Autor Thema: Neues aus dem Königreich 4/2017  (Gelesen 39652 mal)

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Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #345 am: 30. April 2017, 08:23:40 »
Zitat
Fitzek...bereite die Revision vor und habe einen spezialisierten Anwalt hinzu gezogen.

Sind dafür nicht sämtliche Fristen längst verstrichen? Meines Wissens muss man Revision innerhalb einer Woche anmelden und innerhalb eines Monats dann detailliert begründen. Wann war noch mal das Urteil ... ?

Und ein wirklich fähiger Anwalt wird laut schreiend davonlaufen, wenn man ihm mit so einer Sache kommt.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #346 am: 30. April 2017, 08:45:00 »
Die Frist läuft aber meines Wissens nach erst, wenn das schriftliche Urteil vorliegt und das kann sich schon einige Wochen hinziehen.
Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #347 am: 30. April 2017, 10:21:50 »
Zitat
..."Wir haben bislang keine Tatsachen gesehen, keinen Kaufvertrag, keine Eintragung im Grundbuch", sagt Martin Schulz...
Tja, das geht unbeteiligte Dritte ja auch nichts an. Die Rolle der Pudel bei der ganzen Angelegenheit ist gekennzeichnet durch - tada! - Bedeutungslosigkeit. Guten Morgen KRD!
@Pirx Deinen zutreffenden Ausführungen will ich nicht widersprechen. Natürlich könnten die KRDler, wenn sie denn Ahnung von der Sache hätten, Einsicht ins Grundbuch nehmen. Daraus wäre ersichtlich, wer der Eigentümer ist. Allerdings kann eine Eintragung manchmal auch ein wenig länger dauern. Da aber im KRD niemand wirklich Ahnung hat, ... Den Rest schenke ich mir.

Zitat
"...räumt der junge Mann, der nach eigenen Angaben aus Ribnitz-Damgarten stammt und IT-Systemelektroniker ist, ein..."
Bitte? IT-Systemelektroniker? Na klar. Genauso, wie "Amtmann", "Staatssekretär" und das adlige "von".
Lügenlord.
Lügenlord ist ein gutes Stichwort. Hat er nicht eben noch "Tatsachen" angemahnt? Entweder macht er einen auf Schweizer (Heimatort, Bürgerort, Geburtsort usw.), oder er lügt. Ribnitz-Damgarten ist zwar nicht weit entfernt von Prerow, aber laut Gerichtsakten stammt er aus Prerow und nicht aus Ribnitz-Damgarten. Gestützt auf Aussagen aus dem KRD verzeichnet unser Wiki die Angabe, er sei im Saarland aufgewachsen. Dort liegen aber weder Ribnitz-Damgarten noch Prerow. An Lügenlords Geschichte bzw. Biografie kann somit etwas nicht stimmen. Entweder lügt er jetzt, oder er hat den Gerichten falsche Angaben gemacht. Es sei denn, dass er eine sehr eigenwillige und sonst nicht gebräuchliche Definition von "Herkunft" bzw. "stammen aus" verwendet.
So viel also zum Thema "Tatsachen".


Zitat
„Amtmann“ Schulz: „Ich kann mich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Hier ist Arbeitskraft und Energie investiert worden, viele Menschen haben uns Geld zur Verfügung gestellt.“
Super! Heh Schulze: Finde ich prima, dass Du die investierte Arbeitskraft und Energie sowie das zur Verfügung gestellte Geld zurückzahlen willst. Genau das hieße es, wenn Du Dich nicht aus der Verantwortung stehlen wollen würdest. Den Schaden, den Du angerichtet hast, wirst Du tatsächlich jedoch niemals ausgleichen. Du lügst einfach!

Nur ergänzend: Natürlich geht es Schulz hier nicht um diejenigen, die ihm und den anderen Schmarotzern Geld oder Waren gegeben haben. Wie ich bereits früher bemerkte, ist seine Logik eher anders herum: Da er und seine Kumpel angeblich so viel ins KRD-Gelände gesteckt hätten (nach dem, was auf den "Vision wird Tand"-Bildern zu sehen ist, kann es so arg viel auch nicht gewesen sein), hätten sie ein gleichsam natürliches Recht, dort zu bleiben. Deshalb spricht er ja auch von einem "Bleiberecht".
Das ist etwa die Argumentation jener Fensterwischer, die in manchen Ländern bei roten Ampeln zu den haltenden Fahrzeugen springen, schnell die Frontscheibe wischen und danach die hohle Hand machen. Da sie ja etwas geleistet zu haben glauben, meinen sie, auch ein Recht auf Gegenleistung zu haben. Tja, da kann ich nur sagen: Wer Geld, Arbeit und Zeit in ein Grundstück steckt, das ihm gar nicht gehört, ist selbst schuld, wenn er am Ende nichts davon hat.
Natürlich muss Lügenlord Schulz das Ganze so ausdrücken, dass man es auch anders herum verstehen kann. Die willigen Spender muss man ja irgendwie bei der Stange halten ...

