere liebe Moni und ihre Helferlein?
Könnte es sein, dass § 247a rein dazu da ist, um den Anwendungsbereich vom SPG aufs Prozessrecht zu erweitern?
Wäre nicht ein Geschworenengericht sachlich zuständiger als der ER am LG?
Würde besagter § 247a in der aktuellen Fassung der RV einer Überprüfung beim VfGH gem § 140 Abs 1 S 1 Z 1 lit c B-VG insgesamt oder in eventu in Teilen standhalten?
Kann die Wortmarke Polizei und die bediensteten Staatsanwälte der Firma des Vatikans und der City of London sowie Washington in Zukunft unsere zZ geschwächte einzig freie und von Gott, der Natur und den Engeln gewollte Staatsbewegung aufhalten?
Werden uns die Chemtrails bis zum Inkrafttreten des § 247a StGB umgebracht haben?
Gesinnungsstrafrecht vs Bildungsproblem? Naturrecht vs Rechtspositivismus?
Hier der Link zur Regierungsvorlage und dem Annex:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00294/index.shtmlAus gegebenem Anlass auch der Link zum Verfassungsschutzbericht 2016 (ab Seite 52):
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Verfassungsschutz/Verfassungsschutzbericht_Jahr_2016.pdfFreue mich auch über Meinungen von unjuristischen Maßmenschen des Rechtsgefüges!
Wäre ein geiles Diplomarbeitsthema!
In Wahrheit Licht und Liebe,
Oxy:moron
PS:
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