Lesen Sie jetzt den letzten Teil des Berichtes über diesen unglaublichen JustizskandalsDie Zeugen
Aus mehreren Gauen unseres unfreien Landes erreichten mich Anfragen, warum ich die Einlassungen der beiden Angeklagten so kurz darstellte. Ganz einfach, da kam nichts von – erzählerischem – Wert und das gesamte Mimimi wurde ohnehin als Schlusswort noch mal recycelt. Auch die Zeugenaussagen werde ich kompakt zusammenfassen. Sofern es private Umstände des minderjährigen D. betrifft, gehen diese die Öffentlichkeit nichts an und bezüglich der „Wortmarkenbüttel“ – die haben einfach ihre Arbeit getan und das erkennbar gut.
Vorwegnehmen möchte ich den Beschluss zur Zeugenladung von D., seiner Schwester P. – ebenfalls noch minderjährig – den Vater von D. sowie dessen Kumpel P. Der Richter versuchte zunächst zu erklären, dass das Gericht nicht einfach beliebige Menschen von der Straße weglädt, da das natürlich eine Belastung für diese darstelle. Also müsse neben der Bezeichnung der Person auch klar sein, zu welchen Sachverhaltsaufklärungen diese denn beitragen könnte. Daran war ja schon die erste Ladungshemmung von Angela gescheitert. Nun versprach sich die Gute wohl Aufklärung über die fürchterbaren Zustände im Heim. Angela und Jo wollten sich ja mit einem „Notstand“ herausreden. Nun hätte dieser „Notstand“, falls er denn je bestand, durch sofortige Übergabe von D. an die dafür zuständige „Wortmarkenbüttelei“ beendet werden können, die hat ja Öffnungszeiten 24/7. Also waren Informationen zum „Notstand“ von vornherein weder notwendig noch hilfreich. Eigentlich auch für einen Nichtjuristen klar, allerdings in den Youtube-Vorlesungen wohl anders dargestellt. Bei den minderjährigen Zeugen kamen weitere Gründe dazu, die hier nicht diskutiert werden sollen. Was der Kumpel von D.s Vater aussagen sollte, blieb ohnehin Angelas Geheimnis.
D.s Vater hätte ja theoretisch aussagen können, dass er Jo und Angela mitgeteilt hätte, er verfüge über das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aber, wie es Mauerblümchen in Jos Freigeistforum so schön sagte: Was sollte dann die ganze Aktion? Eine Überraschungsnachtwanderung mit anschließendem Götterspeisenanschlag? Mit so einem total lebensfremden Märchen würde man nicht nur auf hoher See, sondern auch vor Gericht scheitern. Zudem haben weder Angela, noch Jo so etwas behauptet.
Insofern wurde da beschlossen und verkündet, das sich Jo und Angela schon selber um die Fortschreibung ihres Kinderklau-Märchens kümmern müssten und nicht erwarten könnten, dass das Gericht ihnen hierfür eine Bühne bieten würde. Dabei wurde es laut: Die Reichis schimpften, Jo protestierte und Angela? Sie fuchtelte, sie schimpfte, sie rollte, zum Glück nur, mit den Augen, sie stürzte (öh nein, sie saß ja, in voreilendem Gehorsam, schon – siehe späteres Urteil).
Nun kam der erste Zeuge. R. ist Mitarbeiter des Jugendamtes und hatte die Vormundschaft und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für D. R. inne, war auch bei der Polizeiaktion bei Angela dabei und hat sich dort um D. gekümmert. R. schilderte die Lebensumstände von D. im Heim.
Der Staatsanwalt fragte dann ganz kurz nach und übergab danach das Wort an Angela. Diese schildert sich ja im Weltnetz als sehr ruhige, zurückhaltende Person. Na ja, nun sieht man Angeklagten wegen ihrer Aufregung im Prozess manche Ausfallerscheinung nach. Angela schien es jedoch konsequent nur darum zu gehen, einen möglichst unsympathischen Eindruck zu machen. Zudem hatte sie, im Unterschied zu Jo, leider nicht kapiert, dass ein Angeklagter nur Fragen an die Zeugen stellen, aber keine eigenen Ausführungen raushauen darf. Darf er natürlich an anderer Stelle und das, wie das Fitzelchen schön demonstrierte, im Schlusswort auch mal stundenlang. So zuckelte die Verhandlung hier zwischen den Monologen von Angela und den Ermahnungen des Richters, eine Frage zu stellen, Richtung Urteil voran. Alle Zeugen bemühten sich um ernsthafte Antworten, kamen aber meist nicht zu Wort. Dazu rief M. ständig „Unter Eid, unter Eid“ dazwischen.
