Autor Thema: Jo Conrad  (Gelesen 239981 mal)

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dtx

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Re: Jo Conrad
« Antwort #255 am: 19. August 2017, 12:51:37 »
Mauerblümchen hat im Freigeist die Sache eigentlich sehr schön zusammen gefasst:
...
Und der ist nicht mal ein Troll.

Zitat von: Mauerblümchen
(gestern, 22:10)
Zitat von: Jo
(gestern, 18:27)
Also, sehr aktiv bin ich ja nicht geworden. Ich habe kein Kind entzogen, sondern es ist selber abgehauen, ihm wurde geholfen, daß es nicht auf der Straße landet, und der Vater wußte die ganze Zeit bescheid. Und wir werden bestraft, weil der Staat das Monopol auf die Kinder hat. Aber in der nächsten Instanz wird es nicht mehr gelingen, der Frage auszuweichen, wo die Kinder sind. Wenn der Hauptzeuge ständig abgelehnt wird, dann wahrscheinlich, weil er gar nicht mehr lebt oder in einem schlechten Zustand ist, oder Aussagen machen könnte, die noch schlechter für "die" wären, die meinen, sie hätten die Hoheit über die Kinder.
Oh man, man könnte meinen man hat es mit einem kleinen bockigen Jungen, und nicht mit einem gestandenen Mann zu tun, der es einfach nicht raffen will, das vollkommen scheiß egal ist, was der Junge wollte, oder will, und wird mit sehr hoher wahrscheinlichkeit wieder als vermeintlicher Zeuge abgelehnt, da es hier nicht um seine Rechte bzw. seinen Willen geht, sondern um die Rechte seiner Erziehungsberechtigten.... ::)

Aber gut, steiger dich nur weiter rein, wenn du dich endgültig der Lächerlichkeit preisgeben möchtest... :-\

Zitat von: Jo
(Heute, 11:37)
Schon mal drüber nachgedacht, daß man heute Menschen, die im Dritten Reich Juden im Keller steckten, um sie vor Verfolgung zu schützen, wegen ihrer Zivilcourage lobt? Ich hab noch nicht mal jemanden versteckt, Angela Masch auch nicht, dennoch ein Kind geschützt auf Bitten des Vaters. Wenn Ihr das als böse Tat anseht, hoffe ich, daß Eure Kinder nie in einem Heim landen, wo solche Dinge geschehen.

Und was genau wurde ihnen zu Teil, wenn es seinerzeit aufflog?

Ein Troll ist der nicht:

Zitat von: author Mauerblümchen
(Heute, 11:53)
Zitat von: Durchblicker
(Heute, 9:10)
Es kann und darf nicht die Aufgabe von Privatpersonen sein, über die Rechtmäßigkeit der Inohutnahme von Kindern zu entscheiden UND diese nach ihrem Gutdünken zu "vereiteln".

Es kann und darf überhaupt nicht sein, dass Privatpersonen über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Personen oder stattlichen Institutionen ENTSCHEIDEN und die ihrer Meinung nach gerechten Entscheidungen zu treffen.
So etwas nennt man Selbstjustiz und wenn das jeder machen würde, würde unsere Gesellschaftordnung in Anarchie verfallen.

Speziell in diesem Fall ist dir leider nur zum Teil zu Widersprechen, denn es besteht sehr wohl das Recht und teilweise auch die Pflicht Nothilfe zu leisten, und gegebenenfalls sogar Wiederstand gegen vermeintliche Vollstreckungsbeamten usw. zu leisten, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, was in diesem Fall ja durchaus auch der Fall zu sein scheint, wenn man diesem aufmerksam folgte, so suchte der Junge meiner Kenntnis nach durchaus schon länger vergebens nach Hilfe "bei Amtspersonen", oder nicht?

Das uns Bürgern diese Rechte und Pflichten mit aller " Verwaltungskonstruktmacht " ausgetrieben werden sollen, indem die nichtstaatlichen Richter, auf den nichtstaatlichen Gerichten , und auch die Nichtstaatsanwaltschaften rechtfertigende Gründe schlicht und ergreifend unter den Tisch fallen lassen, und ein wegen vermeintlich nicht gerechtfertigten Widerstands gegen Pseudobeamten verurteilen....

Das nenne ich nicht Anarchie, sondern Diktatur, und weis sehr genau von was ich da rede.

