Autor Thema: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"  (Gelesen 18092 mal)

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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #15 am: 8. Juni 2017, 19:09:09 »
Marc hat mal wieder gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen (was auch nichts Neues ist unter der Sonne) und offensichtlich gegen einen diesbezüglich erfolgten Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Nun muss er also vor den Kadi. Die Verhandlung ist am:


Mittwoch, 28. Juni 2017, 8:00 Uhr
Kantonsgericht Glarus

Grosser Gerichtssaal (Saal 119)
Spielhof 6
8750 Glarus


Es ist wirklich eine Schande, dass ich verhindert bin. Ich wäre fast unter allen Umständen hingegangen, um mir Marcs grossen "Erfolg" zu Gemüte zu führen.

Derweil hat Marc ein Video hochgeladen, um möglichst viele Reichsdeppen als "Prozessbeobachter" mitnehmen zu können. Marsha Wiederkehr zum Beispiel gurkt da schon in den Kommentaren rum. Die hoffen wohl auf einen zweiten Fall "Markus Zimmermann"?

Naja, ich werde immerhin die Behörden darüber informieren, was Klein-Marc sich da ausgedacht hat.

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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #16 am: 18. Juni 2017, 13:24:28 »
Die Verhandlung ist wohl nichtöffentlich, zumindest ist dieser Verhandlungstermin auf der Webseite des Kantonsgerichts Glarus nicht aufgeführt:
http://www.gl.ch/xml_1/internet/de/application/d43/d333/f45.cfm

Da werden die Deppen aber schön blöd aus der Wäsche gucken, wenn sie dort anrennen. Falls überhaupt welche hingehen.

Und Marc kriegt nicht die ersehnte Plattform für seinen "gloriosen Auftritt" als Ein-Mann-"Unabhängige Gesetzes-Kommission", wenn er dem Richter dann so richtig seinen Job erklärt und zeigt, wo der Hammer hängt. Sowas aber auch!  >:D
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #17 am: 18. Juni 2017, 13:38:17 »
In der BRiD GmbH sind Verhandlungen in Strafsachen grundsätzlich™ öffentlich. Ist das in Helvetien anders?
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Offline Helvetia

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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #18 am: 18. Juni 2017, 14:09:14 »
Eigentlich nicht, ich war auch schon in welchen. Für Nichtöffentlichkeit gibt es normalerweise einen Grund, wie z.B. dass ein Sexualdelikt verhandelt wird und das Opfer vor den sensationslüsternen Blicken der Öffentlichkeit bewahrt werden soll.

Der Grund könnte hier darin liegen, dass das Kantonsgericht im kleinen Glarus (ca. 40000 Einwohner) seinen Pappenheimer Marc schon hinlänglich kennt, um zu wissen, dass der gerne eine Deppenrotte zu seiner Verhandlung mitnehmen würde.

Edith meint also: Das Kantonsgericht will Marc fies die Show stehlen. Das ist ein Hinweis an deine überragenden Rechtskenntnisse, Marc: Gleich mal Art. 139 StGB (Diebstahl) mit ins Programm nehmen!
« Letzte Änderung: 18. Juni 2017, 14:12:20 von Helvetia »
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #19 am: 18. Juni 2017, 14:27:06 »
Deppenrotte wäre hier in D kein Grund, die Öffentlichkeit auszuschließen, solange da nichts eskaliert. Man kann die Leute filzen lassen und die Landstreicher ohne Papiere des Hauses verweisen, aber das war es dann schon. Bei Familien- oder Insolvenzsachen ist das anders, da bleibt die Türe grundsätzlich zu.
 
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #20 am: 18. Juni 2017, 14:47:55 »
Ob die Nichtveröffentlichung des Termins auf der Webseite wirklich Nichtöffentlichkeit des Verfahrens bedeutet, bin ich zugegeben nicht ganz sicher. Andere Gerichte in anderen Kantonen publizieren statt dessen alle Termine und machen bei Nichtöffentlichkeit einen entsprechenden Vermerk.

Die Rechtsgrundlage für nichtöffentliche Strafprozesse findet sich in Art. 70 StPO:
Zitat von: Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2017)
Art. 70 Einschränkungen und Ausschluss der Öffentlichkeit
1 Das Gericht kann die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ganz oder teilweise ausschliessen, wenn:
a. die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schutzwürdige Interessen einer beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern;
b. grosser Andrang herrscht.
2 Ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, so können sich die beschuldigte Person, das Opfer und die Privatklägerschaft von höchstens drei Vertrauenspersonen begleiten lassen.
3 Das Gericht kann Gerichtsberichterstatterinnen und Gerichtsberichterstattern und weiteren Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, unter bestimmten Auflagen den Zutritt zu Verhandlungen gestatten, die nach Absatz 1 nicht öffentlich sind.
4 Wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, so eröffnet das Gericht das Urteil in einer öffentlichen Verhandlung oder orientiert die Öffentlichkeit bei Bedarf in anderer geeigneter Weise über den Ausgang des Verfahrens.