Zitat
Fitzek...bereite die Revision vor und habe einen spezialisierten Anwalt hinzu gezogen.

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Und ein wirklich fähiger Anwalt wird laut schreiend davonlaufen, wenn man ihm mit so einer Sache kommt.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, um einen Mit-Foristen zu zitieren:
Spoiler
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 341 Form und Frist

(1) Die Revision muß bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden.

(2) Hat die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden, so beginnt für diesen die Frist mit der Zustellung, sofern nicht in den Fällen der §§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1, § 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1 die Verkündung in Anwesenheit des Verteidigers mit schriftlicher Vertretungsvollmacht stattgefunden hat.
[close]

Nach den mir bekannten Informationen hat Fatzke offenbar schon Revision erklärt bzw. angekündigt, nachdem das Urteil verkündet war. Ob er das nun mittels eines Anwaltes gemacht hat oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des LG Halle oder aber des AG Halle (Sonderregelung für Angeklagte in Haft), kann ich nicht sagen. Denkbar bleibt bei ihm natürlich trotzdem, wie immer, dass er einen Formfehler begangen hat und zum Beispiel glaubt, indem er laut im Gerichtssaal gerufen habe: "Ich gehe in Revision!", habe er bereits rechtskräftig Revision eingelegt. Das wird sich aber schnell zeigen, denn falls dem so sein sollte, wird das Revisionsverfahren voraussichtlich sehr schnell beendet sein. Falls anderweitige Mitteilungen ausbleiben, wäre die Verlegung von der Untersuchungs- ind Strafhaft ein Anzeichen für den Eintritt der Rechtskraft des Urteils.

Was die Revisionsbegründung angeht, so gilt diese Vorschrift:
Spoiler
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 345 Revisionsbegründungsfrist

(1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. War zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung.

(2) Seitens des Angeklagten kann dies nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen.
[close]

Die Frist beginnt also erst mit der Zustellung der Urteilsbegründung, was einleuchtet, da eine gezielte Begründung einer Revision ohne Kenntnis des schriftlichen, begründeten Urteils kaum möglich ist. Vorarbeiten leisten kann man natürlich auch vorher schon.

Was nach den Kriterien des KRD ein "spezialisierter" Anwalt ist, wissen wir nicht. Nach den bisher gemachten Erfahrungen dürfte unter "spezialisiert" jedoch nicht all zu viel zu verstehen sein ...
« Letzte Änderung: 30. April 2017, 10:23:43 von Pantotheus »
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #348 am: 30. April 2017, 22:04:13 »
Zitat
..."Wir haben bislang keine Tatsachen gesehen, keinen Kaufvertrag, keine Eintragung im Grundbuch", sagt Martin Schulz...
Tja, das geht unbeteiligte Dritte ja auch nichts an. Die Rolle der Pudel bei der ganzen Angelegenheit ist gekennzeichnet durch - tada! - Bedeutungslosigkeit. Guten Morgen KRD!

Stimmt so nicht ganz. Die Rolle der Pudel nennt man "Störer". Diese Leute sind mehrheitlich da, ohne jemals einen Mietvertrag gehabt zu haben, ein paar nach Kündigung des Mietvertrages sitzengeblieben (wenn man davon ausgeht, daß Fitzek zum Zeitpunkt des Abschlusses als Eigentümer im Grundbuch stand). Dann hat Oppermann die Pflaumen geduldet. Müßte es tatsächlich zu einer Räumungsklage kommen, hätten sie ein Anrecht darauf zu wissen, wer aktivlegitimiert ist.
Bliebe es beim Status quo, dann käme die Tatsache zum Tragen, daß den hiesigen Kenntnissen nach zwar zehn Pudel einen irgendwie gearteten Nutzungsvertrag für ihr Zimmer besitzen, die restlichen zwanzig aber gar nichts. So wie sich der Zeitungsartikel liest, möchten die restlichen zwanzig Hanseln kraft ihres rechtsgrundlosen Aufenthaltes den Rest des Geländes in Anspruch nehmen. Anderenfalls würde sich ihnen die Frage stellen, wer über diese Gebäudeteile verfügen darf.

