Ach ja, entgegen der Wahrnehmung des "Superjournalisten" berichtet die "Lügenpresse" sehr ausführlich über den Prozess.
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Weimar Stadtratswahl in Erfurt auf dem Prüfstand: Gericht verhandelt Klage
von Antje Kirsten
Stand: 10. Juni 2020, 05:00 Uhr
Das Verwaltungsgericht Weimar befasst sich am Mittwoch mit der Gültigkeit der Erfurter Stadtratswahl im vergangenen Jahr. Christian Prechtl aus dem Vorstand der Wählerinitiative "Mehrwertstadt" wirft SPD-Oberbürgermeister Andreas Bausewein vor, mit der Werbung für seine Partei vor der Wahl seine Neutralitätspflicht als Amtsinhaber verletzt zu haben. Zudem bezweifelt der Kläger, dass FDP-Landeschef Thomas Kemmerich in Erfurt als Bewerber hätte antreten dürfen.
Eigentlich ist Christian Prechtl Ingenieur für Gebäude-, Energie- und Umwelttechnik. Doch seit Monaten studiert der 41-jährige Erfurter Gerichtsurteile, Rechtskommentare zum Verwaltungsrecht. So hat er sich extra einen Tag freigenommen, um in der Bibliothek des Bundesarbeitsgerichts zu studieren. Die Kommunalwahl zum Erfurter Stadtrat 2019 und das, was dazu im Wahlkampf passiert ist, hat ihn nicht mehr losgelassen.
"Mich treibt da ein inneres Gerechtigkeitsgefühl an. Wenn einem Dinge aufstoßen, muss man dagegen angehen. Wir haben im vergangenen Jahr 70 Jahre Grundgesetz gefeiert und die Demokratie lebt davon, dass man sich einbringt. Und da muss man ab und an wohl auch in den sauren Apfel beißen und, wenn es sein muss, auch klagen", sagt Prechtl. Seiner Meinung nach gab es im Erfurter Wahlkampf viele Punkte, die gegen das Thüringer Kommunalrecht und die Neutralitätspflicht des Oberbürgermeisters und der Stadtverwaltung verstoßen haben.
Mehrwertstadt sieht Neutralitätspflicht der Stadt Erfurt verletzt
Schon vor der Kommunalwahl hatte die Wählerinitiative "Mehrwertstadt" beim Landesverwaltungsamt in Weimar eine Neutralitätspflichtverletzung der Stadtverwaltung Erfurt gerügt. Nach der Wahl hat die Initiative um eine Wahlprüfung gebeten. Als deutlich wurde, dass das Landesverwaltungsamt dennoch keine Prüfung anstrebt, blieb dem kritischen Wahlbeobachter nur, das Wahlergebnis anzufechten.
Am 16. September 2019 lag dann die Antwort im Briefkasten. "Ihre Wahlanfechtung hat in der Sache keinen Erfolg. Ein erheblicher Verstoß gegen Wahlvorschriften gemäß Paragraf 31 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, der geeignet war, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen, liegt nicht vor."
Ein Bescheid, mit dem sich Christian Prechtl, er ist Vorstandsmitglied der Wählerinitiative Mehrwertstadt Erfurt, nicht abfindet. "Der negative Bescheid das Landesverwaltungsamtes war so pauschal, dass er fast ein Freifahrtschein für künftige Neutralitätsverletzungen gewesen wäre. So blieb mir nichts anderes übrig, als zu klagen", sagt er.
Vorwurf der Scheinkandidatur an Oberbürgermeister Bausewein
Kritikpunkte hat er viele. So habe sich der Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) für den Stadtrat als Spitzenkandidat aufstellen lassen, obwohl klar war, dass er nicht als einfaches Mitglied in den Stadtrat einziehen werde. "Zu solchen Scheinkandidaturen gibt es unterschiedliche Rechtsauffassung. Ich gehe von der Unzulässigkeit des Wahlvorschlags von Andreas Bausewein aus", sagt Prechtl, der sich auf jüngere Gerichtsurteile beruft. Was darf ein Amtsinhaber, ein Wahlbeamter vor einer Wahl und was verletzt die Neutralitätspflicht - das will er klären lassen.
So sei ihm mehr als sauer aufgestoßen, dass der OB vor der Wahl medienwirksam Förderschecks entgegengenommen habe und kurz vor der Wahl eigenhändig einen Gartenzwerg aufgebaut habe. "Den Gartenzwerg der Heilbronner Bundesgartenschau hätte man auch nach der Wahl auf den Domplatz aufstellen können", so Prechtl. Hauptkritikpunkt ist aber der Streit um die Schulfinanzierung und der 2019 dafür geplante Übergang der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Kowo in die Erfurter Stadtwerke.
In einem Wahlflyer hatte die Linke gegen den Verkauf mobil gemacht. Allerdings mit einem falschen Fakt: Die Stadtwerke, so war da sinngemäß zu lesen, seien kein kommunales Unternehmen. Der Oberbürgermeister nahm das als Steilvorlage und erwirkte eine Woche vor der Kommunalwahl eine Unterlassungserklärung gegenüber der Linken. Die, sagt Prechtl, hatten sich aber bereits entschuldigt und den Flyer zurückgezogen. Selbst das Amtsblatt habe die Stadt vor der Wahl genutzt, um Stimmung zu machen. Für Prechtl eine klare Verletzung der Neutralitätspflicht.
