Autor Thema: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.  (Gelesen 30228 mal)

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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #225 am: 3. Juli 2017, 22:52:50 »
"5 Jahre Königreich Deutschland" findet allerdings angeblich am 16.09.2017 statt.
Ich würde darauf nicht wetten.  ;D
Wenn der Gerichtsvollzieher Humor hat, dann legt er die Räumung von Reinsdorf genau auf diesen Tag.

Dem @Wittenberger werden vielleicht Gründe einfallen, aus denen das nicht geht. Der 16.09.2017 fällt auf einen Samstag. Auch ich fände den Tag davor etwas passender. Die Frage ist nur, ob der Eigentümer dann schon einen vollstreckbaren Titel hat.
 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #226 am: 18. Juli 2017, 13:55:18 »
Auf meine Anfrage über's Kontaktformular

Zitat
Laut Eurem Programm fordert Ihr folgendes:
 •Vereinfachung des Rechtswesens

   Was ist darunter zu verstehen? Wie genaus soll das Rechtswesen vereinfacht werden?

 • Verwirklichung der Gewaltenteilung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und ausführender Gewalt


    Wie soll das konkret aussehen? Inwiefern geht Ihr davon aus, dass die Gewaltenteilung nicht verwirklicht ist?

kommt nach fast 2 Wochen nur dieses Geschwurbel:

Hallo XXXXXXXXXX,

dazu könnte man natürlich viel schreiben. [Warum macht ihr es dann nicht? Könnte wohl in Arbeit ausarten!]
In aller Kürze:
Das Rechtswesen wird dahingehend vereinfacht, daß ganz viele Gesetze
abgeschafft werden. [Wenn man einem Prügel-"König" nachläuft, der nach Gutdünken entscheidet, wieso nicht alle Gesetzte abschaffen? Die sind doch dann nur unnötiger Ballast!] Viele Gesetze dienen der Beherrschung des Volkes,
nicht dem Wohl des Volkes. [Also kann man sie gleich gegen Gesetze zum Wohl des Fitzels ersetzen, der dann für seine willfährigsten Lakaien ein paar Krümel abgibt! "GUTE" IDEE!  :banghead:] Dabei muß man nur sehen, daß die meisten
Gesetze von Lobbygruppen geschrieben werden. [Setzen, Fünf! Sie werden beeinflusst, möglicherweise gibt es Textvorschläge, aber geschrieben werden sie von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Selbst wenn ein (manchmal vielleicht zu großer) Einfluss von Lobbygruppen da ist, wenn man sie von Tr0tteln schreiben lässt, die (immer noch) einem inhaftierten Serienstraftäter nachlaufen, wird es nicht besser!]

Zur Gewaltenteilung wird doch schon ein Bsp. im Programmvideo genannt. [Als ob ich mir den Mist aufmerksam anschauen würde!]
Diese und weitere Aspekte werden umgesetzt. [Bla Bla Bla!]
In diesem Zusammenhang wird auch die Verantwortlichkeit der drei
Gewalten erhöht, die sich gegenseitig zu kontrollieren haben und die
jeweiligen Maßnahmen der anderen Gewalt überprüfen müssen. [Dieser Satz, kein Sinn!] Z.B. ist ein
Polizist verpflichtet, eine vom Richter angeordnete Maßnahme auf ihre
Richtigkeit hin zu überprüfen, ansonsten darf er sie nicht ausführen. [Also Gewaltenteilung Ade!]
Das findet heute leider nicht mehr statt, ganz nach dem Motto "Es wird
schon passen..."[Die Deppen verstehen das System der Gewaltenteilung nicht, also "muss" es "falsch" sein!]

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Konvent zur Reformation Deutschlands - Die Goldene Mitte

Staufenstraße 9
83457 Bayerisch Gmain
Telefon: 08651 – 9520242
Telefax: 08651 – 9939846
eBrief: [email protected]
[email protected]
Internet: http://www.krdeutschland.de
http://www.goldenemitte.org


Kein Wunder, dass es wieder mal grandios in die Hosen ging! Gab es eigentlich schon das Mimimi a la "Das System liegt in den letzten Zügen, deshalb hat das verbrecherische System mit vorgeschobenen falschen Begründigungen die sonst siegreiche Kandidatur als Reichskanzler verhindert!!!11EINSelf!!"  :facepalm:
« Letzte Änderung: 18. Juli 2017, 14:09:46 von Evil Dude »
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #227 am: 18. Juli 2017, 14:18:10 »
Z.B. ist ein Polizist verpflichtet, eine vom Richter angeordnete Maßnahme auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, ansonsten darf er sie nicht ausführen.