Hier versuchte der Richter ihr zu erklären, dass eine Vereidigung nur dann zu erwägen wäre, wenn der Zeuge etwas für den Prozess und insbesondere für das Urteil Relevantes aussagen würde oder sich Widersprüche zu den Aussagen anderer Zeugen ergeben würden. Dazu solle man zunächst abwarten, was die anderen Zeugen so auftischen würden. Aber, wie man so schön sagt, Angela hatte keine Ohren.
Hier kam schnell noch der Wunsch von Angela, dass D. von einem Gutachter eines anderen Bundeslandes begutachtet werden solle. Der Staatsanwalt grinste – 50 Ct. Für seine Gedanken.
In der anschließenden Pause hörte ich den Staatsanwalt sagen: den Anzug kann ich in die Reinigung bringen.
Nach der Pause hatte Angela eine wichtige Nachricht. Jedenfalls trompetet sie das in den Saal. Der Richter schaut etwas verblüfft, lässt sie die Nachricht aber ablaichen: R. habe gelogen, er sei viel länger Vormund gewesen, als er ausgesagt habe. Dies habe ihr D.s Vater gerade telefonisch versichert. Hilfsbereit schaut Richter M. mal in die Akte. Blätter, blätter und schon kommt eine schöne Urkunde ans Licht, die R. recht gibt. Angela mault zwar noch ein bisschen rum: kann man fälschen, Datum kann man nachträglich ändern, aber die erwartete sofortige Steinigung von R. bleibt aus.
Nun kommt der zweite Zeuge, KHK K. – Angela ruft: „Unter Eid, unter Eid!“. Einen kleinen Sprung hat ihre Platte aber schon.
K. hat die Ermittlungen in Sachen D. geleitet. Er berichtete über die große Besorgnis, was mit D. geschehen sein könnte. Selbst als man das Masch-Video im Weltnetz gefunden habe, konnte man ja nicht wissen, wann dieses aufgenommen worden sei. Überwachungsmaßnahmen führten dann am 3.7.2015 zur guten Angela. Es wurde ein Durchsuchungsbeschluss erlassen und wegen der Eilbedürftigkeit mündlich übermittelt – dazu später noch etwas Mimimi von Jo.
Fünf Polizisten fuhren dann nach Weyhe. Angela öffnete die Tür ein Spaltchen weit und räumte dann ein, was nicht zu leugnen war. Sie erklärte sich schriftlich mit der Durchsuchung, Sicherstellung und Auswertung von sichergestellten Beweismitteln einverstanden.
Nun bölkte Angela dazwischen: unter Nötigung! Worauf K. höflich fragte, wie er sie denn nötigen konnte das Formular zu unterschreiben. (Wahrscheinlich lebenslanger Raviolientzug?). Da kam natürlich nichts mehr von Angela, außer, sie ahnen es: Unter Eid, unter Eid!
Nun war Jo dran. Er fragte, warum die Polizei denn nicht in Bezug auf die behaupteten Missstände im Heim ermittelt habe? R. haben wir doch, da war aber nichts dran – oh, dumm gelaufen. Angela warf schnell noch ein: hohe Kreise stecken dahinter! Wahrscheinlich meinte sie die „hohe bzw. hohle Hand“. Jo fragte dann noch, warum fünf Polizisten geschickt wurden. Na ja, in diesem speziellen Fall hätte sicher auch eine Polizistin und eine Ernährungsberaterin ausgereicht, aber sonst bestehen doch gerade die Reichis – gerne mit Autoaufkleber „Todesstrafe für Kinderschänder“ – auf maximale Schlagkraft.
Jo kam dann noch auf die geistreiche Frage, ob K. bei dem Einsatz eine Waffe getragen habe. K. schaute ihn daraufhin erst mal verständnislos an und sagte dann „natürlich“.
