Autor Thema: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"  (Gelesen 155865 mal)

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #765 am: 11. Juni 2020, 10:58:52 »
Der "Herr Kommissar" und "Superjurist" arbeitet mal wieder an herausragenden "Erfolgen" für seine "Mandantschaft".
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Offline Wildente

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #766 am: 11. Juni 2020, 11:03:36 »
Das Antwortschreiben ist ein Hochgenuss. ;D Da hatte jemand offensichtlich Spaß dran, sich genauso gedrückt auszuschrauben wie der Anfragende.
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Offline Gutemine

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #767 am: 11. Juni 2020, 11:29:39 »
Ach ja, entgegen der Wahrnehmung des "Superjournalisten" berichtet die "Lügenpresse" sehr ausführlich über den Prozess.  ;)

Spoiler
Weimar Stadtratswahl in Erfurt auf dem Prüfstand: Gericht verhandelt Klage

von Antje Kirsten

Stand: 10. Juni 2020, 05:00 Uhr

Das Verwaltungsgericht Weimar befasst sich am Mittwoch mit der Gültigkeit der Erfurter Stadtratswahl im vergangenen Jahr. Christian Prechtl aus dem Vorstand der Wählerinitiative "Mehrwertstadt" wirft SPD-Oberbürgermeister Andreas Bausewein vor, mit der Werbung für seine Partei vor der Wahl seine Neutralitätspflicht als Amtsinhaber verletzt zu haben. Zudem bezweifelt der Kläger, dass FDP-Landeschef Thomas Kemmerich in Erfurt als Bewerber hätte antreten dürfen.



Eigentlich ist Christian Prechtl Ingenieur für Gebäude-, Energie- und Umwelttechnik. Doch seit Monaten studiert der 41-jährige Erfurter Gerichtsurteile, Rechtskommentare zum Verwaltungsrecht. So hat er sich extra einen Tag freigenommen, um in der Bibliothek des Bundesarbeitsgerichts zu studieren. Die Kommunalwahl zum Erfurter Stadtrat 2019 und das, was dazu im Wahlkampf passiert ist, hat ihn nicht mehr losgelassen.

"Mich treibt da ein inneres Gerechtigkeitsgefühl an. Wenn einem Dinge aufstoßen, muss man dagegen angehen. Wir haben im vergangenen Jahr 70 Jahre Grundgesetz gefeiert und die Demokratie lebt davon, dass man sich einbringt. Und da muss man ab und an wohl auch in den sauren Apfel beißen und, wenn es sein muss, auch klagen", sagt Prechtl. Seiner Meinung nach gab es im Erfurter Wahlkampf viele Punkte, die gegen das Thüringer Kommunalrecht und die Neutralitätspflicht des Oberbürgermeisters und der Stadtverwaltung verstoßen haben.
Mehrwertstadt sieht Neutralitätspflicht der Stadt Erfurt verletzt

Schon vor der Kommunalwahl hatte die Wählerinitiative "Mehrwertstadt" beim Landesverwaltungsamt in Weimar eine Neutralitätspflichtverletzung der Stadtverwaltung Erfurt gerügt. Nach der Wahl hat die Initiative um eine Wahlprüfung gebeten. Als deutlich wurde, dass das Landesverwaltungsamt dennoch keine Prüfung anstrebt, blieb dem kritischen Wahlbeobachter nur, das Wahlergebnis anzufechten.

Am 16. September 2019 lag dann die Antwort im Briefkasten. "Ihre Wahlanfechtung hat in der Sache keinen Erfolg. Ein erheblicher Verstoß gegen Wahlvorschriften gemäß Paragraf 31 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, der geeignet war, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen, liegt nicht vor."

Ein Bescheid, mit dem sich Christian Prechtl, er ist Vorstandsmitglied der Wählerinitiative Mehrwertstadt Erfurt, nicht abfindet. "Der negative Bescheid das Landesverwaltungsamtes war so pauschal, dass er fast ein Freifahrtschein für künftige Neutralitätsverletzungen gewesen wäre. So blieb mir nichts anderes übrig, als zu klagen", sagt er.