Ich lach mich gerade kaputt, ist das geil....

Ich kann nimmer, danke für diese Perle....

Man stelle sich das in der Praxis vor: Richter mit Studium der Rechtswissenschaften und Befähigung zum Richteramt: "Ich entscheide in diesem Fall X." Polizist mit Hauptschulabschluss, der Maßnahme X ausführen soll: "Neee X kommt mir irgendwie falsch vor, ich mach das jetzt mal nicht."

 :))

Wozu es dann überhaupt noch eine Judikative braucht, wenn am Ende ein Organ der Exekutive entscheidet, ob eine Maßnahme wirklich umgesetzt wird, ist wohl auch dem KRD selbst nicht klar...
 
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #228 am: 18. Juli 2017, 14:46:10 »
Du verstehst einfach die "neuen" und "innovativen" Ideen noch nicht!

Der König ist Oberster (einziger) Richter des Pudelreichs (Judikative)!
Der Sohn des Horst verprügelt (auch Frauen) und zieht Ohren lang! (Exekutive)!
Peter Fitzek erfindet und beschließt Gesetze (Legislative)!

Gewalten"teilung"in Perfektion, wie alles im Fitzelreich!

Nach 3 Tagen Stuhlkreis mir (Toast-)Brot und Wasser geht Dir schon noch ein Licht auf!  >:D
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #229 am: 18. Juli 2017, 15:03:29 »
Z.B. ist ein Polizist verpflichtet, eine vom Richter angeordnete Maßnahme auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, ansonsten darf er sie nicht ausführen.

Es tut mir leid, aber was ein Polizist tun darf oder tun muss wird sogar auf den Sendern RTL, Sat1 und den restlichen Intelligenzsendern erklärt.

Dazu braucht es keine öffentlich/Rechtlichen, obwohl die das Problem wohl genauer erklären.
« Letzte Änderung: 18. Juli 2017, 15:14:39 von Noldor »
 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #230 am: 18. Juli 2017, 15:24:51 »
Jein!
Ich kenne zwar das Programm nicht so recht, aber den Fragmenten aus sogenannten Gerichts-Soaps, die ich kenne, nach zu urteilen, darf bei einer Verhandlung jeder Depp dazwischenblöken und kurz vor Schluß gibt es eine "überraschende" Wendung.

Ich war zwar noch nicht oft bei einer Gerichtsverhandlung, aber die hatten zumindest mit dem oben geschilderten nichts, aber auch gar nichts zu tun!

Wenn die Darstellung der Polizeiarbeit ähnlich "realitätsnah" ist, dann glaube ich eher, dass die Kundschaft echte Polizeiarbeit nur aus eigener Erfahrung kennt, das eigene Verhalten aber dem aus dem "Unterschichten"-TV entspricht.
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #231 am: 18. Juli 2017, 15:37:14 »
Jein!
Ich kenne zwar das Programm nicht so recht, aber den Fragmenten aus sogenannten Gerichts-Soaps, die ich kenne, nach zu urteilen, darf bei einer Verhandlung jeder Depp dazwischenblöken und kurz vor Schluß gibt es eine "überraschende" Wendung.

Ich war zwar noch nicht oft bei einer Gerichtsverhandlung, aber die hatten zumindest mit dem oben geschilderten nichts, aber auch gar nichts zu tun!

Wenn die Darstellung der Polizeiarbeit ähnlich "realitätsnah" ist, dann glaube ich eher, dass die Kundschaft echte Polizeiarbeit nur aus eigener Erfahrung kennt, das eigene Verhalten aber dem aus dem "Unterschichten"-TV entspricht.

Dem kann ich nur zustimmen.

Ich war nur an einer Gerichtsverhandlung als Angeklagter dabei, wurde übrigens freigesprochen, aber da antwortet man nur auf konkrete Fragen. Ansonsten ist man ruhig und hält die Schnauze, sofern man kein Reichsbürger/Freeman/OPPTler oder Moni-Anhänger ist.  ;)

Das was da von RTL und Co. von Gerichten gezeigt wird ist Bullshit.
 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #232 am: 18. Juli 2017, 16:13:49 »
...
Man stelle sich das in der Praxis vor: Richter mit Studium der Rechtswissenschaften und Befähigung zum Richteramt: "Ich entscheide in diesem Fall X." Polizist mit Hauptschulabschluss, der Maßnahme X ausführen soll: "Neee X kommt mir irgendwie falsch vor, ich mach das jetzt mal nicht."
...

