Autor Thema: Jo Conrad  (Gelesen 239999 mal)

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Offline Rima882

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Re: Jo Conrad
« Antwort #285 am: 22. August 2017, 12:21:49 »
Gut eigentlich hatte ich mal auf eine grobe Zusammenfassung gehofft wann nun ein Anwalt zwingend nötig ist und wann nicht ;) - da steige ich nämlich irgendwie noch nicht durch! :whistle:

Gerne doch ! Geregelt ist die notwendige Verteidigung (landläufig verwendet man da oft den Begriff des Pflichtverteidigers) in § 140 der Strafprozessordnung (StPO). Dort sind in Absatz 1 insgesamt neun Fälle aufgeführt, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig ist, hier vielleicht nur die in der Praxis wichtigsten Fälle:
- Das Verfahren beginnt in erster Instanz beim Landgericht oder beim Oberlandesgericht.
- Es geht um ein Verbrechen, also um eine Straftat mit einer gesetzlichen Mindeststrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe.
- Es kommt die Verhängung eines Berufsverbots in Betracht (gut, das ist eigentlich ein eher seltener Fall).
- Der Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft oder einstweiliger Unterbringung.
- Der Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte befindet sich seit mehr als drei Monaten in einer anderen Form der Freiheitsentziehung (z.B. in Strafhaft).

In § 140 Abs.2 StPO findet sich sodann eine allgemeine Regelung, wonach ein Verteidiger auch notwendig ist, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann. Die erforderliche "Schwere der Tat" nimmt man in der Regel an, wenn bei Vergehen (für Verbrechen gilt ja Absatz 1)  eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu erwarten ist.

Keiner dieser Fälle lag hier vor. Wenn Angeklagte sich durch ihre Angaben selber in die Fäkalien reiten, ist das im Sinne des Gesetzes noch keine offensichtliche Unfähigkeit, sich zu verteidigen.

Man muss auch bedenken, dass der notwendige Verteidiger erstmal aus der Staatskasse bezahlt wird und dass es nicht sicher ist, ob der Verurteilte am Ende die Kosten auch tatsächlich bezahlen wird. Das ist einer der Gründe, warum Gerichte bei der Bestellung eines Verteidigers eher zurückhaltend sind.

Völliger Unsinn ist übrigens - jedenfalls in Deutschland - das in vielen amerikanischen Kriminalfilmen verbreitete und in Deutschland scheinbar gern adaptierte Klischee, dass der Angeklagte/Verurteilte ja "nur einen Pflichtverteidiger" hatte und nur deshalb verurteilt bzw. viel härter als notwendig bestraft wurde. In der Praxis wird in ca. 90 Prozent der Fälle derjenige Verteidiger beigeordnet, den der Beschuldigte bereits von sich aus beauftragt oder dem Gericht genannt hat, also der sogenannte Wahlverteidiger. Diesen Antrag kann das Gericht in der Regel auch nicht übergehen. In den wenigen Fallen, in denen dem Gericht die Auswahl des Verteidigers verbleibt, wird man natürlich nicht unbedingt einen besonders unbequemen Verteidiger oder gar einen der berüchtigten Konfliktverteidiger bestellen. Aber es ist keineswegs so, dass da nur die besonders jungen, unerfahrenen oder fachlich minderbemittelten Rechtsanwälte zum Zuge kommen. Solche Mandate, bei denen die Staatskasse als sicherer Zahler die Gebühren übernimmt, sind bei vielen Anwälten durchaus beliebt, jedenfalls wenn es nicht um für das eigene Ansehen möglicherweise schädliche Mandate geht, das kann bei Sexualstraftaten oder auch bei Straftaten im Bereich des politischen Extremismus der Fall sein. Aber die letztgenannte Gruppe hat ja sowohl im linken wie im rechten Spektrum jeweils eigene Leute, die sich gern als beigeordnete Verteidiger zur Verfügung stellen.
« Letzte Änderung: 22. August 2017, 12:45:53 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

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Offline echt?

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Re: Jo Conrad
« Antwort #286 am: 22. August 2017, 16:17:07 »
Nach diesem beeindruckenden Vortrag hat Jo seinen Affen David wirklich nach Wittmund geschickt: https://www.youtube.com/watch?v=esc2CvH3wHE

Und lieber Carl-Peter: Entweder Powerpoint im Präsentationsmodus oder pdf im Vollbild - dann werden die Worten auch nicht rot unterstrichen.
« Letzte Änderung: 22. August 2017, 16:18:57 von echt? »
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Offline Pantotheus

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Re: Jo Conrad
« Antwort #287 am: 22. August 2017, 16:28:27 »
Wenn Angeklagte sich durch ihre Angaben selber in die Fäkalien reiten, ist das im Sinne des Gesetzes noch keine offensichtliche Unfähigkeit, sich zu verteidigen.
Wobei das Beispiel Fatzkes zeigt, dass man sich auch trotz Gegenwart eines Pflichtverteidigers um Kopf und Kragen reden und selbst belasten kann. Zündel hatte bei seinem bekannten Prozess zeitweise sechs (6) Verteidiger, was ihm aber nichts genützt hat.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Jo Conrad
« Antwort #288 am: 22. August 2017, 16:59:41 »
Nach diesem beeindruckenden Vortrag hat Jo seinen Affen David wirklich nach Wittmund geschickt: https://www.youtube.com/watch?v=esc2CvH3wHE

Und lieber Carl-Peter: Entweder Powerpoint im Präsentationsmodus oder pdf im Vollbild - dann werden die Worten auch nicht rot unterstrichen.

