..."Wir haben bislang keine Tatsachen gesehen, keinen Kaufvertrag, keine Eintragung im Grundbuch", sagt Martin Schulz...
Tja, das geht unbeteiligte Dritte ja auch nichts an. Die Rolle der Pudel bei der ganzen Angelegenheit ist gekennzeichnet durch - tada! - Bedeutungslosigkeit. Guten Morgen KRD!
@Pirx Deinen zutreffenden Ausführungen will ich nicht widersprechen. Natürlich könnten die KRDler, wenn sie denn Ahnung von der Sache hätten, Einsicht ins Grundbuch nehmen. Daraus wäre ersichtlich, wer der Eigentümer ist. Allerdings kann eine Eintragung manchmal auch ein wenig länger dauern. Da aber im KRD niemand wirklich Ahnung hat, ... Den Rest schenke ich mir.
"...räumt der junge Mann, der nach eigenen Angaben aus Ribnitz-Damgarten stammt und IT-Systemelektroniker ist, ein..."
Bitte? IT-Systemelektroniker? Na klar. Genauso, wie "Amtmann", "Staatssekretär" und das adlige "von".
Lügenlord.
Lügenlord ist ein gutes Stichwort. Hat er nicht eben noch "Tatsachen" angemahnt? Entweder macht er einen auf Schweizer (Heimatort, Bürgerort, Geburtsort usw.), oder er lügt. Ribnitz-Damgarten ist zwar nicht weit entfernt von Prerow, aber laut Gerichtsakten stammt er aus Prerow und nicht aus Ribnitz-Damgarten. Gestützt auf Aussagen aus dem KRD verzeichnet unser Wiki die Angabe, er sei im Saarland aufgewachsen. Dort liegen aber weder Ribnitz-Damgarten noch Prerow. An Lügenlords Geschichte bzw. Biografie kann somit etwas nicht stimmen. Entweder lügt er jetzt, oder er hat den Gerichten falsche Angaben gemacht. Es sei denn, dass er eine sehr eigenwillige und sonst nicht gebräuchliche Definition von "Herkunft" bzw. "stammen aus" verwendet.
So viel also zum Thema "Tatsachen".
„Amtmann“ Schulz: „Ich kann mich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Hier ist Arbeitskraft und Energie investiert worden, viele Menschen haben uns Geld zur Verfügung gestellt.“
Super! Heh Schulze: Finde ich prima, dass Du die investierte Arbeitskraft und Energie sowie das zur Verfügung gestellte Geld zurückzahlen willst. Genau das hieße es, wenn Du Dich nicht aus der Verantwortung stehlen wollen würdest. Den Schaden, den Du angerichtet hast, wirst Du tatsächlich jedoch niemals ausgleichen. Du lügst einfach!
Nur ergänzend: Natürlich geht es Schulz hier nicht um diejenigen, die ihm und den anderen Schmarotzern Geld oder Waren gegeben haben. Wie ich bereits früher bemerkte, ist seine Logik eher anders herum: Da er und seine Kumpel angeblich so viel ins KRD-Gelände gesteckt hätten (nach dem, was auf den "Vision wird Tand"-Bildern zu sehen ist, kann es so arg viel auch nicht gewesen sein), hätten sie ein gleichsam natürliches Recht, dort zu bleiben. Deshalb spricht er ja auch von einem "Bleiberecht".
Das ist etwa die Argumentation jener Fensterwischer, die in manchen Ländern bei roten Ampeln zu den haltenden Fahrzeugen springen, schnell die Frontscheibe wischen und danach die hohle Hand machen. Da sie ja etwas geleistet zu haben glauben, meinen sie, auch ein Recht auf Gegenleistung zu haben. Tja, da kann ich nur sagen: Wer Geld, Arbeit und Zeit in ein Grundstück steckt, das ihm gar nicht gehört, ist selbst schuld, wenn er am Ende nichts davon hat.
Natürlich muss Lügenlord Schulz das Ganze so ausdrücken, dass man es auch anders herum verstehen kann. Die willigen Spender muss man ja irgendwie bei der Stange halten ...
Fitzek...bereite die Revision vor und habe einen spezialisierten Anwalt hinzu gezogen.
Sind dafür nicht sämtliche Fristen längst verstrichen? Meines Wissens muss man Revision innerhalb einer Woche anmelden und innerhalb eines Monats dann detailliert begründen. Wann war noch mal das Urteil ... ?
Und ein wirklich fähiger Anwalt wird laut schreiend davonlaufen, wenn man ihm mit so einer Sache kommt.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, um einen Mit-Foristen zu zitieren:
Spoiler
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 341 Form und Frist
(1) Die Revision muß bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden.
(2) Hat die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden, so beginnt für diesen die Frist mit der Zustellung, sofern nicht in den Fällen der §§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1, § 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1 die Verkündung in Anwesenheit des Verteidigers mit schriftlicher Vertretungsvollmacht stattgefunden hat.
Nach den mir bekannten Informationen hat Fatzke offenbar schon Revision erklärt bzw. angekündigt, nachdem das Urteil verkündet war. Ob er das nun mittels eines Anwaltes gemacht hat oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des LG Halle oder aber des AG Halle (Sonderregelung für Angeklagte in Haft), kann ich nicht sagen. Denkbar bleibt bei ihm natürlich trotzdem, wie immer, dass er einen Formfehler begangen hat und zum Beispiel glaubt, indem er laut im Gerichtssaal gerufen habe: "Ich gehe in Revision!", habe er bereits rechtskräftig Revision eingelegt. Das wird sich aber schnell zeigen, denn falls dem so sein sollte, wird das Revisionsverfahren voraussichtlich sehr schnell beendet sein. Falls anderweitige Mitteilungen ausbleiben, wäre die Verlegung von der Untersuchungs- ind Strafhaft ein Anzeichen für den Eintritt der Rechtskraft des Urteils.
Was die Revisionsbegründung angeht, so gilt diese Vorschrift:
Spoiler
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 345 Revisionsbegründungsfrist
(1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. War zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung.
(2) Seitens des Angeklagten kann dies nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen.
Die Frist beginnt also erst mit der Zustellung der Urteilsbegründung, was einleuchtet, da eine gezielte Begründung einer Revision ohne Kenntnis des schriftlichen, begründeten Urteils kaum möglich ist. Vorarbeiten leisten kann man natürlich auch vorher schon.
Was nach den Kriterien des KRD ein "spezialisierter" Anwalt ist, wissen wir nicht. Nach den bisher gemachten Erfahrungen dürfte unter "spezialisiert" jedoch nicht all zu viel zu verstehen sein ...