Autor Thema: Geschwisterschaft.org  (Gelesen 20819 mal)

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Offline Ur_Mel

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Geschwisterschaft.org
« am: 4. September 2016, 23:07:23 »
Alexander Berg hat diese Tage eine neue Internetseite vorgestellt (siehe Betreff), bei der Tobias Sommer einer der Hauptdarsteller ist. Tobias Sommer kennt ja jeder, da er aus Bremen ist, gehe ich davon aus, dass er sich Georg von Bremen nennt. Der zweite im Bunde ist Ulrich Schulz,  dieser nennt sich dort Ulrich vom Hochrhein, wohl aufgrund seiner Herkunft. Ulrich war auch schon als Gabriel unterwegs und rief im Mai zu Spenden auf, damit sie Tobias Sommer wieder ausm. Knast holen konnten. Gleichermaßen rief er zu Spenden für sich auf, weil er gegen das ZVG vorgeht, da sein, bzw. das Haus seiner Frau zur zweiten Versteigerung ansteht. Der dritte im Bunde ist ein Graf von Salemone (oder so ähnlich)... Ich traue mich zu behaupten, dass es sich hierbei um Jan van Helsing handelt.

Ich persönlich war von dieser Entdeckung sehr betroffen, da es schwer für mich ist, mit ansehen zu müssen, wie tief Menschen sinken können, mit denen ich freundschaftlich verbunden war/bin.

Ich frage mich, was mit dieser Vereinigung bezweckt werden soll. Für mich scheint dies die Gründung einer Sekte zu sein, denn mit christlichen Belangen hat keiner von den drei Machern auch nur das geringste Zutun,  geschweige denn mit Ehre, Treue und Liebe.
 
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Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #1 am: 4. September 2016, 23:19:18 »
Zumindest haben sie eine Gründungsurkunde, dann ist doch alles geritzt  ;D
http://geschwisterschaft.org/wp-content/uploads/2016/07/Gr%C3%BCndungsurkunde-f%C3%BCr-Heimseite.pdf
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Offline dieda

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Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #2 am: 5. September 2016, 00:37:27 »
Ach, schon wieder diese Esau- Jünger mit der nächsten wirren Steigerungsform, um anstehende Pfändungen und Zwangsversteigerungen abwenden zu wollen:

Zitat
Jedes fremde Eingreifen in des Schöpfers Eigentum stellt einen unberechtigten Zugriff auf das Treugut dar und ist somit Blasphemie, Gotteslästerung und Hochverrat am Urschöpfer selbst.

Ist klar.  :facepalm:


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Offline dieda

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Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #3 am: 5. September 2016, 01:18:50 »


http://geschwisterschaft.org/wp-content/uploads/2016/07/GEW-Statuten-2016-08-09.pdf

und zwar III: Rechtliches a) Religöses 1. der 2. Satz und das Ganze vor allem mit dem Hintergrundwissen, dass die Gründer selbst finanziell schon längst mit dem Rücken an an der Wand stehen und sich nun in die "Autonomie" einer, wie Du schon richtig festgestellt hast, Scheinreligionsgemeinschaft flüchten und dabei keine Hemmungen haben, auch Unbedarfte mit reinzuziehen.

Der erwähnte "Schadenersatz" ist übrigens ein beliebte Reichimasche (suche auch mal im Forum nach der "Maltamasche)" und wenn das Dollarzeichen erst mal im Auge aufgeblitzt ist, helfen bei diesen Fällen leider auch keine sachlichen Argument mehr. Die holt irgendwann nur noch der Gerichtsvollzieher (mit oder ohne SEK- Unterstützung) oder der Strafrichter wieder auf den Boden der Realität.

Es ist traurig, aber wenn es so weit ist, ist meist längst alles schon zu spät, wie auch der bizarre Countdown zeigt:

Zitat
Zeit bis zum Schließen der heiligen Pforte

02Monate

14Tage

23Stunden

44Minuten

11Sekunden
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Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #4 am: 5. September 2016, 01:29:10 »
Mir gefällt das Impressum:

Zitat
Diese Heimseite ist privat und ausschließlich für beseelte Männer und Weiber bestimmt. Jeder Form von Person ist hier der Zugang untersagt.

Wobei 50 Euro für einen Ausweis aber schon die Diner-Card der Reichsdeppen ist.
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Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #5 am: 13. September 2016, 21:45:57 »
Es wird ja noch besser...

Inzwischen wurde eine Stiftung gegründet, an die Immobilien geschenkt werden können, wohl damit diese vor der Zwangsversteigerung geschützt werden sollen.

Ich habe frage mich, ob Immobilien, die offensichtlich noch nicht bezahlt sind und die Zwangsversteigerung werden sollen so einfach verschenkt werden können??

Wäre das nicht Betrug?  :scratch:
 

Offline BlueOcean

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Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #6 am: 13. September 2016, 22:18:21 »
Betrug im juristischen Sinn ist das meistens eher nicht. Typischerweise sind es eher völlig untaugliche (also aus Sicht der Reichsdeppen rechtlich einwandfreie und sichere) Versuche die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Wenn sie Glück haben können sie mit etwas Sand im Getriebe den Ablauf geringfügig verzögern. Aber mit etwas Pech handeln sie sich dadurch nur noch mehr Kosten, Verfahren und Ärger ein.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #7 am: 13. September 2016, 22:18:28 »
Es wird ja noch besser...
Inzwischen wurde eine Stiftung gegründet, an die Immobilien geschenkt werden können, wohl damit diese vor der Zwangsversteigerung geschützt werden sollen.
Ich habe frage mich, ob Immobilien, die offensichtlich noch nicht bezahlt sind und die Zwangsversteigerung werden sollen so einfach verschenkt werden können??
Wäre das nicht Betrug? :scratch:

Nö, nur Unfug. Bzw. zweckfreier Kasperkram, da es nur auf die Eintragungen im Grundbuch ankommt.
 