Zitat von: author Mauerblümchen
(Heute, 12:01)
Bei uns im Landkreis werden beispielshalber die vermeintlichen " Laienrichter" auch Schöffen genannt, vom Jugendamt ausgewählt, und nicht etwa das da jemand denkt das da jeder an ein solches Amt drankommen würde, denn nein, da werden ausschließlich Systembedienstete eingesetzt, und das bei weitem nicht nur in meinem Landkreis, wie man durchaus in einem der ehemaligen Juraforen lesen konnte, welches sich dort in einem der Fäden zu diesem Thema herauskristallisierte....
Es wird wie schon oft von mir behauptet, nichts dem Zufall überlassen.

http://www.freigeistforum.com/forum/index.php?PHPSESSID=p9fogncah8018k5or5c7lbvrk3&topic=35269.90
« Letzte Änderung: 19. August 2017, 13:06:59 von dtx »
 
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Re: Jo Conrad
« Antwort #256 am: 19. August 2017, 16:52:14 »
http://bewusst.tv/urteil-mit-der-bar/

jo hat sich umentschieden. er wird nun doch in berufung gehen, wie er gleich zu beginn des videos verkündet.


Also auf nach Aurich ist auch eine schöne Stadt. So kommt man ja noch mal richtig rum.

Also wenn ich nicht völlig verblödet bin, dann rechtfertigt sich der, der vor Gericht rumgeflennt hat, in dem Freigeistforum-"Fred", dass er doch alles richtig gemacht hat und versteigt sich sogar in Vergleiche mit Menschen, die Juden geholfen haben. Dürfte das nicht für den Staatsanwalt interessant sein für eine Berufung?

Ich weiß nicht ob er sich sein Forum großartig angesehen hat, ausschließen würde ich das aber nicht. Die Videos von Jo hat er sich aber angesehen, da der Staatsanwalt angedeutet hat das Conrad froh sein könne, dass er sich dagegen entschieden hat die Videos als Beweismittel aufzuführen.
Conrad sollte mal aufhören sich als das große Opfer darzustellen und lieber einmal zugeben das er große ♥♥♥ gebaut hat. Er hat letztlich dafür gesorgt, das ein kleiner, in seiner Entwicklung mehrer Jahre zurückgebliebener Junge bei einer fremden Frau gelandet ist, die selbst einen mehr als instabilen Eindruck gemacht hat. Wer weiß auf was für Ideen die noch gekommen wäre (wenn ich D. nicht haben kann, dann soll ihn keiner haben oder so etwas in der Richtung.)

Sein Antrag D. M. als Zeugen vorzuladen wurde übrigens abgelehnt, auch weil Conrad bis zum Schluss nicht verstanden hat worum es in dem Verfahren überhaupt geht (es ging nie um die angeblichen Misshandlungen!) Conrad konnte auch nicht erkläre warum der Junge überhaupt etwas zum Verfahren beitragen können sollte. Die Angeklagten haben ja immer alles zugegeben.
Ich habe die Begründung nicht ganz verstanden aber offensichtlich hat das Jugendamt Bedenken gegen eine Aussage angemeldet, da D. M. nicht wieder in die Nähe von A. M. gelassen werden soll und das Gericht ihn nicht vorladen kann, da der Aufhenthaltsort unbekannt ist.
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Re: Jo Conrad
« Antwort #257 am: 19. August 2017, 17:31:29 »
jo hat sich umentschieden. er wird nun doch in berufung gehen, wie er gleich zu beginn des videos verkündet.

ist doch schön, weil dann wird es teurer  :cyclops:

Den Sachverhalt hat er doch eingeräumt ?
 
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Re: Jo Conrad
« Antwort #258 am: 19. August 2017, 19:18:13 »
Durch die ständigen Wiederholungen von angeblichen Misshandlungen der Kinder im Heim wollen die einfach nur ihr Verhalten rechtfertigen und legitimieren. Auch hier das selbe Problem, vor dem Fitzek schon stand: durch den Erfolg bei naiven und dümmlichen Menschen, denen man eigentlich alles mögliche erzählen kann, hängen die vor Gericht in einer Schleife und kommen auf die Situation gar nicht mehr klar.
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Re: Jo Conrad
« Antwort #259 am: 19. August 2017, 21:11:25 »
Jetzt kommentiert die Masch auf ihrem Kanal

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

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Four corners rule ... Re: Jo Conrad
« Antwort #260 am: 19. August 2017, 22:21:26 »
Woher kommt eigentlich diese "Viereckregel" die seit ein paar Wochen verstärkt rumgeistert?

Die kommt aus dem angelsächsischen Recht, das ja über den Umweg des kanonischen Rechts über dem deutschen Grundgesetz steht. #mussmanpissen ...