Falls das Gericht tatsächlich die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat, war es siiiiicher wegen des riesengrossen Andrangs  :)) :))

Bei Nichtöffentlichkeit dürfte Marc immerhin noch drei Vertrauensdeppen mitnehmen. Fraglich ist, ob überhaupt mehr als drei gekommen wären...
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #21 am: 18. Juni 2017, 14:53:34 »
Ob die Nichtveröffentlichung des Termins auf der Webseite wirklich Nichtöffentlichkeit des Verfahrens bedeutet, bin ich zugegeben nicht ganz sicher. Andere Gerichte in anderen Kantonen publizieren statt dessen alle Termine und machen bei Nichtöffentlichkeit einen entsprechenden Vermerk.

Das gibt es hier relativ selten. In der Regel muß man die Flure langstreichen und die Terminzettel an den Türen studieren. Am OLG Hamburg oder am LG Leipzig gibt es wenigstens schon Bildschirme am Eingang. Daß das LG Dessau-Roßlau die Termine ins Internet stellt, dürfte noch lange die einsame Ausnahme sein.
 
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #22 am: 18. Juni 2017, 16:20:13 »
Aus dem Fehlen des Termins in der Liste ist wohl nicht zu folgern, dass dieser nicht öffentlich sei. Die Liste scheint mir sogar für Glarus eher etwas dünn, da dürften wohl nur "interessante" Termine aufgeführt sein.
Es geht um ein Betäubungsmitteldelikt, also um etwas sehr Alltägliches.
Eventuell ist es auch zu einer Verschiebung gekommen, oder der "Held" hat still und leise seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen, sodass dieser in Rechtskraft erwächst und die Hauptverhandlung ausfällt. Solches Verhalten ist, dem Vernehmen nach, nicht gar so selten.
Man wird ja sehen.
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #23 am: 18. Juni 2017, 21:36:42 »
Aus dem Fehlen des Termins in der Liste ist wohl nicht zu folgern, dass dieser nicht öffentlich sei. Die Liste scheint mir sogar für Glarus eher etwas dünn, da dürften wohl nur "interessante" Termine aufgeführt sein.
Es geht um ein Betäubungsmitteldelikt, also um etwas sehr Alltägliches.
Eventuell ist es auch zu einer Verschiebung gekommen, oder der "Held" hat still und leise seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen, sodass dieser in Rechtskraft erwächst und die Hauptverhandlung ausfällt. Solches Verhalten ist, dem Vernehmen nach, nicht gar so selten.
Man wird ja sehen.

Möglich. Allerdings gibt es wohl keinen Grund, Betäubungsmitteldelikte nicht aufzuführen, wenn zugleich "Verletzung der Verkehrsregeln" u.dgl. als "interessant" eingestuft und somit aufgeführt wird.

Ich war mal vor Ort vor ein paar Jahren, meiner Erinnerung nach an einem Werktag und im Rahmen einer Stadtführung, wobei sich der Touristenführer auch gleich als Laienrichter outete.
In dem Gebäude war an jenem Tag absolut tote Hose. Wir sind da drin niemandem begegnet. Von dem her kann ich mir schon vorstellen, dass die Terminliste auf der Webseite vollständig sein könnte.
(Das Dorf Glarus hat in der Tat wenig spektakuläre Sehenswürdigkeiten zu bieten, was vielleicht erklärt, warum man den Touristen das Gericht von innen zeigt. Es gibt auch wenig Altes, da das Dorf im 19. Jh. komplett abgebrannt ist. Dafür ist die Landschaft schön.)
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #24 am: 28. Juni 2017, 08:18:42 »
Heute ist ja dann wohl Klein-Marcs grosser Tag. Die Verhandlung dürfte gerade laufen... seien wir gespannt, ob das Gericht seinen "Strohmann" auch brav zurücknimmt  >:D
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #25 am: 29. Juni 2017, 07:48:13 »
Die "Lügenpresse" berichtet, leider Bezahlartikel.  :(
Zitat
Gericht führt turbulenten Prozess gegen «Reichsbürger»

Gestern tagte das Kantonsgericht mit Polizeischutz unter Ausschluss der breiteren Öffentlichkeit.