Zitat
"Ich bin gespannt, was passieren wird, wir selber können wenig tun."
Ach? Da war doch so ein Bohei um den "Schriftverkehr" mit dem niederländischen Könighaus und mit Dr. Rehhahn! Das war also bloß eine bedeutungslose Show vom KRD?!

Stimmt. Man konnte ja nicht wissen, daß das niederländische Königshaus diese Finte durchschauen würde. Ausgehend von der unterdurchschnittlichen Intelligenz der Pudel verständlich.

Zitat
Der Rechtsweg müsse beschritten werden, sagt Schulz: „Es gibt zu viele offene Fragen. Wir sehen ein Bleiberecht, da müssen sich aber die Anwälte einigen.“

Die sehen ein Bleiberecht, andere in dem Zustand weiße Mäuse. Der Verweis auf die Anwälte ist freilich eine Nebelkerze, was sonst. Denn die Pudel haben sich noch nie für die Meinung eines Systemanwaltes interessiert und warten eigentlich nur darauf, daß man sie und ihre Klamotten die Treppe runter trägt. Solange da keiner Kommt, bleiben sie eben da. 

Der Rechtsweg? Da keine Gerichte im KRD existieren, kann es sich nur um den Rechtsweg der BRD handeln. Wann kommt denn eigentlich mal die vielbeschworene Souveränität des KRD zum Zuge? Wann? Wo? Wie?

Die Souverämität des KRD muß nur solange herbeigeschwurbelt werden, wie man Geld einsammeln kann.

Zitat
Gewalt, so viel ist klar, sei jedenfalls keine Lösung: ...

Die verzweifelte Hoffnung, daß der Einsatzleiter des SEK diesen Artikel gelesen haben möge und ihnen ein Ständchen darbieten läßt, wird sich möglicherweise nicht erfüllen.

Zitat
„Amtmann“ Schulz: „Ich kann mich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Hier ist Arbeitskraft und Energie investiert worden, viele Menschen haben uns Geld zur Verfügung gestellt.“
Super! Heh Schulze: Finde ich prima, dass Du die investierte Arbeitskraft und Energie sowie das zur Verfügung gestellte Geld zurückzahlen willst.

Quatsch, nicht doch. Wer redet denn von zurückzahlen. Von den vielen Träumerstunden und den 1,7 Mio. ist nichts geblieben als die Fata Morgana eines Bleiberechts und das Erdloch mit den übrigen Scheinchen. Solange die Pudel da sitzen, können sie gegenüber den Leuten, die ihnen monatlich die Butze kehren, weiterhin behaupten, daß es immer noch ihre wäre. Zum Zweck einer Gegendarstellung wurde ja auch das Interview gegeben.

Zitat
Und es gehe „auch nicht um Peter“: „Wir betreiben hier keinen Personenkult. Es geht um die Ideen, um ein anderes Leben.


Genau.

Zitat
§ 10 SGB II Zumutbarkeit

(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

1.     sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
2.    die Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
3.    die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
4.    die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
5.    der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

1.    sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,
2.    sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,
3.    der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
4.    die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,
5.    sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

Das braucht doch kein Mensch.

Zitat
Wir haben uns eine Verfassung gegeben.“ Das Straßenschild am alten Pförtnerhäuschen trägt übrigens einen bezeichnenden Namen: Petersplatz
Kein Kommentar mehr nötig.

Wenn der gute Herr von der Zeitung wüßte, daß die Verfassung auf Endlospapier vom Aldi geschrieben wurde ...
« Letzte Änderung: 30. April 2017, 22:07:25 von dtx »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #349 am: 1. Mai 2017, 09:53:40 »
@dtx Nur noch ein kleiner Nachtrag bzw. -schlag: Die Aussage, dass sich die Anwälte einigen müssten, ist ja auch irgendwie bezeichnend. Gibt es strittige rechtliche Fragen, dann sind Gerichte da, die entscheiden.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #350 am: 1. Mai 2017, 12:39:14 »
Über den Satz mit "müssen die Anwälte sich einigen"  bin ich auch schon gestolpert.

