Autor Thema: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT  (Gelesen 9792 mal)

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Igor Strawinski

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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #15 am: 29. Januar 2017, 21:41:03 »
Österreich gegen USA und Deutschland:

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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #16 am: 29. Januar 2017, 21:49:23 »
Und immer diese Unrechtschreibung: Solidarität mit t statt d, und diese Grammatik: helfen mit "zu" statt mit bloßem Infinitiv.
Alles waschechte Germanen ...
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Igor Strawinski

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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #17 am: 30. Januar 2017, 06:19:30 »
Ich dachte immer wir liefern keinen aus dem die Todesstrafe droht.

Leider weiß ich nicht wie man Kommentare verlinkt.
 

Offline echt?

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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #18 am: 30. Januar 2017, 06:47:30 »
Das ist ein Sheriff: https://youtu.be/jU2ewGs-CP4 und nicht so ein Hutzelmännchen!
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Offline Gutemine

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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #19 am: 30. Januar 2017, 07:26:42 »
Natürlich wird keiner abgeschoben wenn die Todesstrafe droht. Genau wegen dieser Prüfung wurde er ja nicht sofort abgeschoben.  ;)

Das ist mal wieder die übliche Panikmache. Wobei ich auch die Chancen für eine Hochzeit als nicht sehr groß ansehe. Der befindet sich ja schon in Abschiebehaft, da wird man ihn kaum zum heiraten rauslassen.

Bei dem Auftrieb den die Truppe um Monika und Joe gerade veranstalten werden die Behörden noch weniger mit sich reden lassen.

Ich denke ja: Hätte der sich "normal" verhalten und würde nicht zu den Staatenbundlern/Freeman gehören, wären die Chancen gut gestanden, dass er weiterhin quasi "ignoriert" wird so lange er niemandem zur Last fällt. So sind die Behörden ganz froh, dass es ein Auslieferungsersuchen gibt.  >:D >:D
« Letzte Änderung: 30. Januar 2017, 07:32:24 von Gutemine »
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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #20 am: 30. Januar 2017, 09:15:31 »
Die gute Frau lebt doch in Wolkenkuckucksheim (ja, klar, das wissen wir schon lange).

In welchem Konsulat wollen die denn heiraten? In Wien wimmelt es von Botschaften, Konsulate braucht man da nicht (höchstens Konsularabteilungen der Botschaften).

In Frage kommt eine diplomatische Vertretung der USA oder Deutschlands. Nun erledigt eine Konsularabteilung so manches, aber ich bezweifle, dass es dort einen Standesbeamten gibt. Der muss aber sein, sonst güldet das nich (§1310 (1) BGB). Doch selbst wenn das Konsulat die Funktion eines Standesamtes übernehmen könnte, könnte man nicht einfach so reinmarschieren. Man müsste seine Identität belegen und dass man auch ehefähig ist (noch nie verheiratet war oder rechtmäßig geschieden ist). Und wenn der andere ein Ausländer ist, muss er aus seinem Heimatland ein Ehefähigkeitszeugnis beschaffen; das kann dauern, vor allem in so einem Fall.

In den USA bzw. ihren diplomatischen Vertretungen dürfte das entsprechend oder ähnlich sein.

Und ob man in einer deutschen Botschaft jemanden verhaften kann, auch mit Haftbefehl, weiß ich auch nicht. Hoffentlich hat die Botschaft genügend gemütliche Kerkerzellen im Keller und Ketten auf Vorrat?
 
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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #21 am: 30. Januar 2017, 09:23:50 »
Es würde Terrance O'Connor weder helfen, wenn er vor einer deutschen Vertretungsbehörde heiraten würde, noch wenn er vor einer US-amerikanischen Vertretungsbehörde heiraten würde.

Auf österreichischem Territorium vor ausländischen Vertretungsbehörden geschlossene Ehen sind für den österreichischen Rechtsbereich nicht wirksam.
 
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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #22 am: 4. Februar 2017, 11:37:06 »
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In diesem Video wird er ab Min 32:00 als Pfofikiller verkauft. Jeder der das Hollenbach Video kennt weiß das es nicht friedlich von statten ging. Und der Sohn der angeblich bei Bekannten auf Urlaub war, wurde vom Gerichtsvollzieher befreit, bei der wohl bekannten Gudrun Knorrek (heute Gudrun Matschy).

Spoiler

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« Letzte Änderung: 4. Februar 2017, 12:54:51 von Igor Strawinski »
 
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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #23 am: 5. Februar 2017, 22:33:55 »
Er hatte ja kein verfahren!!!  :soapbox:

Zitat
Mit Bescheid vom 17.09.2014, ZL. IFA-1027264210/BMI-BFA, erließ das BFA eine Rückkehrentscheidung
gem. § 52 Abs.1.Z.1 FPG, wobei festgestellt wurde, dass die Abschiebung des BF nach den USA zulässig sei.