Der Polizist neben der Türe des Gerichtssaales verschränkt die Arme und schaut böse zur Frau im Zuschauerraum, die sich nicht setzt. Die Zuschauerin steht dort mit verschränkten Armen und schaut böse zum Richter. Der Gerichtspräsident schaut etwas entgeistert den Hinterkopf des Angeklagten an, der nicht auf der Anklagebank sitzt, sondern ebenfalls im Zuschauerraum steht – er hat dem Gericht den Rücken zugekehrt und schaut böse an die Decke. «Ich habe dort vorne nichts zu suchen», sagt der 41-jährige Schweizer Mathias B.* zur Decke. Der Richter lässt ihn sein.
https://www.suedostschweiz.ch/politik/2017-06-29/gericht-fuehrt-turbulenten-prozess-gegen-reichsbuerger
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #26 am: 29. Juni 2017, 12:06:48 »
Dank Google-Cache komplett (falls das ein Problem ist, Admin, bitte löschen!):
Spoiler
Gericht führt turbulenten Prozess gegen «Reichsbürger»

Gestern tagte das Kantonsgericht mit Polizeischutz und unter Ausschluss der breiteren Öffentlichkeit. Dabei ging es eigentlich nur um ein paar Hanfpflanzen im Schlafzimmer. Doch der Angeklagte ist eine Art Schweizer «Reichsbürger», weshalb das Gericht fürchtete, seine Unterstützer könnten die Verhandlung stören.
Ueli Weber Donnerstag, 29. Juni 2017, 05:00 Uhr

Ein Unterstützer des Angeklagten schwenkt eine Schweizerfahne, während andere mit einem Polizisten diskutieren.

Der Polizist neben der Türe des Gerichtssaales verschränkt die Arme und schaut böse zur Frau im Zuschauerraum, die sich nicht setzt. Die Zuschauerin steht dort mit verschränkten Armen und schaut böse zum Richter. Der Gerichtspräsident schaut etwas entgeistert den Hinterkopf des Angeklagten an, der nicht auf der Anklagebank sitzt, sondern ebenfalls im Zuschauerraum steht – er hat dem Gericht den Rücken zugekehrt und schaut böse an die Decke. «Ich habe dort vorne nichts zu suchen», sagt der 41-jährige Schweizer Mathias B.* zur Decke. Der Richter lässt ihn sein.

Strenge Einlasskontrollen
Eigentlich ginge es um ein paar Hanfpflanzen. Doch Mathias B. ist eine Art Schweizer Version der «Reichsbürger»: Er glaubt, der Schweizer Staat sei eine Firma und habe kein Recht, über ihn zu urteilen. Steuern zahlt er aus Prinzip keine. Die Verhandlung vor dem Glarner Kantonsgericht ist seine Gelegenheit, den Hochstaplern im Gericht entgegenzutreten und sie mit scharfen Fragen in die Ecke zu treiben. «Cornering des Rechtsstaates» nennen er und seine Gleichgesinnten diese Taktik. Ein gutes Dutzend Unterstützer ist zur Verhandlung angereist. Zuletzt hatte dieselbe Gruppe eine Gerichtsverhandlung in Uznach so lange gestört, bis der Richter sie entnervt beendete.

Das Glarner Gericht ist entschlossen, es nicht so weit kommen zu lassen. Der Gerichtspräsident schloss gewöhnliche Zuschauer von der Verhandlung aus. Der Angeklagte darf nur drei Begleitpersonen mitbringen. Vier Polizisten warten hinter der Eingangsschranke des Gerichtshauses. Sie überprüfen Ausweise und filzen die Besucher. Handys müssen diese abgeben. Etwa zehn Unterstützer müssen nach einigen Protesten draussen bleiben. Hinein dürfen die Frau, welche sich später nicht setzen will, und ein Mann, auf dessen T-Shirt der Eid gedruckt ist, den die Bundesparlamentarier und Bundesräte leisten. Die beiden sehen sich als eine Art Prozessbeobachter. Der dritte Zuschauer ist der Pingpong-Trainer des Angeklagten. Er weiss nicht genau, um was es eigentlich geht, sagt er.

«Nein, ich bin Opfer!»
Die Stimmung im Saal ist aggressiv. Der Angeklagte geht immer wieder unruhig im Zuschauerraum hin und her. «Wissen Sie, warum Sie angeklagt sind?», fragt der Richter zu Beginn der Einvernahme. Der Angeklagte reibt sich das Kinn und schaut an die Decke. Dann sagt er: «Nein, ich bin Opfer!»