Das klingt, als bilden sich die Hausbesetzer (ja Hausbesetzer, denn das Thema hatte Oppermann schon zum Jahreswechsel effektiv geklärt, denn jede Miete, und seien es nur die symbolischen 2ct. wären dann nach der offiziellen Mitteilung fortan an den Abwickler zu entrichten gewesen, aber keine Zahlung = kein Vertrag oder Mietschulden> 3 Monate, EOD) sich jetzt vielleicht noch ein, für einen freiwilligen Abgang ohne SEK noch ordentlich was rausschlagen zu können? Dann sind das dann aber nicht nur "Störer" sondern auch Erpresser und soviel zu dem Thema "neue Stukturen" und "wir tun was für die Menschen".
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #351 am: 1. Mai 2017, 12:57:54 »
@dieda @Pantotheus

Normalerweise würde man als Verfügungsberechtigter einem Ex-Mieter etwas anbieten, damit er freiwillig geht, anstatt sich ein jahrelanges Gerichtsverfahren über alle Instanzen ans Bein zu binden. Die Pudel wissen zwar, daß sie das verlieren werden, aber das dauert halt. Und da sie offiziell Pleite sind (inoffiziell ist natürlich noch genug von dem veruntreuten Anlegergeld da), bleibt der Kläger dann auch noch auf seinen Kosten sitzen.
Da die Fußvolk-Pudel aber weder geradeaus denken noch Eins und Eins zusammenzählen können, spekulieren sie auf eine einträgliche Einigung der Anwälte. Nur ginge eben das, was man da zu zahlen bereit wäre, durch zehn oder dreißig und da bleibt dann für den Einzelnen nichts über. Jedenfalls nichts, wovon man die Kaution und die erste Monatsmiete irgendeiner anderen Hütte zahlen könnte, so man denn eine bekäme.

Wahrscheinlicher ist daher, daß die beiden Oberpudel (oder einer davon) diese Kohle abgreifen, über Nacht verschwinden und Oppi so dazu nötigen wollen, für die Entmietung des Restes der Mannschaft doch noch ein SEK anrollen zu lassen.



« Letzte Änderung: 1. Mai 2017, 13:14:56 von dtx »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #352 am: 1. Mai 2017, 14:12:01 »
@dtx @dieda Meine Bemerkung zielte allgemein auf die Vorstellungen, die sich die KRDler so vom geltenden Recht machen - abgesehen von den Fragen rund um ihren weiteren Verbleib auf dem "KRD-Gelände" bzw. den Möglichkeiten, sie dort auszuquartieren.
Wenn davon die Rede ist, die Anwälte müssten sich einigen, dann schwebt ihnen offenbar vor, dass Anwälte dazu da seien, das geltende Recht festzulegen oder etwas in der Art. Oder aber sie denken an eine Art Investor-Staat-Schiedsgericht, wie es in Investitionsschutzabkommen vorgesehen ist und wozu normalerweise von den Beteiligten in der Tat (spezialisierte) Anwälte als Schiedsrichter ernannt werden. Nur ist das KRD weder ein Staat noch ein ausländischer Investor, sondern am ehesten ein de-facto-nicht-eingetragener-Verein, eventualiter auch nur eine GbR ipso facto.
In einem Staat wie Deutschland entscheiden in strittigen Rechtsfragen immer noch Gerichte, je nach dem durch Beschluss oder durch Urteil.
Bezeichnend ist ja weiter auch die Verwendung des Begriffs "Bleiberecht". Dies ist m. W. kein Begriff des deutschen Rechts. Eine Suche im WWW verweist nur auf Diskussionen um die so genannten "Ketten-Duldung", bei der von einem "Bleiberecht" für langjährig Geduldete die Rede ist. Allerdings gibt es rechtlich trotzdem kein "Bleiberecht", sondern langjährig Geduldete erhalten einen anderen Aufenthaltstitel, der sie zum Bleiben berechtigt, ohne dass sie alle paar Monate ihre Duldung verlängern lassen müssen. Geduldete im Sinne des Aufenthaltsrechts sind die KRDler aber auch nicht, obwohl Oppermann sie bisher auf dem Gelände "geduldet" hat. Dies ist allerdings nur eine Beschreibung seines Verhaltens, kein Rechtsbegriff.
Da es sich hier nicht um internationale Rechtsverhältnisse oder um Staatsrecht geht, sondern um ein einfaches privatrechtliches Problem, gehen alle diese Schwurbeleien völlig an der Sache vorbei. Wenn sich die KRDler privatrechtlich auf ein "Bleiberecht" berufen wollten, dann müssten sie die privatrechtliche Grundlage benennen. Das wären dann je nach dem Miete, Pacht, Besitz, dingliches Recht, Nutzungsrecht, Wohnrecht oder Nießbrauch. Vielleicht habe ich noch etwas übersehen, aber das wären privatrechtliche Begriffe, die hier wirklich auch Anwendung finden könnten.
Alles Andere ist einfach nur Blabla, das sich allerdings nahtlos in die bisherigen Plaudereien von wegen "Anerkennung des KRD durch Gerichte", "Verteidigung eines zinsfreien Geldsystems" usw. einfügt. Meiner langen Rede kurzer Sinn: Von Recht haben die KRDler offensichtlich rein gar keine Ahnung.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #353 am: 1. Mai 2017, 15:31:53 »
Wenn davon die Rede ist, die Anwälte müssten sich einigen, dann schwebt ihnen offenbar vor, dass Anwälte dazu da seien, das geltende Recht festzulegen oder etwas in der Art. Oder aber sie denken an eine Art Investor-Staat-Schiedsgericht, wie es in Investitionsschutzabkommen vorgesehen ist und wozu normalerweise von den Beteiligten in der Tat (spezialisierte) Anwälte als Schiedsrichter ernannt werden. Nur ist das KRD weder ein Staat noch ein ausländischer Investor, sondern am ehesten ein de-facto-nicht-eingetragener-Verein, eventualiter auch nur eine GbR ipso facto.