"Four corners rule" ist eine saloppe Umschreibung für eine Doktrin, wonach ein Gericht sich bei der Interpretation eines Dokumentes ausschliesslich auf das beziehen soll, was in den "vier Ecken" des Dokumentes geschrieben steht. Also: wenn die Parteien einen Vertrag geschrieben und unterzeichnet haben, dann ist das -nolens volens- der Inhalt der Abmachung, auch wenn man hinterher sagt "Ich habe das aber anders gemeint". In Deutschland dagegen könnte man 'Erklärungsirrtum' geltend machen, das ist seit der 'Four Corners'-Doktrin im angelsächsischen Recht deutlich erschwert.

Wo bitte liegt das Problem wenn ein Datum, eine Unterschrift oder was auch immer von einem Viereck umgeben ist.

Der Schluss in OPPT/'Reichsbürger'-usw.-Kreisen lautet dann, dass alles, was von vier Ecken umschlossen ist, 'in sich abgeschlossen' sei.

Wenn ich also die Postleitzahl, deren Verwendung mich ja dem XYZ-Rechtskreis unterstellt und 'lizenzpflichtig' macht, in eckige Klammern setze, so 'schneide ich sie aus meinem Schreiben heraus', der Rest des Schreibens ist dann PLZ-frei ...

Warum der Postbeamte das dann nicht wegen fehlender Postleitzahl zurückgehen lässt???  ;)

Nicht aufgeklärt wahrscheinlich. Dabei könnte er da in Haftung genommen werden, #sollteerwissen.

Nun ja, und so kommt es, dass dann der Spuk herumgeistert, man solle diese Kästchen 'entwerten', indem man mindestens die untere rechte und obere linke Ecke durchstreicht, so dass das das Kästchen, das einfach nur der Übersichtlichkeit auf den Formularen dient, "aufsprengt".
« Letzte Änderung: 19. August 2017, 23:46:53 von contra legem »
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Re: Jo Conrad
« Antwort #261 am: 19. August 2017, 23:24:59 »
Lesen Sie jetzt den letzten Teil des Berichtes über diesen unglaublichen Justizskandals



Die Zeugen

Aus mehreren Gauen unseres unfreien Landes erreichten mich Anfragen, warum ich die Einlassungen der beiden Angeklagten so kurz darstellte. Ganz einfach, da kam nichts von – erzählerischem – Wert und das gesamte Mimimi wurde ohnehin als Schlusswort noch mal recycelt.  Auch die Zeugenaussagen werde ich kompakt zusammenfassen. Sofern es private Umstände des minderjährigen D. betrifft, gehen diese die Öffentlichkeit nichts an und bezüglich der „Wortmarkenbüttel“ – die haben einfach ihre Arbeit getan und das erkennbar gut.

Vorwegnehmen möchte ich den Beschluss zur Zeugenladung von D., seiner Schwester P. – ebenfalls noch minderjährig – den Vater von D. sowie dessen Kumpel P. Der Richter versuchte zunächst zu erklären, dass das Gericht nicht einfach beliebige Menschen von der Straße weglädt, da das natürlich eine Belastung für diese darstelle. Also müsse neben der Bezeichnung der Person auch klar sein, zu welchen Sachverhaltsaufklärungen diese denn beitragen könnte. Daran war ja schon die erste Ladungshemmung von Angela gescheitert. Nun versprach sich die Gute wohl Aufklärung über die fürchterbaren Zustände im Heim. Angela und Jo wollten sich ja mit einem „Notstand“ herausreden. Nun hätte dieser „Notstand“, falls er denn je bestand, durch sofortige Übergabe von D. an die dafür zuständige „Wortmarkenbüttelei“ beendet werden können, die hat ja Öffnungszeiten 24/7. Also waren Informationen zum „Notstand“ von vornherein weder notwendig noch hilfreich. Eigentlich auch für einen Nichtjuristen klar, allerdings in den Youtube-Vorlesungen wohl anders dargestellt. Bei den minderjährigen Zeugen kamen weitere Gründe dazu, die hier nicht diskutiert werden sollen. Was der Kumpel von D.s Vater aussagen sollte, blieb ohnehin Angelas Geheimnis.

D.s Vater hätte ja theoretisch aussagen können, dass er Jo und Angela mitgeteilt hätte, er verfüge über das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aber, wie es Mauerblümchen in Jos Freigeistforum so schön sagte: Was sollte dann die ganze Aktion? Eine Überraschungsnachtwanderung mit anschließendem Götterspeisenanschlag? Mit so einem total lebensfremden Märchen würde man nicht nur auf hoher See, sondern auch vor Gericht scheitern. Zudem haben weder Angela, noch Jo so etwas behauptet.

