In letzter Zeit scheint es ja Mode zu sein, dass irgendwelche Gebiete ihre Unabhängigkeit verlangen.
Nun gut, Bayern ist zweifellos ein Gliedstaat. Allerdings ist auch hier umstritten, ob einem einzelnen Bundesland ein Sezessionsrecht zukomme. Das GG schweigt sich dazu aus, es gibt keine ausdrückliche Regelung. Durch kreative Verfassungsauslegung ließe sich vielleicht eine solche finden, was ich mir aber gerne erspare.
Katalanien will zwar auch unabhängig werden, ist aber kein Gliedstaat. Hier haben wir es mit dem Problem des gestern besprochenen "dezentralisierten Zentralstaates" zu tun. Grundsätzlich könnte Spanien die Regionalautonomien ja widerrufen. Ist also Katalonien überhaupt ein Gebiet, das auf Sezession Anspruch hat?
Noch ein wenig anders sieht es mit Schottland aus, das im Zuge des Brexit anscheinend wieder mehr Lust auf Sezession erhalten hat. Vielleicht sollte man hier aber besser von "Separation" sprechen, denn, tada!, Schottland ist weder ein autonomes Gebiet noch ein Gliedstaat noch auch eine Provinz, Region o. dgl., sondern ein eigenständiger Staat mit eigenem Staatsgebiet, eigenen Gerichten und (zumindest teilweise) eigenen Gesetzen. Dieser Staat ist vor vielen Jahren in eine Union mit England eingetreten und teilt sich seither Regierung und Parlament mit diesem, ohne aber in einer Realunion aufgegangen zu sein.
Die drei Fälle liegen also je ziemlich verschieden. Die Frage, ob den drei Gebieten ein Sezessions- bzw. Separationsrecht zustehe, ist daher wohl jedes Mal anders zu beantworten. Wenn wir in den Verfassungen nichts finden, dann hält vielleicht das Völkerrecht etwas bereit? Aber, wie wir hier schon besprochen hatten, dieses kennt kein allgemeines Recht auf Sezession. Entsprechend umstritten sind daher auch Fälle wie Kosovo (mehrheitlich eher dafür) und Krim (mehrheitlich eher dagegen).
Aber nochmals der Refrain: Auf das KRD trifft dies Alles nicht zu.
Man kann sich auch wundern, was der B. sc. jeweils so einstellt. Im Augenblick tun sich doch große Dinge im Hintergrund bzw. vor Gericht, aber davon ist beim B. sc. nichts, rein gar nichts zu finden. Da fragt es sich, wie es um sein Urteilsvermögen bestellt ist.