Karlchen gehört zu den Menschen, deren Lesekompetenz nicht ausreicht, Artikel 146 GG zu verstehen:
Soviel ich weiss, können alle Artikel des Grundgesetzes (nicht Verfassung) geändert oder abgeschafft werden.
Auf den Hinweis, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist, kam das
Lies mal den Artikel 146 im Grundgesetz.
Ich zitiere:
"Das Grundgesetz [...] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Und auf den Hinweis, dass er Artikel 146 GG offensichtlich nicht verstanden hat, dieses:
Es gibt genügend Staatsrechtler, die es anderes sehen.
https://www.gutefrage.net/frage/koennte-man-theoretisch-die-deutsche-verfassung-und-die-republik-aendern?foundIn=list-answers-by-user#answer-266815177Seinen anderen Antworten nach ist er Trump- und AfD-Fan und anscheinend auch ein klein wenig homophob. Passt.
https://www.gutefrage.net/nutzer/Karlchen6969/antworten/neue/1PS: Er hat jetzt jemanden gefunden, von dem er meint, er würde seine Meinung bestätigen:
Carl Schmitt.
Dumm, wenn man nicht einmal den Namen richtig schreiben kann.