Du meinst Ursache, oder?
Ja, natürlich!
Ich glaube, du meinst den Beursachten.
So isses!
Danke für die Hinweise, hab's geändert.
Man soll manchmal nicht in mehreren Fäden lesen.
Die in vielen Foren geäußerte Überzeugung, Plan habe in Notwehr gehandelt, weil der Fall ähnlich sei wie der in Koblenz, als ein Konditor einen SEK-Beamten in Putativ-Notwehr erschoß und nach Revision beim BGH straflos blieb, erteilen die Feststellungen des erkennendem Gerichts eine klare Absage. Wer die Sache verfolgt hat, der konnte sehen, daß die Sache bei Plan völlig anders lag. Der Konditor hatte von der geplanten Öffnung und Durchsuchung durch das SEK nichts gewußt.
Bei Plan jedoch verlief es so:
Für die Kammer steht fest, dass der Angeklagte seit Anfang September von einem bevorstehenden „Angriff“ der Behörden auf den „Staat ...“ ausging. Dies gründet zunächst darauf, wie sich der Angeklagte nach dem angekündigten Vorgehen des Landratsamtes R. verhielt. Dessen Bescheid die Waffen abzugeben oder zu vernichteten und dies ggf. im Wege der Durchsuchung durchzusetzen, wies der Angeklagte mit Schreiben vom 01.09.2016 als „nicht zustellbar“ zurück. Gleichzeitig beteuerte er darin, dass sein Tun „immer in friedlicher und liebevoller Absicht“ geschehe. Für den Angeklagten stand danach zumindest potentiell auch ein gewaltsamer Konflikt im Raum, denn er schrieb an dieser Stelle ohne ersichtlichen Anlass weiter: „So wünsche ich mir, dass die Angelegenheit geregelt wird, ohne dass ein Mensch zu Schaden kommt“. Diese Auffassung des Angeklagten wird für die Kammer weiter bestätigt durch die Schilderungen der Zeuginnen ... und .... Auch ihnen gegenüber sprach der Angeklagte jeweils ohne konkreten Anlass von „friedlichen“ Lösungen. Die Zeugin ..., die den Angeklagten als Wing-Tsun Schülerin seit 2014 kennt, gab an, dass ihr der Angeklagte davon erzählt habe, dass das Landratsamt wegen der Waffen zu ihm kommen werde und er hoffe, dass er das friedlich regeln könne. Auch gegenüber der Zeugin ... einer langjährigen Bekannten, erwähnte der Angeklagte, wie sie selbst berichtete, dass er ohne einen konkreten Anlass von sich heraus auf eine friedliche Einigung mit dem Landratsamt wegen der Waffen zu sprechen kam. Wie der Mitarbeiter des Landratsamts ... jedoch in der Hauptverhandlung berichtete, unternahm der Angeklagte nach dem Schreiben vom 01.09.16 keinerlei Kontaktversuche zum Landratsamt. Für die Kammer steht daher fest, dass sich der Angeklagte bereits zu diesem Zeitpunkt gedanklich damit auseinandersetzte, dass es wegen der vom Landratsamt R. geforderten Waffenabgabe zu einer gewaltsamen Eskalation kommen kann.