Siehe Anhang :beer: :beer::
« Letzte Änderung: 5. Februar 2017, 22:39:05 von Igor Strawinski »
 
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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #24 am: 5. Februar 2017, 22:52:15 »
@Igor Strawinski Danke für diesen Hinweis! Das Urteil ist schön, wieder einmal werden RD-Lügen entlarvt.


Ich erlaube mir auch, mich selbst zu zitieren:
Sich als Sheriff aufspielen ist laut §314 des Ö-StGB Amtsanmaßung. Je nach dem, was man dabei tut, kann natürlich noch mehr hinzutreten, etwa Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung u. dgl. Klar wird er abgeschoben werden.

Nun zitiere ich gerne auch aus dem Urteil:
Zitat
Gegen den BF behängt beim LG Krems ein Strafverfahren wegen Verdachts der Nötigung, Freiheitsentziehung, beharrlicher Verfolgung, Amtsanmaßung und gefährlicher Drohung.
und:
Zitat
Gegen den BF wurde beim LG Krems ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Nötigung, Freiheitsentziehung, beharrlicher Verfolgung, Amtsanmaßung und gefährlicher Drohung eingeleitet.
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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #25 am: 5. Februar 2017, 23:02:43 »
Habe mir den § 107 öStGB mal angesehen (man lernt im SSL immer etwas neues).

Zitat

§ 107 StGB Gefährliche Drohung

(1) Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) In den im § 106 Abs. 2 genannten Fällen ist die dort vorgesehene Strafe zu verhängen.

Uff, dagegen ist der deutsche § 241 StGB (Bedrohung, 1 Jahr bzw. 360 TS Strafandrohung) ja gar nichts. In der BRiD muss man einem Anderen schon mit einem Verbrechen drohen, damit man sich strafbar macht.

Was wohl die Unterstützer des Sheriffs (die werden doch gewählt, oder) dazu sagen? :D
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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #26 am: 6. Februar 2017, 09:43:49 »
@Igor Strawinski Danke für diesen Hinweis! Das Urteil ist schön, wieder einmal werden RD-Lügen entlarvt.


Ich erlaube mir auch, mich selbst zu zitieren:
Sich als Sheriff aufspielen ist laut §314 des Ö-StGB Amtsanmaßung. Je nach dem, was man dabei tut, kann natürlich noch mehr hinzutreten, etwa Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung u. dgl. Klar wird er abgeschoben werden.

Und das Zitat ist immer noch falsch. Auch wenn du es noch so oft wiederholst, wird Falsches dadurch nicht richtig, dass es oft wiederholt wird.

Dass ein Strafverfahren gegen den Betroffenen anhängt, bedeutet auch nicht, dass er den Tatbestand erfüllt hat, es bedeutet nur, dass die Staatsanwaltschaft deswegen angeklagt hat. Leider klagen Staatsanwaltschaften ab und zu Leute wegen Tatbeständen an, die eigentlich nicht erfüllt sind.

Abgesehen davon kann es ja sein, dass er irgendwann auch wirklich den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt hat, indem er eben mehr getan hat, als sich nur "als Sheriff aufzuspielen". Letzteres, wie ich dir bereits erklärt habe, erfüllt für sich allein genommen den Tatbestand der Amtsanmaßung nämlich nicht.
 

Igor Strawinski

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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #27 am: 6. Februar 2017, 10:39:11 »
Abgesehen davon kann es ja sein, dass er irgendwann auch wirklich den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt hat, indem er eben mehr getan hat.

Hat er auch in Hollenbach als er sich als Richter aufspielte und eine Verhaftung und Verurteilung durchführen wollte.
 
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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #28 am: 6. Februar 2017, 10:54:49 »
Abgesehen davon kann es ja sein, dass er irgendwann auch wirklich den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt hat, indem er eben mehr getan hat.

Hat er auch in Hollenbach als er sich als Richter aufspielte und eine Verhaftung und Verurteilung durchführen wollte.

Das könnte durchaus so gewesen sein. Würde mich sehr interessieren, welchen Sachverhalt die Staatsanwaltschaft hier herangezogen hat, um den Herren wegen Amtsanmaßung anzuklagen. Das von dir genannte könnte beispielsweise zutreffen.
 

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Re: Terrance O'Connor - Sheriff des OPPT
« Antwort #29 am: 6. Februar 2017, 11:06:33 »
Erstaunlich, dass er es bis vor das oberste Verwaltungsgericht geschafft hat. Fitzek wäre sicher neidisch.

Auch das österreichische "Im Namen der Republik!" liest sich viel zackiger, als das deutsche Analogon.  ;D

Off-Topic:
Was gäbe ich darum, wenn die Vorsitzende in Halle das Urteil mit "Im Namen der BRD GmbH!" einleiten würde...
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