Insofern wurde da beschlossen und verkündet, das sich Jo und Angela schon selber um die Fortschreibung ihres Kinderklau-Märchens kümmern müssten und nicht erwarten könnten, dass das Gericht ihnen hierfür eine Bühne bieten würde. Dabei wurde es laut: Die Reichis schimpften, Jo protestierte und Angela? Sie fuchtelte, sie schimpfte, sie rollte, zum Glück nur, mit den Augen, sie stürzte (öh nein, sie saß ja, in voreilendem Gehorsam, schon – siehe späteres Urteil).

Nun kam der erste Zeuge. R. ist Mitarbeiter des Jugendamtes und hatte die Vormundschaft und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für D. R. inne, war auch bei der Polizeiaktion bei Angela dabei und hat sich dort um D. gekümmert. R. schilderte die Lebensumstände von D. im Heim.

Der Staatsanwalt fragte dann ganz kurz nach und übergab danach das Wort an Angela. Diese schildert sich ja im Weltnetz als sehr ruhige, zurückhaltende Person. Na ja, nun sieht man Angeklagten wegen ihrer Aufregung im Prozess manche Ausfallerscheinung nach. Angela schien es jedoch konsequent nur darum zu gehen, einen möglichst unsympathischen Eindruck zu machen. Zudem hatte sie, im Unterschied zu Jo, leider nicht kapiert, dass ein Angeklagter nur Fragen an die Zeugen stellen, aber keine eigenen Ausführungen raushauen darf. Darf er natürlich an anderer Stelle und das, wie das Fitzelchen schön demonstrierte, im Schlusswort auch mal stundenlang. So zuckelte die Verhandlung hier zwischen den Monologen von Angela und den Ermahnungen des Richters, eine Frage zu stellen, Richtung Urteil voran. Alle Zeugen bemühten sich um ernsthafte Antworten, kamen aber meist nicht zu Wort. Dazu rief M. ständig „Unter Eid, unter Eid“ dazwischen.

Hier versuchte der Richter ihr zu erklären, dass eine Vereidigung nur dann zu erwägen wäre, wenn der Zeuge etwas für den Prozess und insbesondere für das Urteil Relevantes aussagen würde oder sich Widersprüche zu den Aussagen anderer Zeugen ergeben würden. Dazu solle man zunächst abwarten, was die anderen Zeugen so auftischen würden. Aber, wie man so schön sagt, Angela hatte keine Ohren.

Hier kam schnell noch der Wunsch von Angela, dass D. von einem Gutachter eines anderen Bundeslandes begutachtet werden solle. Der Staatsanwalt grinste – 50 Ct. Für seine Gedanken.
In der anschließenden Pause hörte ich den Staatsanwalt sagen: den Anzug kann ich in die Reinigung bringen.

Nach der Pause hatte Angela eine wichtige Nachricht. Jedenfalls trompetet sie das in den Saal. Der Richter schaut etwas verblüfft, lässt sie die Nachricht aber ablaichen: R. habe gelogen, er sei viel länger Vormund gewesen, als er ausgesagt habe. Dies habe ihr D.s Vater gerade telefonisch versichert. Hilfsbereit schaut Richter M. mal in die Akte. Blätter, blätter und schon kommt eine schöne Urkunde ans Licht, die R. recht gibt. Angela mault zwar noch ein bisschen rum: kann man fälschen, Datum kann man nachträglich ändern, aber die erwartete sofortige Steinigung von R. bleibt aus.

Nun kommt der zweite Zeuge, KHK K. – Angela ruft: „Unter Eid, unter Eid!“. Einen kleinen Sprung hat ihre Platte aber schon.

K. hat die Ermittlungen in Sachen D. geleitet. Er berichtete über die große Besorgnis, was mit D. geschehen sein könnte. Selbst als man das Masch-Video im Weltnetz gefunden habe, konnte man ja nicht wissen, wann dieses aufgenommen worden sei. Überwachungsmaßnahmen führten dann am 3.7.2015 zur guten Angela. Es wurde ein Durchsuchungsbeschluss erlassen und wegen der Eilbedürftigkeit mündlich übermittelt – dazu später noch etwas Mimimi von Jo.