Machte er es doch, würde er auf einen „freien Bürger" treffen, der, aufgrund seiner an der „Königliche Akademie““ erworbenen ganzheitlichen Bildung, befugt wäre in letzter Instanz über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu entscheiden.   :facepalm:
« Letzte Änderung: 18. Juli 2017, 16:17:34 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #233 am: 18. Juli 2017, 17:33:55 »
...
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Machte er es doch, würde er auf einen „freien Bürger" treffen, der, aufgrund seiner an der „Königliche Akademie““ erworbenen ganzheitlichen Bildung, befugt wäre in letzter Instanz über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu entscheiden.   :facepalm:

Wenn alle Stränge reißen, dann wendet man sich an die kompetente und immer schnell helfende "Privatdetektei Stahl"

 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #234 am: 18. Juli 2017, 18:16:55 »
Z.B. ist ein Polizist verpflichtet, eine vom Richter angeordnete Maßnahme auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, ansonsten darf er sie nicht ausführen.

Ich lach mich gerade kaputt, ist das geil....

Ich kann nimmer, danke für diese Perle....

Man stelle sich das in der Praxis vor: Richter mit Studium der Rechtswissenschaften und Befähigung zum Richteramt: "Ich entscheide in diesem Fall X." Polizist mit Hauptschulabschluss, der Maßnahme X ausführen soll: "Neee X kommt mir irgendwie falsch vor, ich mach das jetzt mal nicht."

 :))

Wozu es dann überhaupt noch eine Judikative braucht, wenn am Ende ein Organ der Exekutive entscheidet, ob eine Maßnahme wirklich umgesetzt wird, ist wohl auch dem KRD selbst nicht klar...

Tatsächlich müssen Polizisten, wie alle Beamten, in der Bundesrepublik, ihr dienstliches Handeln auf Rechtmäßigkeit prüfen. Wenn ein Beamter zur Ansicht kommt, dass das Handeln gegen die Gesetze verstößt, muss er dies seinem Vorgesetzten mitteilen und wenn dieser auf Durchführung der Maßnahme besteht sich an dessen Vorgesetzten wenden, sollte dieser die Anweisung ebenfalls bestätigt muss sie aber ausgeführt werden.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #235 am: 18. Juli 2017, 18:32:58 »
...
Man stelle sich das in der Praxis vor: Richter mit Studium der Rechtswissenschaften und Befähigung zum Richteramt: "Ich entscheide in diesem Fall X." Polizist mit Hauptschulabschluss, der Maßnahme X ausführen soll: "Neee X kommt mir irgendwie falsch vor, ich mach das jetzt mal nicht."

http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gericht-soll-ueber-Protestcamp-entscheiden,protestcamp182.html

Zitat
Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist aber noch nicht gesprochen: Polizei und Innenbehörde wollen das Zeltlager nicht zulassen und prüfen die Gerichtsentscheidung. Beim Oberverwaltungsgericht können sie Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Und das Ergebnis der Prüfung, sich gar nicht erst an das Urteil zu halten in der Hoffnung, daß es vielleicht noch aufgehoben werde, ist allgemein bekannt.

 
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #236 am: 18. Juli 2017, 18:41:30 »
Jein!
Ich kenne zwar das Programm nicht so recht, aber den Fragmenten aus sogenannten Gerichts-Soaps, die ich kenne, nach zu urteilen, darf bei einer Verhandlung jeder Depp dazwischenblöken und kurz vor Schluß gibt es eine "überraschende" Wendung.

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Stimmt! Aber das ist erst so, seit die Fälle komplett gestellt sind. Anscheinend gab es in der Frühzeit der Intelligenz-TV-Gerichtssoaps durchaus Verfilmungen echter Zivilstreitigkeiten mit echten RichterInnen, so wie bei diesem TV-Highlight der späten 90er Jahre:



Schade, dass die Verhandlungen gegen Fitzek nicht gefilmt werden dürfen. Das ergäbe sicher ein Highlight in Epos-Länge  ;D
« Letzte Änderung: 18. Juli 2017, 18:44:07 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #237 am: 18. Juli 2017, 21:57:05 »
Z.B. ist ein Polizist verpflichtet, eine vom Richter angeordnete Maßnahme auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, ansonsten darf er sie nicht ausführen.