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Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #8 am: 13. September 2016, 22:20:00 »
Können diese Eintragungen nicht ohne das Wissen der Bank geändert werden?

Ich kenne mich da grad gar net aus....
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #9 am: 13. September 2016, 22:25:27 »
Können diese Eintragungen nicht ohne das Wissen der Bank geändert werden?
Ich kenne mich da grad gar net aus....

Nein, da diese Eintragungen stets notariell ablaufen.



P.S. Bitte vermeide es, "net" oder ähnliche regionale Niedlichkeiten zu verwenden. Vielleicht bin ich da überempfindlich, aber das wirkt ... naja... so ein kleines bißchen bildungsdistanziert. Nix für ungut, aber jeder ist in seinen Assoziationsketten verstrickt ;)
 
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Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #10 am: 13. September 2016, 22:29:50 »
Pfffffff ... ok, ich sag es meinem Tablet.....  :whistle:
 

Offline Noldor

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Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #11 am: 13. September 2016, 22:32:02 »
Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist aber meine Verwandschaft und ich haben gerade eine Grundbuchsperre beantragt,betreffend das Grundstück meiner Pflegemutter , das sie mit 88 Jahren zu weniger als dem halben Preis dem ehemaligen Geschäftsführer ihrer Firma verkauft haben soll.

Ich nehme an, dass wenn in Deutschland eine Zwangsversteigerung anliegt nicht mehr mit irgendwelchen krummen Dingern etwas abgewendet werden kann. Da werden die Gläubiger schon ein Auge drauf haben und alle Eventualitäten rechtlich abgesichert haben.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #12 am: 13. September 2016, 22:42:26 »
Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist aber meine Verwandschaft und ich haben gerade eine Grundbuchsperre beantragt,betreffend das Grundstück meiner Pflegemutter , das sie mit 88 Jahren zu weniger als dem halben Preis dem ehemaligen Geschäftsführer ihrer Firma verkauft haben soll.
Ich nehme an, dass wenn in Deutschland eine Zwangsversteigerung anliegt nicht mehr mit irgendwelchen krummen Dingern etwas abgewendet werden kann. Da werden die Gläubiger schon ein Auge drauf haben und alle Eventualitäten rechtlich abgesichert haben.

Wie gesagt, alle grundbuchamtlichen Änderungen, Ein- und Austräge sind nur über einen Notar möglich. Krumme Dinger, etwa in der Art, wie sie Euch drohen, können passieren, wenn die andere Seite auch notariell wirksame Dokumente hat, etwa wenn der besagte Geschäftsführer Deine Pflegemutter so lange bearbeitet hat, daß sie beim Notar den Kaufvertrag unterschrieben hat. Dann hast Du ernsthafte Schwierigkeiten, dagegen vorzugehen.
 

Offline BlueOcean

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Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #13 am: 14. September 2016, 00:38:42 »
Voraussetzung für eine Zwangsversteigerung sind fällige Schulden (nicht bezahlte Kredite) bei einem Gläubiger (typischerweise der Bank), die über eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld zu Gunsten des Gläubigers abgesichert sind. So sichern Banken typischerweise alle Hausfinanzierungen ab.

Änderungen können üblicherweise nur durch notarielle Verträge erfolgen, die vom Grundbuchamt geprüft und erst danach eingetragen werden. Eine Grundschuld kann aber nur mit Zustimmung des Gläubigers gelöscht werden und bleibt auch bei einem etwaigen Eigentümerwechsel bestehen (z.B. im Erbfall). Das Grundstück und die Immobilien haften für die Schuld. Und wenn die fällige Schuld nicht beglichen wird kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung einleiten.

Einen Weg sich da legal "heraus zu mogeln" gibt es nur im wilden Phantasien der Reichsdepperei.
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Offline hair mess

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Re: Geschwisterschaft.org
« Antwort #14 am: 14. September 2016, 08:20:11 »
Zitat
Wie gesagt, alle grundbuchamtlichen Änderungen, Ein- und Austräge sind nur über einen Notar möglich.
von Herrn Schkrampe.
So ist es nicht.
Auch andere sigelführende Behörden können über Anträge Änderungen veranlassen, die dann der Rechtspfleger im Grundbuch vollzieht, z. B. Sicherungshypothek, Eintragung der Pfändung von Eigentümergrundschulden etc. . .
Mit Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens ist das Grundstück blockiert. Eintragungen können nicht mehr so leicht gemacht werden, bzw. rutschen hinter den Zeitpunkt des ZV-Verfahrens. Wenn also das Verfahren durchgezogen wird, ist jede Eintragung wirkungslos. Jeder Eintragungsversuch führt also dazu, dass der Gläubiger das Verfahren durchziehen muss. Selbst einstweilige Einstellungen sind dann eher schwer zu erreichen.
Bei einem Eigentumswechsel, der grundsätzlich noch möglich ist (ggf. Erbschaft), läuft das Zwangsversteigerung gegen den neuen Eigentümer weiter.   
Ein Eigentumswechsel vor dem Zwangsversteigerungsverfahren kann auch für nicht eingetragene Verbindlichkeiten des ursprünglichen Eigentümers über Zivilklagen oder Duldungsbescheide nach dem Anfechtungsgesetz zur Zwangsversteigerung führen.
Also, da die Anfechtung Fristen unterliegt sollte man Eigentumswechsel frühzeitig vollziehen und hoffen, dass der neue Eigentümer vertrauensvoll und anständig und selbst dauerhaft schuldenfrei ist.
« Letzte Änderung: 14. September 2016, 08:26:04 von hair mess »
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