Der eigentliche Fall ist eine Lappalie. Im vergangenen Sommer hob die Polizei eine kleine Hanfplantage aus, die der Angeklagte im Schlafzimmer seiner Wohnung in Glarus Nord eingerichtet hatte. Der Staatsanwalt verurteilte ihn per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 570  Franken. Doch der Angeklagte denkt nicht daran, die Strafe zu akzeptieren. Er schickte stattdessen im Namen einer sogenannten «Unabhängigen Gesetzeskommission» eine «Nichtanhandnahmeverfügung» an den Staatsanwalt – jegliche Anklagepunkte basierten auf Verleumdung und Betrug, die Anklage selber sei ein Akt der Barbarei gemäss Genfer Konvention. Der Staatsanwalt hat den Brief offenbar als Einsprache gegen den Strafbefehl interpretiert, weshalb der Fall vor Gericht gekommen ist. Der Staatsanwalt selber erscheint nicht zur Verhandlung.
Richter diskutiert nicht

Die beiden Zuschauer und der Angeklagte unterbrechen den Richter immer wieder. Als die Frau wiederholt dazwischenruft, geht der Polizist zu ihr hinüber und flüstert ihr zu, sie müsse ruhig sein. Dann stellt er sich wieder an die Wand und verschränkt die Arme. Als die beiden Unterstützer trotzdem dazwischenrufen, reicht es dem Richter: «Wer das nächste Wort sagt, wird von der Polizei aus dem Gebäude verwiesen.» Zwei Minuten später muss die Frau den Saal verlassen. Der Polizist stellt sich vor sie hin und sagt: «Spatz, bitteschön.»

Fragen zu seiner Person beantwortet der Angeklagte nicht. Stattdessen versucht er es immer wieder mit Ge-genfragen. Als der Richter wissen will, seit wann er Hanf züchtet, fragt er zurück: «Ist Hanf verboten? Wissen Sie, was THC ist?» Der Richter antwortet: «Ich bin nicht hier, um Ihnen Fragen zu beantworten.» Er ist sichtlich bemüht, sich nicht auf Diskussionen einzulassen.

Nach der Befragung erhält Mathias B. das Wort. Er verliest eine mit Gesetzesartikeln gespickte Erklärung: «Mit einer kriminellen Organisation wird nicht verhandelt», sagt er. «Das Gericht wird in Ausstand gezwungen.» Dann ruft er: «Dem Kanton Glarus wird hiermit der Rechtsbankrott erklärt! Alles, was Sie sagen, hat keine Bedeutung mehr.» Dann schliesst Mathias B. die Verhandlung. Der Richter sagt: «Danke, Sie haben Ihre Aussage abgeschlossen.» Wenig später schliesst auch der Richter die Verhandlung. Der Polizist spricht in sein Funkgerät, weitere Polizisten kommen zur Türe herein.

Bei der Schleuse am Ausgang ist die Stimmung wieder besser. Draussen machen die wartenden Unterstützer noch Videointerviews für einen Prozessbericht, den sie auf Youtube veröffentlichen wollen. Zwei Frauen meditieren, andere plaudern noch mit ei-nem der Polizisten. Der «Prozessbeobachter» mit dem schwarzen T-Shirt packt eine grosse Schweizerfahne aus und schwingt sie. Er kann aus dem Kopf die Bundesverfassung zitieren. Auch die Frau, welche den Saal verlassen musste, wartet draussen. Dass die Verhandlung in einem öffentlichen Gebäude nicht öffentlich ist, findet sie schlimm. Aber ihre Störung des Gerichts sieht sie als Erfolg: Kleine Schritte seien es eben zur Befreiung der Menschen, sagt sie. Das Urteil wird schriftlich eröffnet.

*Name geändert

Die Ausgangslage zusammengefasst:

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Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #27 am: 29. Juni 2017, 12:16:58 »
Wir dürfen uns also auf ein lustiges Deppenvideo freuen  ;D

Die Verhandlung war demnach wirklich nicht öffentlich, offensichtlich wegen des angekündigten Deppenauflaufs. Das Gericht ist ja auch nicht ganz blöd.

Zitat von: Polizist zitiert nach obigem Artikel
Spatz, bitte

Was sollte das bedeuten? War die peinliche Frau eventuell Eva Spatz? Nun gut, um eingelassen zu werden, musste sie natürlich ihren Namen vortanzen sagen.
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #28 am: 29. Juni 2017, 13:31:59 »
30 Minuten, sehr schlechte Qualität und die Superjournalistin kennen wir auch aus diversen "snake-oil"-Verkaufs-Videos.

Die beiden "Spätzinnen" geben auch ihr immenses Wissen von sich.  :o

« Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 13:38:48 von Gutemine »
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #29 am: 29. Juni 2017, 14:02:28 »
und die Superjournalistin kennen wir auch aus diversen "snake-oil"-Verkaufs-Videos.

Die Dame heisst Marsha Leonie Lan Wiederkehr und promotet u.a. den Todeswahn "Germanische Neue Medizin".  :puke:

Ohje, die Mutter von Klein-Marc ist ja fast noch schlimmer als er selber:
Zitat von: Mutter von Marc Bamert
Ich sehe meinen Sohn vor allem als Lehrmeister in dieser jetztigen Inkarnation ..."

Noch Fragen?  :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Edit: Tatsächlich, die Rausgeschmissene ist Eva Spatz.
« Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 14:36:06 von Helvetia »
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