In dem abgelichteten "Übergabeprotokoll" sind ebenfalls Engel-Beträge genannt. Über tatsächlich erfolgte Mietzahlungen hingegen ist nichts bekannt geworden. Die paar Stunden "Vision wird Pfusch" können wohl kaum als adäquate geldwerte Gegenleistung angesehen werden. Daher stellt sich die Folgerung ein: Unter diesem Gesichtspunkt handelt es sich um Scheinverträge.
Was
@Stief erwähnt hat, kommt aber noch hinzu: Nach eigenen Angaben gegenüber dem Abwickler bestanden keine Mietverträge bzw. keine Pflichten zur Zahlung von Miete oder einer anderen finanziellen Gegenleistung für die Nutzung des Geländes. Es gehört zur "KRD-Logik", dass dann einfach das Gegenteil behauptet wird, wenn es gerade zu passen scheint.
Aber: Rechtlich wird ein solches Behaupten des Einen und später des Gegenteils als "dolus malus" bzw. als Verstoss gegen Treu und Glauben gewertet. Zu "Treu und Glauben" oder "gutem Glauben" gehört, dass man mit
einer Zunge spricht und nicht mit "zweien" oder mit "gespaltener Zunge", soll bedeuten: Wenn ich Position X einnehme, dann darf ich nicht zugleich auch Position Y einnehmen oder "je nach Bedarf" mal die eine, dann wieder die andere Position.
Wenn ich es recht erwäge, ist die ganze RD-Grundlage aber eigentlich nur ein einziger "dolus malus": Die Unterscheidung von "Mensch" und "Person", welch Letztere man dann angeblich nicht sei, das Herumreiten auf angeblich falschen Anschriften u. dgl. entspricht dem Grundsatz nach ja eben genau dieser "Doppelzüngigkeit", dass man gleichzeitig sowohl Position A als auch Position B einnehmen will bzw. je nach Bedarf zwischen beiden wechselt oder sie notfalls auch beide ableugnet.