Fünf Polizisten fuhren dann nach Weyhe. Angela öffnete die Tür ein Spaltchen weit und räumte dann ein, was nicht zu leugnen war. Sie erklärte sich schriftlich mit der Durchsuchung, Sicherstellung und Auswertung von sichergestellten Beweismitteln einverstanden.

Nun bölkte Angela dazwischen: unter Nötigung! Worauf K. höflich fragte, wie er sie denn nötigen konnte das Formular zu unterschreiben. (Wahrscheinlich lebenslanger Raviolientzug?). Da kam natürlich nichts mehr von Angela, außer, sie ahnen es: Unter Eid, unter Eid!

Nun war Jo dran. Er fragte, warum die Polizei denn nicht in Bezug auf die behaupteten Missstände im Heim ermittelt habe? R. haben wir doch, da war aber nichts dran – oh, dumm gelaufen. Angela warf schnell noch ein: hohe Kreise stecken dahinter! Wahrscheinlich meinte sie die „hohe bzw. hohle Hand“. Jo fragte dann noch, warum fünf Polizisten geschickt wurden. Na ja, in diesem speziellen Fall hätte sicher auch eine Polizistin und eine Ernährungsberaterin ausgereicht, aber sonst bestehen doch gerade die Reichis – gerne mit Autoaufkleber „Todesstrafe für Kinderschänder“ – auf maximale Schlagkraft.

Jo kam dann noch auf die geistreiche Frage, ob K. bei dem Einsatz eine Waffe getragen habe. K. schaute ihn daraufhin erst mal verständnislos an und sagte dann „natürlich“.
Während der Richter feststellte, dass auch hier keine Vereidigung erfolgen würde, konnte Angela dem Zeugen gerade noch ein: „Schämen Sie sich“ nachzischen. Na, K. wird öfter solche Kundschaft haben und sich seinen Teil dabei denken.

Nun kommt Zeuge Nr. 3, Frau PKin E. Gleichzeitig verlässt uns der Meckersenior, um Bernie unten vor der Tür Gesellschaft zu leisten. Wahrscheinlich sind ihm die Länder bzw. Erdteile ausgegangen.
Frau E. hat nach der Polizeiaktion länger mit D. gesprochen. Deshalb versucht der Richter sich auch hier ein Bild über die Zustände im Heim und die Anreise zu Angela zu verschaffen. Leider quakt wieder mehrmals Angela dazwischen.

Der Staatsanwalt hat nur eine kurze Frage und dann geht es los. „Warum haben Sie das dem Jungen angetan (meint wohl die Polizeiaktion)? Frau E. ist ein bisschen ratlos, was man auf so einen Sxxxxxx antworten soll. Sie versucht es mit: „Es wurde eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt“. Angela: haben sie kein eigenständiges Denken?“ Frau E. zum Richter: „Muss ich darauf antworten?“ Nö, was auch. Angela kann nur noch zum zweiten Mal an diesem Tag völlig unmotiviert „RAMBO“ einwerfen. Da scheint neben dem guten Geschmack bei der Menüauswahl auch noch das Fernsehprogramm verbesserungswürdig zu sein.

Jetzt ist auch noch der Richter dran: „Sie lachen darüber!“ Der Richter möchte sich aber nicht speziell dazu auslassen, welcher von Angelas Textteilen zu seiner geänderten Mimik geführt hat. Nun wurde die Zeugin mit einem „Unter Eid, unter Eid“ mit Dank entlassen.

Zeugin B., die Mutter von D. war nicht erschienen, eine weiterer Zeuge ist krank mit Attest, und Zeuge L. braucht nicht zu erscheinen, da die richtige Wiedergabe des Skype-Protokolls unstrittig ist.


Das Plädoyer des Staatsanwaltes

Der Staatsanwalt hatte sich mittels einer Banane gestärkt und konnte jetzt seine Sicht der Dinge zusammenfassen. Allerdings will der Jo gleich mal wissen, warum ihm nicht die Oberstaatsanwältin H., sondern nur der Staatsanwalt L. gegenübersitzt. Eine erneute Verschwörung oder gar eine Missachtung der Angeklagten?

Der Staatsanwalt findet für seine Antwort gleich einen höflichen Einstieg: Das gehe Jo zwar nichts an, er könne ihm als höflicher Mensch die Gründe aber trotzdem erläutern. Dannt kam aber nur etwas Trockenes über die Arbeit der Staatsanwälte im Gerichtssprengel Aurich mit einem Landgericht und vier Amtsgerichten. Jo und ich hatten eigentlich mehr so auf irgendetwas mit der BAR-Verschwörung, den Rotariern o. ä. gehofft.

