Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 103853 mal)

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Offline Evil Dude

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Ein guter Tag für die "Wortmarke" in Bayern!
Zumindest für den Teil, der nicht heimlich mit den Spinnern sympathisiert!  :dance:

P.S.:

Und natürlich auch für alle Bewohner des "Freistaats" und der gesamten "GmbH"!  :salut:
« Letzte Änderung: 5. Februar 2019, 15:03:05 von Evil Dude »
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Sehr schön!

Es zeigt sich wieder einmal, daß eine Revision etwa ein Jahr dauert.

Wie schnell die Zeit vergeht ...

Ach, so, hier die PM des Gerichts, die Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=92046&linked=pm&Blank=1
« Letzte Änderung: 5. Februar 2019, 15:19:51 von Reichsschlafschaf »
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2019 läuft wie geschmiert, ein Systemwechsel nach dem anderen!  ;D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Aus gegebenem Anlaß stelle ich das angegriffene Urteil hier ein:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6054.msg215243#msg215243

Natürlich mit der (leider) begrenzten Anzahl von Zeichen.
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Verstehe ich richtig, dass nur die Revision des Verurteilten zurückgewiesen wurde, die Revision der Staatsanwaltschaft aber noch nicht erledigt wurde?
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So hatte ich das auch verstanden.
P.S.:
Sonst müsste das Urteil ja (wenn mein laienhaftes juristisches "Wissen" mich nicht trügt) rechtskräftig sein.
« Letzte Änderung: 5. Februar 2019, 17:18:41 von Evil Dude »
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Verstehe ich richtig, dass nur die Revision des Verurteilten zurückgewiesen wurde, die Revision der Staatsanwaltschaft aber noch nicht erledigt wurde?

So verstehe ich die PM des Gerichts auch.

Das Urteil bestätigt die hier im Forum geäußerte Vermutung, Plan habe es "besser machen wollen" als es bei der Räumung des Beursachten ablief:

Zitat
Wie eine langjährige Freundin des Angeklagten, die Zeugin ..., berichtete, war der Angeklagte von dem Vorgehen der Polizei bei der Räumung des Grundstücks von ... am 25.08.2016 und der dabei von ... erlittenen Schussverletzung schockiert. Die Zeugin konnte sich noch gut daran erinnern, dass sie am 25.08.2016 mit dem Angeklagten eine Motorradfahrt unternommen hat, als dieser davon erfuhr. Sie schilderte in der Hauptverhandlung plastisch, wie fassungslos der Angeklagte darüber gewesen sei. Er habe blankes Entsetzen darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Polizei mit 200 Beamten gegen das Haus eines Privatmannes vorgegangen sei und auf ... geschossen habe. Dies steht in Einklang mit der Wahrnehmung des Zeugen ..., der schilderte, dass der Angeklagte in diesem Zusammenhang von einem Überfall gesprochen habe, der eigentlich ein Mordversuch durch das SEK gewesen sei.
« Letzte Änderung: 5. Februar 2019, 18:48:01 von Reichsschlafschaf »
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Das Urteil bestätigt die hier im Forum geäußerte Vermutung, Plan habe es "besser machen wollen" als es bei der Räumung des Befitzten ablief:



Du meinst Ursache, oder?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Ich glaube, du meinst den Beursachten.

Edit: Schlafschaf war schneller.
« Letzte Änderung: 5. Februar 2019, 18:43:59 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

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Du meinst Ursache, oder?

Ja, natürlich!

Ich glaube, du meinst den Beursachten.

So isses!
Danke für die Hinweise, hab's geändert.

Man soll manchmal nicht in mehreren Fäden lesen.

Die in vielen Foren geäußerte Überzeugung, Plan habe in Notwehr gehandelt, weil der Fall ähnlich sei wie der in Koblenz, als ein Konditor einen SEK-Beamten in Putativ-Notwehr erschoß und nach Revision beim BGH straflos blieb, erteilen die Feststellungen des erkennendem Gerichts eine klare Absage. Wer die Sache verfolgt hat, der konnte sehen, daß die Sache bei Plan völlig anders lag. Der Konditor hatte von der geplanten Öffnung und Durchsuchung durch das SEK nichts gewußt.
Bei Plan jedoch verlief es so:

Zitat
Für die Kammer steht fest, dass der Angeklagte seit Anfang September von einem bevorstehenden „Angriff“ der Behörden auf den „Staat ...“ ausging. Dies gründet zunächst darauf, wie sich der Angeklagte nach dem angekündigten Vorgehen des Landratsamtes R. verhielt. Dessen Bescheid die Waffen abzugeben oder zu vernichteten und dies ggf. im Wege der Durchsuchung durchzusetzen, wies der Angeklagte mit Schreiben vom 01.09.2016 als „nicht zustellbar“ zurück. Gleichzeitig beteuerte er darin, dass sein Tun „immer in friedlicher und liebevoller Absicht“ geschehe. Für den Angeklagten stand danach zumindest potentiell auch ein gewaltsamer Konflikt im Raum, denn er schrieb an dieser Stelle ohne ersichtlichen Anlass weiter: „So wünsche ich mir, dass die Angelegenheit geregelt wird, ohne dass ein Mensch zu Schaden kommt“. Diese Auffassung des Angeklagten wird für die Kammer weiter bestätigt durch die Schilderungen der Zeuginnen ... und .... Auch ihnen gegenüber sprach der Angeklagte jeweils ohne konkreten Anlass von „friedlichen“ Lösungen. Die Zeugin ..., die den Angeklagten als Wing-Tsun Schülerin seit 2014 kennt, gab an, dass ihr der Angeklagte davon erzählt habe, dass das Landratsamt wegen der Waffen zu ihm kommen werde und er hoffe, dass er das friedlich regeln könne. Auch gegenüber der Zeugin ... einer langjährigen Bekannten, erwähnte der Angeklagte, wie sie selbst berichtete, dass er ohne einen konkreten Anlass von sich heraus auf eine friedliche Einigung mit dem Landratsamt wegen der Waffen zu sprechen kam. Wie der Mitarbeiter des Landratsamts ... jedoch in der Hauptverhandlung berichtete, unternahm der Angeklagte nach dem Schreiben vom 01.09.16 keinerlei Kontaktversuche zum Landratsamt. Für die Kammer steht daher fest, dass sich der Angeklagte bereits zu diesem Zeitpunkt gedanklich damit auseinandersetzte, dass es wegen der vom Landratsamt R. geforderten Waffenabgabe zu einer gewaltsamen Eskalation kommen kann.
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So, einen Monat später kann man sagen, das Urteil ist rechtskräftig:


Zitat
Urteil gegen "Reichsbürger" Wolfgang P. ist rechtskräftig

Das Urteil gegen den "Reichsbürger" Wolfgang P. aus Georgensgmünd bleibt bestehen. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) dem BR. Der 51-Jährige ist damit rechtskräftig wegen Mordes an einem Polizisten verurteilt.

Bereits im Februar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Verteidigung des 51-Jährigen als unbegründet zurückgewiesen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den 51-Jährigen Wolfgang P. unter anderem wegen Mordes an einem Polizeibeamten zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Verteidigung des Mannes sah schwere Verfahrensfehler und hatte Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Richter in Karlsruhe sahen allerdings keine Fehler und haben die Revision als unbegründet zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft wollte eigentlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt haben, wodurch eine vorzeitige Entlassung aus der Haft so gut wie ausgeschlossen wäre. Der BGH hatte allerdings durchblicken lassen, dass er dies nicht als gegeben sieht.

Reichsbürger verletzt Polizist bei SEK-Einsatz tödlich
Nun hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die Revision nicht weiter zu verfolgen. Wolfgang P. hatte während eines Schusswechsels bei einem SEK-Einsatz im Oktober 2016 in seiner Wohnung einen Polizeibeamten tödlich getroffen und weitere verletzt. Das Gericht ging davon aus, dass er mit dem Einsatz gerechnet hatte und die Schüsse gezielt auf die eingesetzten Beamten abfeuerte. Die Polizisten wollten bei dem Einsatz Waffen im Haus des selbst ernannten "Reichsbürgers" sicherstellen.

Wolfgang P. kommt in die JVA Straubing
Seit seiner Festnahme sitzt Wolfgang P. in Nürnberg in U-Haft. Mit der Rechtskraft des Urteils wird er jetzt in die JVA Straubing verlegt, so seine Anwältin im BR-Gespräch.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/bgh-urteil-gegen-reichsbuerger-wolfgang-p-ist-rechtskraeftig,RJudub8
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Da kann er ja dann in Ruhe ein Buch schreiben.
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Offline Pantotheus

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Damit ist also nun endgültig klar, dass die erste Entscheidung nur die Revision des Angeklagten bzw. seiner Verteidigung umfasste. Dass die StA ihre Revision zurückzog, erscheint als sinnvoll. Viel mehr könnte sie auch nicht erreichen.
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Dass die StA ihre Revision zurückzog, erscheint als sinnvoll. Viel mehr könnte sie auch nicht erreichen.

Den Juristen hier war das ja gleich klar.

Warum wartete die StA dann noch länger?

Um eine längere U-Haft zu erreichen?
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Ich freue mich über jeden Kunden, über den wir uns hier längerfristig nicht mehr kümmern müssen, auch wenn der Preis hierfür zu hoch (1 Menschenleben ) ist.
 
Das muss ihm doch vorher klar gewesen sein.
Und hoffentlich reicht es auch bei Ursache aus, ihn länger aus dem Verkehr zu ziehen.
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