Der Zeitpunkt für dieses Video ist anscheinend gut gewählt worden:
Fatzke hat eben gerade seine Haftbeschwerde eingereicht (vielleicht ist sie ja bereits abgeschmettert worden, macht sich aber besser, wenn man so tut, als ob der Beschluss noch auf sich warten lasse), die natürlich umgehend veröffentlicht werden musste. Darin führt Fatzke aus, dass er ja ganz und gar nicht fliehen werde, dass gar keine Fluchtgründe bestünden usw.
Upps! Nun kommt das Paukémon und hat nichts Gescheiteres zu tun, als öffentlich in einem obskuren Sender mit Domizil in Aarburg, Schweiz, aufzutreten. Dabei ist er nicht der Erste aus der KRD-Riege, der dort auftritt, dem Vernehmen nach sind mindestens zwei Schweizer im KRD vertreten, sogar das Gericht hatte bereits im letzten Sommer davon Kenntnis, dass in Richtung Schweiz Kontakte bestanden. Ich glaube nicht, dass dieser Auftritt wirklich förderlich war.
Nun gut, sollte Fatzke frei kommen und seine Kontakte nutzen, um sich in die Schweiz abzusetzen, wird er dort voraussichtlich mit dem IRSG Bekanntschaft machen. (Wem diese Abkürzung nichts sagt: Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.) Dieses sieht "wegen der geringen räumlichen Ausdehnung der Schweiz" vor, dass bei Auslieferungsbegehren grundsätzlich "Auslieferungshaft" anzuordnen sei.