M. habe D. drei Wochen dem Berechtigten entzogen. Das habe sie eingeräumt, was vernünftig war. Der Rest ihres Verhaltens vor Gericht war leider sehr konfrontativ: Alles was sie über die Verhältnisse im Heim und dem Leben von D. und P. vorgetragen habe, sei sicher wichtig, aber nicht für diesen Prozess. Es gab auch keinen Notstand. Sie solle sich auch mal überlegen, ob immer alles stimmen müsse, was Dritte ihr erzählten. Sie sehe eine große Verschwörung und glaube alles besser zu wissen als die anderen.

§ 235 lasse ein Strafmaß bis zu 5 Jahren zu. Da ihr aber kein Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, reduziere sich das Strafmaß auf maximal 1 Jahr. Da sie außerdem nicht vorbestraft sei, würde eine solche Strafe meist zur Bewährung ausgesetzt werden. Hier sei dies allerdings anders, da so etwas Frau M. nicht von weiteren Straftaten abschrecken würde. Sie werde es jederzeit wieder tun (Angela nickte heftig und hat damit perfekt eingelocht – alle Achtung!). Also beantragte er 9 Monate Kerker, öh Knast ohne Bewährung - und ohne Götterspeise.


Jo sei Profi in der Öffentlichkeitsarbeit und kalkuliere sein Tun und Unterlassen. Für ihn beantragt er 90 Tagessätze wegen Beihilfe. Der Tagessatz wird gnädig auf je 60 Euronen abgeschätzt – der Staatsanwalt hat wohl mal bei bewusst.tv rein gesehen.

Zum Schluß forderte er noch die Einziehung von Angelas Kamera – ätsch (war das so etwas wie Schmerzensgeld?)


Das vorläufig letzte Wort von Angela

Ja, das letzte Wort. Wichtiger Zeitpunkt für Erklärungen, aber auch letzte Chance für alle Querulanten mal dies und das vorzutragen. Dies und das kam dann auch.
Mittlerweile waren zwei Wortmarkenbüttel aus Wittmund im Raum. Am Oberarm der Uniform war als Wappen ein Schiff aufgestickt, ein letzter dramatischer Hinweis auf das eigentlich anzuwendende Seerecht.

Zunächst kam wieder die Bestallungsurkunde des Staatsanwaltes zu Rede. Der hatte Angela geraten sich doch in zukünftigen Rechtsstreitigkeiten anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Na, da kam er an die Richtige! Hätte sie einen Anwalt gehabt, dann hätte der doch nur den Staatsanwalt vor kritischen Fragen, z. B. nach der Bestallungsurkunde, geschützt. Auf so einen Unsinn muss man erst mal kommen! Sie mache auf jeden Fall weiter. Und im Alter, kurz bevor der Staatsanwalt seine irdische Bestallungsurkunde, d.h. den Löffel, endgültig abgeben würde, würde er das noch bereuen. Vielen Richtern und Staatsanwälten wäre das schon so ergangen. (Angela, dann droh‘ doch lieber gleich mit Fröschen und Heuschrecken).

Sie mache auf jeden Fall weiter und habe sich hier so gezeigt, wie sie sei (ja leider). Alle geschilderten Straftaten seien frei erfunden. Zeuge R. habe alle Grausamkeiten zugelassen. Vor Gericht solle nur etwas verdeckt werden. Es gäbe Kinderschänder unter Richtern und Staatsanwälten und auch in Königshäusern (das hat sie wohl bei Netto an der Kasse in den Muttizeitungen gelesen). Ob D. noch lebe sei unklar und RA H. aus Hamburg verbreite Unwahrheiten (da isser wieder der böse RA H.).
Sie habe D. nicht entzogen, sondern ihm Asyl gewährt. Richtung Staatsanwalt: Einsicht sei bei ihr nicht vorhanden. Der Staatsanwalt grinst erfreut, ob dieser erneuten Dummheit. Richter und Staatsanwalt sollten ihr dankbar sein (sind sie auch, aber anders, als sie denkt). Sie wolle auch im Knast weitermachen (habe ich nicht verstanden, kann man da fremde Kinder aufnehmen und mit Götterspeise vollstopfen?).

Um 14:10 Uhr schaut der Richter unauffällig auf die Wanduhr. Alle schwitzen und das Papier wellt sich. Angela hab Erbarmen – wenigstens mit uns. Das Urteil sei ja auch nur eine Meinung, da es ja nicht unterschrieben sei.