Vorwurf der Scheinkandidatur an Oberbürgermeister Bausewein

Kritikpunkte hat er viele. So habe sich der Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) für den Stadtrat als Spitzenkandidat aufstellen lassen, obwohl klar war, dass er nicht als einfaches Mitglied in den Stadtrat einziehen werde. "Zu solchen Scheinkandidaturen gibt es unterschiedliche Rechtsauffassung. Ich gehe von der Unzulässigkeit des Wahlvorschlags von Andreas Bausewein aus", sagt Prechtl, der sich auf jüngere Gerichtsurteile beruft. Was darf ein Amtsinhaber, ein Wahlbeamter vor einer Wahl und was verletzt die Neutralitätspflicht - das will er klären lassen.



So sei ihm mehr als sauer aufgestoßen, dass der OB vor der Wahl medienwirksam Förderschecks entgegengenommen habe und kurz vor der Wahl eigenhändig einen Gartenzwerg aufgebaut habe. "Den Gartenzwerg der Heilbronner Bundesgartenschau hätte man auch nach der Wahl auf den Domplatz aufstellen können", so Prechtl. Hauptkritikpunkt ist aber der Streit um die Schulfinanzierung und der 2019 dafür geplante Übergang der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Kowo in die Erfurter Stadtwerke.

In einem Wahlflyer hatte die Linke gegen den Verkauf mobil gemacht. Allerdings mit einem falschen Fakt: Die Stadtwerke, so war da sinngemäß zu lesen, seien kein kommunales Unternehmen. Der Oberbürgermeister nahm das als Steilvorlage und erwirkte eine Woche vor der Kommunalwahl eine Unterlassungserklärung gegenüber der Linken. Die, sagt Prechtl, hatten sich aber bereits entschuldigt und den Flyer zurückgezogen. Selbst das Amtsblatt habe die Stadt vor der Wahl genutzt, um Stimmung zu machen. Für Prechtl eine klare Verletzung der Neutralitätspflicht.

Diskussion um Wohnsitz von Thomas Kemmerich

Und weil er einmal vor Gericht zieht, greift der 41-Jährige auch noch die ewige Debatte um den Wohnsitz des Kurzzeit-Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich auf. Kemmerich sitzt für die FDP im Erfurter Stadtrat, hat offiziell einen Hauptwohnsitz in Erfurt. "Jeder weiß aber, dass er in Weimar lebt. Wenn sie Leute in Erfurt-Salomonsborn fragen, dann sagen sie, hier wohnt Kemmerich nicht. Wenn sie Leute in Weimar fragen, dann sagen sie, er wohnt definitiv hier."

Das Wohnhaus der Familie Kemmerich in Weimar war beispielsweise nach der Wahl zum Ministerpräsidenten und den folgenden Demonstrationen tagelang von der Polizei bewacht worden.

Neuwahl in Erfurt als Ziel

Prechtl zieht im Alleingang vor Gericht - ohne Anwalt. "Das lässt das Grundgesetz zu. Jeder Bürger kann den Rechtsweg einschlagen und das versuche ich jetzt." Auch wenn er seine Chancen eher gering einschätzt, sagt er, er glaube an den Rechtsstaat und wolle die aufgelisteten Verstöße zumindest juristisch geprüft wissen.

"Wenn das Gericht entscheidet, haben wir in Zukunft mehr Rechtssicherheit und Klarheit hinsichtlich der Regeln für Amtsträger im Wahlkampf", hofft Stadtrat Sebastian Perdelwitz. Er hat es bei der Kommunalwahl 2019 für die Wählerinitiative Mehrwertstadt in das Kommunalparlament geschafft. Mit vier Abgeordneten ist die Wählerinitiative von jetzt auf gleich in den Stadtrat eingezogen. Bei einer Neuwahl könnte auch sie Mandate verlieren. "Dennoch unterstützt der Vorstand es, wenn Mitglieder von ihren Rechten gebraucht machen", heißt es.

