Bei der "Finanzmarktwelt" versucht man über Schneeballsysteme bzw. die Tätigkeit der BaFIn aufzuklären. Peterchen findet eine ehrenvolle Erwähnung.
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27. Februar 2017 17:18 Uhr
Ist man schon eine Bank, wenn man „hier und da“ ein wenig Geld einsammelt? Ein Erklärungsversuch
FMW-Redaktion
Was ist ein Kredit, was ist eine Geldanlage, was ist Einlagengeschäft, was ist Bankgeschäft? Wo sind die Grenzen? Verdammt gute Frage, oder? Und regelmäßig gibt es sagen wir es mal so „Menschen mit interessanten Konzepten“. Oft handelt es sich um relativ plumpe Maschen von Menschen, die meistens ohne jegliche Fachkenntnis an das Thema herangehen, und die glauben das schnelle Geld machen zu können. Sie offerieren zum Beispiel Privatpersonen, die dank Nullzins-Umfeld auf der Suche nach etwas Rendite sind, gute oder sehr gute Verzinsungen im Rahmen einer Kapitalanlage.
Dazu soll man als Anleger zum Beispiel über einen extrem plump aufgesetzten Darlehensvertrag Geld an einen Herrn X überweisen. Oft erkennt man solche Verträge schon an schlechter Rechtschreibung, falschem Satzbau und merkwürdig formulierten Sätzen. Der Anlageberater (oder als was er sich auch immer vorstellt), verspricht dieses Darlehen nach gewisser Zeit mit saftig guter Verzinsung zurückzuzahlen. Jetzt wird es knifflig. Gewähren Sie zum Beispiel ihrem Nachbarn so ein Darlehen, und ihr Nachbar nimmt nur von Ihnen einmalig so ein Darlehen entgegen, dann ist das wohl ein privates Darlehensgeschäft zwischen zwei Personen. Alles gut soweit!
Nur was ist, wenn Ihr Nachbar mit 10, 20 oder 30 Personen solche Darlehensverträge schließt? Und was ist, wenn Ihr Nachbar mit den ständig neu aufgenommenen Darlehen die Rückzahlungen und Zinsversprechen an die älteren Darlehensgeber bedient? Denn dann ist man schon beim Schneeballsystem. Aber abgesehen davon stellt sich auch die Frage, ab welchem Punkt so ein Mensch das sogenannte „Einlagengeschäft“ betreibt. Denn wer nicht ein oder zwei Mal, sonder wer in größerem Umfang solche Nummern abzieht, der nimmt gewerbsmäßig „Geld entgegen“, was von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als sogenanntes Einlagengeschäft betrachtet wird.
Man nimmt Geld entgegen, sammelt es, gewährt Zinsen usw, und das regelmäßig und in bedeutendem Umfang. Dann hat das schon den Charakter von Bankgeschäften, deren Kerngeschäft eben das „Einlagengeschäft“ ist. Würde die BaFin hier nicht strikt darauf achten, dass dubiose Personen mit solchen dubiosen Geschäftsmodellen schnell aus dem Verkehr gezogen werden, dann wäre das Grundkonstrukt des Bankgeschäfts schnell verwässert. Dann könnte jeder Mensch sagen er nimmt Gelder an und gibt dafür Zinsen, einfach so. Das Problem dabei wäre vom Grundsatz her die mangelnde Kontrolle und Verlässlichkeit, wie mit den eingenommenen Geldern verfahren wird.
Die Quote der Betrügereien, Veruntreuungen etc würde extrem hoch sein. Daher ist die BaFin konstant dabei Menschen, die sich in diesem Bereich stümperhaft als Geldannehmer betätigen, ihr Geschäft zu verbieten. Und nein, falls Sie das denken sollten: Dieser Artikel ist kein verkappter Gastartikel der BaFin, auch kein gekaufter Artikel des Bankenverbandes. So sehr man Banken auch kritisieren kann für Milliardenverluste, staatliche Bankenrettungen usw. Wo würden Sie ihr Geld lieber sehen, auf dem Girokonto bei der Sparkasse, oder bei irgendeiner dubiosen Privatperson, die sie überhaupt nicht kennen, die Ihnen aber 3% Zinsen aufs verspricht, einfach so?