Jetzt kommt ein längerer Mittelteil in dem Angela Paragrafen aus europäischen, deutschen und niedersächsischen Gesetzen und Verordnungen vorlas. Ich habe die Addition der Paragrafen bei 299 abgebrochen. Vorneweg die Nummer, dann den wörtlichen Inhalt, um dann zu sagen, ich wiederhole mich auch gerne noch mal, was sie dann teilweise wirklich tat. Leider hatte sie dabei verdrängt, dass D. weder ihr Sohn ist, noch, dass sie weder das Sorge- noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte.

Dann noch der Aufruf: Kauft keine Zeitungen mehr – weg damit und in Richtung des Richters und des Staatsanwalts noch mal der Hinweis auf die BAR-Vermutung.

Altnickel will nach Hause und mosert leise vor sich hin. Außer mir schreibt keiner mehr mit. Zum Schluss ist Angela noch einmal abschließend dankbar, dass sie so ist wie sie ist. Was meint sie damit? Jetzt fällt mir endlich die Ähnlichkeit zwischen ihr und ihrer schwarzen Handtasche auf. Das kann kein Zufall sein!

14:21 Uhr. Mit den Worten: „War das jetzt langweilig?“ schließt Angela ihren Sermon. Ehrliche Antwort gefällig? Die Zuschauer klatschen alle, jeder aus anderen Gründen und Jo gibt die schriftliche Fassung der Protokollantin. Darauf Angela: Hat wieder keiner mitgeschrieben? Doch ich!


Das letzte Wort von Jo

Wir haben es gleich geschafft. Jetzt ist der Jo dran. Um die Dramatik zu betonen trägt er – vorbildlich - im Stehen vor. Jo schlägt dem Staatsanwalt noch mal vor, Bernie „auf dem kleinen Dienstweg“ zum Schweigen zu bringen. Der Staatsanwalt lehnt höflich ab, das ist schließlich Jos Problem.
Zwischen dem Freitag und dem Montag hätte keine Behörde geöffnet. Verwaltungsstillstand in der BRD-GmbH – hört, hört. Er MUSSTE helfen und wenigstens müssten da noch ein paar andere vor Gericht stehen (Altnickel zum Beispiel). Alles schon gehört, Jo. Die Anklage sei eine infame Verleumdung und der Richter sei befangen, da er alle Anträge abgelehnt habe. Er wolle sich nur Gottes Urteil unterwerfen (da schau her, da blitzt das Fitzelchen, vulgo Gottes Sohn, doch noch durch). Danach forderte er einen Freispruch und gab seinen Text ebenfalls schriftlich zu Protokoll.


Das allerallerletzte Wort von Angela

Ich will meine Kamera zurück.


Das Urteil

Nach einer letzten Unterbrechung kam dann das Urteil der Matrix über unsere wackeren Notstandshelfer.

Angela: 6 Monate ohne Bewährung wegen Vorenthaltens (nicht Entziehung)
Jo: 70 Tagesätze zu 60 Euronen wegen Beihilfe
Die Kosten des Verfahrens tragen die Verurteilten.

Die Freiwilligkeit von D.s Aufenthalt sei nicht relevant. Ein Notstand lag nicht vor. Angela sei zwar nicht vorbestraft, aber völlig uneinsichtig. Das Volk im Saal tobte, teils vor Begeisterung, teils vor Empörung – nur ich nicht, ich musste ja leider mitschreiben.
Nun lässt der Richter aber den Saal räumen und alle miteinander fliegen wir raus (das geschah mir noch nie). Die Verurteilten kamen gleich mit, obwohl der Staatsanwalt ihnen freundlich hinterherrief, dass sie ruhig noch die mündliche Begründung anhören dürften – wollten sie aber nicht.


Epilog

Ein anstrengender, heißer Tag ging zu Ende. Lag noch was an? Ja, das Selfie mit den Verurteilten musste noch kommen. Danach kam nur noch der Rücksturz aus Wittmund – übrigens mit einem netten, reichsdeutschen Taxifahrer, der sich noch Bernies Homepageadresse notiert.

Angela und Jo haben inzwischen ja schon im Weltnetz Stellung genommen. Genauso sympathisch und überzeugend wie im Gerichtssaal. Jo hat sich im Frieigeistforum sogar dazu verstiegen, einen Vergleich seiner Beihilfe bei der Vorenthaltung von D. mit der Rettung von Juden im Dritten Reich herzuleiten.