Christian Prechtl hat den Freistaat Thüringen verklagt, denn dessen Behörde - das Landesverwaltungsamt - hatte den negativen Bescheid zur Wahlanfechtung verschickt. Sein Ziel ist es, eine Neuwahl zu erwirken. "Eigentlich kann man das nicht wollen. Der Wähler hat ein Anrecht darauf, dass die Wahl, die er getroffen hat, auch Gültigkeit hat. Wenn aber Verletzungen des Wahlrechts zu gravierend sind, lässt das Thüringer Wahlrecht nichts anderes zu als Neuwahlen."
Gerichtsverhandlung in Weimarhalle

Weil alle 50 Stadträte zur Verhandlung geladen sind, wird in der Weimarhalle verhandelt. Die Stadt Erfurt sieht die Klage als unbegründet an. Bei der Kommunalwahl 2019 in Erfurt war die CDU mit 19,6 Prozent der Stimmen stärkste Kraft im Stadtrat geworden. Die SPD erhielt 17,1 Prozent, die Linke 16,5 Prozent der Stimmen.
[close]
https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/erfurt/stadtrat-wahl-klage-mehrwehrtstadt-100.html

Da Kemmerich ja zwischenzeitlich für die FDP ohnehin "verbrannt" ist, dürfte das Urteil (außer für seinen Geldbeutel vielleicht) auch keine weiteren Auswirkungen haben.
Aber wir können sicher sein: Der Kläger wird, nicht zuletzt aufgrund der herausragenden Beratung durch den "Superjuristen", wohl weitermachen.  ;D

Spoiler
Justiz Thomas Kemmerich Erfurt
Urteil: Kemmerich verliert Stadtratsmandat in Erfurt

    FDP-Politiker Thomas Kemmerich war nur kurzzeitig Thüringer Ministerpräsident.
    Und nun ist er auch nicht länger Stadtrat in Erfurt.
    Das entschied nun das Verwaltungsgericht in Weimar, noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

 Erfurt. Der frühere Thüringer Kurzzeit-Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) verliert wegen einer Gerichtsentscheidung sein Mandat für den Erfurter Stadtrat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar habe sich nicht davon überzeugen können, dass Kemmerich “seinen Aufenthaltsschwerpunkt” zum Zeitpunkt der Wahl in Erfurt gehabt habe, sagte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Elke Heßelmann, am Donnerstag in Weimar. Damit gelte der Wohnort der Familie als Hauptwohnsitz Kemmerichs – das ist seit 2009 Weimar.

Als Stadtrat in einer Stadt kann aber nur kandidieren, wer dort seinen Hauptwohnsitz hat.

Kläger war ein Erfurter, der die gesamte Stadtratswahl 2019 für ungültig erklären lassen wollte und dafür mehrere Argumente anführte - unter anderem Kemmerichs Wohnort. Das Verwaltungsgericht wies die Klage in weiten Teilen ab, entschied aber, dass der FDP-Politiker sein Stadtratsmandat niederlegen muss.