Während der Richter feststellte, dass auch hier keine Vereidigung erfolgen würde, konnte Angela dem Zeugen gerade noch ein: „Schämen Sie sich“ nachzischen. Na, K. wird öfter solche Kundschaft haben und sich seinen Teil dabei denken.
Nun kommt Zeuge Nr. 3, Frau PKin E. Gleichzeitig verlässt uns der Meckersenior, um Bernie unten vor der Tür Gesellschaft zu leisten. Wahrscheinlich sind ihm die Länder bzw. Erdteile ausgegangen.
Frau E. hat nach der Polizeiaktion länger mit D. gesprochen. Deshalb versucht der Richter sich auch hier ein Bild über die Zustände im Heim und die Anreise zu Angela zu verschaffen. Leider quakt wieder mehrmals Angela dazwischen.
Der Staatsanwalt hat nur eine kurze Frage und dann geht es los. „Warum haben Sie das dem Jungen angetan (meint wohl die Polizeiaktion)? Frau E. ist ein bisschen ratlos, was man auf so einen Sxxxxxx antworten soll. Sie versucht es mit: „Es wurde eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt“. Angela: haben sie kein eigenständiges Denken?“ Frau E. zum Richter: „Muss ich darauf antworten?“ Nö, was auch. Angela kann nur noch zum zweiten Mal an diesem Tag völlig unmotiviert „RAMBO“ einwerfen. Da scheint neben dem guten Geschmack bei der Menüauswahl auch noch das Fernsehprogramm verbesserungswürdig zu sein.
Jetzt ist auch noch der Richter dran: „Sie lachen darüber!“ Der Richter möchte sich aber nicht speziell dazu auslassen, welcher von Angelas Textteilen zu seiner geänderten Mimik geführt hat. Nun wurde die Zeugin mit einem „Unter Eid, unter Eid“ mit Dank entlassen.
Zeugin B., die Mutter von D. war nicht erschienen, eine weiterer Zeuge ist krank mit Attest, und Zeuge L. braucht nicht zu erscheinen, da die richtige Wiedergabe des Skype-Protokolls unstrittig ist.
Das Plädoyer des Staatsanwaltes
Der Staatsanwalt hatte sich mittels einer Banane gestärkt und konnte jetzt seine Sicht der Dinge zusammenfassen. Allerdings will der Jo gleich mal wissen, warum ihm nicht die Oberstaatsanwältin H., sondern nur der Staatsanwalt L. gegenübersitzt. Eine erneute Verschwörung oder gar eine Missachtung der Angeklagten?
Der Staatsanwalt findet für seine Antwort gleich einen höflichen Einstieg: Das gehe Jo zwar nichts an, er könne ihm als höflicher Mensch die Gründe aber trotzdem erläutern. Dannt kam aber nur etwas Trockenes über die Arbeit der Staatsanwälte im Gerichtssprengel Aurich mit einem Landgericht und vier Amtsgerichten. Jo und ich hatten eigentlich mehr so auf irgendetwas mit der BAR-Verschwörung, den Rotariern o. ä. gehofft.
M. habe D. drei Wochen dem Berechtigten entzogen. Das habe sie eingeräumt, was vernünftig war. Der Rest ihres Verhaltens vor Gericht war leider sehr konfrontativ: Alles was sie über die Verhältnisse im Heim und dem Leben von D. und P. vorgetragen habe, sei sicher wichtig, aber nicht für diesen Prozess. Es gab auch keinen Notstand. Sie solle sich auch mal überlegen, ob immer alles stimmen müsse, was Dritte ihr erzählten. Sie sehe eine große Verschwörung und glaube alles besser zu wissen als die anderen.
§ 235 lasse ein Strafmaß bis zu 5 Jahren zu. Da ihr aber kein Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, reduziere sich das Strafmaß auf maximal 1 Jahr. Da sie außerdem nicht vorbestraft sei, würde eine solche Strafe meist zur Bewährung ausgesetzt werden. Hier sei dies allerdings anders, da so etwas Frau M. nicht von weiteren Straftaten abschrecken würde. Sie werde es jederzeit wieder tun (Angela nickte heftig und hat damit perfekt eingelocht – alle Achtung!). Also beantragte er 9 Monate Kerker, öh Knast ohne Bewährung - und ohne Götterspeise.