Regelmäßig veröffentlicht die BaFin, wem sie gerade mal wieder das „Einlagengeschäft“ untersagt hat. Man erinnere sich an einen der spektakulärsten Fälle, als einer der prominentesten „Reichsbürger“ Peter Fitzek, der sich selbst zum „König von Deutschland“ krönen ließ, einfach seine eigene Bank gründete, Sparbücher ausgab, und sogar eine Schalterhalle eröffnete, ganz ohne Gewerbeschein, ohne Fachkenntnis, ohne alles. Der Laden wurde natürlich von der BaFin dicht gemacht. Bei eurer Hoheit Fitzek (er betstand sogar gegenüber Richtern auf „Peter der Erste“) war es natürlich so offensichtlich, dass es so nicht weitergehen konnte mit der Einrichtung einer eigenen Schalterhalle der „Reichsbank“. Die meisten eingenommenen Gelder sind wohl weg.
Aber anders als Fitzek, der sogar ziemlich kreativ und wohl auch schauspielerisch talentiert war, nutzen die meisten Personen aus dem Umkreis des „Geldannehmens“ einfach nur Darlehensverträge, bei denen es der BaFin auf ein wichtiges Merkmal anzukommen scheint, nämlich dass die Darlehensnehmer „unbedingt rückzahlbare Gelder“ annehmen. Eine Bank, die Gelder auf Girokonten und Sparkonten entgegennimmt, ist letztlich auch nichts anderes als ein Darlehensnehmer, der dem Kreditgeber eine Rückzahlung der Einlage verspricht. Nimmt man von einem Kapitalanleger Eigenkapital entgegen, so handelt es sich um Risikokapital. Es gibt auch andere Formen der Geldanlage. Aber mit diesen Kreditverträgen, die aber gewerbsmäßig in besonders vielen Fällen gemacht werden, agiert der „Traumtänzer“ (so nennen wir diese Personen mal) wie eine Bank, nur eben völlig ohne Banklizenz.
Und wie schon gesagt: Oftmals stellt sich auch heraus, dass diese Personen nicht im Geringsten kaufmännische Grundkenntnisse mit sich bringen, und plump einfach drauf los über diese Darlehens-Masche Geld ansaugen. Ob beispielsweise ein gewisser Herr Dieter Kühn aus Nauort eine gewisse Vorbildung hatte, oder kaum wirklich wusste, gegen welche Gesetze er verstößt, wissen wir nicht. Jedenfalls ist bekannt, dass die BaFin ihm im November 2016 aufgab sein „ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft“ sofort abzuwickeln. So schrieb die BaFin, dass Kühn auf der „Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennahm.“ Damit betrieb er laut BaFin das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, und wurde verpflichtet die Gelder unverzüglich und vollständig per Überweisung auf Konten der Geldgeber zurückzuzahlen.
Auch andere Personen und Unternehmen versuchen mit Darlehensverträgen oder sonstigen ähnlichen Konstrukten Geld anzunehmen. Dabei soll natürlich versucht werden an Gelder von Kapitalanlegern zu kommen, ohne dass man irgendwelche aufsichtsrechtlichen Erfordernisse als Vermögensverwalter, Anlage- und Abschlussvermittler etc vorweisen muss. Dass man sich mit dieser Masche aber als eine Art Bank darstellt, daran denken viele dieser Personen wahrscheinlich nicht. Dass es regelmäßig solche Fälle gibt, kann man zeitlich aufgelistet auf dieser Übersichtsseite der BaFin einsehen.
Was lernt man daraus als Anleger? Allzu hochinteressante Anlageberater, Vermögensexperten etc, die mit merkwürdig konstruierten oder gar plump dahin geschriebenen Darlehensverträgen winken, sollte man nicht auf den Leim gehen. Es ist nämlich wirklich ein großer Unterschied, ob man einmalig zwischen Bekannten oder Familienmitgliedern Geld verleiht, oder ob da jemand ist, der gewerbsmäßig Kredite einwirbt, die gegenüber dem Anleger als eine Art Kapitalanlage dargestellt werden.