Kläger wirft Kemmerich vor, zu Unrecht kandidiert zu haben

Bei der mündlichen Verhandlung zu der Klage hatte der Kläger am Mittwoch Kemmerich vorgeworfen, wegen der Wohnrechtsfrage zu Unrecht für den Stadtrat kandidiert zu haben. Außerdem warf er Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) vor, unmittelbar vor der Wahl seine Neutralitätspflicht als Amtsinhaber verletzt zu haben, um für seine Partei zu werben.
[close]
https://www.rnd.de/politik/stadtrat-thomas-kemmerich-verliert-stadtratsmandat-in-erfurt-JOZUQDDZPHDC3N7GP3CWDHBHTQ.html
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #768 am: 11. Juni 2020, 11:49:06 »
Ich möchte gerne wissen, wieso die Verwaltungsakte unwirksam sein sollen, wenn die kommunalen Vertreter in ungültigem Verfahren gewählt wurden. Vielleicht dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Verwaltungsakt unrechtmäßig erlassen wurde; dies unmittelbar aufgrund der ungültigen Wahl und darauffolgend unrechtmäßiger Benennung des Abgeordneten und darauffolgend unrechtmäßigen Änderung der Grundlage des Verwaltungsakts. Diesen Treffer zu landen und dann auch noch zu beweisen, halte ich für schwierig. Sollten die Grundlagen des Erlassens der Akte ungeändert oder rechtmäßig geändert worden sein, ist es egal, ob Fiete oder Tiete auf dem Stadtverordnetenstuhl sitzt und ggf. seine Zustimmung zur Änderung der Verordnungen gegeben hat. Stimmen meine Überlegungen?
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #769 am: 11. Juni 2020, 13:20:32 »
Bei Mike Heerlein (dessen Name ohne Lizenz nicht benutzt werden darf) ist stets Fremdschämen angesichts seiner prominent zur Schau gestellten intellektuellen Minderleistung angebracht.
Eigentlich müsste diese Perle zu seinem Wiki-Eintrag hinzugefügt werden, wenn wir diesen sowieso nicht vom Netz nehmen, Mike hatte das ja gefordert.
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Offline Anmaron

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #770 am: 11. Juni 2020, 13:43:26 »
Wie ist das mit einem anderen Mike Heerlein, der auch einfach zufällig nur Mike Heerlein heißt wie die registrierte Person "Mike Heerlein"? Da kann die registrierte Person "Mike Heerlein" den anderen Mike Heerlein doch nicht verklagen, nur weil der andere Mike Heerlein auch Mike Heerlein heißt wie die registrierte Person "Mike Heerlein"!
« Letzte Änderung: 11. Juni 2020, 13:46:50 von Anmaron »
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Offline dieda

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #771 am: 11. Juni 2020, 15:13:44 »
"Illegale Blitzer"  soso.
:facepalm:

Wer erklärt es ihm und vor allem welchem Mike?

https://www.der-postillon.com/2015/10/autofahrer-entlarvt-geheimen.html
 ;D
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #772 am: 11. Juni 2020, 16:55:03 »
Zitat
Wer erklärt es ihm

Hier. Ich.

Lieber Kommissar Dummerlein,
glauben sie ernsthaft, dass nicht längst alle S350 nachgerüstet seien und die geforderten Rohmessdaten mittlerweile wieder zur Verfügung stellen würden?
Wie blöd kann man sein, ohne das Atmen zu vergessen?

MfG
GadO
« Letzte Änderung: 11. Juni 2020, 16:57:15 von Gast aus dem Off »
 
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #773 am: 11. Juni 2020, 18:18:29 »
Das Antwortschreiben ist genial. Glückwunsch, Kolleg/innen/es in Weimar!

Ich frage mal ganz doof, was die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes mit der Wahl eines Abgeordneten zu tun hat? Beim VA ist die ausstellende Behörde wichtig. Ein Abgeordneter ist in der Regel als solch gewählter keine Behörde sondern Teil der Legislative. Damit könnte man allenfalls ein Gesetz, auf dem ein VA beruht, angreifen, sollte es denn mit der Stimme des Abgeordneten zustandegekommen sein. Und selbst dann wird es in der Regel ein heilbarer Formfehler sein, da in der Regel mehrere Abgeordnete ein Gesetz beschließen.

Interessant wirds bei Wahlbeamten, zB Bürgermeister/innen. Aber auch hier ist die Personenbindung von VA äusserst selten, spontan fällt mir kein VA ein, der an einen Bürgermeister persönlich gebunden ist. Auch das Unterzeichnen von Satzungen ist letztendlich nur der Schlussakt nach erfolgtem Beschluss.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #774 am: 12. Juni 2020, 14:27:39 »
Ich frage mal ganz doof, was die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes mit der Wahl eines Abgeordneten zu tun hat? Beim VA ist die ausstellende Behörde wichtig. Ein Abgeordneter ist in der Regel als solch gewählter keine Behörde sondern Teil der Legislative. Damit könnte man allenfalls ein Gesetz, auf dem ein VA beruht, angreifen, sollte es denn mit der Stimme des Abgeordneten zustandegekommen sein. Und selbst dann wird es in der Regel ein heilbarer Formfehler sein, da in der Regel mehrere Abgeordnete ein Gesetz beschließen.