@Pantotheus Genauso sehe ich das auch, abgesehen davon, dass mir schon bei der Wortwahl der Kamm schwillt, weil ich aus der hiesigen DPHW- KRD- Ecke leibhaftig Personen kenne, die ganz genauso denken, handeln und ganz genau solche Worte verwenden. Ich ergänze daher die o.g. treffende Analyse noch: ihnen schwebt sogar vor, dass "ihre" Anwälte dazu da sind, ihre persönlichen und oft vom schweren Dunning- Kruger realitäts-gefilterten Vorstellungen von Recht mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln durchzusetzen haben und damit quasi selbst das "geltende Recht" umzudefinieren haben. Dafür werden sie ja schließlich bezahlt, so etwa...
Und wenn das dann doch nicht funktioniert oder die Sache nach hinten los geht, dann ist groß mimimi und "Merkel schuld" und der häufig beklagte "Rechtsstillstand/ Rechtsbankrott" eingetreten oder so...

Ein RA Oppermann, der so eine Abwicklung ja sicher nicht zum ersten Mal macht, hat ja schon genau abgeklopft, ob es einen Mietvertrag gibt, und siehe da: da kam außer dem elektronischem mimimi auf dem "Zentralorgan" des KRD offensichtlich sonst gar nix: also keine Miete und kein vernünftiges Anwaltsschreiben und keine Feststellungsklage oder ähnliches. Das war vor mehr als vier Monaten und da war der geplante Kauf sicher schon hinreichend vorangeschritten.

Mit echten  Mietern kann man sich vielleicht noch "einigen", aber mit echten Mietern gibt es aber auch von Anfang an einen echten "System(miet)vertrag", weil echte Mieter das System ja auch anerkennnen und nicht von Anfang an von "gelebten Alternativen" schwafeln, wenn sie mal eben kostenlos "exterritorial" wohnen wollen. Und bei einem Peter Fitzek, der schon nicht mal eine Übersicht darüber hatte, wieviele Leute auf dem Gelände waren und schon allein für ihren Aufenthalt auf dem Gelände einen "Unterhalt" aus dem Fitzekschen Ponzisystem bekamen, wird man wohl kaum irgendwelche Anflüge einer ordnungsgemäßen Hausverwaltung vermuten dürfen, geschweige echte Mietverträge.