Die Kommentare unter dem Video...einfach nur  :facepalm: :facepalm: :facepalm:
Sogar ein Rüdenanhänger hat sich eingeschmuggelt

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline echt?

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Re: Jo Conrad
« Antwort #289 am: 22. August 2017, 17:11:02 »
Verena "Butt" ist aber ein Fake.
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Re: Jo Conrad
« Antwort #290 am: 22. August 2017, 17:12:00 »
Zum Glück haben die das Präsentieren einfach nicht drauf - hier wird gegen so ziemlich jede Regel verstoßen und das falsche Programm ist nur der geringste Verstoß!
Wobei so mancher echte Professor bekommt das auch nicht richtig hin von daher.

Und nein ich verrate nicht die Fehler :snooty: sonst machen die das noch richtig und solche Videos verlieren ihren Witz! :))
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Re: Jo Conrad
« Antwort #291 am: 22. August 2017, 17:28:11 »
Im "Vortrag" hat er auch eine andere Stimmlage und Sprechgeschwindigkeit. In seine Langsamkeit fällt er nur bei Fragen zurück, die er allesamt nicht beantworten kann.
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Offline Pantotheus

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Re: Jo Conrad
« Antwort #292 am: 22. August 2017, 18:02:30 »
@Schattendiplomat Was die völlig fehlende Präsentationstechnik angeht, habe ich lieber geschwiegen. Wenn man das sieht, kann man nur noch weinen. Ich glaube allerdings nicht, dass sich da durch gute Ratschläge etwas verbessern lässt. Denn die Grundlage einer geglückten Präsentation besteht in einer Analyse dessen, was wesentlich ist. Dies muss gezielt herausgefiltert und beim Präsentieren anschaulich gemacht werden. Ich fürchte, dass es hier schon an der Fähigkeit fehlt, das Wichtige und Wesentliche zu erkennen - eigentlich ein Grundproblem aller RD.
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Re: Jo Conrad
« Antwort #293 am: 22. August 2017, 18:09:32 »
Man scrollt keine Textdatei runter. Vorlesen des gesamten Textes ist auch Mist. Ein Meister des schlechten Powerpoints ist übrigens Prof. Turtur. Der klickt Folien durch, ohne etwas dazu zu sagen, weil er ins sabbeln kam und ihm die Zeit weg gelaufen ist. Der müsste es doch eigentlich besser können.
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Offline comsubpac

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Re: Jo Conrad
« Antwort #294 am: 22. August 2017, 18:14:32 »
Bei vielen Professoren ergeben sich die schlechten Folien ja auch daher, dass diese gleichzeitig als Skript dienen sollen.

Ich finde es bei diesen "Vorträgen" aber lustig, dass Conrad vor Gericht davon keinen Gebrauch gemacht hat. Wahrscheinlich waren ihm seine Briefe im Nachhinein sogar peinlich.
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Re: Jo Conrad
« Antwort #295 am: 22. August 2017, 18:21:32 »
So @echt?  Karma is' wech' für die nächsten 160h. (Also ich meine meine Karmaerhöhungsmöglichkeit)
Danke für den Bericht!
« Letzte Änderung: 22. August 2017, 18:29:51 von Herr Dr. Maiklokjes »
 
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Re: Jo Conrad
« Antwort #296 am: 23. August 2017, 03:08:12 »
Auch der Frühverlaubte legt sich ins Zeug: http://staseve.eu/?p=36880
 
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Re: Jo Conrad
« Antwort #297 am: 23. August 2017, 07:33:04 »
Schön gesagt von kleiner Grauer:
Zitat
Satnistisch-nicht statistisch! (:-((
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Re: Jo Conrad
« Antwort #298 am: 24. August 2017, 18:52:08 »
Carl-Peter "Affe David" Hofmann hat eine neue Drohung gefunden:
Zitat
Der administrative Vorgang ist eingeleitet.
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Offline Ranz

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Re: Jo Conrad
« Antwort #299 am: 24. August 2017, 19:42:34 »
Jo behauptet doch immer nicht gewusst zu haben das der Vater kein Sorgerecht hat.
Im Freigeist Forum beschreibt er gestern aber wie es zu dem Kontaktverbot gegen den Kindesvater kam.
 :clap:

Zitat Antwort 143

Natürlich ist Matthias Möbius der Vater. [...] . Trotz der Absurdität folgte das Familiengricht diesem Gutachten und der Vater hat Kontakverbot zu seinen Kinder, weil er aus Karl-Marx-Stadt stammt... [...]
« Letzte Änderung: 22.08.2017 16:55 von Jo »

Zitat Ende
 
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