Interessant wirds bei Wahlbeamten, zB Bürgermeister/innen. Aber auch hier ist die Personenbindung von VA äusserst selten, spontan fällt mir kein VA ein, der an einen Bürgermeister persönlich gebunden ist. Auch das Unterzeichnen von Satzungen ist letztendlich nur der Schlussakt nach erfolgtem Beschluss.

So kompliziert ist das gar nicht:

Hier ging es um ein kommunales Mandat. Die kommunalen Gremien, auch wenn sie als Kollegialorgane ausgestaltet sind, sind alle Teil der Exekutive. Die allein exekutivischen Emanationen kommunal-administrativen Agierens ( ;D ;D) sind nur auf verschiedene Organe verteilt (Stadtrat, Hauptverwaltungsbeamter/-tin etc.). Die Verwaltungsakte erlässt immer der Verwaltungsapparat, nicht das Kollegialorgan.

Die Gültigkeit der Verwaltungsakte bleibt von einem Fehler bei der Zusammensetzung des Kollegialorgans aus mehreren Gründen regelmäßig unberührt:

- Ein Verwaltungsakt ist typischerweise nach einem Monat unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit bestandskräftig, wenn er nicht mit einem Rechtsbehelf angegriffen wird.

- Nur eine Minderheit der Verwaltungsakte basiert auf Beschlüssen eines Kollegialorgans. Dies ist aber zB der Fall, wenn Baugenehmigungen auf Basis eines vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplans erteilt oder kommunale Steuern und Gebühren auf Basis einer kommunalen Satzung erhoben werden.

- Aus Gründen der Rechtssicherheit werden Beschlüsse von (Kollegial-) Organen, deren Wahl fehlerhaft war, trotzdem als gültig behandelt (was fragwürdig ist, da zB ein Verstoß gegen ein Mitwirkungsverbot wegen einer „Befangenheit“ eines Mitglieds „durchschlägt“).
 
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #775 am: 12. Juni 2020, 20:16:19 »
Off-Topic:
spontan fällt mir kein VA ein, der an einen Bürgermeister persönlich gebunden ist
Abschlägige Bescheide auf Dienstaufsichtsbeschwerden mit Zielrichtung auf disziplinarisches Tätigwerden. :)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #776 am: 15. Juni 2020, 09:32:18 »
Mir ist nicht klar was Herr Heerlein darstellen möchte, vielleicht können mir hier die helfen die schon länger dabei sind.

Ist der nun Journalist?
oder ein Jurist/Rechtsberater?
oder ein Widerstandskämpfer?

Das was er da schreibt ist alles wirr und es ist unklar was er eigentlich erreichen möchte.
 
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #777 am: 15. Juni 2020, 10:22:51 »
Ist der nun Journalist?
oder ein Jurist/Rechtsberater?
oder ein Widerstandskämpfer?
Nein.

Das was er da schreibt ist alles wirr und es ist unklar was er eigentlich erreichen möchte.
Ja.
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #778 am: 15. Juni 2020, 11:46:23 »
Theodora, ich liebe deinen Schreibstil und dein Text ist ein wenig sehr kurz, aber konnte auch länger nicht treffender sein.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #779 am: 15. Juni 2020, 13:35:56 »
Mir ist nicht klar was Herr Heerlein darstellen möchte, vielleicht können mir hier die helfen die schon länger dabei sind.

Ist der nun Journalist?
oder ein Jurist/Rechtsberater?
oder ein Widerstandskämpfer?

Das was er da schreibt ist alles wirr und es ist unklar was er eigentlich erreichen möchte.

Er ist ein antisozialer, rechthaberischer, querulantorischer und ewig unzufriedener Wirrkopf, der nach Aufmerksamkeit und Anerkennung giert.
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