Diskussion um Wohnsitz von Thomas Kemmerich
Und weil er einmal vor Gericht zieht, greift der 41-Jährige auch noch die ewige Debatte um den Wohnsitz des Kurzzeit-Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich auf. Kemmerich sitzt für die FDP im Erfurter Stadtrat, hat offiziell einen Hauptwohnsitz in Erfurt. "Jeder weiß aber, dass er in Weimar lebt. Wenn sie Leute in Erfurt-Salomonsborn fragen, dann sagen sie, hier wohnt Kemmerich nicht. Wenn sie Leute in Weimar fragen, dann sagen sie, er wohnt definitiv hier."
Das Wohnhaus der Familie Kemmerich in Weimar war beispielsweise nach der Wahl zum Ministerpräsidenten und den folgenden Demonstrationen tagelang von der Polizei bewacht worden.
Neuwahl in Erfurt als Ziel
Prechtl zieht im Alleingang vor Gericht - ohne Anwalt. "Das lässt das Grundgesetz zu. Jeder Bürger kann den Rechtsweg einschlagen und das versuche ich jetzt." Auch wenn er seine Chancen eher gering einschätzt, sagt er, er glaube an den Rechtsstaat und wolle die aufgelisteten Verstöße zumindest juristisch geprüft wissen.
"Wenn das Gericht entscheidet, haben wir in Zukunft mehr Rechtssicherheit und Klarheit hinsichtlich der Regeln für Amtsträger im Wahlkampf", hofft Stadtrat Sebastian Perdelwitz. Er hat es bei der Kommunalwahl 2019 für die Wählerinitiative Mehrwertstadt in das Kommunalparlament geschafft. Mit vier Abgeordneten ist die Wählerinitiative von jetzt auf gleich in den Stadtrat eingezogen. Bei einer Neuwahl könnte auch sie Mandate verlieren. "Dennoch unterstützt der Vorstand es, wenn Mitglieder von ihren Rechten gebraucht machen", heißt es.
Christian Prechtl hat den Freistaat Thüringen verklagt, denn dessen Behörde - das Landesverwaltungsamt - hatte den negativen Bescheid zur Wahlanfechtung verschickt. Sein Ziel ist es, eine Neuwahl zu erwirken. "Eigentlich kann man das nicht wollen. Der Wähler hat ein Anrecht darauf, dass die Wahl, die er getroffen hat, auch Gültigkeit hat. Wenn aber Verletzungen des Wahlrechts zu gravierend sind, lässt das Thüringer Wahlrecht nichts anderes zu als Neuwahlen."
Gerichtsverhandlung in Weimarhalle
Weil alle 50 Stadträte zur Verhandlung geladen sind, wird in der Weimarhalle verhandelt. Die Stadt Erfurt sieht die Klage als unbegründet an. Bei der Kommunalwahl 2019 in Erfurt war die CDU mit 19,6 Prozent der Stimmen stärkste Kraft im Stadtrat geworden. Die SPD erhielt 17,1 Prozent, die Linke 16,5 Prozent der Stimmen.
Da Kemmerich ja zwischenzeitlich für die FDP ohnehin "verbrannt" ist, dürfte das Urteil (außer für seinen Geldbeutel vielleicht) auch keine weiteren Auswirkungen haben.
Aber wir können sicher sein: Der Kläger wird, nicht zuletzt aufgrund der herausragenden Beratung durch den "Superjuristen", wohl weitermachen.
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Justiz Thomas Kemmerich Erfurt
Urteil: Kemmerich verliert Stadtratsmandat in Erfurt
FDP-Politiker Thomas Kemmerich war nur kurzzeitig Thüringer Ministerpräsident.
Und nun ist er auch nicht länger Stadtrat in Erfurt.
Das entschied nun das Verwaltungsgericht in Weimar, noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.
Erfurt. Der frühere Thüringer Kurzzeit-Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) verliert wegen einer Gerichtsentscheidung sein Mandat für den Erfurter Stadtrat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar habe sich nicht davon überzeugen können, dass Kemmerich “seinen Aufenthaltsschwerpunkt” zum Zeitpunkt der Wahl in Erfurt gehabt habe, sagte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Elke Heßelmann, am Donnerstag in Weimar. Damit gelte der Wohnort der Familie als Hauptwohnsitz Kemmerichs – das ist seit 2009 Weimar.
Als Stadtrat in einer Stadt kann aber nur kandidieren, wer dort seinen Hauptwohnsitz hat.
Kläger war ein Erfurter, der die gesamte Stadtratswahl 2019 für ungültig erklären lassen wollte und dafür mehrere Argumente anführte - unter anderem Kemmerichs Wohnort. Das Verwaltungsgericht wies die Klage in weiten Teilen ab, entschied aber, dass der FDP-Politiker sein Stadtratsmandat niederlegen muss.
Kläger wirft Kemmerich vor, zu Unrecht kandidiert zu haben
Bei der mündlichen Verhandlung zu der Klage hatte der Kläger am Mittwoch Kemmerich vorgeworfen, wegen der Wohnrechtsfrage zu Unrecht für den Stadtrat kandidiert zu haben. Außerdem warf er Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) vor, unmittelbar vor der Wahl seine Neutralitätspflicht als Amtsinhaber verletzt zu haben, um für seine Partei zu werben.