Jo sei Profi in der Öffentlichkeitsarbeit und kalkuliere sein Tun und Unterlassen. Für ihn beantragt er 90 Tagessätze wegen Beihilfe. Der Tagessatz wird gnädig auf je 60 Euronen abgeschätzt – der Staatsanwalt hat wohl mal bei bewusst.tv rein gesehen.
Zum Schluß forderte er noch die Einziehung von Angelas Kamera – ätsch (war das so etwas wie Schmerzensgeld?)
Das vorläufig letzte Wort von Angela
Ja, das letzte Wort. Wichtiger Zeitpunkt für Erklärungen, aber auch letzte Chance für alle Querulanten mal dies und das vorzutragen. Dies und das kam dann auch.
Mittlerweile waren zwei Wortmarkenbüttel aus Wittmund im Raum. Am Oberarm der Uniform war als Wappen ein Schiff aufgestickt, ein letzter dramatischer Hinweis auf das eigentlich anzuwendende Seerecht.
Zunächst kam wieder die Bestallungsurkunde des Staatsanwaltes zu Rede. Der hatte Angela geraten sich doch in zukünftigen Rechtsstreitigkeiten anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Na, da kam er an die Richtige! Hätte sie einen Anwalt gehabt, dann hätte der doch nur den Staatsanwalt vor kritischen Fragen, z. B. nach der Bestallungsurkunde, geschützt. Auf so einen Unsinn muss man erst mal kommen! Sie mache auf jeden Fall weiter. Und im Alter, kurz bevor der Staatsanwalt seine irdische Bestallungsurkunde, d.h. den Löffel, endgültig abgeben würde, würde er das noch bereuen. Vielen Richtern und Staatsanwälten wäre das schon so ergangen. (Angela, dann droh‘ doch lieber gleich mit Fröschen und Heuschrecken).
Sie mache auf jeden Fall weiter und habe sich hier so gezeigt, wie sie sei (ja leider). Alle geschilderten Straftaten seien frei erfunden. Zeuge R. habe alle Grausamkeiten zugelassen. Vor Gericht solle nur etwas verdeckt werden. Es gäbe Kinderschänder unter Richtern und Staatsanwälten und auch in Königshäusern (das hat sie wohl bei Netto an der Kasse in den Muttizeitungen gelesen). Ob D. noch lebe sei unklar und RA H. aus Hamburg verbreite Unwahrheiten (da isser wieder der böse RA H.).
Sie habe D. nicht entzogen, sondern ihm Asyl gewährt. Richtung Staatsanwalt: Einsicht sei bei ihr nicht vorhanden. Der Staatsanwalt grinst erfreut, ob dieser erneuten Dummheit. Richter und Staatsanwalt sollten ihr dankbar sein (sind sie auch, aber anders, als sie denkt). Sie wolle auch im Knast weitermachen (habe ich nicht verstanden, kann man da fremde Kinder aufnehmen und mit Götterspeise vollstopfen?).
Um 14:10 Uhr schaut der Richter unauffällig auf die Wanduhr. Alle schwitzen und das Papier wellt sich. Angela hab Erbarmen – wenigstens mit uns. Das Urteil sei ja auch nur eine Meinung, da es ja nicht unterschrieben sei.
Jetzt kommt ein längerer Mittelteil in dem Angela Paragrafen aus europäischen, deutschen und niedersächsischen Gesetzen und Verordnungen vorlas. Ich habe die Addition der Paragrafen bei 299 abgebrochen. Vorneweg die Nummer, dann den wörtlichen Inhalt, um dann zu sagen, ich wiederhole mich auch gerne noch mal, was sie dann teilweise wirklich tat. Leider hatte sie dabei verdrängt, dass D. weder ihr Sohn ist, noch, dass sie weder das Sorge- noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte.
Dann noch der Aufruf: Kauft keine Zeitungen mehr – weg damit und in Richtung des Richters und des Staatsanwalts noch mal der Hinweis auf die BAR-Vermutung.
