Autor Thema: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017  (Gelesen 75677 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #165 am: 10. März 2017, 07:40:23 »
Der erneute Strafbefehl unbekannten Inhalts scheint wirklich Eindruck gemacht zu haben. Mario hat zwischenzeitlich alle Kanäle gelöscht, inklusive seiner "sauberer Himmel".  :o
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Offline dillgurke

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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #166 am: 10. März 2017, 08:28:16 »
Drüben bei Lachschon wurde der vorgestrige Stream von TTA verlinkt, demnach sitzt Mario nun für 5 Monate im Knast.  :o

https://www.youtube.com/watch?v=49odjoEvXJ8&feature=youtu.be&t=1h49m
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 

Offline Tuska

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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #167 am: 10. März 2017, 08:35:26 »
Mach's gut Mario und bis bald!

Bei Knastaufenthalt kürzt/streicht das Jobcenter die Leistungen. Weiß jmd, ob da Ausnahmen gemacht werden, wenn Kinder im Haushalt leben (oder sind die Gerüchte wahr und seine Frau hat samt Nachwuchs das weite gesucht)?
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Frankonius

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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #168 am: 10. März 2017, 09:21:36 »
Drüben bei Lachschon wurde der vorgestrige Stream von TTA verlinkt, demnach sitzt Mario nun für 5 Monate im Knast. 

Was denn, jetzt 5 Monate keine Aufklärung übers Seerecht, keine Schemträhls und keine Bastel- und Kochstunde?  :(
Irgendwie passt das für mich nicht zusammen. Wegen 3.700 Euro geht man doch nicht für 5 Monate in den Bau?
Da gibt's wohl noch mehrere Strafverfahren. Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn jemand in den Knast muss?
Wird so etwas verlautbart? Es könnte ja Leute geben, die noch irgendwelche Ansprüche gehen Mahjo geltend machen.

Die Videos wird er sicher auch auf Anraten seines Rechtsbeistandes gelöscht haben. Sehr schade.
 

Offline Gutemine

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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #169 am: 10. März 2017, 09:50:55 »
Drüben bei Lachschon wurde der vorgestrige Stream von TTA verlinkt, demnach sitzt Mario nun für 5 Monate im Knast. 

Was denn, jetzt 5 Monate keine Aufklärung übers Seerecht, keine Schemträhls und keine Bastel- und Kochstunde?  :(
Irgendwie passt das für mich nicht zusammen. Wegen 3.700 Euro geht man doch nicht für 5 Monate in den Bau?
Da gibt's wohl noch mehrere Strafverfahren. Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn jemand in den Knast muss?
Wird so etwas verlautbart? Es könnte ja Leute geben, die noch irgendwelche Ansprüche gehen Mahjo geltend machen.

Die Videos wird er sicher auch auf Anraten seines Rechtsbeistandes gelöscht haben. Sehr schade.

Damit haben wir:
Das Urteil von Richter D.
Das Urteil/Strafbefehl wegen des aufgezeichneten Gesprächs um welches es ihm im Moment geht.
Der Strafbefehl wegen seines "Sieg Heil", bei dem er ja bis jetzt alles "entwertet zurückgeschickt" hat.
Ein neuer, weiterer Strafbefehl, Grund noch unbekannt.
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Offline Tuska

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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #170 am: 10. März 2017, 09:53:37 »
Irgendwie passt das für mich nicht zusammen. Wegen 3.700 Euro geht man doch nicht für 5 Monate in den Bau?
Doch. Laut Mahjo sind das 3.000 Euronen Geldstrafe (150 Tagessätze zu je 20 €) und 700 € Anwaltskosten. Ein Tagessatz entspricht einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.
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Offline DinoVolare

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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #171 am: 10. März 2017, 10:05:11 »
Ging dann letztendlich aber doch ganz schön schnell, dass sie ihn abgeholt haben. Hätte jetzt angenommen, dass da noch einiges an Zeit vergeht.
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Offline Pantotheus

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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #172 am: 10. März 2017, 11:08:28 »
Wegen 3.700 Euro geht man doch nicht für 5 Monate in den Bau?
Wenn man kein Geld hat oder nicht zahlen will, geht man eben schon mal in den Bau. Die Frage, wie lange man in den Bau geht, hängt davon ab, wie hoch die Tagessätze sind. Bei Mahjo sind es 150. Bei einem vermögenderen Mann könnten die Tagessätze höher liegen, es also bei 3.700 Euro weniger Tage sein. 1 Tagessatz = 1 Tag Haft.
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Offline DinoVolare

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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #173 am: 10. März 2017, 11:17:52 »
Wikipedia sagt dazu:

Zitat
Berechnung der Geldstrafe   
Die Geldstrafe ergibt sich zum einen aus der Höhe des einzelnen Tagessatzes und zum zweiten der Anzahl der verhängten Tagessätze.

Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach den sozialen Verhältnissen (Einkünfte, Unterhalt etc.) des Täters und variiert zwischen einem und 30 000 € (vor dem 4. Juli 2009: 5 000 €). Grundlage ist das Nettoeinkommen (vgl. § 40 StGB). Berücksichtigt werden jedoch auch Belastungen wie Unterhalt an die im Haushalt lebenden Personen oder tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Personen, wie beispielsweise Kinder aus früheren Beziehungen. Inwieweit die familiäre Situation tatsächlich bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen ist, hängt auch davon ab, ob und in welcher Höhe der Lebenspartner eigenes Einkommen erzielt. Ebenso sind erhaltene Unterhaltszahlungen bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen. Ziel der Berechnung ist letztlich, den Betrag zu ermitteln, der monatlich tatsächlich zur Verfügung steht. Ein Tagessatz entspricht in etwa 1/30 dieses Betrags. Eine Tagessatzhöhe unter 10 € wird selten verhängt. Sofern das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen noch unter dieser Grenze liegt, was jedoch nur in Ausnahmefällen anzunehmen ist, wird die Tagessatzhöhe jedoch auch weiter abgesenkt.

Über die Anzahl der verhängten Tagessätze entscheidet das Gericht im Rahmen der eigentlichen Strafzumessung. Gesetzlich möglich sind 5 bis 360 Tagessätze, bei Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB bis 720 Tagessätze.

Der vom Täter zu zahlende Betrag ergibt sich schließlich aus einer Multiplikation von Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe. Aus einem Urteil von 30 Tagessätzen zu je 10 € folgt damit eine Geldstrafe von 300 €. Ein gut situierter Täter, der zu 30 Tagessätzen zu je 200 € verurteilt wird, zahlt für eine vergleichbare Tat eine Geldstrafe von 6 000 €.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe_(Deutschland)#Berechnung_der_Geldstrafe
« Letzte Änderung: 10. März 2017, 11:21:47 von DinoVolare »
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Offline D.B.Cooper

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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #174 am: 10. März 2017, 11:52:11 »
Mach's gut Mario und bis bald!

Bei Knastaufenthalt kürzt/streicht das Jobcenter die Leistungen. Weiß jmd, ob da Ausnahmen gemacht werden, wenn Kinder im Haushalt leben (oder sind die Gerüchte wahr und seine Frau hat samt Nachwuchs das weite gesucht)?
Also hat er auch bald keine Wohnung mehr.
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Offline dillgurke

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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #175 am: 10. März 2017, 11:56:05 »
Das wird natürlich jetzt schwierig für Mario mit der drängenden Frauensuche. Mein Beileid an weibliche Justizvollzugskräfte schonmal.
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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #176 am: 10. März 2017, 18:12:36 »
Das JobCenter übernimmt die Miete, wenn die Haftdauer 6 Monate nicht überschreitet soweit ich weiß.
 

Offline DerDude

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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #177 am: 10. März 2017, 19:08:58 »
Es kann doch wohl nicht angehen, dass bald der größte Teil unserer Kundschaft im Knast sitzt  :crybaby2:

Wir sollten eine Gang zurück schalten!
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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #178 am: 10. März 2017, 20:17:05 »
Nix da. Laufen noch genug Deppen frei rum!
 
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Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2017
« Antwort #179 am: 11. März 2017, 07:47:16 »
Das JobCenter übernimmt die Miete, wenn die Haftdauer 6 Monate nicht überschreitet soweit ich weiß.

So ist zumindest die Regelung, wenn man vom Amtsrichter in stationäre Therapie eingewiesen wird. 6 Monate zahlt noch das Amt, darüber hinaus wird die Wohnung aufgelöst, und der Besitz eingelagert.