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Man stelle sich das in der Praxis vor: Richter mit Studium der Rechtswissenschaften und Befähigung zum Richteramt: "Ich entscheide in diesem Fall X." Polizist mit Hauptschulabschluss, der Maßnahme X ausführen soll: "Neee X kommt mir irgendwie falsch vor, ich mach das jetzt mal nicht."


Naja, der Polizist wird dem Richter den Vogel zeigen und ihn darauf hinweisen, dass er ihm gegenüber nicht weisungsbefugt ist. Aber auch wenn ein Staatsanwalt (der weisungsbefugt ist und die gleiche formale Ausbildung hat wie ein Richter) eine rechtswidrige Anweisung gibt, darf der Polizist die nicht ausführen. Im übrigen bedeutet eine universitäre Ausbildung nicht, dass man Ahnung von einem Thema hat. Ein Beispiel wäre z.B. Dr. Stoll, dessen Aussagen nicht dadurch wahrer wurden, dass er promoviert war. Ein anderes Beispiel ist Höcke, der trotz zweier Staatsexamen und Referendariat (wie ein Richter) zur neueren deutschen Geschichte doch eher Standpunkte vertritt, die in der Geschichtswissenschaft nicht allgemein geteilt werden. Und zum dritten, gibt es einen nicht unerheblichen Anteil von Polizeibeamten im gehobenen Dienst, die ebenfalls über einen Studienabschluss verfügen. Darf der Richter dann dem Polizeimeister Anweisungen geben dem Polizeirat aber nicht? Und wenn der Polizeirat sogar promoviert hat, darf er dann dem Richter sagen wo's lang geht?
 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #238 am: 18. Juli 2017, 22:06:23 »
Z.B. ist ein Polizist verpflichtet, eine vom Richter angeordnete Maßnahme auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, ansonsten darf er sie nicht ausführen.

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Naja, der Polizist wird dem Richter den Vogel zeigen und ihn darauf hinweisen, dass er ihm gegenüber nicht weisungsbefugt ist. Aber auch wenn ein Staatsanwalt (der weisungsbefugt ist und die gleiche formale Ausbildung hat wie ein Richter) eine rechtswidrige Anweisung gibt, darf der Polizist die nicht ausführen. Im übrigen bedeutet eine universitäre Ausbildung nicht, dass man Ahnung von einem Thema hat. Ein Beispiel wäre z.B. Dr. Stoll, dessen Aussagen nicht dadurch wahrer wurden, dass er promoviert war. Ein anderes Beispiel ist Höcke, der trotz zweier Staatsexamen und Referendariat (wie ein Richter) zur neueren deutschen Geschichte doch eher Standpunkte vertritt, die in der Geschichtswissenschaft nicht allgemein geteilt werden. Und zum dritten, gibt es einen nicht unerheblichen Anteil von Polizeibeamten im gehobenen Dienst, die ebenfalls über einen Studienabschluss verfügen. Darf der Richter dann dem Polizeimeister Anweisungen geben dem Polizeirat aber nicht? Und wenn der Polizeirat sogar promoviert hat, darf er dann dem Richter sagen wo's lang geht?

Es ist ganz einfach: In einem Rechtsstaat entscheidet die Judikative über die Auslegung des Rechts, sollten dann Implementierungsmaßnahmen notwendig sein (Festnahme von Personen, Pfändungen, etc.) so hat die Exekutive diese gerichtlichen Urteile, Beschlüsse (sofern rechtskräftig und vollstreckbar) umzusetzen.

Dass die Exekutive keine Urteile umsetzen muss, die offensichtlich schwere Menschenrechtsverletzungen oder Straftaten aus dem Kernstrafrecht darstellen, ist ja unbestritten, aber das kommt in der Praxis doch auch nie vor. Ansonsten hat die Exekutive natürlich kein Recht, die Entscheidungen der Judikative zu ignorieren oder gar inhaltlich nachzuprüfen. Und da ist es völlig egal, ob es sich um den Polizisten mit dem niedrigsten, oder den mit dem höchsten Dienstgrad handelt. Wenn er Recht verbindlich auslegen will, so hätte er Richter werden müssen.

Ein Staat in dem die Exekutive die Aufgaben der Judikative usurpiert wäre eben kein Rechtsstaat mit Gewaltenteilung mehr.
 

Offline Mr. Devious

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