Wie geht es weiter? Vorm Landgericht Aurich sollten die beiden lieber etwas kleinere Brötchen backen und Reue zeigen, sonst wird das nichts. Ihr Berichterstatter, der aalglatte Typ mit den tausend Gesichtern, wird natürlich wieder zur Stelle sein. Versprochen.

Angela ist eh nicht zu helfen, aber die anwesenden Kollegen aus dem öffentlichen Bereich haben angekündigt, sowohl bewusst.tv, als auch das Freigeistforum in Zukunft kritisch zu begleiten.



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Re: Jo Conrad
« Antwort #262 am: 20. August 2017, 18:36:16 »
@echt?
Vielen herzlichen Dank für deinen aufschlußreichen Bericht. Meine aufrichtige Bewunderung für deine Leidensfähigkeit! Leider habe ich dir schon für den vorherigen Berichtsteil Karma vergeben und muß jetzt noch eine Zeit warten...
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Offline echt?

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Re: Jo Conrad
« Antwort #263 am: 20. August 2017, 19:31:49 »
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich wollte durch die Stückelungen keine "Danke"-Dings schnorren. Nur konnte ich neben der täglichen Arbeit den Rotz leider nicht am Stück bearbeiten. Es war eine Erfahrung der anderen Art. Ein Eintauchen in die Welt der Verbohrtheit und Verwirrtheit und ich bin dankbar dafür, solche Reichis aus erster Nähe kennen gelernt zu haben. Ohne Humor kann man die natürlich nicht ertragen. Und ich bin dankbar für neuen und jungen Mitstreiter.

Insofern - vorwärts immer - rückwärts nimmer.


Euer echt?

PS: Vielen Dank für den Aussendienstorden! Und nun - auf zu neuen Aufgaben.

Offline BlueOcean

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Re: Jo Conrad
« Antwort #264 am: 20. August 2017, 22:05:58 »
Eine Höchststrafe hat Jo Conrad ohnehin ereilt: Leidensgenosse von Angela Masch.
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Re: Jo Conrad
« Antwort #265 am: 20. August 2017, 23:22:01 »
im Gegenteil: Jo Conrad hat die Masch damit in die Pfanne gehauen, als er erklärte, die Masch hätte ihn über das Aufenthaltsbestimmungsrecht belogen. mE hat genau DIE Aussage, den Ausschlag gegeben, dass es beim Urteil für die Masch, ohne Bewährung, gab.
Weil damit bewiesen wurde, dass die Masch nicht einmal davor zurückschreckt, eigene Leute hinter das Licht zu führen und damit auch zu Straftaten zu überreden.
Aus der Aussage von Conrad geht, zwischen den Zeilen, hervor dass er die Masch NICHT unterstützt hätte, wenn er vollständig informiert gewesen wäre.
Wenn Conrad den Mund gehalten hätte, wäre dem Gericht nicht bekannt geworden, dass die Masch Conrad bewusst zu einer Straftat angestiftet hat.
 

dtx

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Re: Jo Conrad
« Antwort #266 am: 21. August 2017, 01:25:48 »
Eine Höchststrafe hat Jo Conrad ohnehin ereilt: Leidensgenosse von Angela Masch.

Inwiefern? Ist denn abzusehen, daß er die Geldstrafe nicht bezahlen und folglich absitzen wird?
 

Offline comsubpac

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Re: Jo Conrad
« Antwort #267 am: 21. August 2017, 01:45:34 »
Eine Höchststrafe hat Jo Conrad ohnehin ereilt: Leidensgenosse von Angela Masch.

Inwiefern? Ist denn abzusehen, daß er die Geldstrafe nicht bezahlen und folglich absitzen wird?

Nein, dafür hat er ja seine Spenden.
Vielleicht kann man das Gericht überzeugen die Geldstrafe umzuwandeln in: "Drei Wochen von Masch bekocht werden". Jeden Tag Ravioli gefolgt von großen Schüsseln Waldmeisterwackelpuding dürfte auch Conrad weichklopfen.
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Re: Jo Conrad
« Antwort #268 am: 21. August 2017, 09:18:42 »
@echt?: Danke für Deinen Außendienst - Chapeau!

Bin ich eigentlich der einzige, der den Wackler in der Matrix sieht? Das Script, das die Gerichtstermine ansetzt, arbeitet nicht gut.

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Conrad/Masch: Wittmund

Eigentlich sollten die Gerichtsorte zufällig gezogen werden, evtl. ist da der Zufallszahlengenerator kaputt. IT-Abteilung? Hallo? Ist jemand da?
 
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Re: Jo Conrad
« Antwort #269 am: 21. August 2017, 09:50:20 »
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