Und selbst wenn es den Pudeln jetzt auf die Schnelle gelingt, aus ihrer Hütchenspieler- Fälschwerkstatt noch einen "alternativen" Eintags- Hausmeistermietvertrag hervorzuzaubern und sich auch noch ein Gericht ernsthaft damit befassen muss, könnte ihnen Oppermann im Gegenzug mal die ganzen Schäden aus positiver Vertragsverletzung ("Pfusch wird Realität") in Rechnung stellen und das wird vermutlich deutlich teurer.  ;)

Ich frage mich nur, was das jetzt eigentlich noch für Anwälte auf Seiten der Pudel sind, die bei solchen Shows mitmischen und ob die sich nicht vielleicht sogar schon selbst strafbar machen.
« Letzte Änderung: 1. Mai 2017, 15:39:10 von dieda »
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #354 am: 1. Mai 2017, 16:18:23 »
@dieda Da dringen wir zum Kern des RDtums vor: Ganz grundlegend, ich vermute sogar: ursächlich geht es darum, dass wir es mit Charakteren zu tun haben, die davon ausgehen, die Welt habe sich ihnen anzupassen, nicht (wie so ziemlich alle übrigen Menschen) sie sich der Welt. Ist das Recht nicht so, wie sie es gerne hätten, dann muss sich eben das Recht an ihre Wünsche anpassen. Anwälte sind dann nur dazu da, ihre Wünsche zu vollstrecken.
Dass dies aber weiter reicht, zeigt sich ja daran, dass etwa auch "alternative Naturgesetze", eine "neue Physik" u. dgl. propagiert werden. Nochmals kurz gesagt: Die Welt hat sich gefälligst ihnen anzupassen.
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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #355 am: 1. Mai 2017, 17:15:15 »
Mal ein anderes Szenario: Ich gehe nicht davon aus, dass die Pudel einen Bauantrag gestellt haben. Könnte die Stadt nicht eine Nutzungsuntersagung durchsetzen, weil ein Nicht-Wohngebäude zum Wohnen genutzt wird? Und der neue Eigentümer diese durch einen entsprechenden Bauantrag wieder aufheben?
 

dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #356 am: 1. Mai 2017, 18:17:37 »
Du willst, daß die Pudel von der Stadt ein Stück Papier bekommen, mit dem sie ihren Reisighaufen anzünden können? Oder was glaubst Du, was die sonst damit machen würden?
 
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Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #357 am: 1. Mai 2017, 18:18:44 »
Mal ein anderes Szenario: Ich gehe nicht davon aus, dass die Pudel einen Bauantrag gestellt haben. Könnte die Stadt nicht eine Nutzungsuntersagung durchsetzen, weil ein Nicht-Wohngebäude zum Wohnen genutzt wird? Und der neue Eigentümer diese durch einen entsprechenden Bauantrag wieder aufheben?

Über einen Nutzungsuntersagung wurde hier sicher schon diskutiert. Aber wie ich die Lutherstadt im Sonnenstaatland Forum kennengelernt habe, bezweifle ich, ob die überhaupt ein Interesse haben dem KRD auf die Finger zu schauen.

Dann müssten sie sich wohl mit Oppermann zusammensetzen und ihn fragen wieso er die Nutzung als Wohnraum duldet.

Gut, eine andere Möglichkeit wäre schon, das Ding in die eigenen Hände zu nehmen. Aber das kostet Mühe, Zeit, Geld; und dieses Jahr gibt es ja wichtigere Dinge in der Lutherstadt. Und was vorher war haben uns ja die Wittenberger Behörden vorgeführt.

Ach ja, bin in Bern. Jedesmal wenn am Sonntag gegen 10 Uhr die Kirchenglocken läuten, sage ich meiner Frau ich muss zur Messe.

Antwort: "Das heisst Predigt."

Ich solle dann hierhin



Sie warte dann hier ist ja in der Nähe. ;D

Was ich aber nicht weiss: Predigt; Luther, Calvin oder Zwingli?

Gut, Calvin in der Westschweiz, Zwingli bei den Grüezini. Dann wird es wohl Luther sein...(wie mir meine Frau am Telefon bestätigt)



 

Offline Brüllaffe

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #358 am: 1. Mai 2017, 18:26:33 »


Sie warte dann hier ist ja in der Nähe. ;D

Was ich aber nicht weiss: Predigt; Luther, Calvin oder Zwingli?

Gut, Calvin in der Westschweiz, Zwingli bei den Grüezini. Dann wird es wohl Luther sein...(wie mir meine Frau am Telefon bestätigt)

Off-Topic:
Na für ein altes Oak muss sie sich aber ranhalten  ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #359 am: 1. Mai 2017, 18:50:14 »
Off-Topic:
Na für ein altes Oak muss sie sich aber ranhalten  ;D

Sie ist nicht mehr hier bis Donnerstag und ich bin zu Fuss in weniger als 10 Minuten da.  Und das alles ohne Calvin, Zwingli oder gar Luther. ;D
 
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