Sehr geehrte Wortmarke Heerlein.
Vorab eine Klarstellung:
… gilt die DSGVO für euch nicht?
Wir sind die DSGVO.
Ihre gegen uns gerichtete Behauptung
Ihr verletzt vorsätzlich die Maßgaben des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
stellt im Zusammenhang mit der Verwendung des Begriffes „Sonnenstaatland“
gemäß Ihren weiteren Ausführungen
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Person insbesondere vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind
eine Verletzung unserer Persönlichkeitsrechte dar.
Da wir aber nicht so sind, verzichten wir nicht nur auf das uns ihrer Meinung nach zustehende Schmerzensgeld -
Nur so nebenbei darf ich dazu anmerken, dass die Datenschutzgrundverordnung eine Schmerzensgeldtabelle (Art. 82 DSGVO) für Zuwiderhandlungen bereitstellt. Für zweckwidrige Datenverarbeitung kommt dabei ein Schmerzensgeld in Höhe 10.000 EUR - für jeden Wiederholungsfall je 5.000 EUR in Betracht; für unberechtigte Datenübermittlung je 5.000 EUR.
- Weil Sie es sind, übertragen wir Ihnen hiermit die von Ihnen behaupteten entstandenen Ansprüche und empfehlen Ihnen, diesen umgehend p. Rechnungsstellung an Herrn Mike Heerlein Geltung zu verleihen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Eintreiben auch derart entstandener Aussenstände.
Mit sonnigen Grüßen,
Ihre Regierung
Ihr Geheimdienst
Ihre DSGVO
Ihre persönlichen Betreuer und Begleiter im Internet, ohne die Ihr Leben noch langweiliger wäre
Ihr Spiegel mit dem Sie, als Lebensaufgabe, fechten
(unzutreffendes bitte je nach Wahnstufe streichen)