Altnickel will nach Hause und mosert leise vor sich hin. Außer mir schreibt keiner mehr mit. Zum Schluss ist Angela noch einmal abschließend dankbar, dass sie so ist wie sie ist. Was meint sie damit? Jetzt fällt mir endlich die Ähnlichkeit zwischen ihr und ihrer schwarzen Handtasche auf. Das kann kein Zufall sein!
14:21 Uhr. Mit den Worten: „War das jetzt langweilig?“ schließt Angela ihren Sermon. Ehrliche Antwort gefällig? Die Zuschauer klatschen alle, jeder aus anderen Gründen und Jo gibt die schriftliche Fassung der Protokollantin. Darauf Angela: Hat wieder keiner mitgeschrieben? Doch ich!
Das letzte Wort von Jo
Wir haben es gleich geschafft. Jetzt ist der Jo dran. Um die Dramatik zu betonen trägt er – vorbildlich - im Stehen vor. Jo schlägt dem Staatsanwalt noch mal vor, Bernie „auf dem kleinen Dienstweg“ zum Schweigen zu bringen. Der Staatsanwalt lehnt höflich ab, das ist schließlich Jos Problem.
Zwischen dem Freitag und dem Montag hätte keine Behörde geöffnet. Verwaltungsstillstand in der BRD-GmbH – hört, hört. Er MUSSTE helfen und wenigstens müssten da noch ein paar andere vor Gericht stehen (Altnickel zum Beispiel). Alles schon gehört, Jo. Die Anklage sei eine infame Verleumdung und der Richter sei befangen, da er alle Anträge abgelehnt habe. Er wolle sich nur Gottes Urteil unterwerfen (da schau her, da blitzt das Fitzelchen, vulgo Gottes Sohn, doch noch durch). Danach forderte er einen Freispruch und gab seinen Text ebenfalls schriftlich zu Protokoll.
Das allerallerletzte Wort von Angela
Ich will meine Kamera zurück.
Das Urteil
Nach einer letzten Unterbrechung kam dann das Urteil der Matrix über unsere wackeren Notstandshelfer.
Angela: 6 Monate ohne Bewährung wegen Vorenthaltens (nicht Entziehung)
Jo: 70 Tagesätze zu 60 Euronen wegen Beihilfe
Die Kosten des Verfahrens tragen die Verurteilten.
Die Freiwilligkeit von D.s Aufenthalt sei nicht relevant. Ein Notstand lag nicht vor. Angela sei zwar nicht vorbestraft, aber völlig uneinsichtig. Das Volk im Saal tobte, teils vor Begeisterung, teils vor Empörung – nur ich nicht, ich musste ja leider mitschreiben.
Nun lässt der Richter aber den Saal räumen und alle miteinander fliegen wir raus (das geschah mir noch nie). Die Verurteilten kamen gleich mit, obwohl der Staatsanwalt ihnen freundlich hinterherrief, dass sie ruhig noch die mündliche Begründung anhören dürften – wollten sie aber nicht.
Epilog
Ein anstrengender, heißer Tag ging zu Ende. Lag noch was an? Ja, das Selfie mit den Verurteilten musste noch kommen. Danach kam nur noch der Rücksturz aus Wittmund – übrigens mit einem netten, reichsdeutschen Taxifahrer, der sich noch Bernies Homepageadresse notiert.
Angela und Jo haben inzwischen ja schon im Weltnetz Stellung genommen. Genauso sympathisch und überzeugend wie im Gerichtssaal. Jo hat sich im Frieigeistforum sogar dazu verstiegen, einen Vergleich seiner Beihilfe bei der Vorenthaltung von D. mit der Rettung von Juden im Dritten Reich herzuleiten.
Wie geht es weiter? Vorm Landgericht Aurich sollten die beiden lieber etwas kleinere Brötchen backen und Reue zeigen, sonst wird das nichts. Ihr Berichterstatter, der aalglatte Typ mit den tausend Gesichtern, wird natürlich wieder zur Stelle sein. Versprochen.
Angela ist eh nicht zu helfen, aber die anwesenden Kollegen aus dem öffentlichen Bereich haben angekündigt, sowohl bewusst.tv, als auch das Freigeistforum in Zukunft kritisch zu begleiten.